Ich würde mal sagen, dass diese Überlassungsverträge als Scheingeschäfte (§ 117 Abs. 2 BGB) wertlos sind und nicht das von Fitzek erstrebte Ziel werden erreichen können.
Dies beginnt damit, dass der Überlassende bei Amazon einen Gegenstand bestellen soll, der direkt an das KRD geliefert wird, den der Überlassende also nie selbst in der Hand hatte. Auch geht die Bestellung auf einen "Wunsch" aus dem KRD zurück, das seinen Bedarf via Amazon kund tut.
Im Überlassungsvertrag heißt es dann:
Zitat
Das Staatsoberhaupt ist vollumfänglich befugt, über die Gegenstände nach freiem Ermessen zu verfügen, das Eigentumsrecht bleibt jedoch bei mir ...
Das bedeutet: Fitzek soll die alleinige Verfügungsmacht über den überlassenen Gegenstand bekomme, nicht einmal eine Zustimmung des Überlassenden ist erforderlich. Auch zur Laufzeit des Vertrags ist nichts zu finden. Das bedeutet: Fitzek wird Eigentümer. Wieder mal vergeigt.
Steuerrechtlich dürfte die unentgeltliche Überlassung an den Verein "KRD", der ja allein wirtschaftlichen Zwecken dient, ebenfalls interessant sein.
Ich stimme dieser Einschätzung im Ergebnis weitestgehend zu. Allerdings sind das eher keine Scheingeschäfte, sondern durchaus wirksame Verträge, die man am ehesten noch als Leihe (§ 598 BGB) qualifizieren kann, weil der Überlasser Eigentümer bleibt und der Königliche den Gegenstand nutzen soll. Weil die Dauer der Nutzungsüberlassung weder bestimmt noch aus dem Zweck der Leihe abzuleiten ist, kann der Überlasser den überlassenen Gegenstand theoretisch jederzeit zurückfordern (§ 604 Abs.3 BGB). Praktisch gibt es da aber ein paar Hindernisse:
- die Verleiher müssen erstmal das Bedürfnis entwickeln, die Sache zurückzuverlangen, aber nicht wenige von ihnen sind so überzeugt davon, etwas durch und durch Gutes zu tun, dass sie - zumindest für lange Zeit - gar nicht auf diese Idee kommen
- da ich vermute, dass es nicht gar so viele Unterstützer gibt und dass die wenigen überlassenen Sachen deshalb durch die Königspudel intensiv genutzt werden, dürften viele der Gegenstände innerhalb kurzer Zeit nur noch Schrottwert haben
- selbst wenn man die Rückgabe verlangt, wird es ohne gerichtlichen Prozess kaum abgehen, da Peter noch niemals etwas freiwillig herausgerückt hat
Steuerlich ist das auch nicht ganz eindeutig. Die bloße Entgegennahme kostenloser Zuwendungen dürfte als solche keine steuerpflichtige Einnahme sein (ein Bettler muss seine Einnahmen auch nicht versteuern). Natürlich verringern kostenlose Zuwendungen die Betriebsausgaben, aber bei dem bekannten ökonomischen Geschick des Bezopften ist zu erwarten, dass er trotz der Spenden immer noch reichlich Miese macht, ohne dass er da falsche Angaben machen müsste. Eine mehr akademisch interessante Frage wäre, ob nur der Wert der kostenlosen Nutzung der Sachen oder - z.B. infolge einer "wirtschaftlichen Betrachtungsweise" - der volle Sachwert der überlassenen Gegenstände in eine etwaige Bilanz eingebracht werden müsste. Aber ich schätze mal, der Umfang der Geschäfte der Firma Königreich Deutschland ist nicht derart groß, dass da schon eine Bilanzpflicht besteht. Und Peterle schert sich sowieso einen shice-drag um deutsche Steuergesetze.