Wie will er denn überhaupt eine Klage führen? Da muss man erst einmal eine ladungsfähige Anschrift haben, aber angeblich ist er ja obdachlos. Dann wird in der Regel ein Vorschuss auf die Gerichtskosten verlangt. Aber er ist ja angeblich mittellos. Natürlich könnte er Prozesskostenhilfe verlangen, aber seine Klage dürfte als aussichtslos eingestuft werden, dann gibt's aber keine Hilfe.
Sammelklagen gibt es nach deutschem Recht (wie überhaupt in den kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen üblich) nicht, also kann er sich auch nicht auf diesem Weg an einer Klage beteiligen.
Weiter ist mir schleierhaft, was er immer mit dem Verwaltungsgericht hat. Das scheint für ihn eine Art Götze zu sein, von dem er alles Heil erwartet. (Neue Religion: Administrativtribunalismus.)
Endlich hat er immer noch nicht begriffen, dass ein GVP nicht deswegen ungültig oder nichtig ist, weil er zu spät auf einer Homepage veröffentlicht wurde. Ein GVP muss noch nicht einmal veröffentlicht werden, er muss nur für die Parteien zur Einsicht frei stehen, also z. B. über die Geschäftsstelle einsehbar sein.