Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 164508 mal)

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Offline kairo

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #525 am: 10. April 2015, 11:44:25 »
Und einen Unterschied zwischen dem Freigelände des Gerichtes in Halle und einer Landstraße will mir nicht recht einleuchten. Beides dürfte dem Land Sachsen-Anhalt gehören.

Ja, nur ist die Straße für den öffentlichen Verkehr gedacht, der Parkplatz nicht. Auf der Straße gelten StVO und StVZO und FahrerlaubnisVO usw. Der Parkplatz ist nur für Angehörige und Besucher des Gerichts vorgesehen.

Man sieht ja manchmal an Privatgrundstücken Schilder "Hier gilt die StVO". Das ist dann aber eine Festlegung des Eigentümers, als solche gilt sie nicht.
 

Offline Anti Reisdepp

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #526 am: 10. April 2015, 12:34:11 »
Ist ein Ex Blood&Honour Aktivist aus Halle und früherer Hauptorganisator von diversen Nazi-Demos.
Also da hat Fitzek schön was braunes an den Schuhen.

Kwelle?
Hier:
http://hallespektrum.de/nachrichten/vermischtes/hausverbot-haendelhalle-wirft-sven-liebich-raus/135635/
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 

Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #527 am: 10. April 2015, 13:50:57 »
@Müllmann
Der Typ, der in Bild#1 hinter Fitzek und #2 hinter Marco an der Wand steht (der im Anzug). Ist das nicht der Betreiber des KRD-Blog?

Das ist Lutz van der Horst von der heute Show.http://www.lutzvanderhorst.de/

Ja, nur ist die Straße für den öffentlichen Verkehr gedacht, der Parkplatz nicht. Auf der Straße gelten StVO und StVZO und FahrerlaubnisVO usw. Der Parkplatz ist nur für Angehörige und Besucher des Gerichts vorgesehen.

Man sieht ja manchmal an Privatgrundstücken Schilder "Hier gilt die StVO". Das ist dann aber eine Festlegung des Eigentümers, als solche gilt sie nicht.
Ich weiss jetzt nicht auf welchem der beiden Parkplätze der Imperator seine Staatskarosse fortzubewegen beliebte. Auf dem Parkplatz auf dem ich geparkt habe stand ein entsprechendes Schild an der Zufahrt.
« Letzte Änderung: 10. April 2015, 13:57:18 von Müllmann »
 

Offline Anti Reisdepp

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #528 am: 10. April 2015, 14:04:58 »
Ich behaupte mal, das war kein richtiger Parkplatz, wo Fitzek geparkt hat, sondern nur ein unbebautes Grundstück. Im Video ist gut das runde Spielgerüst zu sehen, bei googlemaps östlich des "Parkplatzes" des königlichen Automobils:

https://www.google.de/maps/place/51%C2%B028%2707.9%22N+11%C2%B059%2717.5%22E/@51.468851,11.988206,170m/data=!3m2!1e3!4b1!4m2!3m1!1s0x0:0x0
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Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #529 am: 10. April 2015, 14:12:58 »
Ich behaupte mal, das war kein richtiger Parkplatz, wo Fitzek geparkt hat, sondern nur ein unbebautes Grundstück. Im Video ist gut das runde Spielgerüst zu sehen, bei googlemaps östlich des "Parkplatzes" des königlichen Automobils:

https://www.google.de/maps/place/51%C2%B028%2707.9%22N+11%C2%B059%2717.5%22E/@51.468851,11.988206,170m/data=!3m2!1e3!4b1!4m2!3m1!1s0x0:0x0
Seh ich auch so. Das war jedenfalls keiner der beiden Gerichtsparkplätze. Hätte er den benutzt, dann hätte er auf dem gleichen Parkplatz sein müssen wie ich. Er kam nach mir und bei meinem Eintreffen war der andere Parkplatz schon komplett belegt.

Also hat sich die Diskussion um die öffentliche Widmung erledigt. Und auch die Staatsflottte hat eine weitere Anzeige nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG zu erwarten. Wenn die so weiter sammelt, dann kann sie mit ihm zusammen in die staatliche Pension einziehen.

Mal dem Wittenberger Polizeirevier wieder einen Hinweis zukommen lassen. Die freuen sich immer, wenn sie beim König eine weitere Kerbe machen können.

Schön an diesem Dokument (kann das bitte jemand sichern?) ist, dass er scih jetzt auch nicht mehr auf einen Verbotsirrtum rausreden kann. In den aktuellen Verfahren wird er sicher behaupten, dass er nicht gewusst habe, dass er keine Fahrerlaubnis habe. Wenn dieser Irrtum vermeidbar war, dann liegt eine fahrlässige Tat vor. Gestern die Aktion war aber vorsätzlich. Das gibt Dreistigkeits-Aufschlag.
 

Offline Peter von Löwenstein

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #530 am: 10. April 2015, 14:41:07 »
Widmung und Eigentumsverhältnisse sind für die Frage nach einem Fahren ohne Fahrerlaubnis irrelevant. Statt vieler: OLG Hamm, NZV 2008, 257 ff. (258):
Zitat
Für die Beurteilung, ob eine Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehrsraum zuzurechnen ist, kommt den äußeren Gegebenheiten, die einen Rückschluss auf das Vorhandensein und den Umfang der Gestattung bzw. Duldung des allgemeinen Verkehrs durch den Verfügungsberechtigten zulassen, maßgebliche Bedeutung zu (BGH, aaO; vgl. wegen der Einzelh. Burhoff, aaO, Teil 6, Rdnr. 91ff. m.w. Nachw.). Die Frage der Eigentumsverhältnisse ist ohne Belang (Fischer, aaO, § 142 Rn. 9ff.). Entscheidend ist, wie eng der Kreis der Berechtigten umschrieben ist. So kann sich etwa aus einer entsprechenden Beschilderung als „Privat-/Werksgelände”, einer Einfriedung des Geländes und einer Zugangsbeschränkung in Gestalt einer Einlasskontrolle ergeben, dass der Verfügungsberechtigte die Allgemeinheit von der Benutzung des Geländes ausschließt. Wenn aufgrund solcher Maßnahmen nur einem beschränkten Personenkreis, wie z.B. Betriebsangehörigen (vgl. OLG Braunschweig VRS 27, VRS Band 27 Seite 458 [Parkplatz einer Fabrik]), mit einem besonderen Ausweis ausgestatteten Personen (vgl. BGH, NJW 1963, NJW Jahr 1963 Seite 152 [städtischer Großmarkt]) oder individuell zugelassenen Lieferanten und Abholern (vgl. OLG Köln, VersR 2002, VERSR Jahr 2002 Seite 1117 [Produktionsstätte für Baustoffe]) Zutritt zu einem (Betriebs-)Gelände gewährt wird, handelt es sich um eine nicht öffentliche Verkehrsfläche. In diesen Fällen ist der Kreis der Berechtigten so eng umschrieben, dass er „deutlich aus einer unbestimmten Vielheit möglicher Benutzer ausgesondert ist” (vgl. BGHSt 16, BGHST Jahr 16 Seite 7, BGHST Jahr 16 Seite 11). Ist dagegen ein Betriebsgelände der Allgemeinheit, d.h. einem nicht durch persönliche Beziehungen miteinander verbundenen Personenkreis, zugänglich, sind die darauf befindlichen Verkehrsflächen öffentlicher Verkehrsraum im Sinne des Straßenverkehrsrechts des StGB.

Will sagen: Wenn er auf den Parkplatz/das Grundstück/wasauchimmer "einfach so" hinauf- und herunterfahren kann, dann nimmt er am Straßenverkehr teil. Das gilt auch, wenn da ein Schild steht, dass der Parkplatz nur für Berechtigte sei. Solange es keine Schranke o.ä. gibt, die das Befahren beschränkt, ist ein Parkplatz öffentlicher Verkehrsraum.
« Letzte Änderung: 10. April 2015, 14:43:28 von Peter von Löwenstein »
Franzosen und Russen gehört das Land
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Wir aber besitzen im Luftreich des Traums
Die Herrschaft unbestritten.
-Heinrich Heine, Deutschland. Ein Wintermärchen, 1844

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Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #531 am: 10. April 2015, 14:44:58 »
Hat die bauliche Farbgebung ab 5:10 einen speziellen Hintergrund? Wer oder was steckt dahinter?  :o
Im Justizzentrum in Halle sind verschiedene Gerichte in einem gemeinsamen Gebäude untergebracht. Jedes Gericht hat einen eigenen Gebäudeteil, der farblich gekennzeichnet ist. Ich habe mir gemerkt, dass das Amtsgericht, Abt. für Strafsachen grün war und das Verwaltungsgericht beige. Was jetzt gelb für ein Gericht ist vermag ich nicht zu sagen.

Was den grauhaarigen Herren angeht, den @Wittenberger und @A.R.Schkrampe erwähnten, der gehört zu den Königspudeln. der war auch in Dessau dabei. Ich meine den Namen Christian vernommen zu haben. Näheres ist mir nicht bekannt.
 

Online BlueOcean

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #532 am: 10. April 2015, 17:17:07 »
Will sagen: Wenn er auf den Parkplatz/das Grundstück/wasauchimmer "einfach so" hinauf- und herunterfahren kann, dann nimmt er am Straßenverkehr teil. Das gilt auch, wenn da ein Schild steht, dass der Parkplatz nur für Berechtigte sei. Solange es keine Schranke o.ä. gibt, die das Befahren beschränkt, ist ein Parkplatz öffentlicher Verkehrsraum.

Und da der königlich vermüllte Parkplatz, den der Imperator gewählt hat, sich unweit des Gerichts genau HIER befindet (gut an dem runden Spielplatz zu erkennen; auf Apple-Maps sieht man sogar einen der gelben Sammelbehälter), gibt es da nichts mehr zu deuteln.
« Letzte Änderung: 10. April 2015, 17:34:42 von BlueOcean »
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Offline Pantotheus

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #533 am: 10. April 2015, 17:41:11 »
Verzeihung, ich will mich ja nicht einmischen, aber eine Frage habe ich doch:
Wenn der Platz, auf dem der "Staatsflotten" Wagen parkte, nicht der StVO unterliegt - was ich der Einfachheit halber einfach einmal hier so annehme -, dann spielt es keine Rolle, ob Pluralpeter eine Fahrerlaubnis hatte, als er den Wagen bestieg, sich ans Steuer setzte und den Wagen bewegte.
Dies galt dann aber doch nur bis zur Grenze des betreffenden Platzes. In dem Augenblick, in dem der Wagen sich auf die angrenzende Straße bewegte, wurde das Fahren durch Pluralpeter zur strafbaren Handlung, denn auf einer öffentlich zugänglichen, allgemein befahrenen Straße gilt die StVO zweifellos.
Also, wenn wir konzedieren, dass der Platz, auf dem der Wagen vor dem Losfahren stand, nicht der StVO unterlag, dann ändert dies aber nichts daran, dass Fitzekfatzke nicht auf der Straße fahren durfte, weil ihm die Fahrerlaubnis fehlt, seit der den Führerschein zurückgegeben hat. Wenn wir jetzt einmal annehmen, dass Pluralpeter nur bis um die nächste Ecke selbst am Steuer gewesen sei und danach, unbemerkt von den Journalisten, angehalten und die "Staatsflotte" ans Steuer gelassen habe, dann ändert doch auch das nichts an der Sachlage: Wenn Pluralpeter ohne Fahrerlaubnis auch nur einen Meter weit auf einer Straße fuhr, die der StVO unterliegt, dann war dies doch einfach unerlaubtes Fahren.
Oder sehe ich da etwas falsch?
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #534 am: 10. April 2015, 17:52:59 »
Verzeihung, ich will mich ja nicht einmischen, aber eine Frage habe ich doch:
Wenn der Platz, auf dem der "Staatsflotten" Wagen parkte, nicht der StVO unterliegt - was ich der Einfachheit halber einfach einmal hier so annehme -,

Oder sehe ich da etwas falsch?

Der "Parkplatz" ist ein Weg, der von einer öffentlichen Straße aus befahrbar ist. Somit gilt dort auch die Straßenverkehrsordnung (siehe Artikel von @Peter von Löwenstein weiter oben).

Mal abgesehen davon, dass es hier nicht auf die StVO sondern auf das StVG ankommt, in dessen § 2 die Notwendigkeit einer Fahrerlaubnis sowie in § 21 die Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrerlaubnis geregelt sind.

Zitat
Wer auf öffentlichen Straßen ein  Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde).
(§ 2 Abs. 1 Satz 1 StVG)

Öffentlich - > siehe @Peter von Löwenstein
Straße -> kann man drüber reden, aber sehe ich als gegeben an.
Kraftfahrzeug -> ja, selbst wenn es ein Sushi-Kutter ist
führt -> "wer selbst unmittelbar unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskraft in eigener Allein- oder Mitverantwortung ein Fahrzeug in Bewegung setzt, um es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtung während der Fahrbewegung durch einen öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil begleitet" (BGH NJW 1962, 2069)
 

Offline Pantotheus

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #535 am: 10. April 2015, 18:02:06 »
Ja, Müllmann, ist ja alles gut, der entscheidende Punkt, auf den ich hinauswollte, ist aber ein anderer:
Selbst wenn dieser Weg/Platz/Parkplatz aus welchen Gründen auch immer nicht dem Straßenverkehrsrecht (ich fasse einmal zusammen) der BRD unterläge, so war es ja doch wohl so, dass Pluralpeter eben nicht nur auf dem betreffenden Platz gefahren ist, sondern sich ans Steuer des Wagens gesetzt hat, losgefahren ist und offenbar nach Hause (wo immer das sein mag) oder sonstwohin gefahren ist - über öffentliche Straßen.
Oder irre ich mich bei diesem Befund?

Es geht mir, anders gesagt, um die Argumentation, die sich etwa folgendermaßen zusammenfassen lässt: "Ich habe aber nicht die Kreissparkasse überfallen, ich habe ja die Gemeindesparkasse ausgeraubt."
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Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #536 am: 10. April 2015, 18:07:31 »
Wo er noch überall gefahren ist kann man zwar (begründet) vermuten, ist aber auf dem Film nicht zu sehen. Beweisbar vor Gericht ist nur der Teil, der auf dem Fim zu sehen ist.

Es ist aber sinnlos da jetzt lange drüber zu philosophieren, bei der Vielzahl seiner Vergehen hat der das 1 Jahr Höchststrafe längst voll. Da spielt die gestrige Aktion nur eine untergeordnete Rolle.

Im übrigen wird sich da schon die Polizei drum kümmern. Ein Vögelchen zwitscherte, dass die Filmaufnahmen bereits uniformirten Kräften zur Kenntnis gegeben wurden.
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #537 am: 10. April 2015, 18:09:48 »
Jetzt wird schon erklärt, was "fahren" bedeutet. Skurril.

Ich halte die "ich fahre trotzdem"-Nummer so lange für einen Marketing-Gag, bis er wieder mehrfach dabei erwischt wird.
Ansonsten können Fotos mit offener Autotür oder 20 m Kurzstrecke auch nur Show für die geplagten Königs-Seelen sein.
=> "Seht, der starke Imperator, Herrscher über 863 Brennnesseln, lässt sich nicht unterkriegen."
« Letzte Änderung: 10. April 2015, 18:13:26 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #538 am: 10. April 2015, 18:20:44 »
Jetzt wird schon erklärt, was "fahren" bedeutet. Skurril.
Nicht fahren sondern führen.  :D

Das ist eine Juristenkrankheit, das kriegen wir im Studium so eingeprügelttrichtert. Ein juristisches Gutachten (und somit jeder Klausur oder Hausarbeit) müssen die Struktur

1. Obersatz
2. Tatbestandsmerkmale
3. Definition der Tatbestandsmerkmale
4. Subsumtion
5. Ergebnis

haben.
 

Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #539 am: 10. April 2015, 18:41:54 »
Nun ja, Fitzekfatzke scheint ja auch eine Mami nötig zu haben, so unbeholfen kindlich agiert er.
Ob die "Staatsflotte" diese Rolle spielen möchte?
Wohl kaum. Die ist mehr der devote Typ.

Zitat
In dem "netten" Filmchen aus dem Gericht macht die "Staatsflotte" ja einen auf Buster Keaton: Nach Möglichkeit das Gesicht nicht verziehen.
Besser ist es. Sonst könnte die Spachtelmasse abplatzen.

Zitat
Weiß übrigens jemand über die Körpergrößelänge des Fitzefatzke Bescheid? Über jene der "Staatsflotte" wurde ja bereits früher spekuliert. Jedenfalls ist hier klar zu sehen, dass sie ein ganzes Stück kleiner als der Fitzekfatzke ist, überdies trägt sie Schuhe mit hohen Absätzen. Man kann also gleich nochmals einige Zentimeter abziehen.
Peter dürfte so 1,72 bis 1,75 m groß sein, Annett würde ich so auf 1,65 m schätzen.