Lieber Facebook User,
es ist nett das wir darüber informiert werden wie das Verfahren gelaufen ist.
Es ist aber NICHT OK das DU das Verfahren aufgezeichnet hast und uns die Aufnahme zugesendet hast.
Damit stellst DU dich auf die gleiche Ebene wie die Reichsdeppen.
Wir können uns von diesem, DUMMEN Verhalten von DIR nur distanzieren.
Geh, wohin der Pfeffer wächst! Bei uns bist du FALSCH!
SonnenstaatlandSSL
Da muss
der Plöngler schmunzeln. Wenn man all das nicht machen dürfte, was Reichsdeppen so machen, .....
Auf die selbe Stufe stellt man sich, wenn man so denkt wie sie.
Zunächst die Rechtslage:
Es ist zwar verboten Aufnahmen aus Gerichtssälen zu machen, aber es ist straffrei. §201 StGB trifft nicht zu, da es sich nicht um das 'nichtöffentlich gesprochene Wort' handelt: eine Gerichtsverhandlung ist - sofern die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen ist - immer öffentlich.
Eine andere Sache wäre das Filmen von Gerichtspersonen, hier wäre u.U. ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz (KUG) gegeben.
Die gemeinten Zuspielungen, von denen
der Plöngler aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen Kenntnis erlangt hat, verstoßen gegen kein
Strafgesetz; nach Ansicht des
Plönglers auch nicht gegen die hier gepflegten guten Sitten. Sie sind langweilig, dokumentieren aber gut, wie ein windiger Zopf es immer wieder schafft, Behörden und Gerichte des Beitrittsgebietes wie einen Tanzbären an der Nase vorzuführen.
Der Plöngler wünschte sich nur einmal, dass der Schmock sich bei seinem Kasperltheater in einen der südlichen Bundesstaaten Deutschlands verirren würde.