Autor Thema: Horst Xavier Kurt Naidoo  (Gelesen 139322 mal)

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #870 am: 27. Juni 2020, 15:18:14 »
Da geht es um Recht haben und nicht um das Geld. Außerdem hat er noch nicht gezahlt, die Nummer mit "nicht zustellbar" geht sicher noch weiter bis zur Erzwingungshaft. Mit so einem Verhalten macht er sich zum Kandidaten für die Prüfung einer charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
« Letzte Änderung: 27. Juni 2020, 15:48:46 von Gerichtsreporter »
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #871 am: 27. Juni 2020, 15:44:00 »
Fahren ohne Fahrerlaubnis plus ein Faible für schnelle Wagen. An wen erinnert mich das nur?
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #872 am: 27. Juni 2020, 15:57:55 »
Fahren ohne Fahrerlaubnis plus ein Faible für schnelle Wagen. An wen erinnert mich das nur?
Ich weiß nicht, an wen Dich das erinnert, aber ich habe Lust auf Toastbrot.

Daß der Monnemer Minnesänger keine Fahrerlaubnis hatte, steht aber nicht da. Der war einfach nur zu schnell und wurde mittels bildgebendem Verfahren erwischt.
« Letzte Änderung: 27. Juni 2020, 16:01:01 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #873 am: 27. Juni 2020, 16:04:39 »
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #874 am: 28. Juni 2020, 01:51:13 »
Netzfund...
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #875 am: 1. Juli 2020, 16:07:33 »
Hm ... ist das jetzt neu oder nicht?


Zitat
Jahrelanger Rechtsstreit
Xavier Naidoo begeht Straftat: 3 Jahre später folgt die Quittung

01.07.2020   15:30

Xavier Naidoo ist vor drei Jahren in Dresden geblitzt worden. Nach langem Hin und Her ist nun ein Urteil am Oberlandesgericht Sachsen gefallen. Warum das so lange gedauert hat:

    Xavier Naidoo führt seit Jahren einen Rechtstreit mit der Stadt Dresden – wegen eines Strafzettels.
    Der Fall geht bis ans Oberlandesgericht Dresden.
    Der Sänger aus Mannheim wird zu einer Geldstrafe verurteilt.
    Xavier Naidoo* verbeitet über Telegram* zahlreiche Verschwörungstheorien* – dazu gibt es auch einen Fakten-Check*.

Spoiler
Am 1. Juli 2017 gab Xavier Naidoo ein Konzert in Dresden. Im Anschluss stieg der skandalträchtige Sänger laut den „Dresdner Neuesten Nachrichten" in sein Auto und raste los. In der Dohnaer Straße wurde der Sänger dann geblitzt – mit 73 statt den erlaubten 50 Stundenkilometern. Die Stadt Dresden schickte dem Mannheimer daraufhin eine Rechnung von 130 Euro, da Naidoo Wiederholungstäter war. Doch dieser scheinbar einfache Fall beschäftigte die Justiz bis heute. Über die Hintergründe des Falls berichtet MANNHEIM24.de*.
Name    Xavier Kurt Naidoo
Geboren   2. Oktober 1971 in Mannheim
Größe   1,76 Meter
Bekannte Alben   Nicht von dieser Welt, Hin und Weg
Eltern   Eugene Naidoo, Rausammy Naidoo
Ehefrau   Julia
Xavier Naidoo: Wegen Strafzettel vor Gericht

Warum zieht sich ein Fall von Geschwindigkeitsüberschreitung über einen Zeitraum von fast drei Jahren? Die Dresdner Bußgeldstelle konnte den Brief nicht zustellen. Nach Informationen der „Dresdner Neuesten Nachrichten" sei der Adressat nicht zu ermitteln gewesen, obwohl das Einwohnermeldeamt in Mannheim die Adresse bestätigte. Dieses Spiel wiederholte sich mehrmals, sodass die Verjährungsfrist von drei Monaten einzusetzen drohte. Dann wäre der Sänger straffrei davon gekommen. Damit das nicht passiert, wurde der Bescheid im Rathaus öffentlich ausgehangen.Plötzlich kam Bewegung in den Fall – denn Xavier Naidoo reichte einen Widerspruch ein. Die Anwälte des Sängers leugneten zwar nicht, dass ihr Mandant zu schnell gewesen war, sahen die Tat aber bereits als verjährt an. Das sah die Richterin am Dresdner Amtsgericht allerdings anders, weil die Verjährungskette regelmäßig unterbrochen worden wäre. Aus diesem Grund verurteilte sie Xavier Naidoo zu einer Strafe von 80 Euro. Dazu musste der Sänger noch zwei Prozesstage, seine Anwälte und ein von diesen gefordertes Gutachten bezahlen.
Xavier Naidoo scheitert vor dem Oberlandesgericht

Doch auch damit endete der Prozess um den Strafzettel nicht. Xavier Naidoo legte Einspruch ein und zog vor das Oberlandesgericht Dresden. Doch auch hier kommt der Sänger nicht weit. Denn nach Informationen der „Sächsische Zeitung“ lehnt das Gericht den Einspruch ab und bestätigt damit die Strafe, die im Jahr 2019 gegen den 48-Jährigen verhängt wurde. Damit ist das Urteil rechtskräftig und der Mannheimer kann keine Rechtsmittel mehr einlegen!

Doch warum kämpft der Mannheimer Sänger, der mit seiner Musik und seinem Engagement bei DSDS eigentlich genug Geld für einen Strafzettel haben dürfte, gegen den Beschluss? Das könnte auch etwas mit seiner Einstellung als Reichsbürger zu tun haben. Laut Xavier Naidoo und den anderen Anhängern dieser Verschwörungstheorie ist Deutschland seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges nach wie vor von den Siegermächten besetzt. Deutschland sehen sie als eine GmbH und die Bürger als Personal.

Xavier Naidoo übernimmt Stategie von Reichsbürgern

Die Reichsbürger und Selbstversorger, die in ihrer Welt immer noch im 1871 gegründeten Deutschen Kaiserreich leben, achten die Gesetzte und Regeln des Staates nicht und erschaffen teilweise sogar ihren eigenen. Es gibt sogar einen König von Deutschland namens Stefan Ratzeburg*, den Naidoo auf Telegram unterstützt hat. Da sie Deutschland nicht anerkennen, widersetzen sie sich auch der Polizei und den Gerichten.

Um Strafen zu entgehen, greifen Reichsbürger und Selbstversorger auch immer wieder zu Waffengewalt oder bombardieren die Behörden mit Widersprüchen und unnötigen Briefen. Damit ließe sich vermuten, dass Xavier Naidoo eine ähnliche Strategie verfolgt. Dazu passt auch, dass es für ein Amt fast unmöglich ist, einen Brief an ihn zuzustellen. (dh) *MANNHEIM24.de ist Teil des Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.
[close]
https://www.mannheim24.de/mannheim/xavier-naidoo-rast-dresden-prozess-gericht-strafe-saenger-blitzer-reichsbuerger-auto-zr-90006422.html


Haben die das jetzt erst mitbekommen oder ist das irgendwie was anderes oder neues?
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #876 am: 1. Juli 2020, 16:23:34 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #877 am: 1. Juli 2020, 16:26:02 »
Hm ... ist das jetzt neu oder nicht?

Ist wohl aus der letzten Woche... aber warum Straftat? Ich lese da nur was von OWi und Bußgeld, oder habe ich da was nicht verstanden?

EWHL
 
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #878 am: 1. Juli 2020, 16:27:25 »
Nein, hast nix falsch verstanden.

Aber die Presse schlussfolgert halt aus "Strafzettel", dass dem auch eine "Straftat" vorausgehen müsste, vermute ich mal. :)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #879 am: 1. Juli 2020, 16:31:34 »
Naja, immerhin die Tatsache, dass das Urteil jetzt rechtskräftig ist, ist neu. Zumindest für mich.
 
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #880 am: 1. Juli 2020, 16:38:11 »
Naja, immerhin die Tatsache, dass das Urteil jetzt rechtskräftig ist, ist neu. Zumindest für mich.

In Owi-Verfahren gibt es höchstens zwei Instanzen. Das Amtsgericht und ab 250 EUR Bußgeld die Rechtsbeschwerde zum OLG (in Ausnahmen auch bei geringerem Bußgeld). Ich prognostiziere aber, dass mit der Vollstreckung noch hohen Popcornbedarf im SSL entstehen wird.
 
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #881 am: 1. Juli 2020, 17:26:23 »
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Shai Segal

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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #882 am: 1. Juli 2020, 20:44:59 »
Naja, immerhin die Tatsache, dass das Urteil jetzt rechtskräftig ist, ist neu. Zumindest für mich.

In Owi-Verfahren gibt es höchstens zwei Instanzen. Das Amtsgericht und ab 250 EUR Bußgeld die Rechtsbeschwerde zum OLG (in Ausnahmen auch bei geringerem Bußgeld). Ich prognostiziere aber, dass mit der Vollstreckung noch hohen Popcornbedarf im SSL entstehen wird.

Genau, aber Kurt hat beim OLG noch Einspruch eingelegt und der wurde jetzt abgelehnt. Und damit ist das Ding durch die Tür. Das ist die eigentliche neue Meldung. Oder bin ich jetzt völlig durch?
 
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #883 am: 1. Juli 2020, 20:54:23 »
Das ist die eigentliche neue Meldung.
Nein, die hatten wir schon.
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Re: Horst Xavier Kurt Naidoo
« Antwort #884 am: 1. Juli 2020, 21:19:19 »
Wieder die Lektion, wie man 80 Euro vervielfacht, aber invers. Seine Anwälte kosten sicher einen Haufen mehr als die 250 oder was denn jetzt wirklich draus geworden ist.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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