Autor Thema: DJ Silvan aus Köln  (Gelesen 103549 mal)

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #540 am: 14. Mai 2016, 17:09:19 »
Liest sich in der Tat so: "Wenn ihr mir kein Geld gebt, kann ich mir keine bessere Schutzausrüstung kaufen und werde sterben".  Nebenbei dürften beide Messungen sicher nicht im gleichen Raum stattgefunden haben, weil die x y z Koordinaten viel zu sehr abweichen.
 
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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #541 am: 14. Mai 2016, 18:16:27 »
Ich hätte Lust ihm 'ne Rolle Alufolie zu schicken, dann kann er sich 'ne 1a Schutzausrüstung basteln...
 
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Offline Richard Sharpe

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #542 am: 14. Mai 2016, 20:12:50 »
Da ihn der BND ja angeblich über sein Handy bzw. die SIM-Karte anpeilt, wäre es doch naheliegend, das Handy/die SIM-Karte zu entsorgen.
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Loui the Lizard

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #543 am: 14. Mai 2016, 20:36:11 »
Da ihn der BND ja angeblich über sein Handy bzw. die SIM-Karte anpeilt, wäre es doch naheliegend, das Handy/die SIM-Karte zu entsorgen.
Haben die immer noch nicht auf RFID umgestellt? Früher wurde das ja als Füllung für Zähne getarnt, nannte sich Amalgam. Gerüchten besagen, bei Gewitter wäre sogar Radioempfang möglich gewesen. Geht aber auch mit Alu Folie.  ;D
 
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Offline Arthur Dent

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #544 am: 14. Mai 2016, 21:21:32 »
(...) wäre es doch naheliegend, das Handy/die SIM-Karte zu entsorgen.
Naheliegend und Reichsdeppen...zwei Welten prallen aufeinander... ;)
 

Offline Illuminat

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #545 am: 15. Mai 2016, 21:06:28 »
liest ausser uns jemand seinen Blog?

Ich glaube nicht
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #546 am: 16. Mai 2016, 13:16:07 »
Doch, sicher. Die unterschiedlichsten Ämter und der eine oder andere Psychologe ;D
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Peter I.

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Re: Und noch einmal DJ Silvan
« Antwort #547 am: 16. Mai 2016, 14:34:19 »
Für DJ Dünnschiß wird es eng, jetzt wird ihm die Hilfe zum Lebensunterhalt gestrichen:

Geil ist die Begründung: Sie sind in Haft
Da weiss das Jobcenter wohl mehr als unser DJ.

Die Begründung ist nicht geil, sondern korrekt. Haftinsassen steht dem Grunde nach keine Leistung nach ALGII zu, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Und die Sozialgerichte erklären auch schon einmal flüchtigen Klägern, die gegen die so begründete  Leistungseinstellung vorgehen, daß sie nur die Haft anzutreten brauchen, damit ihre Bedürfnisse zum Lebensunterhalt gesichert werden.

Ein anderes Thema ist freilich eine in der Zeit eventuell anfallende Miete.
BSG, Urteil vom 12. 12. 2013 – B 8 SO 24/12 R

Zitat
(lexetius.com/2013,6051)
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Mai 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
[1] Tatbestand: Im Streit ist die Erstattung von Kosten der Unterkunft für die Zeit der Inhaftierung des Klägers (vom 1. 2. 2008 bis zum 23. 1. 2009).
[2] Der 1948 geborene alleinstehende Kläger leidet unter einer anhaltenden wahnhaften Störung im Sinne eines Querulantenwahns. Bis zum 9. 1. 2008 bezog er Arbeitslosengeld (Alg) II nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II) und befand sich anschließend vom 10. 1. 2008 bis zum 23. 1. 2009 in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) zum Vollzug einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung.
...

Möglicherweise war das ein Kunde dieser Plattform ...
 
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Offline DerDude

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #548 am: 16. Mai 2016, 16:56:17 »
@Peter I.

Zitat
Zitat von: Müllmann am 27. Oktober 2014, 17:17:58

Warum holst Du diese uralten Leichen aus dem Keller?
« Letzte Änderung: 16. Mai 2016, 16:58:01 von DerDude »
That rug really tied the room together.
Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 
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Offline Sigmunds Schaukelpferd

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #549 am: 16. Mai 2016, 17:23:28 »
Interessant wäre auch eine Antwort auf die Frage, was passieren muss, dass der Herr einer Therapiestelle zwangsweise zugeführt wird.

Bestimmt kennen einige von euch Nadja B. aus Hamburg, die praktisch seit Jahren verschiedene Personen belästigt, nötigt, stalkt, bedroht, oft mehrmals am selben Tag Haus- und Landfriedensbruch begeht, den Polizei-Notruf mit Fehlinformationen regelmäßig stört... zusammengefasst terrorisiert sie unzählige Menschen, augenscheinlich jeden Tag - aber ihr passiert ebenso augenscheinlich rein gar nichts, denn sie gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, heißt es in den entsprechenden Meldungen von Polizei und Medien.

Meine Befürchtung ist gelegentlich, dass solche potentiell auch gewaltbereiten Menschen mit (aus meiner unprofessionellen Sicht möglicherweise) Wahnvorstellungen auch mal durchdrehen. "Oh, meine Handy-App zeigt mir, dass ich wieder verstrahlt werde. Jetzt geh ich mal zum Herrn X, denn er ist ja dafür verantwortlich, und beende das."  :axechase:

Wie hoch sind also die Hürden in der Praxis? Rechtlich heißt es meines Wissens nach dazu doch nur "selbst- oder fremdgefährdend".
« Letzte Änderung: 16. Mai 2016, 17:26:32 von Sigmunds Schaukelpferd »
"Wann schnallt Ihr Vollpfosten es, dass ihr 2017 allesamt vor Gericht landet & ab in den Bau??? Wie blöde seid ihr eigentlich???" - staatenloser Rüdiger
 

Offline Richard Sharpe

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #550 am: 16. Mai 2016, 17:32:42 »
(...) wäre es doch naheliegend, das Handy/die SIM-Karte zu entsorgen.
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Stimmt. Mein Fehler.  :)
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Offline Tuska

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #551 am: 16. Mai 2016, 17:37:55 »
Interessant wäre auch eine Antwort auf die Frage, was passieren muss, dass der Herr einer Therapiestelle zwangsweise zugeführt wird.

(...)

Wie hoch sind also die Hürden in der Praxis? Rechtlich heißt es meines Wissens nach dazu doch nur "selbst- oder fremdgefährdend".
Dazu stellen Karlsruhe bzw. das dem DJ so verhasste Grundgesetz tatsächlich extrem hohe Hürden. Der DJ gefährdet ja niemanden. Jede "freiwillige" Hilfe – beispielsweise in Form eines vom Amtsgericht Köln angeregten Betreuungsverfahrens – lehnt der DJ jedoch als „Zwangspsychiatrisierungsversuch“ ab.

https://brdnazijustiz.files.wordpress.com/2014/06/ag-zwangspsychiatrisierungsversuch.pdf
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Offline kairo

Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #552 am: 16. Mai 2016, 17:45:26 »
Wie hoch sind also die Hürden in der Praxis? Rechtlich heißt es meines Wissens nach dazu doch nur "selbst- oder fremdgefährdend".

Das ist aber die Hürde. Es muss schon die konkrete Gefahr eines erheblichen Schadens für Leib und Leben bestehen. Dass man sich wirtschaftlich uns sozial völlig ruiniert, reicht nicht. Das schafft mancher auch, ohne plemplem zu sein. Und seinen Mitmenschen massiv auf den Wecker zu fallen, ist auch nur lästig, nicht im erwähnten Sinne gefährlich. Man muss einen Amtsarzt und einen Richter von der Gefahr überzeugen. Dazu gehört schon was.
 
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Offline Pantotheus

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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #553 am: 16. Mai 2016, 17:56:52 »
Der DJ hat dazu aufgerufen, Polizisten anzugreifen und wenn möglich zu töten. Das ist der zuständigen Stelle auch bekannt. Aber da die Gefahr ja nicht unmittelbar von ihm selbst ausgeht (er ruft ja nur dazu auf, tut selbst aber nichts, er ist wohl eh ein Maulheld), dürfte das nicht als Gefährdung zählen.

Aber ein anderes Thema: Haben wir eine Anschrift, unter der wir ihm etwas schicken könnten? Alufolie oder Pemmikan zum Beispiel?
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Re: DJ Silvan aus Köln
« Antwort #554 am: 16. Mai 2016, 19:04:14 »
Zitat von: Pantotheus
Aber ein anderes Thema: Haben wir eine Anschrift, unter der wir ihm etwas schicken könnten? Alufolie oder Pemmikan zum Beispiel?

An den Hermes-Paketshop im Kiosk Lucy (Osloer Str. 6, 50765 Köln) beispielsweise?


@Peter I.

Zitat
Zitat von: Müllmann am 27. Oktober 2014, 17:17:58

Warum holst Du diese uralten Leichen aus dem Keller?

Traurigerweise kommt vom Müllmann nun nichts mehr, obwohl ich seine Beiträge sehr schätze. Desweiteren ist das (wie auch auf Seite 34 gezeigt wurde) aktuelle Rechtslage und keine alte Kamelle. Sobald Reichsdeppen, die von ALGII leben, sich in Haft befinden, beendet § 7 Abs. 4 SGB II per se den Leistungsbezug: "... Dem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung ist der Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung gleichgestellt. ..."
Der Witz ist dabei, daß es nach den Buchstaben des Gesetzestextes nicht auf die Ladung zum Haftantritt, sondern auf den tatsächlichen Aufenthalt in der JVA ankäme und das JC demnach solange weiterzahlen müßte, wie sich der Betroffene erfolgreich dem Haftantritt widersetzt. Glücklicherweise gibt es Richter, die die Weigerung des Haftantritts als selbstverschuldete Notlage interpretieren, weil in der Haftanstalt für die Insassen gesorgt und die Grundsicherung vom Gesetzgeber nicht als Instrument zur Strafvereitelung konzipiert ist: Der "DJ" tauchte nach eigener Aussage unter, um weiteren Ersatzfreiheitsstrafen und einer mehrjährigen Haftstrafe wegen sogenannter "Meinungsstraftaten" zu entgehen.

Das JobCenter braucht aber Kenntnis von leistungserheblichen Tatsachen (woher auch immer) um reagieren zu können. Verletzt der Betroffene seine Mitteilungspflichten (§ 60 i. V. m. § 66 SGB I), um entgegen der Rechtslage weiter Leistungen zu beziehen, so nennt man das Sozialleistungsbetrug. Und das ist ein Ohr, auf dem die Behörden bekanntlich nicht taub sind.
Das gilt auch, wenn der Leistungsempfänger zwangsgeräumt wird und demnach nicht mehr klar ist, wo er sich aufhält und welche Dienststelle für die Betreuung zuständig ist. Leistungsempfänger ohne festen Wohnsitz müssen sich bei charitativen Einrichtungen eine Adresse besorgen, dort täglich ihre Post abholen und ggf. regelmäßig im Amt vorsprechen, um ihren Leistungsanspruch zu erhalten. Das hilft dann zumindest denjenigen, die noch nicht völlig auf Krawall gebürstet sind.
« Letzte Änderung: 16. Mai 2016, 19:22:53 von Peter I. »
 
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