Das kindlich-naive Weltbild der KRD-Anhänger, speziell in Bezug auf die angebliche "Staatsgründung" ist ja inzwischen ausreichend bekannt.
Die ganze "das KRD ist ein Staat im Sinne des Völkerrechts" Idee ist so dermaßen abstrus, dass es da gar keine Diskussionsgrundlage gibt.
Das vom KRD beanspruchte Territorium ist Staatsterritorium des Staates Deutschland (BRD). Dieser Staat Bundesrepublik Deutschland ist ein Staat nach der herrschenden völkerrechtlichen Lehre und außerdem von der internationalen Staatengemeinschaft als Staat mit seinem gesamten von ihm beanspruchten Territorium anerkannt. Die BRD hat das vom KRD beanspruchte Territorium nicht an das KRD abgetreten, ebensowenig hat eine effektive Sezession des KRD von der BRD stattgefunden. Schon mangels Staatsgebiet kann das KRD damit wegen des Fehlens eines der drei Staatselemente kein Staat sein. Das KRD ist daher im Gegensatz zur BRD kein Staat im Sinne des Völkerrechts.
Das war es auch schon. Mehr als diesen einen Absatz braucht es nicht, um die gesamte angebliche Staatlichkeit des KRD zu widerlegen.
Natürlich kann man nun als KRD-Anhänger einfach seine eigenen (wirren) rechtlichen Theorien aufstellen, bloß nutzt das nichts, weil halt alle Fachleute einfach das Gegenteil für richtig halten. Für die völkerrechtlichen Wunschvorstellungen eines Möchtegern-Staatsoberhauptes, das keinerlei Expertise im Völkerrecht, geschweige denn ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften vorweisen kann, interessiert sich nun mal in der Welt der Juristen niemand, außer um sich daran zu belustigen.
Das "Staatsoberhaupt", das gerne "Experte für Recht" wäre, müsste bloß leider erst einmal Abitur oder eine andere Form der Studienberechtigung erlangen, um überhaupt ein Studium des Rechts an einer Universität beginnen zu dürfen.