Anmerkung: Manuel bezieht sich auf diesen Artikel:
http://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/2013/10/07/peter-fitzek-kundigt-raumung-des-krankenhausgelandes-und-seiner-staatskanzlei-an/Ich möchte mal auf ein paar Aussagen in dem Artikel eingehen, um Dinge richtigzustellen:
Die BaFin macht damit Pläne zunichte, die ohnehin nie aufgegangen wären.
Warum muss die BaFin das tun, wenn die Pläne ohnehin nie aufgegangen wären?
Weil sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, beim Verdacht unerlaubter Bank- und Versicherungsgeschäfte Ermittlungen aufzunehmen und ggf. Maßnahmen zu treffen.
Dennoch kommt Fitzek die staatliche Intervention recht gelegen, denn das Scheitern seines Projektes kann er nunmehr auf äußere Faktoren schieben.
Es sollte nie nur "sein Projekt" sein, sondern soll ein Staat für viele Menschen sein. Ohne diese Menschen geht es halt nicht.
In erster Linie ging es Fitzi immer darum, sich selbst einen angenehmen Lebensunterhalt zu finanzieren. Dass er nebenbei ein gewisses Sendungsbewusstsein hat, vielleicht sogar tatsächlich glaubt, Menschen zu helfen, macht die Sache nicht besser. Um es mit Helmut Schmidt zu sagen: Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen.
Von Freimaurern ist die Rede, von Satanisten und bösen Logenmeistern; gar vom „Dunklen“, also dem Satan höchstpersönlich. Allesamt sind sie für die “BRD” tätig.
Nein, genau umgekehrt.
Das ist verschwörungstheoretischer Nonsens auf dem Niveau der Protokolle der Weisen von Zion.
Interessant ist, dass Fitzek ankündigt, das ehemalige Krankenhausgelände, das sich am Stadtrand von Wittenberg befindet, aufgeben zu wollen.
Er will es nicht, aber er würde es tun, wenn sich herausstellt, dass es nicht gehalten werden kann. Bisher sieht es aber noch nicht danach aus.
Keine Sorge, die Vollstreckung des festgesetzten Zwangsgeld wird noch früh genug erfolgen.
Auch der Mietvertrag für die „Staatskanzlei“, die sich in einem anderen Haus befindet, soll bereits gekündigt worden sein.
Allerdings ist nicht der Zwang der BaFin dafür verantwortlich, was durch den Artikel suggeriert wird. Die Entscheidung ist schon vorher aus anderen Gründen gefallen. Diese hat Peter auch beim Tag der offenen Tür dargelegt.
Wohl keine Kohle mehr, was?
Der BaFin hält er vor, eine Firma zu sein. Als Beleg kündigt er einen Auszug aus einer internationalen Firmensuchmaschine an. Das in solchen Suchmaschinen auch Behörden und Ministerien der ehemaligen Alliierten gelistet sind, unterschlägt der „Oberste Souverän“ natürlich.
Das ist doch kein Gegenargument. Im Gegenteil: Warum werden Behörden und Ministerien genau wie Firmen behandelt, auch anderswo? Es spricht ja nichts dagegen, sie in solche Datenbanken aufzunehmen, aber warum unterscheidet man nicht mehr? Die aus unserer Sicht unnötige und kontraproduktive Gleichschaltung innerhalb der Firmenstrukturen ist doch ziemlich auffällig. Das sollte man generell mal hinterfragen.
Erstmal wird der Begriff "Firma" hier und anderswo völlig Falsch verwendet. Die Firma ist nach der Legaldefinition in § 17 Abs. 1 HGB der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. D.h. niemand ist eine Firma, sondern jemand hat eine Firma, und dieser jemand ist ein Kaufmann. Da sich auch Behörden kaufmännisch betätigen können, können sie Firmen haben. Sie können aber keine Firmen sein, weil eben niemand eine Firma sein kann. Die BaFin ist meines wissens nicht kaufmännisch tätig und auch nicht im Handelsregister eingetragen; sie hat dementsprechend keine Firma. Selbst wenn sie eine hätte würde das aber nichts an ihrer Eigenschaft als staatliche Behörde der Bundesrepublik Deutschland ändern. Die BaFin ist eine dem Bundesministerium der Finanzen unterstellte Anstalt des öffentlichen Rechts. Anstalten des öffentlichen Rechts sind zu Rechtspersonen erhobene Bestände an sachlichen und persönlichen Mitteln, die in der Hand eines Trägers der öffentlichen Verwaltung einem besonderen öffentlichen Zweck dauernd zu dienen bestimmt sind (Erbguth, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Aufl., Baden-Baden 2013, § 6 Rn. 19). Die BaFin wurde errichtet durch § 1 Abs. 1 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG), ihr Zweck ist in § 4 Abs. 1 Fin DAG normiert: "Die Bundesanstalt übernimmt die dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel übertragenen Aufgaben. Sie nimmt darüber hinaus die ihr nach anderen Bestimmungen übertragenen Aufgaben einschließlich der Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Unterstützung ausländischer Aufsichtssysteme wahr."