Freitag, 16.10.2015
Falsche Polizisten vor Gericht 19 Reichsbürger sind angeklagt, einen Gerichtsvollzieher bedroht zu haben. Doch in der Szene kriselt es.
Von Peter Anderson
Jetzt wird gegen die falschen Polizisten vor dem Amtsgericht in Meißen verhandelt – wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung.
© Claudia Hübschmann
Meißen. Für den Meißner Gerichtsvollzieher Wolfgang R. (Name von der Redaktion geändert) ist der Besuch bei dem Schuldner eigentlich ein ganz normaler Termin. Wolfgang R. hatte sich angekündigt und alle Unterlagen für eine Zwangsvollstreckung dabei.
Als er das Grundstück des Schuldners in Bärwalde bei Moritzburg am 23. November 2012 betritt, sieht er sich allerdings plötzlich von 15 bis 20 sogenannten Reichsbürgern umringt, welche erklären, sie seien das Deutsche Polizei-Hilfswerk (DPHW) und würden ihn festnehmen. Die falschen Polizisten versuchen, Wolfgang R. zu Boden zu ringen und zu fesseln. Anschließend hindern sie ihn daran, das Grundstück zu verlassen. Erst die richtige Polizei kann den Mann befreien.
Nach Angaben des Meißner Amtsgerichts soll der Vorfall jetzt im Dezember verhandelt werden. Dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden Lorenz Haase zufolge sind 19 sogenannte Reichsbürger wegen Freiheitsberaubung angeklagt und drei Personen wegen gefährlicher Körperverletzung. Erstmals steht damit eine größere Gruppe von DPHW-Mitgliedern vor Gericht und werden ihre Umtriebe in der Öffentlichkeit verhandelt. Der durch die SZ erstmals publizierte Überfall auf den Gerichtsvollzieher hatte Ende 2012 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
Eigene Ausweise und Führerscheine
Gegründet wurde das DPHW Anfang 2012 als ausführender Arm der sogenannten Reichsbürger-Bewegung. Die Anhänger der losen Glaubensgemeinschaft bezweifeln die Existenz der Bundesrepublik und lehnen deren Gesetze zu großen Teilen ab. Oft weisen sie selbst gefertigte Ausweise und Führerscheine vor. Viele von ihnen stecken in finanziellen Nöten. Verschwörungstheorien über ein Fortbestehen der Besatzung Deutschlands und die Funktion der deutschen Regierung als GmbH liefern einen willkommenen Strohhalm, die Verantwortung für die eigene wirtschaftliche Misere auf andere abzuschieben.
Eine Kleine Anfrage der Linken-Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz zeigte jedoch, dass speziell beim Polizei-Hilfswerk der Schritt vom Hegen gemeinschaftlicher Verschwörungstheorien zum Planen verbrecherischer Taten überschritten war.
Nach Auskunft des Sächsischen Justizministeriums zählten bis zu 400 Personen zum Kreis des DPHW. Im Rahmen zweier Hausdurchsuchungen 2013 seien bei Mitgliedern Uniformteile, eigene Koppel, falsche Polizei-Ausweise, Hemden mit dem Aufdruck „Deutsche Polizei“, Ernennungsurkunden und Visitenkarten sichergestellt worden.
Zwischenzeitlich habe es Hinweise darauf gegeben, dass weitere Angriffe gegen Angehörige der Justiz geplant gewesen seien. Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, des Verdachts der Unterschlagung und des Missbrauchs von Titeln seien eingeleitet worden. Nicht weiter verfolgt werde der Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung, so die Staatsanwaltschaft Dresden.
Keine einheitliche Bewegung
Beobachter der Reichsbürger-Szene im Landkreis Meißen und in Sachsen gehen davon aus, dass das Deutsche Polizei-Hilfswerk nach dem Einschreiten der Polizei derzeit keine nennenswerten Aktivitäten mehr zeigt. Einzelne Aktivisten wie der DPHW-Sprecher Holger Fröhner haben sich in Richtung Pegida orientiert, andere Mitglieder wie Volker Schöne oder Thomas Uwe Wetzig sind ihren Auftritten im Internet zufolge in die esoterische Ecke abgedriftet. Zu einer Anfrage der SZ wollten sie sich nicht äußern. Nach Einschätzung des Sächsischen Landesverfassungsschutzes „existiert im Freistaat Sachsen keine einheitliche Reichsbürger-Bewegung.“ Vielmehr finde sich hier eine Reihe unterschiedlicher Personen und loser Gruppierungen, die verschiedenen, für die Reichsbürger-Bewegung typischen Argumentationsmustern folgten. Aufgrund der unterschiedlichen Nähe einzelner Gruppen zum Rechtsextremismus stufe das Landesamt die Reichsbürger-Bewegung in Gänze nicht als rechtsextremistische Bestrebung ein.
Quelle:
http://m.sz-online.de/nachrichten/falsche-polizisten-vor-gericht-3225419.html