Autor Thema: Pegida Blüten  (Gelesen 209722 mal)

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Offline kairo

Re: Pegida Blüten
« Antwort #525 am: 10. Januar 2015, 23:23:06 »
Dazu passt dies hier (http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/daimler-ueberprueft-mitarbeiter-wegen-angst-vor-terror-a-1011135.html):

Zitat
Der Daimler-Konzern will nach Informationen des SPIEGEL künftig alle drei Monate seine rund 280.000 Mitarbeiter durchleuchten. Laut einer Konzernbetriebsvereinbarung vom 12. November 2014 darf das Unternehmen "zur Terrorismusbekämpfung" seit dem 1. Dezember Name, Anschrift und Geburtsdatum sämtlicher Beschäftigter mit den Daten auf entsprechenden Sanktionslisten der Europäischen Union und der USA abgleichen - und die Listen sechs Jahre lang aufbewahren. ... Auch der Konzernbetriebsrat hat mit der Durchleuchtung der Mitarbeiter offenbar kein Problem. Dessen Vorsitzender Jörg Spies sieht in dem Programm sogar "einen Leuchtturm zum Schutz der Beschäftigten".

Ich wüsste ja gerne, wer noch alles dergleichen macht, ohne es an die große Glocke zu hängen.
 

Offline kalizzy

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Re: Pegida Blüten
« Antwort #526 am: 10. Januar 2015, 23:33:32 »

*du hast mitbekommen, daß aufgrund von SSL-Umtrieben gewisse Reichsdeppen in ihrem beruflichem Werdegang behindert wurden?
Es gibt Reichsdeppen mit beruflichem Werdegang?
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Pegida Blüten
« Antwort #527 am: 10. Januar 2015, 23:44:05 »
...
Ich wüsste ja gerne, wer noch alles dergleichen macht, ohne es an die große Glocke zu hängen.

Das Googeln der Namen von und Abchecken der Fratzenbuchaktivitäten von Bewerbern oder zeitlich befristeten oder in der Probezeit befindlichen Beschäftigten ist im Privatkapitalismus selbstverständlicher und allgemein bekannter Usus. Darüber regt sich niemand auf, die meisten der Kapitalismussklaven finden das auch okay.
Im öffentlich-rechtlichen Erwerbsleben, gar der Beamtenschaft ist das unüblich, bzw. sogar verboten, wie der Müllmann hier kürzlich (zu meiner Verwunderung) erläuterte.

Es ist noch nicht einmal ein Jahr her, daß ein Kollege von mir am letzten Tag seiner Probezeit wegen *facepalm*-würdigster Fratzenbuchdusseligkeiten (Pics der am Rheinufer spazierenden Frischverliebtheit und zeitgleicher gefakter Krankmeldung) fristlos in gegenseitigem Einvernehmen sein Bündel geschnürt hat.
 

Offline kalizzy

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Re: Pegida Blüten
« Antwort #528 am: 11. Januar 2015, 14:22:40 »
Das öffentliche Zeigen von Mohammed-Karikaturen wird in Leipzig untersagt.

http://www.rolandtichy.de/allgemein/leipzig-stirbt-charlie-hebdo/
 

Offline Sandmännchen

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Re: Pegida Blüten
« Antwort #529 am: 11. Januar 2015, 14:31:38 »
Endlich tut jemand etwas!
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline Der Plöngler

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Re: Pegida Blüten
« Antwort #530 am: 11. Januar 2015, 14:37:56 »
Das öffentliche Zeigen von Mohammed-Karikaturen wird in Leipzig untersagt.

http://www.rolandtichy.de/allgemein/leipzig-stirbt-charlie-hebdo/

Nicht prinzipiell:
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Re: Pegida Blüten
« Antwort #531 am: 11. Januar 2015, 14:43:50 »
Und wenn jemand in Reaktion auf Pegida-Äußerungen jemand umbringt, dann werden die Pegida-Plakate verboten? Sorry, Leipzig, aber Verteidigung der Rechtsordnung sieht anders aus.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Pegida Blüten
« Antwort #532 am: 11. Januar 2015, 15:03:47 »
Und wenn jemand in Reaktion auf Pegida-Äußerungen jemand umbringt, dann werden die Pegida-Plakate verboten? Sorry, Leipzig, aber Verteidigung der Rechtsordnung sieht anders aus.
Ich könnte mir vorstellen, dass das Deeskalation ist. Es ist anzunehmen, dass die Pegidas in einem Anfall aus "Jetzt erst recht" besonders provokative Karikaturen benutzen würden.

Eine Karikatur funktioniert ja nur im Rahmen der Botschaft, die transportiert werden soll. Wenn Hunderte Leute Plakate schwenken, weil sie eine Religion diskreditieren wollen, dann geht diese Botschaft unter und die Karikatur ist keine Karikatur mehr, sondern eine gezeichnete Beleidigung. Zumindest könnte sie so aufgefasst werden - ich würde es so auffassen, wenn ich Moslem wäre.

Jugendfreie Inhalte dürfen auch nicht öffentlich gezeigt werden. Ich denke nicht, dass das ein Einschnitt in die Meinungsfreiheit ist, wohl aber, dass das ganze der aktuellen Situation geschuldet ist. Da braucht es schon ein bisschen Besonnenheit. Und da das nur für die Pegida-Demonstration zu gelten scheint, bin ich okay damit.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Pegida Blüten
« Antwort #533 am: 11. Januar 2015, 15:21:07 »
Den § 166 StGB  gibt es ja auch noch. Der greift aber eben wirklich nur, wenn der öffentliche Friede gefährdet ist.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Pegida Blüten
« Antwort #534 am: 11. Januar 2015, 15:30:23 »
Ist er das denn nicht? Oder anders gefragt: Ab wann ist der öffentliche Friede gefährdet?
 

Offline Ferkel

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Re: Pegida Blüten
« Antwort #535 am: 11. Januar 2015, 15:44:09 »
Endlich tut jemand etwas!

Und wenn jemand in Reaktion auf Pegida-Äußerungen jemand umbringt, dann werden die Pegida-Plakate verboten? Sorry, Leipzig, aber Verteidigung der Rechtsordnung sieht anders aus.

Bist du jetzt dafür oder dagegen? Die zwei Aussagen widersprechen sich irgendwie...
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline Sandmännchen

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Re: Pegida Blüten
« Antwort #536 am: 11. Januar 2015, 15:50:07 »
Der erste Beitrag war ironisch.
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Re: Pegida Blüten
« Antwort #537 am: 11. Januar 2015, 15:53:01 »
Ist er das denn nicht? Oder anders gefragt: Ab wann ist der öffentliche Friede gefährdet?
Sehe ich noch lange nicht.; und selbst  wenn, braucht man die Befolgung der allgemeinen Gesetze nicht per Bescheid anzuordnen.

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Re: Pegida Blüten
« Antwort #538 am: 11. Januar 2015, 16:43:03 »
Warum nicht?
 

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Re: Pegida Blüten
« Antwort #539 am: 11. Januar 2015, 20:52:14 »
Weil es sowieso verboten ist. Warum verbietet man nicht jeder Demo, Menschen umzubringen, Sachen zu beschädigen oder zu klauen, die Straße zu beschmutzen und falsch zu parken? Aus diesem Grund ist eine Auflage, die lediglich den allgemeinen Gesetzen entspricht, rechtswidrig - sie ist nicht notwendig.
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