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Offline Leela Sunkiller

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Jetzt arbeitet die Blondine für einen Verlag. Dort verdient sie nach eigenen Angaben 1055,97 Euro netto im Monat.

Ist das wieder gelogen oder zahlt Kopp wirklich nur so jämmerliche Beträge?
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Offline Richard Sharpe

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Beim Teleskopschlagstock denke ich mal, dass es eine verbotene Waffe ist!  :naughty:

Teleskopschlagstöcke sind keine verbotenen Waffen. Der Besitz ist erlaubt, sie unterliegen allerdings dem Führungsverbot nach § 42a Waffengesetz.
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline kairo

Und was sagt Herr Langer, wenn eines seiner Schäfchen - IQ knapp über den derzeitigen Temperaturen - mit ner Axt auf einen Polizisten losgeht oder ihm mit einer Gaspistole, die von einer scharfen Waffe kaum zu unterscheiden ist, vor dem Gesicht herumfuchtelt und der Polizist dann schiesst?

Dann wird er, wie üblich, nonchalant darauf hinweisen, dass es seit 1945 gar keine Beamten mehr gibt, dass alle Behörden und auch die Polizei nur Firmen seien und daher jegliche Gewaltanwendung rechtswidrig und nichtig sei. Sollte das nicht helfen, ist die amerikanische Militärpolizei zu Hilfe zu rufen.

Der Kerl ist einfach nur pervers!

Ihn beherrschen widerliche Allmachtsphantasien. Was nicht weiter schlimm wäre, wenn es nur um ihn ginge. Aber es gibt ja Leute, die ihm seinen Unsinn abkaufen.
 

Offline tobias-vom-rias

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@Richard Sharpe ich muss dir teilweise Wiedersprechen.
Der Kauf eines Schlagstockes bzw. Teleskopschlagstockes ist tatsächlich erlaubt aber nicht der Einsatz und auch nicht das bloße führen (Ausnahmen siehe unten). Teleskopschlagstöcke unterliegen dem Waffengesetz. Daher:
Schlagstöcke gehören zu den Hieb und Stoßwaffen, §42a des WaffG kommt hier zum Einsatz. Diese Art von Waffen zu führen ist Verboten.
Wann wird so eine Waffe geführt. Laienhaft ausgedrückt wenn ich sie am Körper bei mir führe und Einsetzen kann. Allerdings auch im Auto innerhalb eines Ablagefaches ist es geführt. Auch wenn ich sie bei mir zu Hause an der Wand hängen habe sie in der Vitrine oder einem Schrank/Kommode (unverschlossen) liegt, oder sonst wie Griff- und Einsatzbereit habe und dann den Einsatz auch nur Ankündige oder Androhe zählt die Waffe als geführt, zumindest habe ich den Kontrahenten dann genötigt/bedroht.
Ausnahmen gibt es. Führe ich die Waffe bei mir um sie zum Beispiel im Rahmen von Theateraufführungen oder zum Kampfsporttraining ist dies erlaubt. Insofern die Waffe sicher verpackt ist. Der Transport im Kofferraum ist zusätzlich zu empfehlen. Ähnlich wie der Transport von Sportbögen oder Paintball Waffen.
Desweiteren ist zu beachten dass der Teleskopschlagstock vor Gericht je nach Staatsanwaltschaft und Richter besonders bewertet werden könnte. Den er ist im eingefahrenen Zustand sehr klein, und kann daher leicht versteckt werden. Der/das Gegner/Opfer kann diesen also nur schwer entdecken und ist so länger arglos. Das berufen auf Notwehr ist wacklig. Den das Gesetz schließt ein Führen mit der Absicht der Selbstverteidigung im falle des Teleskopschlagstockes aus. Ein weiterer Aspekt, der nur am Rande der Vollständigkeit von mir erwähnt wird, weil ich einigen Reichis soviel blödheit durchaus zutraue. Begehe ich einen Ladendiebstahl, werde erwischt und festgehalten, kommt es ja spätestens durch die Polizei zu einer Personenkontrolle. Entdecken die Beamten dabei eine Waffe, gleich welcher art, gilt dies nicht mehr als einfacher Diebstahl, sondern kann als bewaffneter Diebstahl gewertet. Also nicht § 248 a StGB "Diebstahl geringewertiger Sachen", sondern dann ist es § 244 StGB Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl. Dieser § kommt nähmlich zum einsatz wenn:
"a)eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt".
Bei unserm Freund könnte man desweiteren noch folgenden Paragraphen prüfen:
§ 111 StGB
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.


Allerdings bei den derzeitigen Arbeitsaufkommen in allen Behörden hab ich da wenig Hoffnung.

Edit:
Polizeikontrollen in Kampfsportzentren während des Trainings sind daher sehr langwierig, spannend und mit vielen Gesprächen verbunden. Leider erlebt.
« Letzte Änderung: 22. April 2016, 11:27:03 von tobias-vom-rias »
Ich geh jetzt Raptoren streicheln, Löwen sind mir zu kuschelig!

"Seit ich meine Tabletten wieder nehme, reden die Möbel kein Wort mehr mit mir. Eingeschnapptes, zickiges Pack!"
 
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Offline kairo

§ 111 StGB
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.


Lohnen würde sich das sicher. Er hat schon verschiedentlich den Einsatz von Waffengewalt gegen Polizisten oder Gerichtsvollzieher befürwortet. Man muss nur seine Beiträge und vor allem seine Reaktionen auf die Kommentare anderer Leute lesen, da findet man genug.

Dabei ist er vermutlich lammfromm, wenn er wirklich einem real existierenden Polizisten über den Weg läuft. Nur vor dem Computer mutiert er zum Superhelden.
 

Offline teobald.tiger

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Der Polizist auf der Wache meinet nur beim Stichwort "Reichsbürger", die wären eh schon auf dem Radar der entsprechenden Stellen bei der Polizei (schätze mal Staatsschutz). :whistle:

Da hat sich wohl in den letzten Monaten in Sachen Beobachtung und Aufmerksamkeit Richtung unserer Reichsdödel einiges getan - auch an Information!  :Clan:
Beim "Karnath" damals musste man noch erklären, worum es ging/geht...
"Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit ♥♥♥en zu diskutieren!"
 
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Offline David Aaronson

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Da hat sich wohl in den letzten Monaten in Sachen Beobachtung und Aufmerksamkeit Richtung unserer Reichsdödel einiges getan - auch an Information!  :Clan:

Das hat schon fast etwas von Darwinismus. Selbst ein oft behäbiger Staats- und Verwaltungsapparat beweist mehr Anpassungsfähigkeit, als eine "Bewegung", deren einzig vereinigende Eigenschaft die Totalverweigerung jeglicher Einsicht ist.
 

Offline A.R.Schkrampe

...
Da hat sich wohl in den letzten Monaten in Sachen Beobachtung und Aufmerksamkeit Richtung unserer Reichsdödel einiges getan - auch an Information! ...

Es wäre nicht allzu vermessen,  wenn wir uns für diese Entwicklung ein Stück weit verantwortlich fühlen.
 

Offline David Aaronson

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Lohnen würde sich das sicher. Er hat schon verschiedentlich den Einsatz von Waffengewalt gegen Polizisten oder Gerichtsvollzieher befürwortet. Man muss nur seine Beiträge und vor allem seine Reaktionen auf die Kommentare anderer Leute lesen, da findet man genug.

Auf einem seiner Youtube-Kanäle findet sich dazu ein weiteres Beweisstück, das insofern gut versteckt ist, weil man sich durch 10 Minuten Bullshit wühlen muss, um darauf zu stoßen:



Ab 3:28 verwurstet Langer ein Rüdi-Video mit seinen Einblendungen, getreu dem Motto "Not gegen Elend" oder "Wir sind alle aufgewacht, aber ich bin am wachsten". Interessant wird es erst zum Schluss. Ab 9:46 skandieren Rüdi und seine Gefolgschaft "Die Mafia muss weg!", Langer blendet schließlich die Frage ein "Und wie kriegt man das justizkriminelle und ähnliches Schwerverbrechergesindel weg?". Seine Antwort per Serienausschnitt folgt: "Ran an die Waffen, laden und schiessen".
« Letzte Änderung: 23. April 2016, 08:18:38 von David Aaronson »
 

Offline teobald.tiger

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Wir sollten vielleicht mal eine Rubrik "Leersätze" von Reichsdödeln/deppen/bürgern beginnen!  :dance:

Ich fang mal an mit dem NTA:

Zitat
Eine Firma “Polizei” (oder welche Firma auch immer) kann niemanden einen Strick auf Grund dessen daraus drehen, nur weil irgendwo im Internet, was auch immer gestanden hat oder aufgetaucht ist. Hier muss zunächst einmal der Nachweis erbracht werden, dass wer auch immer, was auch immer, in ´s Internet gestellt hat. Einen solchen Beweis zu erbringen ist schlicht unmöglich.
(Antwort auf einen Kommentar, der aber "ausgeblendet" ist)

Ich war versucht, dass ganze mit "Konsequent" zu kommentieren... lass er aber, weil ja der erste Satz aller Reichis ist: Alles was ich im Internet finde ist die Wahrheit! die reine Wahrheit! Wer das nicht glaubt ist ein Systemling/Schlafschaf...  :think:

Im Kommentar zur "Selbstverteidigung" reitet er dann mit Truppen in die Abendröte:

Zitat
Wie mag das wohl ausschauen, wenn Multimillionen Menschen der beraubten Bevölkerung gemeinsam am Horizont auftauchen und die Sonne verdunkeln?

natürlich hören die Multimillionen nur auf eine Stimme: Langers!  :facepalm:
« Letzte Änderung: 26. April 2016, 17:09:30 von teobald.tiger »
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Offline David Aaronson

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Zitat
Eine Firma “Polizei” (oder welche Firma auch immer) kann niemanden einen Strick auf Grund dessen daraus drehen, nur weil irgendwo im Internet, was auch immer gestanden hat oder aufgetaucht ist. Hier muss zunächst einmal der Nachweis erbracht werden, dass wer auch immer, was auch immer, in ´s Internet gestellt hat. Einen solchen Beweis zu erbringen ist schlicht unmöglich.

Wenn man eines aus dem von ihm absolvierten Studium der Reichsdeppen-Blogs und -Youtube-Kanäle mitgenommen haben sollte, dann doch zumindest die Erkenntnis, dass etliche Kollegen für das dran gekriegt wurden, was sie ins Internet gestellt haben. Eigentlich sollte er inzwischen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch persönlich wissen, dass es nicht die Firma "Polizei", sondern die Firma "Staatsanwaltschaft" ist, die einem einen Strick daraus dreht.

Jürgen erwähnte ja hier, dass Langer für das, was er in seiner Gemeinde hin und wieder ins persönliche Gespräch "einstellt", auch schon desöfteren eine auf's Maul bekommen hat. Aber nicht nur vor körperlichem Schaden fühlt er sich im Internet sicher. Seine "Team von News Top-Aktuell"-Maskerade schützt ihn auch vor Gemütsschäden, wenn ihm der Unsinn den er schreibt, andernorts (wie hier) um die Ohren gehauen wird. Und die Moderationsfunktion ist natürlich auch sehr praktisch, um Schäden von seiner "Argumentation" abzuwenden. Was die Illusion des Schutzes vor dem Zugriff der Staatsgewalt durch die Anonymität im Internet anbelangt, dürfte er aber wohl über kurz oder lang Abhilfe erfahren.
« Letzte Änderung: 26. April 2016, 18:48:53 von David Aaronson »
 

Offline teobald.tiger

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uiii Langer spielt fleissig weiter mit dem Feuer!

Winkt Aufrufe durch, die quasi auffordern, mal einen Gerichtsvollzieher persönlich zu besuchen! Passt natürlich prima unter "Selbstverteidigung"...  :naughty:

(Die Anonymisierung stammt von mir - den Herr GV hab ich schon informiert)
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Offline teobald.tiger

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Was ne Freude! NTA/Langer hat offenbar "Verstärkung" bekommen:

Die Geschichte mit dem OGV aus Ludwigsburg hat noch eine Fortsetzung in den Kommentaren am nächsten Tag (https://newstopaktuell.wordpress.com/2016/04/22/ordnungswidrigkeiten-werden-von-der-firma-amtsgericht-stuttgart-auch-ohne-geltungsbereich-geahndet/comment-page-2/#comments). Dort wird zum einen auf das Anschreiben des OGVs von der Frau (aprilcool) verlinkt, die wohl den Vollstreckungsauftrag entgehen möchte:

Zitat
Hallo an alle mit Empathie!:-)

Ich schildere hier noch mal kurz den bisherigen Verlauf:
Der OGV möchte mich wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft und Nichtzahlung von Verfahrens/Vollsteckungskosten i.H.v. € 2326,90 verhaften.

Zitat: “Ich bin beauftragt, Sie zur Erzwingung der Vernögensauskunft zu verhaften”.

Dieses Schreiben ist vom 07.04.
Am 23.03. war der Mannschaftswagen mit Schlosser schon da, mein Sohn hat die Herrschaften empfangen. Sie hatten einen Durchsuchungsbefehl dabei und haben die Zimmer durchsucht!

Zitat: “Ein Verhaftungsversuch am 23.03. mit Polizei und Schlosser scheiterte, da Sie im Urlaub waren. Sollten Sie am 20.04. erneut nicht erscheinen, wird die Aktion wiederholt!

Ich gehe davon aus, dass dies nun recht zeitnah passieren wird. Mein Sohn ist bis 9 Uhr anwesend aber danach habe ich keine Zeugen. Die Polizei im zuständigen Revier kennt mich schon. Beim letzten “Treffen” haben Sie mir nicht mal Ihre Namen gegeben. Auch den Ausweis geben Sie nicht mehr aus der Hand…

Es wäre absolut hilfreich, wenn jemand in der Nähe wäre der im Falle eines Falles schnell vor Ort sein könnte.

Ich wohne im Raum Stgt/Lubu, praktisch dazwischen….

aprilfool

Angestossen hat das der "Jumper" aus Hamburg (Vorname und Admin.: Erfinder Eduard) der ein "Schwesterblog" - besser Forum - von NTA betreibt. Dort gibt es die Geschichte ebenfalls:
http://meheme.org/index.php/Thread/17-OGV-droht-mit-Türöffnung-durch-Schlosser-und-Verhaftung/?postID=42#post42

Da die Herrschaften aber nicht bis Drei denken können, dürfte es jetzt für die Staatsanwaltschaft noch einfach zu sein, aprilcool zu identifizieren...

Das http://meheme.org Forum ist wohl noch nicht allzu als (ca. 2 Monate) und wohl eins der zu schon zu hunderten im Netz umher geisternden Reichsdödel Foren.
Es gibt da noch eine weitere lustige Diskussion mit nem (dem Namen nach russischer Herkunft), den 5 Tage Knast erwarten:

http://meheme.org/index.php/Thread/12-Probleme-mit-Umsatzsteuer-ID/?pageNo=1

Dazu die üblichen Tips ("abmelden" aus der BRD, Aufkleber, angeblich falsch adressiert - inklusive Baumwollhandschuhe) und das alles weg knapp 200,- Euro OWiG wegen Verstoss gegen SGB X. Alles ganz tolle Tricks! :facepalm: da man staatliche Stellen für strohdoof hält! Aber nicht mal den eigene Namen unkenntlich machen können...  :doh:

Jumper will offenbar auch noch ne eigene Web Seite basteln... und natürlich Treffen organisieren blablupp
« Letzte Änderung: 28. April 2016, 19:37:51 von teobald.tiger »
"Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit ♥♥♥en zu diskutieren!"
 

Offline Gutemine

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Nun ja, nachdem "aprilfool" ja die Schreiben des OGV mit DR-Nummer veröffentlicht hat, müsste die StA schon mehr als.....sein, wenn sie nicht in Erfahrung bringen könnte wer da schreibt.
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Offline teobald.tiger

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Nun ja, nachdem "aprilfool" ja die Schreiben des OGV mit DR-Nummer veröffentlicht hat, müsste die StA schon mehr als.....sein, wenn sie nicht in Erfahrung bringen könnte wer da schreibt.

...zumal der Obergerichtsvollzieher die Anzeige gestellt hat!  :dance: :dance: :dance: :dance:
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