Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 164472 mal)

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Offline physik durch wollen

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #570 am: 11. April 2015, 21:55:16 »
(...) Mitlerweile rühmt sich der Zopfträger, dass er nicht einmal mehr Knöllchen bekommen würde (...)

(...) die Unfähigkeit des AG Wittenberg gegen den Königszopf einen Haftbefehl zu vollstrecken, (...) Zur Auswahl stehen Unfähigkeit, Faulheit, Korruption.
Ich denke in der "schönsten Kleinstadt der Welt" TM ist das Personenabhänigig. Bei Gewerbeaufsichtsamt (nur mal so als Beispiel den Laden den Fitzek ohne Anmeldung betrieben hat) denke ich Unfähigkeit und Korruption, während man beim Amtsgericht eher von Faulheit ausgehen könnte. Ähnliches bei der Polizei, wobei im Ossiland wahrscheinlich auch nicht die hellsten Leuchten im Lampenladen ausgewählt wurden. Insgesamt alles in allem denke ich eine Mischung die schon merkwürdig anmutet. Da ich eine gewisse Zeit meines Lebens in dieser Ecke Deutschlands gelebt hatte, kann ich nur sagen: Dort möchte ich nirgendwo tot über dem Zaun hängen.
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 

Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #571 am: 11. April 2015, 21:59:11 »
Die Polizei möchte ich da ausnehmen bei meiner Kritik. Die stellen aber nur fest, und das machen sie nach meinen Informationen und den Angaben vom Wittenberger auch mit schöner Regelmäßigkeit. Aber verfolgen müssen das andere und da hakt es.

Und gerade was den Königszopf angeht stimmt der Hinweis mit der Personalknappheit nicht, da gibt es noch spezielle Ressourcen der Landespolizei, die bei Bedarf angezapft werden könnten, wenn man denn wollen würde.
 

Offline Wittenberger

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #572 am: 11. April 2015, 22:20:23 »
Das beschränkt sich aber nicht auf den stehenden Verkehr, wie ich oben schon ausgeführt habe. Die zuständige örtliche Polizeibehörde (normalerweise die Gemeinde, im Fall von Wittenberg eben dann der Landkreis Wittenberg, siehe oben), ist dafür zuständig - ich zitiere mal §1 (1) des SOG LSA

Zitat
Die Sicherheitsbehörden und die Polizei haben die gemeinsame Aufgabe der Gefahrenabwehr, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.

Das ist ein heiß diskutiertes Thema. Und das Thema hat auch sehr viel mit der neuerdings unzureichenden Personalausstattung der Behörden zu tun.

Die kommunale Blitzerei wird damit begründet, dass Gefahren für Kindergartenkinder, Schüler usw. abgewendet würden. Daher gibt es auch Pläne, wo die Gemeinde blitzen darf. Und Bundesstraßen und Landstraßen sind tabu, das ist wieder Sache der Polizei. Im Übrigen blitzt in meiner Region der Landkreis nicht, die Stadt aber sehr wohl - das zur Komplexität.

Die beiden kommunalen Ordnungsämter sind derart schwach besetzt, dass sie kaum die Rufbereitschaft sicherstellen können, von nächtlichen Einsätzen auch nur bei Ruhestörung schweigen wir lieber. Die Polizei rückt dann in Amtshilfe aus - was diese auch nicht so glücklich findet.

Rückfrage: Du stellst auf Gefahrenabwehr ab. Ich habe weiter ernsthafte Zweifel, ob Gefahren des fließenden Verkehrs auch nur ersatzweise in den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Ordnungsbehörden fallen.

Herr blauer Ozean:
Du stellst auf das Gewerbeaufsichtsamt ab - das wiederum ist eine Landesbehörde! Die Gewerbeämter sind bei Stadt und Landkreis faktischer Bestandteil des jeweiligen Ordnungsamtes. Ich hatte damals andeutungsweise erörtert, warum bezüglich der fehlenden Gewerbeanmeldung der "Reichsbank" so anscheinend zögerlich vorgegangen wurde, nun kann ich es deutlicher sagen: Die Ermittlungen des BAFin waren intern bekannt, dieses bestritt die Rechtmäßigkeit einer Bank. Die angesprochene Kommunalbehörde wollte keinen indirekten Beweis für spätere Verfahren der Art "aber die xy-Behörde hat doch bestätigt, dass wir erlaubtes Gewerbe sind" produzieren.

Allen Menschen Recht getan ... funktioniert ja schon bei so einem kleinen Forum nicht. ;-)
 

Offline Wittenberger

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #573 am: 11. April 2015, 22:27:52 »
Die Polizei möchte ich da ausnehmen bei meiner Kritik.

Das hat (dort) aber auch etwas gedauert. So richtig wach wurden die auch erst als Herr Fitzek mit dem BMW mit Phantasiekennzeichen vor der Reviertüre stand und man zunächst nicht so richtig wusste, wie man nun damit umgeht.

Und gerade was den Königszopf angeht stimmt der Hinweis mit der Personalknappheit nicht, da gibt es noch spezielle Ressourcen der Landespolizei, die bei Bedarf angezapft werden könnten, wenn man denn wollen würde.

Ich weiß schon, was Du meinst. Aber auch da rutscht er eigentlich immer ganz kurz unter dem Radar durch: Nicht wirklich die Fallhöhe, für die man die Teams los schickt: Wo den auch? Bei OK? Bei StS? Die kümmern sich um die großen Fische, Fitzek ist ein kleiner Fisch. Anders sieht das lediglich bei den Durchsuchungen aus, da ist dann schon mal das SEK bzw. die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit sowie eine Hundertschaft Bereitschaftspolizei dabei.

Ich ärgere mich ein wenig über das Bashing der Kommunalbehörden. Sicher machen die nicht alles richtig. Aber wer macht das schon. Lange Zeit haben diese (wie alle Behörden) ihn ignoriert, das ist normalerweise eine ganz sinnvolle Strategie und funktioniert eigentlich immer. In diesen Fall hat das nicht funktioniert. Ab dem schon genannten Zeitpunkt sind die aber alle ziemlich wach. Das kann ich so sagen.
 

Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #574 am: 11. April 2015, 22:32:01 »
Die angesprochene Kommunalbehörde wollte keinen indirekten Beweis für spätere Verfahren der Art "aber die xy-Behörde hat doch bestätigt, dass wir erlaubtes Gewerbe sind" produzieren.

Mit allem Respekt. Aber das ist so hochgradiger Schwachsinn, dass Agrument könnte glatt aus dem Königreich stammen. Natürlich ist der Betrieb einer Bank ein Gewerbe. Ob das Bankgeschäft jetzt erlaubnispflichtig war oder nicht spielt keine Rolle. Gucken die bei Euch auch ab und an mal in ihre Vorschriften?

Zum Beispiel § 2  GewStG

Zitat
(1) Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Im Inland betrieben wird ein Gewerbebetrieb, soweit für ihn im Inland oder auf einem in einem inländischen Schiffsregister eingetragenen Kauffahrteischiff eine Betriebsstätte unterhalten wird.
(2) Als Gewerbebetrieb gilt stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften (insbesondere Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung), Genossenschaften einschließlich Europäischer Genossenschaften sowie der Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit. Ist eine Kapitalgesellschaft Organgesellschaft im Sinne der § 14 oder § 17 des Körperschaftsteuergesetzes, so gilt sie als Betriebsstätte des Organträgers.
(3) Als Gewerbebetrieb gilt auch die Tätigkeit der sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts und der nichtrechtsfähigen Vereine, soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) unterhalten.

Das ist schon nicht mehr Inkompetenz, das ist schon Dreistigkeit mit so einem Argument um die Ecke zu kommen.

Die haben gehofft, dass andere ihnen die Arbeit abnehmen und den Laden zumachen, so sieht es nämlich aus. Wen Dein Argument sittem würde, dann wäre das Ordnungsamt nämlich nicht zur Eröffnung der Reichsbank mit der Gewerbeanmeldung aufgetaucht. Aber die hat Peter zerissen und die Ordnungsämtler haben sich getrollt. Hinterher haben die sich dann wohl Deine Story ausgedacht.  :facepalm:

Boah, schade das es dafür keine Belege gibt. Da würde ich doch glatt mal die Kommunalaufsicht bemühen.
« Letzte Änderung: 11. April 2015, 22:41:08 von Müllmann »
 

Offline Wittenberger

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #575 am: 11. April 2015, 22:41:58 »
Die angesprochene Kommunalbehörde wollte keinen indirekten Beweis für spätere Verfahren der Art "aber die xy-Behörde hat doch bestätigt, dass wir erlaubtes Gewerbe sind" produzieren.

Mit allem Respekt. Aber das ist so hochgradiger Schwachsinn, dass Agrument könnte glatt aus dem Königreich stammen. Natürlich ist der Betrieb einer Bank ein Gewerbe. Ob das Bankgeschäft jetzt erlaubnispflichtig war oder nicht spielt keine Rolle. Gucken die bei Euch auch ab und an mal in ihre Vorschriften?

Liest Du auch, was ich schrieb?

Im Übrigen erkläre ich Sichtweisen, so wie ich sie verstand. Das heißt nicht, dass das meine Sichtweise ist - ich möchte dafür nicht in Mithaftung genommen werden.

Das allen ins Stammbuch, die in den letzten Tagen meinten, mir fünf Punkte abziehen zu müssen.
 

Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #576 am: 11. April 2015, 22:43:58 »
Das allen ins Stammbuch, die in den letzten Tagen meinten, mir fünf Punkte abziehen zu müssen.
sechs Punkte

Und zu dem Rest gilt: Wer keine Ahnung hat einfach mal Fresse halten.
 
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #577 am: 11. April 2015, 22:47:45 »
Das allen ins Stammbuch, die in den letzten Tagen meinten, mir fünf Punkte abziehen zu müssen.

Ich darf mich zusätzlich zu Müllmann outen. Dafür habe ich eine ganz einfache Begründung:

Für sachliche Aussagen, die mir nicht passen, bekommst Du von mir sachliche Gegenargumente.

Für unsachliche Aussagen spare ich mir das Gegenhalten, das ist nicht mein Stil. Da gibt's einfach still und leise -1.
 
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #578 am: 11. April 2015, 22:49:00 »
...
Woher willst Du denn das wissen? Du kommst immer mit diesen Unterstellungen "woanders keinesfalls" sowie "so ein Sumpf da" um die Ecke. Ich halte das für wenig hilfreich.
...

Den Ausdruck "Sumpf" habe ich nicht verwendet, das war ein Mitforist. Allerdings zum selben Themenkomplex, bzw. bezüglich der selben Örtlichkeit.

Woher ich das weiß? Zum einen aus eigener Lebenserfahrung. Ich beschränke meine Interessen und meine Aufmerksamkeit nicht mutwillig auf das eigene Kirchspiel, mit der damit einhergehenden Verweigerung, irgendetwas von außerhalb wahrnehmen zu wollen.

Desweiteren ist ein Verwandter Wortmarkenbüttel mit dem Dienstrang Dorfsheriff in einer größenmäßig vergleichbaren (aber natürlich nicht der schönsten) Kleinstadt in einem etwas größeren (bevölkerungsmäßig, flächenmäßig kleinerem) Landkreis, ebenfalls im Osten. Er und seine Kollegen kennen alle ihre Pappenheimer und Zeit, sich auf dem Kieker justierte Kandidaten bei Gelegenheit näher zur Brust zu nehmen, ist irgendwann immer mal.
Das klappte sogar in Zeiten der schweren Neonaziverseuchtheit, die erheblich Personal gebunden hat. Die Alt-Stasis -die Gegend weist historisch bedingt heute noch eine überproportional hohe Rate auf- sind nicht das Problem, die kuschen auch vor der heutigen (Sieger)Staatsmacht.

Was ich damit sagen will: alles ist machbar. Wenn man nur will.

P.S. Das "woanders keinesfalls" bezieht sich auch auf mein Umfeld. Ich wohne zwar in Bezug auf Kriminalität "auf einer Insel der Glückseligkeit" (Zitat unseres Dorfsheriffs) im Speckgürtel, aber ich kenne Wortmarkenbüttel und andere Staatsschergen, die in richtig harten Gegenden der Ruhrgebietes tätig sind - und die lassen sich nicht derart auf der Nase herumtanzen, wie sich leider in Bezug auf das Fitzelchen und der für ihn zuständigen örtlichen Staatsmacht der Eindruck aufdrängt. Das klappt sogar in Duisburg-Neumühl oder der Dortmunder Nordstadt. Größtenteils zumindest, denn die dortige Arbeitsbelastung ist um ein Vielfaches höher und die Personaldecke nicht dicker in irgendwelchen ländlichen Kleinstädten, erst recht nicht in den schönsten (was sie nicht wären, wenn es dort schlimm wäre).
 

Offline Wittenberger

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #579 am: 11. April 2015, 22:53:11 »
Und zu dem Rest gilt: Wer keine Ahnung hat einfach mal Fresse halten.

Danke für den Hinweis. Ich werde mich künftig daran halten.
 

Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #580 am: 11. April 2015, 23:28:13 »
Nicht eingeschnappt sein, zukünftig nur Ausreden der Preisklasse "Frau Lehrerin, der Hund hat meine Hausaufgaben gefressen" vermeiden.
 

Offline Wittenberger

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #581 am: 11. April 2015, 23:44:47 »
Nicht eingeschnappt sein, zukünftig nur Ausreden der Preisklasse "Frau Lehrerin, der Hund hat meine Hausaufgaben gefressen" vermeiden.

Du hast etwas nicht verstanden. Nochmals: Ich gebe Sichtweisen verschiedener lokaler Personengruppen, auch Verwaltungen wieder - so wie ich sie verstanden habe. Das sind nicht meine Sichtweisen!

Da das eine Teilgruppe dieses Forums nicht trennen kann oder will - werde ich mich künftig an Deinen Ratschlag halten. Das ist auch sinnvoller: Es gibt hier so einige, die nie in der Stadt waren aber viel genauer wissen, wie die örtlichen Uhren ticken. Hört denen zu.
 

Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #582 am: 11. April 2015, 23:52:49 »
Durch die unreflektierte Wiedergabe abseitiger Ansichten erweckst Du allerdings den Eindruck diese zu teilen. Und den Schuh mit dem nicht kennen der örtlichen Verhältnisse ziehe ich mir nicht an. Ich kenne inzwischen einige Eingeborene, die genauso fassungslos wie ich auf das Gewurschtel der lokalen Obrigkeit blicken.

Selbstkritik hat noch nie geschadet, auch nicht der "schönsten" Kleinstadt der Welt.
 
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #583 am: 12. April 2015, 05:31:30 »
Lieber @Wittenberger als Fitzek am 16.09.2013 die Reichbank eröffnete, tauchte der Leiter des Ordnungsamtes Jörg Bielig auf um Pluralpeter persönlich (das muss man sich mal reinziehen) die Gewerbeanmeldung vorbeizubringen.
Wenn ich mir diesen Aufritt (https://www.youtube.com/watch?v=oqWX4d4bAuM&feature=youtu.be ab  19:17) ansehe kann ich nur sagen. Herr Bielig ist bestimmt ein guter Vorsitzender des Gemeindekirchenrats aber mit dieser Aufgabe die ihn zu Peter führt (=Leitung des Ordnungsamtes) heillos überfordert.
Voll geil ab 21:49
Zitat
Natürlich weiss der Herr Bielig auch, dass wir sicherlich keine Gewerbeanmeldung beim ihm tätigen werden. Das kennt er schon seit vielen Jahren. (...) Er macht ja auch eine gute (für wen?) Arbeit. (...) Er (Herr Bielig) hat ja vier Jahre lang im Prinzip versucht den Engelweltenladen mit Gewerbenanmeldung tätig zu sein...
So ab 22:30:
Zitat
Frage: Warum hat er (Herr Bielig) das bislang nicht geschafft?
Anbetracht, dass das Augustulus sich jüngst als juristischen Laien bezeichnet kann man über die Antwort von Peterchen nur den Kopf schütteln.
Zitat
Ich denke mal ich bin ja juristisch einfach so bewandert, dass ich die Verwaltungsverfahrensvorschriften der BRD besser kenne als die meisten Verwaltungsbeamten. Insofern einfach diese kreativen Spielräume die in der Juristerei zur Verfügung stehen nutze, sodass ich ein System neu etablieren kann ohne in Konflikt zu geraten mit dem alten System. Da bin ich sehr erfinderisch.
Das zumindest ein Teil der Verwaltung der "beklopptesten Kleinstadt Deutschlands" völlig unfähig ist, kann nun mal nicht wegdiskutiert werden. Ich fass es einfach nicht.  :facepalm:
Die Begründung warum die bei der Eröffnung nicht adequat eingeschritten haben lässt mich fassunglos zurück. Ich habe, wie geschrieben in dieser Ecke Deutschland gewohnt und wir haben damals ein Festival gegen Rechtsradikalismus vernstaltet. Rate mal wie lange es gedauert hat bis es Anzeigen vom Ordnungsamt hagelte. Genau bevor wir anfingen war eine Hundertschaft Polizei da...
Daher:
FAIL
Auch noch interessant:
http://www.mdr.de/exakt/peter_fitzek108-download.pdf
« Letzte Änderung: 12. April 2015, 05:39:58 von veneficus »
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 
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Offline Decimus

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #584 am: 12. April 2015, 11:52:32 »
Nicht eingeschnappt sein, zukünftig nur Ausreden der Preisklasse "Frau Lehrerin, der Hund hat meine Hausaufgaben gefressen" vermeiden.

Du hast etwas nicht verstanden. Nochmals: Ich gebe Sichtweisen verschiedener lokaler Personengruppen, auch Verwaltungen wieder - so wie ich sie verstanden habe. Das sind nicht meine Sichtweisen!

Da das eine Teilgruppe dieses Forums nicht trennen kann oder will - werde ich mich künftig an Deinen Ratschlag halten. Das ist auch sinnvoller: Es gibt hier so einige, die nie in der Stadt waren aber viel genauer wissen, wie die örtlichen Uhren ticken. Hört denen zu.

Mir ist doch sowas von Wurst wie bei euch die Uhren ticken. Die hiesigen Behörden haben das Recht durchzusetzen, wie jede andere dieser Republik inklusiver meiner auch. Selbst wenn Pluralpeter  einen florierenden Menschenhandel betreiben würde, wäre das ein Gewerbe und damit gewerbe- und einkommensteuerpflichtig (§ 40 AO). Da gibt es nichts zu diskutieren. Das Steuerrecht ist da ausnahmsweise eindeutig. Die örtlichen Behörden haben versagt. Stell' dir doch einfach mal vor, der hätte sowas in Bayern durchgezogen. Wie wäre dann die Geschichte ausgegangen?
 
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