Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 163804 mal)

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Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #720 am: 15. September 2015, 16:58:11 »
Darf @Der Plöngler daraus nicht mehr zitieren?

Dürfen schon, aber Beck'sche Kurzkommentare sind nicht jedermanns Sache (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, GVG §178 Rn.2 - 9, wobei etwa in letzter Fußnote ausgeführt wird, dass der Vorsitzende den Beschluß - zu Ordnungsgeld oder -haft - noch in der Sitzung verkünden muss.
"To clean Shilo, place in boiling water or on the top shelf of the dishwasher."
 
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Offline Dete

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #721 am: 15. September 2015, 19:15:22 »
@kairo
@Der Plöngler

Deswegen mag ich dieses Forum, man versteht als juristischer Laie nicht alles, aber man geht nach dem Lesen dieser juristischen Diskussionen auch nicht dümmer nach Hause!

Danke Dete
 
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Offline Fottzilla

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #722 am: 15. September 2015, 22:13:30 »
Ein stiller Mitleser fragte. Ob § 112 OwiG eine Rolle spielen könnte. Ich versprach, das zu kommunizieren, womit ich hiermit mein Wort gehalten habe.
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Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #723 am: 15. September 2015, 22:25:11 »
Ein stiller Mitleser fragte. Ob § 112 OwiG eine Rolle spielen könnte. Ich versprach, das zu kommunizieren, womit ich hiermit mein Wort gehalten habe.

§112 OWiG ist überschrieben: Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans.

Frage: Wer hat wo gegen die Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans (z.B. Bundestag, Bundesrat, Landtag etc.) verstoßen?
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Offline Fottzilla

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #724 am: 15. September 2015, 22:33:54 »
Der Stille Mitleser sagt: Schuss ins Blaue, nicht getroffen. Danke.  ;)
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Offline Sandmännchen

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #725 am: 15. September 2015, 23:04:57 »
Schieß besser mit Schrot.
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Offline Lisa

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #726 am: 23. September 2015, 12:14:45 »
Wenn ihr in der Sache nicht weiterkommt, ich kenne da einen Obersten Souverän, der ist ziemlich rechtssicher!
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 

Offline Sandmännchen

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #727 am: 23. September 2015, 12:25:43 »
Den kenne ich auch, aber der hat nie Zeit.
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Offline kairo

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #728 am: 23. September 2015, 12:37:13 »
Wenn ihr in der Sache nicht weiterkommt, ich kenne da einen Obersten Souverän, der ist ziemlich rechtssicher!

Oft im Irrtum, aber nie im Zweifel.
 
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #729 am: 28. September 2015, 12:10:53 »
Ich hätte da mal eine Frage zu des Fitzeks hängende Prozesse. Wie viele sind das denn noch?
Wegen Verkehrsdelikten sind ja noch rendez-vous am LG Potsdam und LG Hannover offen, wahrscheinlich kommt noch eins hinzu wegen des kleinen Malörs mit der verwilderten Kreuzung.
Aber läuft da noch was bzgl seiner wirtschaftlichen Aktivitäten?
 

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #730 am: 28. September 2015, 12:38:36 »
LG Hannover, AG Potsdam, AG Desau-Roßlau  -  Fahren ohne Fahrerlaubnis
LG Dessau-Roßlau  -  unerlaubte Versicherungsgeschäfte
STA Dessau-Roßlau  -  unerlaubte Bankgeschäfte und Fahren ohne Fahrerlaubnis, evtl. noch Fahrlässige Körperverletzung(Kreuzungsunfall)

Das ist jedenfalls bei mir noch auf der Liste.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 
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Offline hotztheplotz

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #731 am: 28. September 2015, 12:43:36 »
Bei der STA Dessau sind aber zusätzlich noch einmal unerlaubte Versicherungsgeschäfte dabei. Die DG wurde ja noch nicht verhandelt.
Das wird lustig, wenn er da einschlägig vorbestraft erscheint.
 
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #732 am: 28. September 2015, 13:06:08 »
Es kann sein, dass das nach § 154a StPO auf die bisherigen Geschäfte beschränkt wurde.

Gibt es denn Kenntnisse, über welchen Finanzrahmen bei der DG geredet wird?
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Offline Brundibaer

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #733 am: 28. September 2015, 13:21:33 »
Ah Danke! Was wäre denn der nächste Termin?

Meine bessere Hälfte hat bald ihr Staatsexamen geschafft und so als unterhaltsame Aufmerksamkeit wollte ich sie zu einem Fitzek-Prozess ausführen.
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #734 am: 28. September 2015, 13:45:36 »
Ah Danke! Was wäre denn der nächste Termin?
Meine bessere Hälfte hat bald ihr Staatsexamen geschafft und so als unterhaltsame Aufmerksamkeit wollte ich sie zu einem Fitzek-Prozess ausführen.

Oh, dann gehört sie zu erlauchtetsten Kreisen  :queen:

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=398.msg18691#msg18691
 
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