Autor Thema: Das Ende naht  (Gelesen 68002 mal)

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Emil Nordström

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Re: Das Ende naht
« Antwort #30 am: 9. Oktober 2013, 13:05:06 »
Hab mal den Offenbarungsbrief an die Bafin eingescannt weil ich festgestellt habe, dass sich an vielen Stellen im Internet Leute abmühen aus dem als Bild eingescannten Dokument Zitate abzutippen. So gehts einfacher mit C+P. Ein großen Teil der Rechtschreibfehler hat die OCR-Software verbockt, nicht alles ist dem Verfasser des Originaldokuments zuzuschieben  ;).

http://snk.to/f-c7pmapnx
Ich kann es leider mit keinem Browser herunterladen. Nach dem Klick auf "Download" passiert nichts mehr.
Kannst du es nicht direkt in Textform hier im Forum einstellen oder als Anhang hochladen?

 

Offline Gerd Winter

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Re: Das Ende naht
« Antwort #31 am: 9. Oktober 2013, 13:17:51 »
Du hast Recht. Hab mir den Filehoster nur schnell ergooglt, offenbar sammelt der nur Mailadressen :o .

Habs als txt und doc angehangen. Im txt sind die Umlaute noch falsch.
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Offline Manuel

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Re: Das Ende naht
« Antwort #32 am: 9. Oktober 2013, 13:51:02 »
Zitat
"Kaufmann" ist in diesem Sinne ein juristischer Begriff, der demjenigen, der die Kaufmannseigenschaften für sich in Anspruch nimmt oder für den- oder diejenigen (juristische Personen) denen sie von Gesetzes wegen zugeschrieben werden, besondere Recht und Pflichten auferlegt.
Und diese Kaufmannsrechte- und pflichten sind juristisch betrachtet nötig, um die hoheitliche Aufgabe der Verwaltung der staatlichen Finanzen durchführen zu können? Wenn nicht, warum wird es dann gemacht? Welche Vor- und Nachteile sind damit verknüpft?

Zitat
... und nochmals: Die Verwaltung von Staatsgeldern und der Verschuldung ist ausschließlich hoheitliches Handeln; da spielt kein Kaufmann mit.
Aber die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH ist doch eurer Definition nach genau das, oder nicht? Sie "handelt" mit dem Geld der Deutschen. Ist das keine kaufmännische Tätigkeit?

Zitat
"Mit Hilfe automatischer Einrichtungen" bedeutet nicht, dass eine Maschine eure Widersprüche beantwortet, sondern lediglich, dass die von einem Mitarbeiter der entsprechenden Behörde am Computer verfassten Bescheide etc. automatisch gedruckt und eingetütet werden. Das ist z.B. eine Maßnahme zur Verschlankung der Verwaltung, weil der Arbeitsschritt Ausdrucken-Unterschreiben-Eintüten-Abschicken abgekürzt wird.
Spart man damit nicht am falschen Ende? Ich meine, dadurch fällt ja der greifbare Verantwortungsträger weg, oder nicht?

Zitat
Übrigens waren die auf der Fitzek-Website veröffentlichten Bescheide der BaFin jeweils unterschrieben und gesiegelt.
Von einer Tarifbeschäftigten, also jemandem, der diese Kompetenz ja eigentlich gar nicht hat bzw. nicht haben sollte. Ich möchte an dieser Stelle an den Vorwurf des "Strohmannes" erinnern, den man uns in Bezug auf den Vorstand des Vereines macht. Was genau bedeutet das denn juristisch? Warum können Tarifbeschäftigte solche Schreiben unterzeichnen? Und findet ihr das ok? Was sagt das Gesetz dazu?
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Das Ende naht
« Antwort #33 am: 9. Oktober 2013, 14:02:50 »
Zitat
"Kaufmann" ist in diesem Sinne ein juristischer Begriff, der demjenigen, der die Kaufmannseigenschaften für sich in Anspruch nimmt oder für den- oder diejenigen (juristische Personen) denen sie von Gesetzes wegen zugeschrieben werden, besondere Recht und Pflichten auferlegt.
Und diese Kaufmannsrechte- und pflichten sind juristisch betrachtet nötig, um die hoheitliche Aufgabe der Verwaltung der staatlichen Finanzen durchführen zu können? Wenn nicht, warum wird es dann gemacht? Welche Vor- und Nachteile sind damit verknüpft?

Die Verwaltung der öffentlichen Finanzen ist Aufgabe der Bundesfinanzverwaltung bzw. der Länderfinanzverwaltungen und nicht Aufgabe der Bundesfinanzagentur.

Zitat
Spart man damit nicht am falschen Ende? Ich meine, dadurch fällt ja der greifbare Verantwortungsträger weg, oder nicht?

Der 'greifbare Verantwortungsträger' ist derjenige, dessen Name im Briefkopf oder unterhalb des Schreibens eingedruckt ist.

Zitat
   Von einer Tarifbeschäftigten, also jemandem, der diese Kompetenz ja eigentlich gar nicht hat bzw. nicht haben sollte.

Warum soll eine Tarifbeschäftigte keine Sachkompetenz besitzen? Das sind je nach Tätigkeitsbereich hochquailifizierte Leute, nur eben keine Beamte.

Zitat
Ich möchte an dieser Stelle an den Vorwurf des "Strohmannes" erinnern, den man uns in Bezug auf den Vorstand des Vereines macht.

Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Das Chaos

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Re: Das Ende naht
« Antwort #34 am: 9. Oktober 2013, 14:06:34 »

Und diese Kaufmannsrechte- und pflichten sind juristisch betrachtet nötig, um die hoheitliche Aufgabe der Verwaltung der staatlichen Finanzen durchführen zu können? Wenn nicht, warum wird es dann gemacht? Welche Vor- und Nachteile sind damit verknüpft?
Sag' kannst Du mal das zur Kenntnis nehmen, was ich poste und belege? Die Verwaltung der Finanzen ist hoheitliche Aufgabe. Kaufmannsrechte sind Zivilrecht! Versuche den Unterschied zu verstehen und zu akzeptieren.


Zitat
Aber die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH ist doch eurer Definition nach genau das, oder nicht? Sie "handelt" mit dem Geld der Deutschen. Ist das keine kaufmännische Tätigkeit?
Sie organisiert den Handel, das ist ein Unterschied. Handeln tut der Finanzminister, der den Auftrag gibt; das ist hoheitliches Handeln. Wo der Auftrag ausgeführt wird (London, Paris, New York) ist Aufgabe der Finanzagentur. Das ist privatrechtliches Handeln.

Zitat
Spart man damit nicht am falschen Ende? Ich meine, dadurch fällt ja der greifbare Verantwortungsträger weg, oder nicht?
Verantwortlich für staatliches Handeln ist sowieso die Bundesrepublik, Art. 34 GG. Glaube den Unsinn nicht, dass die Staatshaftung weggefallen ist. persönlich haftet ein Beamter sowieso nur in den seltensten Fällen (Vorsatz) und dann nur im Regress.

Zitat
Von einer Tarifbeschäftigten, also jemandem, der diese Kompetenz ja eigentlich gar nicht hat bzw. nicht haben sollte. Ich möchte an dieser Stelle an den Vorwurf des "Strohmannes" erinnern, den man uns in Bezug auf den Vorstand des Vereines macht. Was genau bedeutet das denn juristisch? Warum können Tarifbeschäftigte solche Schreiben unterzeichnen? Und findet ihr das ok? Was sagt das Gesetz dazu?

Das ist doch Unsinn. Jede Angestellter oder Beamte, der einen Bescheid oder einen anderen Schriftsatz unterzeichnet, tut dies im Namen des Amtes. Die Bescheide wurden jeweils vom Sachbearbeiter, Herrn Gohr unterzeichnet (gez. Gohr) die Unterschrift wurde dann von der Geschäftsstelle beglaubigt. Das genügt, da es eine amtliche Beglaubigung darstellt; jeder der am Rechtsverkehr teilnimmt kann sich also darauf verlassen, dass der Sachbearbeiter Gohr den Bescheid unterzeichnet hat. Darauf kann man sich bei Gericht berufen. Wo liegt das Problem?
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Das Ende naht
« Antwort #35 am: 9. Oktober 2013, 14:18:56 »
Das Problem könnte darin liegen, dass Manuel keine Vorstellung davon hat, wie die Verwaltung eines Staats  funktioniert.
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Offline Brick_Bradford

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Re: Das Ende naht
« Antwort #36 am: 9. Oktober 2013, 14:29:44 »
Hallöle,

Ich möchte an dieser Stelle an den Vorwurf des "Strohmannes" erinnern, den man uns in Bezug auf den Vorstand des Vereines macht. Was genau bedeutet das denn juristisch?

Ist dein google kaputt oder fehlen dir die Fähigkeiten, eine Suchmaschine zu benutzen? Man gebe ... ach, egal.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Strohmann
Zitat
Strohmann (Plural Strohleute oder Strohmänner; weiblich Strohfrau) werden allgemein Personen genannt, die für Dritte auftreten, die selbst nicht in Erscheinung treten wollen oder dürfen. Speziell im Rechtsverkehr handelt es sich bei Strohmännern um Personen, die sich aus Gefälligkeit darauf einlassen, Geschäfte für Dritte abzuschließen oder Funktionen für Dritte zu übernehmen, die selbst nicht auftreten wollen oder können.

Die wichtigen Passagen habe ich hervor gehoben.

Brick
§146 und §147 des StGB-Sonnenstaat: Wer vorsätzlich Reichsdeppen fälscht, sich Reichsdeppen verschafft, anbietet oder aber selbst einen neuen Staat gründet, muss mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bewußt.tv rechnen.
 

satyrica

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Re: Das Ende naht
« Antwort #37 am: 9. Oktober 2013, 14:32:18 »
Wer einen gescheiterten Koch als Heilsbringer des deutschen Volkes ansieht, hat doch schön bewiesen, wieviel Ahnung er von Staatswesen und Volkswirtschaft hat.
Interessant finde ich nur, daß dieses Unterschriftsgeplärre nur anfängt, wenn die Entscheidung gegen die Reichsdeppen ausfällt. Ich hab noch von keinem gehört, der sein ALG 2 zurück überweist, weil da nur der Sachbearbeiter unterschrieben hat und nicht die Bundeskanzlerin. Und die sind oft deutlich weniger kompetent als die Angestellten der BaFin.
 

Offline Manuel

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Re: Das Ende naht
« Antwort #38 am: 9. Oktober 2013, 14:43:14 »
Zitat
Die Verwaltung der öffentlichen Finanzen ist Aufgabe der Bundesfinanzverwaltung bzw. der Länderfinanzverwaltungen und nicht Aufgabe der Bundesfinanzagentur.
Wofür braucht man die Bundesfinanzagentur dann? Womit "handeln" die, das so wichtig ist?

Zitat
Der 'greifbare Verantwortungsträger' ist derjenige, dessen Name im Briefkopf oder unterhalb des Schreibens eingedruckt ist.
In welchem Gesetz steht das?

Zitat
Warum soll eine Tarifbeschäftigte keine Sachkompetenz besitzen? Das sind je nach Tätigkeitsbereich hochquailifizierte Leute, nur eben keine Beamte.
Aber braucht man für die Vollstreckung hoheitlicher Akte denn nicht Beamte? Wenn nicht, wofür braucht man Beamte dann?

Zitat
Du vergleichst Äpfel mit Birnen.
Totschlagargument.

Zitat
Sag' kannst Du mal das zur Kenntnis nehmen, was ich poste und belege?
Und kannst du mal zur Kenntnis nehmen, mit wem ich hier eigentlich rede und was ich tue? Dass ich beide Seiten ins Bewusstsein geholt haben will, damit sich der Leser für sich entscheiden kann?

Zitat
Die Verwaltung der Finanzen ist hoheitliche Aufgabe. Kaufmannsrechte sind Zivilrecht!
Dann findet also das Handeln mit staatlichen Schuldscheinen durch die Finanzagentur im Zivilrecht statt?

Zitat
Sie organisiert den Handel, das ist ein Unterschied. Handeln tut der Finanzminister, der den Auftrag gibt; das ist hoheitliches Handeln. Wo der Auftrag ausgeführt wird (London, Paris, New York) ist Aufgabe der Finanzagentur. Das ist privatrechtliches Handeln.
Endlich mal eine interessante Aussage. Der Finanzminister als hoheitlich Befugter gibt den Auftrag, mit dem Geld der Deutschen im privatrechtlichen Sinne auf den Märkten zu handeln. Screenshot und Danke. :)

Zitat
Jede Angestellter oder Beamte, der einen Bescheid oder einen anderen Schriftsatz unterzeichnet, tut dies im Namen des Amtes. Die Bescheide wurden jeweils vom Sachbearbeiter, Herrn Gohr unterzeichnet (gez. Gohr) die Unterschrift wurde dann von der Geschäftsstelle beglaubigt. Das genügt, da es eine amtliche Beglaubigung darstellt; jeder der am Rechtsverkehr teilnimmt kann sich also darauf verlassen, dass der Sachbearbeiter Gohr den Bescheid unterzeichnet hat. Darauf kann man sich bei Gericht berufen. Wo liegt das Problem?
Kein Problem. Wir werden uns darauf berufen.

Zitat
Interessant finde ich nur, daß dieses Unterschriftsgeplärre nur anfängt, wenn die Entscheidung gegen die Reichsdeppen ausfällt. Ich hab noch von keinem gehört, der sein ALG 2 zurück überweist, weil da nur der Sachbearbeiter unterschrieben hat und nicht die Bundeskanzlerin. Und die sind oft deutlich weniger kompetent als die Angestellten der BaFin.
Gutes Argument. Kann ich auch gleich zurückgeben: Wir werden auch dafür angegriffen, dass von uns Leute "im Auftrag" unterschreiben. Ist doch die gleiche Situation, oder nicht?
 

Offline Das Chaos

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Re: Das Ende naht
« Antwort #39 am: 9. Oktober 2013, 15:08:43 »
Wofür braucht man die Bundesfinanzagentur dann? Womit "handeln" die, das so wichtig ist?
Warum schaust Du nicht einmal auf die Seite der Finanzagentur? Sie handeln z.B. mit Staatsanleihen, d.h. sie bieten diese an den Börsen in Tokyo, Schanghai, London, Paris, New York an. Dafür müssen z.b. Verkaufsprospekte und Vertriebsanalysen etc. erstellt werden. All das was z.B. die Wertpapierabteilung einer Bank macht.

Zitat
In welchem Gesetz steht das?
Verwaltungsverfahrensgesetz,§ 12 Abs. 1 Nr.4. Kannst Du Dir auch mal selbst was erarbeiten?

Zitat
Aber braucht man für die Vollstreckung hoheitlicher Akte denn nicht Beamte? Wenn nicht, wofür braucht man Beamte dann?
Grundsätzlich braucht man für hoheitliches Handeln keine Beamte. Auch Angestellte (BAT) und sog. "Beliehene" können hoheitliche Aufgaben vornehmen. Das mit den angeblich benötigten "Amtsausweisen" ist ein Märchen aus der Reichsdeppenszene.
Der Beamtenstatus wird auch zunehmend abgebaut, weil er für den Staat sehr teuer ist. An Stellen an denen der Staat der Ansicht ist, dass er besonders loyale Mitarbeiter benötigt, setzt er aber immer noch Beamte ein.

Zitat
Dann findet also das Handeln mit staatlichen Schuldscheinen durch die Finanzagentur im Zivilrecht statt?
Halleluja, er hat's kapiert! Ja!

Zitat
Endlich mal eine interessante Aussage. Der Finanzminister als hoheitlich Befugter gibt den Auftrag, mit dem Geld der Deutschen im privatrechtlichen Sinne auf den Märkten zu handeln. Screenshot und Danke. :)
Nicht ganz. Da Du offensichtlich zu faul bist selbst etwas zu recherchieren und statt dessen dümmliche verallgemeinerungen bevorzugst hier mal das Tätigkeitsspektrum der Finanzagentur:
Zitat
Die Aufgaben der Finanzagentur umfassen Dienstleistungen bei der Emission von Bundeswertpapieren, die Kreditaufnahme mittels Schuldscheindarlehen, den Einsatz derivativer Finanzinstrumente sowie die Geldmarktgeschäfte (Aufnahme und Anlagen) zum Ausgleich des Kontos der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Bundesbank. Mit der Auflösung der Bundeswertpapierverwaltung zum 31. Juli 2006 hat die Finanzagentur auch das Privatkundengeschäft für Bundeswertpapiere und das Führen des Bundesschuldbuchs übernommen.

Das Dienstleistungsspektrum der Finanzagentur für ihren Gesellschafter beinhaltet weiter die Erarbeitung von Marktanalysen und Modellen zur Festlegung einer optimalen Kreditaufnahmestrategie, die Liquiditätssteuerung, die Risikoüberwachung sowie die Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Bundeswertpapiere.
http://www.deutsche-finanzagentur.de/finanzagentur/ueber-uns/

Zitat
Gutes Argument. Kann ich auch gleich zurückgeben: Wir werden auch dafür angegriffen, dass von uns Leute "im Auftrag" unterschreiben. Ist doch die gleiche Situation, oder nicht?
Es ist im Rechtsverkehr grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn jemand "im Auftrag" unterzeichnet. Es kommt immer darauf an, ob aus den Gesamtumständen ersichtlich ist, wer für wen handelt.
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satyrica

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Re: Das Ende naht
« Antwort #40 am: 9. Oktober 2013, 15:19:56 »
Vorher geschickt eine kurze Entschuldigung, ich kann übers Handy nicht vernünftig zitieren.

Manuel, ich glaube nicht, daß sich euer Fall damit vergleichen lässt. Wenn euch die BaFin angeblich aus dem i.A. einen Strick dreht, war es dann nicht wahrscheinlich so, daß Menschen, die angeblich mit der Leitung eurer Geschäfte betraut waren trotzdem mit i.A. unterschrieben haben? Würde namlich hervorragend zu der ganzen Strohmanndebatte passen. Sollte ich mich da täuschen, stelle die betreffende Stelle doch bitte als Zitat hier ein, und bitte nur diese Stelle, mir fehlt nämlich sowohl die Zeit, als auch die Lust, mich durch die Seitenlangen Ergüsse eures großen Führers zu lesen. Ansonsten gilt, für die Gründung und Führung einer Firma, und nichts anderes seid ihr, wart ihr und werdet ihr immer bleiben, gelten gewisse Regeln und an die hat man sich zu halten, ob es euch passt oder nicht.
 

Emil Nordström

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Re: Das Ende naht
« Antwort #41 am: 9. Oktober 2013, 15:21:12 »
Erstaunlich wie Manuel wieder jedes Teilzitat mit einer Frage "beantworten" kann. Dabei fing das heute doch so vielversprechend an.
Mir gehts auf den Keks, dass da solange tendenziös rumgefragt wird bis irgendwan eine Antwort kommt, die er dann als Bestätigung seiner Annahmen sieht.
 

Offline Gerd Winter

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Re: Das Ende naht
« Antwort #42 am: 9. Oktober 2013, 15:40:22 »
Erstaunlich wie Manuel wieder jedes Teilzitat mit einer Frage "beantworten" kann. Dabei fing das heute doch so vielversprechend an.
Mir gehts auf den Keks, dass da solange tendenziös rumgefragt wird bis irgendwan eine Antwort kommt, die er dann als Bestätigung seiner Annahmen sieht.
Hab' ich schon mal geschrieben. Er versucht hier Stöckchen zu werfen. Man sollte nicht auf jeden Quatsch, und es ist fast alles Quatsch was er hier postet, eingehen.
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Offline Brick_Bradford

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Re: Das Ende naht
« Antwort #43 am: 9. Oktober 2013, 15:42:19 »
Hallöle,

Er versucht hier Stöckchen zu werfen.
Ein paar kleine Trainingsrunden sollten doch wohl noch drin sein, oder?  ;D
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Offline Gerd Winter

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Re: Das Ende naht
« Antwort #44 am: 9. Oktober 2013, 16:07:51 »
Hallöle,

Er versucht hier Stöckchen zu werfen.
Ein paar kleine Trainingsrunden sollten doch wohl noch drin sein, oder?  ;D

Gerne, wenn man nicht vergisst sich ab und an eine Auszeit zu nehmen. Sonst kriegt man eine Macke :confused2:
Ich hatte in anderen Foren unter anderem Nick , Huhhh-huuuh :glasses10:, schon ab und an mit solchen renitenden Verschwörungsfreaks zu tun. Ich weiß nicht ob's hier auch noch passieren wird. Irgendwann haben die sich immer geoutet und es kam heraus, dass es sich um arme Würstchen mit psychischen Problemen gehandelt hat. Mit dem Outen ist Manuel K. schon auf gutem Wege. Er verwendet für seine persönliche Fitzek-Hompage die auf seinen Bruder angemeldete Domain, eine saudoofe Indiskretion. Naja und dann kann man sich hurtig weiterhangeln.
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