Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 163805 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #690 am: 14. September 2015, 15:32:23 »
Es freut mich, daß es am AG Potsdam Richter gibt, die noch keine Bekanntschaft mit Reichis hatten. Leider ist deren Anzahl ja nun gerade gesunken.

Äh, war die Staatsanwaltschaft tatsächlich so - äh - überbeschäftigt, daß niemandem im Vorfeld aufgefallen ist, daß zu dem Zeitpunkt die FE noch bestand? Oder war da gerade ein Fahrverbot?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Offline Ferkel

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #691 am: 14. September 2015, 15:40:21 »
Es freut mich, daß es am AG Potsdam Richter gibt, die noch keine Bekanntschaft mit Reichis hatten. Leider ist deren Anzahl ja nun gerade gesunken.

Äh, war die Staatsanwaltschaft tatsächlich so - äh - überbeschäftigt, daß niemandem im Vorfeld aufgefallen ist, daß zu dem Zeitpunkt die FE noch bestand? Oder war da gerade ein Fahrverbot?

Da blickt doch keine Sau mehr durch. Man könnte ja vermuten, dass das von Anfang an Peters Plan gewesen ist. Einfach so viel unsinnige, noch nie dagewesene ♥♥♥ bauen, dass sich da kein Richter oder Staatsanwalt mehr rausfindet.
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #692 am: 14. September 2015, 15:58:39 »
Na komm, in dem Fall war es wirklich nicht viel mehr zu tun, als in den Eintragungen nachzusehen, ob er zu dem Zeitpunkt eine FE hatte oder nicht.

Und neben der Polizei, die das erst mal untersucht und der Staatsanwaltschaft braucht es dazu auch noch einen Eröffnungsbeschluß des Gerichts. Für letzteres sollten dann, selbst wenn man sich verguckt, zumindest die Daten aus dem Fahrerlaubnisregister angefordert worden sein.
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Offline Mr. Devious

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #693 am: 14. September 2015, 16:33:49 »
Zitat
Der Angeklagte ist wie folgt vorbestraft:

Am 08.05.2003 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, deren Vollstreckung für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Am 11.06.2003 verhängte das Amtsgericht Wittenberg gegen ihn wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Am 16.01.2008 verhängte das Amtsgericht Wittenberg gegen ihn wegen Urkundenunterdrückung eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro.

Am 15.06.2009 verhängte das Amtsgericht Wittenberg gegen ihn wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 20 Euro.

Am 15.09.2011 verhängte das Amtsgericht Wittenberg gegen ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Der Verkehrszentralregisterauszug enthält folgende Eintragungen:

Am 05.08.1997 hat der Landkreis Wittenberg dem Angeklagten die Fahrerlaubnis für die Klassen 1, 1a, 1b, 3, 4, 5 aufgrund nicht ausgeräumter Eignungsmängel entzogen. Die Entscheidung ist seit 06.09.1997 unanfechtbar.

Am 11.06.2003 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 07.02.2003) zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 03.07.2003.

Am 27.10.2003 hat ihm der Landkreis Wittenberg die Fahrerlaubnis der Klassen B, M, L erteilt.

Am 08.11.2008 ordnete die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg gegen den Angeklagten die sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis für die Klassen B, L, M, S an, nachdem er ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht hatte.

 Am 06.11.2008 hat die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg dem Angeklagten die Fahrerlaubnis der Klassen B, L, M, S aufgrund eines nicht beigebrachten Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung entzogen. Die Entscheidung ist seit 09.12.2008 unanfechtbar.

Am 28.10.2008 verurteilte ihn das Amtsgericht Halle (Saale) wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h (Tatzeit: 12.12.2007) zu einer Geldbuße von 75,00 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 24.01.2009.

Am 15.06.2009 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 03.12.2008) zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 20 Euro. Die Entscheidung ist seit 23.06.2009 rechtskräftig.

Am 05.11.2009 hat ihm der Landkreis Wittenberg die Fahrerlaubnis der Klassen B, M, L, S erteilt.

 Am 11.08.2010 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen den Angeklagten wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h (Tatzeit: 23.04.2010) eine Geldbuße von 70,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 31.08.2010 rechtskräftig.

Am 28.10.2010 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen den Angeklagten wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h (Tatzeit: 20.07.2010) eine Geldbuße von 105,00 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 17.11.2010.

Am 01.04.2011 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h (Tatzeit: 18.03.2010) zu einer Geldbuße von 80,00 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 21.04.2011.

Am 20.10.2010 verhängte die Bußgeldbehörde ZBS Magdeburg gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 58 km/h (Tatzeit: 11.05.2010) eine Geldbuße von 240,00 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 19.10.2011 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 29.04.2012.

Am 31.05.2012 verhängte die Bußgeldbehörde ZBS Magdeburg gegen ihn wegen unzulässigen Überholens mit Gefährdung Anderer (Tatzeit: 13.03.2012) eine Geldbuße von 120,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 19.06.2012 rechtskräftig.

Am 13.09.2012 erklärte der Angeklagte gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg den Verzicht auf die Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, L, M, S.

Am 04.09.2012 verhängte die Bußgeldbehörde der Stadt Stuttgart gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h (Tatzeit: 20.07.2012) eine Geldbuße von 70,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 28.09.2012 rechtskräftig.

Am 18.09.2012 verhängte die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg, Gransee, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h (Tatzeit: 11.08.2012) eine Geldbuße von 390,00 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 05.10.2012 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 04.11.2012.

Am 20.09.2012 verhängte die Bußgeldbehörde der Stadt Geislingen a. d. Steige gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h (Tatzeit: 17.08.2012) eine Geldbuße von 160,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 10.10.2012 rechtskräftig.

Am 01.11.2012 verhängte die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg, Gransee, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 62 km/h (Tatzeit: 08.09.2012) eine Geldbuße von 835,00 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 20.11.2012 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 19.01.2013.

Am 01.11.2012 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h (Tatzeit: 29.08.2012) eine Geldbuße von 140,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 21.11.2012 rechtskräftig.

Am 23.10.2012 verhängte die Bußgeldbehörde der Stadt Köln gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h (Tatzeit: 05.09.2012) eine Geldbuße von 180,00 Euro. Die Entscheidung ist seit 11.12.2012 rechtskräftig.

Am 20.02.2013 verhängte die Bußgeldbehörde Polizei Thüringen, ZBS Artern, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h (Tatzeit: 22.12.2012) eine Geldbuße von 200,00 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 19.04.2013 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 18.05.2013.

Nach dieser Historie besaß der Imperator am 08.09.2012 eine Fahrerlaubnis.

Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline Zartbitterschokolade

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #694 am: 14. September 2015, 16:41:32 »
Nach dieser Historie besaß der Imperator am 08.09.2012 eine Fahrerlaubnis.

Um die Sache ging es wohl heute.

Zitat
Am 01.11.2012 verhängte die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg, Gransee, gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 62 km/h (Tatzeit: 08.09.2012) eine Geldbuße von 835,00 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot. Die Entscheidung ist seit 20.11.2012 rechtskräftig. Das Fahrverbot endete am 19.01.2013.

Die sind wohl auch damals davon ausgegangen, dass er eine Fahrerlaubnis hat. Sonst wäre das Fahrverbot unsinnig.
« Letzte Änderung: 14. September 2015, 16:52:10 von Zartbitterschokolade »
Mahatma Gandhi hatte mal gesagt: „Wer Unrecht duldet, ohne sich dagegen zu wehren, macht sich mitschuldig“.
 
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #695 am: 14. September 2015, 16:52:03 »
Das Fahrverbot wird obligatorisch ausgesprochen. Daraus kannst Du keine Schlüsse ziehen.

Wenn man die Voreintragungen als zutreffend unterstellt, hat wohl jemand bei der Staatsanwaltschaft bei Überprüfung der Daten aus dem VZR geschlafen. Tatzeit war wenige Tage vor dem "Verzicht" auf die Fahrerlaubnis.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 

Offline Sandmännchen

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #696 am: 14. September 2015, 17:05:09 »
Und das Gericht hielt es nicht für nötig, den hinreichenden Tatverdacht beim Eröffnungsbeschluß zu überprüfen. Das ergibt ein ziemlich schwaches Bild der Rechtspflege.
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Offline Happy Hater

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #697 am: 14. September 2015, 19:43:49 »
Ich finde es großartig, wie der "Oberste Souverän" ziemlich verzweifelt versucht, vom Gericht eine Feststellung zu erhalten, dass sein Fantasiestaat ein Staat im Sinne des Völkerrechts wäre.

Natürlich wünscht er sich das total und würde das als gigantischen Sieg verkaufen, obwohl er ja tatsächlich die BRD und damit logischerweise auch deren Gerichte überhaupt nicht als legitimiert ansieht. Und dann ist es ja "nur" das Amtsgericht in seinen Augen.

Es ist einfach soooo lächerlich.  ;D
 

Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #698 am: 14. September 2015, 23:06:56 »
Lieber Facebook User,
es ist nett das wir darüber informiert werden wie das Verfahren gelaufen ist.
Es ist aber NICHT OK das DU das Verfahren aufgezeichnet hast und uns die Aufnahme zugesendet hast.

Damit stellst DU dich auf die gleiche Ebene wie die Reichsdeppen.
Wir können uns von diesem, DUMMEN Verhalten von DIR nur distanzieren.

Geh, wohin der Pfeffer wächst! Bei uns bist du FALSCH!

SonnenstaatlandSSL


Da muss der Plöngler schmunzeln. Wenn man all das nicht machen dürfte, was Reichsdeppen so machen, .....

Auf die selbe Stufe stellt man sich, wenn man so denkt wie sie.

Zunächst die Rechtslage:
Es ist zwar verboten Aufnahmen aus Gerichtssälen zu machen, aber es ist straffrei. §201 StGB trifft nicht zu, da es sich nicht um das 'nichtöffentlich gesprochene Wort' handelt: eine Gerichtsverhandlung ist - sofern die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen ist - immer öffentlich.
Eine andere Sache wäre das Filmen von Gerichtspersonen, hier wäre u.U. ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz (KUG) gegeben.
Die gemeinten Zuspielungen, von denen der Plöngler aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen Kenntnis erlangt hat, verstoßen gegen kein Strafgesetz; nach Ansicht des Plönglers auch nicht gegen die hier gepflegten guten Sitten. Sie sind langweilig, dokumentieren aber gut, wie ein windiger Zopf es immer wieder schafft, Behörden und Gerichte des Beitrittsgebietes wie einen Tanzbären an der Nase vorzuführen. Der Plöngler wünschte sich nur einmal, dass der Schmock sich bei seinem Kasperltheater in einen der südlichen Bundesstaaten Deutschlands verirren würde.
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #699 am: 14. September 2015, 23:39:56 »
Der Plöngler wünschte sich nur einmal, dass der Schmock sich bei seinem Kasperltheater in einen der südlichen Bundesstaaten Deutschlands verirren würde.

Da ist man weniger zimperlich. Andererseits zeigt sich dort auch zuweilen die andere Seite der Medaille: http://www.sueddeutsche.de/panorama/sex-im-erlebnisbad-juristen-halten-zweiwoechigen-arrest-fuer-ueberzogen-1.2514590
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Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #700 am: 15. September 2015, 00:03:14 »
....

Andererseits zeigt sich dort auch zuweilen die andere Seite der Medaille: http://www.sueddeutsche.de/panorama/sex-im-erlebnisbad-juristen-halten-zweiwoechigen-arrest-fuer-ueberzogen-1.2514590

Schonschon, aber nun die gute Nachricht: auch das Augsburger Jugenstrafgericht ist nicht die letzte Instanz und wie die Stellungnahmen der Kollegen zeigen, könnte man den Fall milder aburteilen; so könnte es auch die zur Berufung berufene Strafkammer sehen.
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #701 am: 15. September 2015, 00:28:24 »
Die anderen Juristen und "Experten", die da ihre Meinung abgeben, konnten sich, anders als das Augsburger Gericht, kein Bild von der Persönlichkeit der Täter machen. Das ist aber im Jugendstrafrecht eine ziemlich wichtige Sache.
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #702 am: 15. September 2015, 00:39:54 »
Schonschon, aber nun die gute Nachricht: auch das Augsburger Jugenstrafgericht ist nicht die letzte Instanz und wie die Stellungnahmen der Kollegen zeigen, könnte man den Fall milder aburteilen; so könnte es auch die zur Berufung berufene Strafkammer sehen.

Ich gestehe, einige Vorurteile bezüglich bayrischer Gepflogenheiten der Rechtsdurchsetzung zu haben. Aber man steckt ja nicht drin, um in diesem speziellen Fall ein durchaus schlüpfriges gefügeltes Wort zu bemühen.

Die anderen Juristen und "Experten", die da ihre Meinung abgeben, konnten sich, anders als das Augsburger Gericht, kein Bild von der Persönlichkeit der Täter machen. Das ist aber im Jugendstrafrecht eine ziemlich wichtige Sache.

Ist die Persönlichkeit nicht immer wichtig? Klar, bei jungen Menschen ist man da nachsichtiger, man macht in jungen Jahren oft verwirrende mitunter extreme Entwicklungen durch. Dennoch finde ich die Berücksichtigung der Persönlichkeit, sofern genug Bezugspunkte zu dieser vorliegen, bei allen Fällen wichtig und so wird das nach meiner Auffassung als juristischer Laie auch im Idealfall gehandhabt. Unabhängig vom Alter.
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #703 am: 15. September 2015, 01:02:50 »
Um so mehr ein Grund, solche Urteilskritiken nicht ernst zu nehmen. Wo würde denn im Erwachsenenstrafrecht jemand, der nicht beim Prozeß dabei war, sich ernsthaft zutrauen, eine Strafzumessung bei einer Geldstrafe von 14 Tagessätzen als "zu hoch" zu kritisieren?

Das Jugendstrafrecht hat ein breiteres Instrumentarium, das aber eben auch auf den jeweiligen Täter angepaßt sein will. Das aus der Entfernung tun zu wollen, zeugt nicht gerade von der behaupteten Expertise der Kritiker.
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #704 am: 15. September 2015, 01:44:44 »
Um so mehr ein Grund, solche Urteilskritiken nicht ernst zu nehmen. Wo würde denn im Erwachsenenstrafrecht jemand, der nicht beim Prozeß dabei war, sich ernsthaft zutrauen, eine Strafzumessung bei einer Geldstrafe von 14 Tagessätzen als "zu hoch" zu kritisieren?

Das Jugendstrafrecht hat ein breiteres Instrumentarium, das aber eben auch auf den jeweiligen Täter angepaßt sein will. Das aus der Entfernung tun zu wollen, zeugt nicht gerade von der behaupteten Expertise der Kritiker.

Da fällt mir vorerst nix zu ein, weder so noch andersrum.  :doh: Wir sind eh wieder so OT, daß es in andere Forenbereiche ausgelagert gehört.
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