Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 163816 mal)

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Online physik durch wollen

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #555 am: 11. April 2015, 07:28:14 »
Mich würde nur mal interssieren, was passiert wenn Peter jetzt in der "schönsten Kleinstadt der Welt"TM Auto fährt. So wie das Ordnungsamt und die anderen Ämter (inklusive der Wortmarke) bisher reagierten wahrscheinlich nichts.
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 

Offline hotztheplotz

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #556 am: 11. April 2015, 07:52:22 »
Ich bin seit 20 Jahren auf den Straßen unterwegs und musste genau 2 mal meinen Führerschein vorzeigen. Die Wahrscheinlichkeit, dass er inflagranti erwischt wird, ist sehr gering.
Diverse Gerichtsprozesse stehen zu dem Thema ja noch an. Und je renitenter er sich verweigert, desto härter wird die Strafe. Die 3 Monate Haft wird dann noch die geringste sein.

Ist es jetzt nicht so, dass die ausgesetzten Strafgerichtsprozesse einfach fortfahren könnten, ohne einen etwaigen Antrag auf Zulassung der Berufung abzuwarten?
 

Offline hair mess

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #557 am: 11. April 2015, 07:56:09 »
Zitat
"RA S weist darauf hin, dass seinem Mandanten der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis erst durch die Strafverfahren klar geworden sei."
Ja, dann haben wir es ja, dass er davon ausging, die Fahrerlaubnis zurückzugeben. Hatte also wieder mal außer seiner Idee keine wirkliche Ahnung von der Sache.
Zitat
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http://koenigreichdeutschland.ch/…/staatszugehoerigkeit.html
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War es vorher auch nicht.
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Offline Pantotheus

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #558 am: 11. April 2015, 10:33:07 »
Meine Wenigkeit verkehrt schon seit fast 30 Jahren individuell, aber den Führerschein wollte bisher nur ein einziges Mal jemand sehen, das war aber noch vor Erteilung des eigentlichen Führerscheins. Seit ich diesen habe also: niemals verlangt. Aber ich werde grundsätzlich auch bei Personenkontrollen und an der Grenze übergangen. Vielleicht sehe ich einfach zu seriös aus.

Dass ein gewisses "Rest-Risiko" bestand, das Gericht würde die Argumentation des Fitzekfatzke durchgehen lassen, war klar, aber mir schien es eher gering zu sein. Die Verordnungstexte, die ich weiter vorne in diesem Diskussionsstrang eingestellt habe, sprechen doch eine deutliche Sprache. Es ist klar, dass jemand, der mit einem Fahrzeug unterwegs ist, einen gültigen Führerschein benötigt, der sich auf eine Fahrerlaubnis stützt.
Anders als z. B. ein Personalausweis, den man getrost auch zu Hause lassen kann, ist ein Führerschein während es Führens eines Fahrzeuges ununterbrochen mitzuführen. Wenn ich also z. B. mit der Gattin unterwegs bin und wir vorher ausgemacht hatten, dass sie hinfährt, ich aber zurück, dann aber feststelle, dass ich den Führerschein nicht dabei habe, dann muss eben die arme Gattin auch noch den Rückweg übernehmen.
Für die Rückgabe eines Passes kann es verschiedene denkbare Szenarien geben, etwa dass ich einen Personalausweis bestellt habe und den Pass nicht mehr brauche, weil ich ohnehin nicht mehr vorhabe, in Länder zu reisen, die einen Pass fordern. Dann bin ich mit dem Personalausweis letztlich besser bedient, weil ich diesen einfach z. B. in der Geldbörse mitführen kann. Da der Pass auch nicht beweist, dass ich Deutscher bin, bedeutet die Rückgabe des Passes auch nicht, dass man nicht mehr Deutscher sein will.
Anders sieht es aber doch beim Führerschein aus: Dieser dient allein dem Nachweis der Fahrerlaubnis und ist während des Führens eines Fahrzeuges immer mitzuführen. Die Verbindung zwischen Erlaubnis und Ausweis ist also sehr eng. Wie der Vertreter des Landratsamtes richtig festgestellt hat, gibt es auch nur einige wenige Fälle, in denen eine Rückgabe sinnvoll ist. Das ist dann, wenn ein neuer Ausweis ausgestellt wird, wenn der Ausweis wegen eines Entzuges zurückgegeben werden muss oder eben bei Verzicht.
Auch nach allem Geschwurbel und Nebelkerzenwerfen des Fitzekfatzke und seines RA S ist nicht zu erkennen, dass einer der anderen Fälle vorliegt, auf den Verzicht wurde Pluralpeter auch hingewiesen. Dass seine "Erklärung" anders zu deuten wäre denn als Verzicht, muss nicht angenommen werden. Wie das Gericht und der umtriebige Müllmann schon ausgeführt haben, kommt es nicht darauf an, was Zopfkänig gedacht hat, sondern was beim Empfänger vernünftigerweise angelangt ist. Wer etwas schreibt, trägt auch die Verantwortung dafür. Eine strittige Klausel wird, nicht nur in Deutschland, eben immer zu Lasten dessen ausgelegt, der sie verfasst hat, denn er hätte ja das, was er wirklich meinte, auch verständlicher ausdrücken können.
Zumindest die von mir früher zitierte Verordnung erwähnt den Verzicht auf die Fahrerlaubnis auch ausdrücklich, regelt aber dessen Formalitäten nicht, vermutlich weil es bei Erlass der Verordnung keinen vernünftigen Grund gab anzunehmen, dies müsse förmlich geregelt werden. Vielleicht gibt es ja demnächst eine "Lex Fitzek", die den Vorgang und die Förmlichkeiten eines Verzichts auf eine Fahrerlaubnis ausführlich regelt. (Nur käme diese natürlich nicht rückwirkend auf Fitzekfatzke zur Anwendung.)

Wenn ich das recht verstehe, gab es für die Strafgerichte nie einen Zwang, die Verfahren auszusetzen. Es ist aber in der Praxis sinnvoll und daher auch üblich, dass es eben so gemacht wird. Daher vermute ich, dass die Strafgerichte jetzt grundsätzlich die Verfahren wieder aufnehmen könnten. Ob sie darauf warten, dass die Rechtskraft eingetreten und auch die allerletzte Möglichkeit eines Rechtsbehelfs ausgeschöpft ist, kann ich nicht sagen.
Grundsätzlich wäre natürlich auch denkbar, dass die Gerichte ihre jeweiligen Verfahren vorantreiben und unabhängig voneinander entscheiden. Dann könnte es natürlich zu unterschiedlichen Urteilen kommen. Wenn sich Urteile widersprechen, gibt es aber in den Rechtsordnungen zumindest der zivilisierten Welt immer die Möglichkeit, eine Entscheidung herbeizuführen, welches Urteil denn nun richtig sei, notfalls auch mit einem Rechtsbehelf, der normalerweise nicht zur Verfügung steht. Wie das in Deutschland nun genau geregelt ist, darüber müsste ich mich erst kundig machen. Aber vielleicht kennt sich einer der mitlesenden Juristen da genau aus?
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #559 am: 11. April 2015, 13:40:27 »
Ich bin seit 20 Jahren auf den Straßen unterwegs und musste genau 2 mal meinen Führerschein vorzeigen.

Allgemein wird viel zu wenig kontrolliert. Bei der Gelegenheit würde man auch andere Purschen antreffen, für die man schon länger ein komfortables Appartement reserviert hat, und kann sie gleich aus dem Verkehr ziehen. Aber bei unserem Fitzelkönig, der mit Ansage über allen irdischen Dingen schwebt, mache ich mir keine Sorgen ;-)

Ich hab mir grad nochmal den Ausschnitt der Heute Show angesehen, herrlich ;-)
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2380524/heute-show-vom-10.04.2015?flash=off
Ab Minute 22:10 gehts los mit der wunderbaren Martina Hill als Mitglied des "Verbands der verwirrten Berliner Mütter mit angelesenem Halbwissen". Parallelen zu den Reichskloppis sind unübersehbar.

Und dann die Kloppis selbst, auf dem "Wahrheitskongress". Mein Highlight ist der "Sie wissen es! Ich weiß es auch!" -Typ!
« Letzte Änderung: 11. April 2015, 15:02:38 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline DerDude

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #560 am: 11. April 2015, 16:19:21 »
Off-Topic:
Ich bin seit 20 Jahren auf den Straßen unterwegs und musste genau 2 mal meinen Führerschein vorzeigen.

Ich musste in ♥♥ Jahren erst einmal meinen Führerschein zeigen. Und das auch nur, weil ich ein als Straßensperre aufgestelltes Polizeifahrzeug über den Bürgersteig umfahren habe  :facepalm:
That rug really tied the room together.
Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 

Offline Autsch !

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #561 am: 11. April 2015, 18:55:28 »
Das zweite innerhalb eines kurzem Zeitraumes verlorene Verfahren des Zopfkönigs zeigt
wunderbar die Grenzen seiner Taktik und seiner Fähigkeiten. Der Zuschauer wartet weiter vergeblich auf die lautstark angekündigten Trumpfkarten seiner Fitzigkeit.
Er schafft es kaum, auch nur eine Sache in Planung und Ausführung konsequent im Sinne der von Ihm definierten Ziele und Ergebnisse erfolgreich durchzuziehen.
Ob Fahrerlaubnis, Gesundheitskasse oder beliebiges anderes Projekt, Fitzes Vorgehen ist immer gleich.
Seine Anhänger könnten zur Deutung der weiteren Zukunft ihres Wolkenreiches den Ausgang und Ablauf dieser Verfahren heranziehen.

In Phase eins eines Projektes wird publikumswirksam gepoltert und mit Behauptungen nicht gespart, Tatsachen in blinder Aktion geschaffen. Alles im vollen Vertrauen auf das eigene, natürlich überlegene, Rechts- o.Sachverständnis.
Sollte dann in Folge das Sachverständnis nicht ausreichen, geht man einfach zum nächsten Punkt über.
Entsteht in einem solchen Augenblick die Gefahr, daß etwa durch quietschen beim endgültigen schließen der Garagentür des Wasserautos Frager aufgeweckt werden, posaunt man das nächste Projekt einfach umso lauter heraus.

Sobald sich staatliche Stellen mit den geschaffenen Tatsachen auseinandersetzen und von dort der leiseste Hauch von Gegenwind einsetzt, beginnt die Phase zwei.
Diese besteht zunächst aus Wiederholung der publikumswirksamen Behauptungen. Zugleich setzt in der Kommunikation eine Relativierung der geschaffenen Tatsachen ein, eine Führerscheinabgabe zielte eben nicht auf die Fahrerlaubnis, eine Krankenkasse sei entgegen der eigenen Aussagen und Werbemittel keine Krankenkasse im gesetzlichen Sinn etc.... gerne bereits begleitet von leise einsetzenden Gewimmer ob der Willkür des Systems.

Auch wird hier auf die vermeintliche Legalität der Handlungen hingewiesen. Begründet wird deren Legalität durch ein bislang nicht explizit ausgesprochenes juristisches Verbot/Urteil bezgl. derselben. Die Rechtmäßigkeit stehe bis dahin lediglich zur Prüfung an, kleinere Korrekturen könnten spielend den Gegenwind aus den Segeln nehmen.

Wie sehr diese Denkweise hinkt wird deutlich, wenn man sie auf eine völlig andere Tat übertragen würde.
Fitze & Co. zufolge wäre das Begehen eines Mordes solange als legal anzusehen, bis ein Gericht einen Täter in genau diesem Fall verurteilt hätte. Also würde jede Tat, auch ein Mord, unabhängig geltender Gesetze allein dadurch legal, daß sie unentdeckt bliebe.
Entweder ist Fitzes Denken eine großzügig mißverstandene Auslegung der Unschuldsvermutung, oder die mit Tunnelblick arbeitende Definitionsmaschine des KRD hat einfach mal wieder im eigenen Sinn selektiv zugeschlagen.

Bis auf das Schaffen von Tatsachen sind Vorgehensweise und deren Folgen bis hierhin vergleichbar mit dem Verhalten von Esoterikern,Verschwörungstheoretikern und RD die, im Rahmen ihres Verständnisses der Welt, ihre Deutung der Realität als wahrhaftig, allgemeingültig annehmen und dementsprechend darstellen.
Es gibt aber einen Unterschied zwischen reinen Behauptungen und, vielleicht aufgrund dieser erfolgter, Handlungen.

Hat ein Projekt Fitzes Phase drei erreicht, den durch seine Handlungen provozierten juristischen Prüfstein, legt er weiter das Verhalten eines Eso-Gurus an den Tag, dessen lange angekündigter Weltuntergang mal wieder nicht stattgefunden hat. Schwamm drüber.  Habe ich etwas gesagt ? War da etwas ? Jetzt warten wir doch erst einmal die aktuelle Deutung des Maya-Kalenders ab....
Seine Taktik, schlicht und wiederholt zu behaupten, er allein besäße die Deutungshoheit über gewisse Vorgänge, vermag in seinen Kreisen vielleicht dazu führen, daß ihm dort etwa geglaubt wird. Der Glaube an einen Shilo als Untermieter im eigenen Körper zu haben ist keine Straftat. Allein hiermit könnten er, seine Anhänger und die Allgemeinheit ja auch problemlos und zufrieden leben.

Seine Versuche, Gerichte bezüglich begangener (Straf-) Taten mit einer Mischung aus Bauernschläue, falscher Selbsteinschätzung und selbstkritikfreier Überhöhung von der eigenen Unschuld zu überzeugen, scheinen in der rauscherstäbchenfreien Realität außerhalb geschlossener Stuhlkreise nicht zu funktionieren.

Dazu reicht es lediglich im Königreich der Fantasie. In diesem ist er ja, laut eigenen Aussagen, bereits in der Fahrerlaubnissache in nächster Instanz und hat diese bereits gewonnen.
Anscheinend wieder einmal ohne den richtigen Weg in der Realität dorthin zu kennen. Wie war das noch mal mit dem Antrag auf Berufung, dessen positiver Bescheid zunächst nur die Voraussetzung zur Berufung wäre ?
Kleinere, überdachtere Schritte sind anscheinend eines Monarchen nicht würdig, über die bereits gemachten großen
stolpert er momentan ziemlich krass.
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #562 am: 11. April 2015, 19:36:23 »
Mich würde nur mal interssieren, was passiert wenn Peter jetzt in der "schönsten Kleinstadt der Welt"TM Auto fährt. So wie das Ordnungsamt und die anderen Ämter (inklusive der Wortmarke) bisher reagierten wahrscheinlich nichts.

Ich bin seit 20 Jahren auf den Straßen unterwegs und musste genau 2 mal meinen Führerschein vorzeigen. Die Wahrscheinlichkeit, dass er inflagranti erwischt wird, ist sehr gering.
...

Beim Fitzelchen ist zu beachten, daß er vor Ort eine gewisse Prominenz hat. In Kleinstädten, sowohl in fast so schönen, als auch in größeren, kennt man sich.
Deswegen ist das bisherige Verhalten der örtlichen Staatsmacht in diesem Fall ja so schwer befremdlich. Woanders würde sowas keinesfalls toleriert werden. Man kennt sich halt in der schönsten Kleinstadt der Welt...
 

Offline Wittenberger

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #563 am: 11. April 2015, 20:28:30 »
Mich würde nur mal interssieren, was passiert wenn Peter jetzt in der "schönsten Kleinstadt der Welt"TM Auto fährt. So wie das Ordnungsamt und die anderen Ämter (inklusive der Wortmarke) bisher reagierten wahrscheinlich nichts.

Zunächst einmal ist für Kontrollen des fließenden Verkehrs nicht das Ordnungsamt sondern die Verkehrspolizei zuständig. "Das Ordnungsamt" (das sind real zwei) hat damit nicht das Geringste zu tun. Zur Kontrolldichte der Polizei wurde schon etwas gesagt.

Beim Fitzelchen ist zu beachten, daß er vor Ort eine gewisse Prominenz hat. In Kleinstädten, sowohl in fast so schönen, als auch in größeren, kennt man sich.
Deswegen ist das bisherige Verhalten der örtlichen Staatsmacht in diesem Fall ja so schwer befremdlich. Woanders würde sowas keinesfalls toleriert werden. Man kennt sich halt in der schönsten Kleinstadt der Welt...

Woher willst Du denn das wissen? Du kommst immer mit diesen Unterstellungen "woanders keinesfalls" sowie "so ein Sumpf da" um die Ecke. Ich halte das für wenig hilfreich.

Du weißt im Grunde nur das, was Herr Fitzek veröffentlichte sowie was augenscheinlich erscheint (nicht unbedingt ist!). Behörden ist es nicht gegeben, über jeden Verwaltungsakt Pressemitteilungen herauszugeben. Und das gilt auch im Fall Fitzek. Daher kannst Du nicht wissen, was Behörden im Fall Fitzek wirklich tun.
 

Offline Decimus

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #564 am: 11. April 2015, 20:46:41 »

Woher willst Du denn das wissen? Du kommst immer mit diesen Unterstellungen "woanders keinesfalls" sowie "so ein Sumpf da" um die Ecke. Ich halte das für wenig hilfreich.

Du weißt im Grunde nur das, was Herr Fitzek veröffentlichte sowie was augenscheinlich erscheint (nicht unbedingt ist!). Behörden ist es nicht gegeben, über jeden Verwaltungsakt Pressemitteilungen herauszugeben. Und das gilt auch im Fall Fitzek. Daher kannst Du nicht wissen, was Behörden im Fall Fitzek wirklich tun.

Das stimmt. Was wir aber wissen ist aber, dass er weiterhin fährt. So scharf können die ergriffenen Maßnahmen also nicht sein.
 
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Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #565 am: 11. April 2015, 21:06:13 »
Zumal die Schärfe der Maßnahmen nachgelassen hat. Anfangs wurde bei jeder führerscheinlosen Fahrt des Monarchen gelich das Fahrzeug konfisziert. Mitlerweile rühmt sich der Zopfträger, dass er nicht einmal mehr Knöllchen bekommen würde fürs Tieffliegen.

Und die bisher größte Spitzenleistung der Stadt Wittenberg war, dass man bei der Großrazzia im November nicht Willens oder in der Lage war sich zu beteiligen udn eine Gewerbenachschau durchzu führen. Und das trotz dringlicher und persönlicher EInladung der federführenden Institution des Hausbesuches.

Getopppt  nur noch durch die Unfähigkeit des AG Wittenberg gegen den Königszopf einen Haftbefehl zu vollstrecken, weil er angeblich nicht auffindbar sei. Nun, vorgestern wäre er verfügbar gewesen, der Ort war aus der lokalen Presse zu entnehmen, die Zeit hätte beim Gericht erfragt werden können. Aber nix, Fehlanzeige.

Möge sich jeder selbst aussuchen, um was es sich dabei handelt. Zur Auswahl stehen Unfähigkeit, Faulheit, Korruption. Oh ich vergass, wegen eines in fernere Zukunft anstehenden Reformationsfestes hat die Stadt natürlcih jetzt schon keine freien Kapazitäten mehr, um Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten. Vielleicht sollte man dann die Ausrichtung solcher Festlichkeiten leiberden anderen Lutherstädten überlassen, nicht dass das auch so eine Blamage gibt.

Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #566 am: 11. April 2015, 21:11:00 »
Weil es so schön treffend ist nochmals:
Zur Auswahl stehen Unfähigkeit, Faulheit, Korruption.

Vielleicht wartet man, bis ein Kind der 'Lutherstadt' totgefahren wird.


.... hoffentlich ist's dann nur ein Katholik.
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Offline Wittenberger

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #567 am: 11. April 2015, 21:39:33 »
Das stimmt. Was wir aber wissen ist aber, dass er weiterhin fährt. So scharf können die ergriffenen Maßnahmen also nicht sein.

Nicht einmal das wissen wir wirklich. Denn das sind alles Behauptungen des Herrn Fitzek. Wir sollten seine Behauptungen aber nicht ausgerechnet dann ernst nehmen, wenn das uns in den Kram passt - denn dann sind wir nicht besser als er.

Dann gibt es ein kurzes Video, in dem fährt er offenbar einige Meter. Und da muss ich mal direkt fragen: Wie erwachsen sind wir denn alle? Das ist bei genauer Betrachtung völlig wackelig! Weder ist der Tatzeitpunkt wirklich klar noch ist wirklich sicher ob das eine öffentliche Straßenverkehrsfläche ist. Bei derartigen Unsicherheiten wird das nicht weiter verfolgt. - Das ist genau das gleiche als wenn jemand geblitzt wurde und bei der ersten Unsicherheit wird das Blitzerfoto sofort verworfen, übrigens bei der neueren Technik deutlich mehr als früher. Da wiederum finden wir es gut. Denn wir sind geblitzt worden. Wir messen die Polizei mit zweiterlei Maß!

Zumal die Schärfe der Maßnahmen nachgelassen hat. Anfangs wurde bei jeder führerscheinlosen Fahrt des Monarchen gelich das Fahrzeug konfisziert. Mitlerweile rühmt sich der Zopfträger, dass er nicht einmal mehr Knöllchen bekommen würde fürs Tieffliegen.

Das ist dem Vernehmen nach nicht richtig. Man hört aus geneigten Kreisen, dass wechselnd Kontrollstellen aufgebaut werden, wenn gerüchteweise bekannt ist, dass der Herr fahren könnte. Da werden selbst zivile Kollegen mit eingesetzt. Aber das geht nicht immer und nicht in jeder Straße: Auch bei der Polizei wird gespart, die sind so knapp, dass es allgemeine Verkehrskontrollen im Landkreis im Grunde nicht mehr gibt. Dafür wird es gemacht. Die Kollegen können in der Zeit nichts anderes machen, das bleibt liegen.

Bitte mehr Augenmaß.
 

Offline BlueOcean

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #568 am: 11. April 2015, 21:41:08 »
Wobei die "Wortmarke" der Kleinstadt aber nach meinem Vernehmen durchaus gewillt und trotz wenig Applaus auch weiterhin motiviert ist, ihre Auffassung der Straßenverkehrsordnung durchzusetzen. Auch ich habe zwei Kontrollen in zwanzig Jahren erlebt was wohl der Durchschnitt zu sein scheint.

Dagegen soll Fitzek in nur zwei Jahren an die zwanzig Mal hinter einem Steuer erwischt worden sein. Meist in Wittenberg, was untermauert, dass die dortige  "Wortmarke" ein besonderes Augenmerk auf den notorischen Verkehrssünder gerichtet hat.
Was auch schon die pädagogische Wirkung haben soll, dass Herr Fitzek in Wittenberg nur noch selten hinter dem Steuer eines Wagens sitzt, das der Polizei schon bekannt ist.

Verbürgt ist auch, dass jeder Einzelfall umgehend den dafür zuständigen Stellen mitgeteilt wird. Was dann aber dort aus den Informationen gemacht wird, ist eine spannende Frage.

Die Kritik an den anderen genannten Stellen ist nach meinem Wissen hingegen leider nur zu berechtigt.
« Letzte Änderung: 11. April 2015, 21:47:41 von BlueOcean »
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Offline be-eh

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #569 am: 11. April 2015, 21:54:01 »
Zunächst einmal ist für Kontrollen des fließenden Verkehrs nicht das Ordnungsamt sondern die Verkehrspolizei zuständig. "Das Ordnungsamt" (das sind real zwei) hat damit nicht das Geringste zu tun.

Das kommt darauf an, von welchem Ort wir sprechen.

Die Landespolizei des Landes Sachsen-Anhalt darf den Verkehr überall im Bundesland kontrollieren. Sowohl fließend als auch stehend, d.h. sie darf "blitzen", wegen fehlender Kennzeichen rauswinken, Knöllchen verteilen usw.

In einer Gemeinde selbst ist zunächst die Gemeinde zuständig für die Gefahrenabwehr. Das bestimmt in Sachsen-Anhalt §84 (1) des "Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt" (SOG LSA). Man spricht hier vom "übertragenen Wirkungskreis" der kommunalen Selbstverwaltung, denn die Gemeinde führt hier die Ordnungsfunktion aus, die eigentlich dem Land obliegt (was juristisch kein Problem ist, da die Gemeinde in diesem Punkt nur eine nachgeordnete Landesbehörde ist; Stichwort "Janusköpfigkeit der kommunalen Verwaltung"). Die Gemeinde muss dann überlegen, in welcher Form sie die Aufgabe durchführen will. Üblicherweise hat sie ein "Ordnungsamt" oder eine "Ordnungsbehörde" oder ein "Amt für öffentliche Sicherheit" oder eine ähnlich benannte Verwaltungseinheit, die dann die Aufgaben wahrnimmt, also z.B. Knöllchen ausstellen. Aber das gilt nicht nur für den stehenden, sondern auch für den fließenden Verkehr, denn die Kommunen blitzen auch in Eigenregie (die mimimivielbeschworene "Wegelagerei"). Deshalb ist i.d.R. der Oberbürgermeister/Bürgermeister auch "Ortspolizeibehörde"; er delegiert seine Rechte dann eben an seine Mitarbeiter/innen, ob beamtet oder nicht übrigens.

Es gibt von diesem Prinzip Ausnahmen. Zum Beispiel, weil eine Gemeinde einfach zu klein ist, um sich ein Ordnungsamt zu halten oder wenn es aus anderen Gründen nicht opportun ist. Da gibt es schöne Beispiele, wo ein 500-Einwohner-Kaff sich wegen eines Strafzettels pro Monat natürlich kein Ordnungsamt mit Dreischichtbetrieb leisten kann. In diesem Fällen können die Gemeinden kooperieren. Es gibt Bundesländern, in denen heißt das dann "Zusammenlegung von Ordnungsamtsbezirken", z.B. erklären dann die Gemeinderäte von fünf Gemeinden, dass sie ihre Bezirke zusammenlegen. Eine Gemeinde stellt dann im Ordnungsamt Personal ein, das von allen fünf Gemeinden zusammen per Umlage finanziert wird und in allen fünf Gemeinden die Falschparker aufschreibt usw. Die Bescheide tragen dann aber jeweils den Briefkopf der Gemeinde, die örtlich zuständig wäre. Andere Gründe sind Gemeinden mit extremer Siedlungsstruktur, z.B. nur 2km breit, aber 30km lang und alles an einer Hauptstraße gelegen. In so einem Fall kann die Gemeinde nach Rücksprache mit oder auf Anweisung von übergeordneten Behörden schon mal das letzte Viertel der Gemeinde nicht vom eigenen Ordnungsamt beschicken, weil das Land da zufällig sowieso eine besetzte Polizeiwache 'rumstehen hat. Die häufigste Form der Ausnahme ist jedoch, dass die Aufsichtsbehörde der Gemeinden (in diesem Fall der Landkreis) die Aufgabe an sich zieht, weil die Gemeinden den Aufgaben nicht nachkommen können (warum auch immer). Das Geld holt sich der Kreis über die sogenannte "Kreisumlage" dann wieder rein. Die SOG LSA sieht das in §88 (3) auch vor.

Der Landkreis Wittenberg, zu dem die Lutherstadt Wittenberg gehört, ist genau so ein Fall. Dort gibt es in der Landkreisverwaltung im Geschäftsbereich I einen Fachdienst "Ordnung und Straßenverkehr", dessen Aufgaben sind:

Zitat
Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Ordnungswesen
(Quelle)

Das beschränkt sich aber nicht auf den stehenden Verkehr, wie ich oben schon ausgeführt habe. Die zuständige örtliche Polizeibehörde (normalerweise die Gemeinde, im Fall von Wittenberg eben dann der Landkreis Wittenberg, siehe oben), ist dafür zuständig - ich zitiere mal §1 (1) des SOG LSA

Zitat
Die Sicherheitsbehörden und die Polizei haben die gemeinsame Aufgabe der Gefahrenabwehr, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.

Die Aufgaben der Polizei sind wie folgt definiert:

Zitat
(1) Die Polizei hat im Rahmen der Gefahrenabwehr auch zu erwartende Straftaten zu verhüten (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten). Die Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten obliegt der Polizei nach diesem Gesetz nur, wenn die folgenden Vorschriften des Zweiten Teils dies besonders regeln.

(2) Die Polizei wird in Erfüllung der Aufgaben der Gefahrenabwehr außer in den Fällen des Absatzes 1 nur tätig, soweit die Gefahrenabwehr durch die Sicherheitsbehörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.

Ich fasse zusammen:
  • Solange es um die Verfolgung von Straftaten oder vorbeugende Bekämpfung von Straftaten geht, ist die Polizei zuständig.
  • Für Gefahrenabwehr jenseits dieser beiden Kategorien sind die Sicherheitsbehörden zuständig (Gemeinden, in bestimmten Fällen die Landkreise, siehe oben).
  • Die Polizei kann in Fällen, in denen eigentlich die Gemeinde (oder der Landkreis) zuständig ist, helfen, aber nur, wenn es dringend ist.

Das bedeutet, dass es keine Aufgabeteilung im Sinne von "Polizei macht den fließenden Verkehr, Ordnungsdienst des Kreises macht den stehenden Verkehr" gibt. Verkehrsdelikte sind in der Regel erstmal Ordnungswidrigkeitsdelikte. Das heißt, dass der Ordnungsdienst des Kreises hier sehr wohl auch den fließenden Verkehr kontrollieren kann. Sonst könnte es, wie ich es oben bereits erwähnt habe, ja auch keine kommunalen "Blitzen" geben.

Im Falle von PIF ist das natürlich ein bisschen schwierig. Da sind wir doch bei der Masse der Wiederholungen nicht mehr im OWi- sondern im strafrechtlichen Bereich. Müsste dann der Ordnungsdienst, wenn er PIF fahren sieht, eigentlich die Cops rufen?  ;D
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Königlicher Hofnarr, A.R.Schkrampe