Autor Thema: Das Ende naht  (Gelesen 69891 mal)

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Offline Richard Sharpe

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Re: Das Ende naht
« Antwort #60 am: 9. Oktober 2013, 18:50:12 »
Zitat
Du vergleichst Äpfel mit Birnen.
Totschlagargument.

Dann eben deutlicher: Du vergleichst zwei Sachverhalte miteinander, die sich deutlich voneinander unterscheiden. Zum einen das Vorschieben anderer Personen durch deinen Meister, um sich aus der Verantwortung zu stehlen, zum anderen die Schreiben der BaFin, die von einer Tarifbeschäftigten beglaubigt wurden, aus denen aber deutlich hervorging, wer dafür verantwortlich war.
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Peter von Löwenstein

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Re: Das Ende naht
« Antwort #61 am: 9. Oktober 2013, 19:38:28 »
Hab jetzt keine Lust, die ineinanderverschachtelten Zitate wieder auseinanderzuklambüsern, um eine weitere Schachtelschicht hinzuzufügen, daher hier nur dieses:
- In pto. Beamte, Angestellte und hoheitliches Handeln: Das Grundgesetz bestimmt in Art. 33 Abs. 4: "Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen." Letzteres, also das Dienst- und Treueverhältnis, liegt praktisch nur bei Beamten vor (auf ein paar andere Gruppen trifft es auch zu, etwa Soldaten, die allerdings im Inland nicht hoheitlich tätig werden, außer in genuin militärischen Angelegenheiten). Grundsätzlich ist der Staat also verpflichtet, hoheitliche Aufgaben Beamten zu übertragen. Aber: Die Vorschrift besagt nur, dass dies "in der Regel" zu geschehen hat, dass also Abweichungen möglich sind. Hierfür muss es sich zwar um begründete Ausnahmefälle handeln (Pieroth, Kommentierung zu Art. 33 GG, Rn. 42, in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepulik Deutschland - Kommentar, 10. Aufl., München 2009 m.w.N.). Noch ein aber: die Vorschrift vermittelt kein subjektives Recht, es kann also der einzelne nicht verlangen, von einem Beamten beschieden zu werden (BVerwG NVwZ-RR 01, 254); Art. 33 Abs. 4 GG ist eine reine Organisationsnorm (BVerfGE 6, 376 (385); Pieroth, ebd. Rn. 40). Schon hieraus ergibt sich, dass auch hoheitliche Akte von Angestellten grundsätzlich wirksam sind. (Überhaupt sind ja auch rechtswidrige Verwaltungsakte wirksam, solange sie nicht aufgehoben werden gem. § 43 Abs. 2 VwVfG (eine Ausnahme stellen gem. § 43 Abs. 3 VwVfG nichtige Verwaltungsakte dar; die Nichtigkeitsgründe sind in § 44 VwVfG normiert).) Desweiteren ergibt sich daraus, dass der einzelne keinen Anspruch darauf hat, dass das vorliegen eines solchen begründeten Ausnahmefalls ihm gegenüber ermessensfehlerfrei begründet wird.
Dazu das Bundesverwaltungsgericht (NVwZ-RR 01, 254):
Zitat
Diese Verfassungsnorm sieht zwar als Regel vor, dass die ständige Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Beamten übertragen wird. Sie verbietet jedoch nicht generell, dafür auch Arbeitnehmer einzusetzen (vgl. BVerfGE 88, 103 <114>). Der Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG begründet vor allem keine Individualrechte. Er enthält lediglich eine objektiv-rechtliche Verfassungsregelung. Diese dient nicht dem Schutz oder den Interessen des Einzelnen. Sie garantiert lediglich institutionell das Strukturprinzip, dass hoheitsrechtliche Befugnisse in der Regel durch Beamte wahrgenommen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 2 BvR 1324/87 - NVwZ 1988, 523).

- Zu Deiner Frage "Muss das so sein?" (in pto. Geld- und Wirtschaftssystem, Staatsanleihen usw.) - nein, selbstverständlich nicht, das jetzige Wirtschaftssystem ist ja kein Naturgesetz. Das derzeitige System hat sich aber im Vergleich zu allen bislang ausprobierten als das effektivste erwiesen, auch und gerade bei der Mehrung des Wohlstandes der Bürger, weswegen jedenfalls der weit überwiegende Teil der Bürger anscheinend daran festhalten möchte (es gibt ja durchaus auch politische Parteien, die alternative Systeme propagieren, etwa Die Linke, die allerdings als sie noch SED hieß umfassend bewiesen hat, dass sie zu nichts in der Lage ist, außer einen Staat bankrott zu wirtschaften). Im Übrigen hat die Verschuldung des Staates keinen unmittelbaren Einfluss auf das Vermögen der Bürger (im Gegensatz zur Überschuldung, die dann vorliegt, wenn der Staat nicht mehr in der Lage ist, die Zinsen zu bedienen, das ist etwa das, was Griechenland immer wieder droht. Klassischerweise entgeht man der Überschuldung durch Geldentwertung, was allerdings in der Eurozone nicht mehr möglich ist, weil keine nationale Währung mehr gegeben ist.). Das Bundesvermögen (=Vermögen der juristischen Person Bundesrepublik Deutschland) ist nicht das Volksvermögen (=Summe der Vermögenswerte der Bürger der Bundesrepublik Deutschland).
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Offline Gerd Winter

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Re: Das Ende naht
« Antwort #62 am: 9. Oktober 2013, 20:20:30 »
@Gerd Winter: Du verstehst nicht. Der interessiert mich nicht. Ich habe einen Screenshot von deiner plumpen Aussage gemacht.

Er wird es kaum glauben. Aber ich habe tatsächlich zu verstehen versucht, was Er da meint. Sollte Er das etwa als Drohung werten? Dann liegt Er vollkommen falsch. Das ist tatsächlich nur ein gutgemeinter Hinweis zum Umgang mit dem Internet. Aber wie stets, Perlen vor die Säue.
Will Er seinen Screenshot im Ernstfall der Polizei vorlegen  :o ? Der bundesdeutschen etwa  ;D . Gut die wollen auch mal lachen  ;).
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Offline Manuel

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Re: Das Ende naht
« Antwort #63 am: 11. Oktober 2013, 12:34:51 »
Zitat
Du vergleichst zwei Sachverhalte miteinander, die sich deutlich voneinander unterscheiden.
Ja, ich vergleiche Sachverhalte miteinander. Ob und wie die sich unterscheiden, kann aber erst das Ergebnis dieses Vergleichs aussagen. Von diesem Ergebnis kann man darauf schließen, ob die "Gleichsetzung" angemessen ist oder nicht. Der Vergleich an sich ist immer angemessen, da man sonst zu keinen Ergebnissen kommt. ;)

Zitat
Zum einen das Vorschieben anderer Personen durch deinen Meister, um sich aus der Verantwortung zu stehlen, zum anderen die Schreiben der BaFin, die von einer Tarifbeschäftigten beglaubigt wurden, aus denen aber deutlich hervorging, wer dafür verantwortlich war.
Dann Frage ich mal zurück: Bei welchen unserer Schreiben ist nicht deutlich, wer die Verantwortung trägt?

@Peter von Löwenstein: Danke, für solche Beiträge lohnt sich das hier doch.

Zitat
... das jetzige Wirtschaftssystem ist ja kein Naturgesetz. Das derzeitige System hat sich aber im Vergleich zu allen bislang ausprobierten als das effektivste erwiesen, auch und gerade bei der Mehrung des Wohlstandes der Bürger,
1. Welcher Bürger? Aller? Was man momentan sehen kann, sieht anders aus, und zwar gewaltig.
2. Dass das System effektiv ist, bestreitet keiner. Wir wollen es ja nicht ändern, weil es nicht funktioniert, sondern weil wir andere Vorstellungen davon haben, zu welchem Zweck und für wen es eingesetzt wird.

Zitat
Sollte Er das etwa als Drohung werten?
Ich bewerte es wie folgt: Ihr denkt, man müsse mir das sagen (als wenn ich es nicht wüsste). Das rückt euch in ein gewisses Licht, was euer Weltbild angeht. Ich häng mir das nirgendwo hin, sondern speichere solche Aussagen einfach auf meinem Rechner. Ist wie Briefmarkensammeln.
 

Offline Gerd Winter

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Re: Das Ende naht
« Antwort #64 am: 11. Oktober 2013, 14:10:00 »
Zitat
Sollte Er das etwa als Drohung werten?
Ich bewerte es wie folgt: Ihr denkt, man müsse mir das sagen (als wenn ich es nicht wüsste). Das rückt euch in ein gewisses Licht, was euer Weltbild angeht. Ich häng mir das nirgendwo hin, sondern speichere solche Aussagen einfach auf meinem Rechner. Ist wie Briefmarkensammeln.
1. Wieso euch? Ich habe das geschrieben oder spricht Er mich auch in der 3. Person an?
2. Wie ist denn nun die Bewertung? Ich versteh's noch immer nicht. Drücke Er sich klarer aus!!!
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Offline Mad Dog

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Re: Das Ende naht
« Antwort #65 am: 11. Oktober 2013, 14:35:06 »
Hi Gerd.

Ist doch ganz einfach. Er will es als plump versteckte Drohung von Dir verstehen, mal bei ihm vorbeizukommen und ihm ein paar vor's Maul zu geben.

Greetz
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"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
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Offline Gerd Winter

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Re: Das Ende naht
« Antwort #66 am: 11. Oktober 2013, 14:53:48 »
Hi Gerd.

Ist doch ganz einfach. Er will es als plump versteckte Drohung von Dir verstehen, mal bei ihm vorbeizukommen und ihm ein paar vor's Maul zu geben.

Greetz
Mad Dog
Tscha, das habe ich ihn auch schon direkt gefragt und da kam diese ausweichende Antwort.
Nochmal zur Klarstellung. Ich habe ihn davor gewarnt, dass er durch seinen unvorsichtigen Umgang mit den persönlichen Daten seiner Familie, gerade im Zusammenhang mit seinem Umfeld, Probleme bekommen kann. Ich habe ihm empfohlen, dass wenn er solche polarisierenden Texte im Netz verbreitet, dies anonym zu tun. Ein Vorschlag wäre, dass er seine Fitzek-Seite als Blog bei Google oder Wordpress führt. Kostenlos, suchmaschinenfreundlich und für den Normalbürger nicht rückverfolgbar.
Ich werde ihn weder hauen noch streicheln. Sowas mach' ich nicht.
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Offline Das Chaos

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Re: Das Ende naht
« Antwort #67 am: 11. Oktober 2013, 15:05:06 »
Mich würde interessieren, was Manuel wohl gelernt hat. Vielleicht können wir uns auf seinem Gebiet kompetent unterhalten. das würde uns Geschwafel in den übrigen Themen ersparen, von denen er offensichtlich auch nicht die geringste Ahnung hat: Volks- und Betriebswirtschaft, Politik, Geschichte, Physik .....
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Brick_Bradford

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Re: Das Ende naht
« Antwort #68 am: 11. Oktober 2013, 15:27:50 »
Hallöle,

Mich würde interessieren, was Manuel wohl gelernt hat.
Es sieht für mich aus wie königlicher Hofberichterstatter.  ;D

Brick
§146 und §147 des StGB-Sonnenstaat: Wer vorsätzlich Reichsdeppen fälscht, sich Reichsdeppen verschafft, anbietet oder aber selbst einen neuen Staat gründet, muss mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bewußt.tv rechnen.
 

Offline Manuel

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Re: Das Ende naht
« Antwort #69 am: 11. Oktober 2013, 17:29:18 »
Zitat
Mich würde interessieren, was Manuel wohl gelernt hat.
In welchem Zeitraum? ;)
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Das Ende naht
« Antwort #70 am: 11. Oktober 2013, 18:00:04 »
Das übliche mal wieder - nichts als Blabla. Manuel, wo bleiben die Fakten?
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Maik S., Hobbyjurist
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Das Ende naht
« Antwort #71 am: 11. Oktober 2013, 19:06:02 »
Mich würde interessieren, was Manuel wohl gelernt hat.

Das stand früher mal auf seiner Homepage, dort, wo jetzt sein Bekenntnis zu Neudeutschland steht. Irgendetwas in Richtung Computer, wenn ich mich nicht irre.
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Re: Das Ende naht
« Antwort #72 am: 11. Oktober 2013, 19:08:15 »
Zitat
Mich würde interessieren, was Manuel wohl gelernt hat.
In welchem Zeitraum? ;)
Ich denke, ihn interessiert Deine schulische, berufliche und akademische Ausbildung, soweit vorhanden. Also was du gelernt hast im engeren Sinne; im weiteren Sinne lernt man ja ständig irgenwas.
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Re: Das Ende naht
« Antwort #73 am: 11. Oktober 2013, 19:11:23 »
engeren Sinne; im weiteren Sinne lernt man ja ständig irgendwas.

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Offline Mad Dog

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Re: Das Ende naht
« Antwort #74 am: 11. Oktober 2013, 20:00:14 »
Hi.

Zumindest kann er nach dem grossen Knall nicht rumheulen, er hätte nicht gewusst, worauf er sich einlässt.

Manuels Strafverfahren wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung entgegenschauend
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(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)