Autor Thema: Prozess gegen Mario  (Gelesen 92852 mal)

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Offline D.B.Cooper

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #465 am: 20. Juni 2014, 23:54:07 »
Die Angst, Frau und Kinder kommen nicht wieder, sehe ich als berechtigt.
Glaub ich nicht. Stoll, NSL-Forum, Chemtrails und Geschwurbel sind ihm wichtiger. Seine Familie erwähnt er nur, um sie zu belöffeln oder beim Druck auf die Tränendrüse.
Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind.
 

Offline hair mess

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #466 am: 20. Juni 2014, 23:58:22 »
Aber! Frau und Kinder kämen nicht wieder!
Ganz sicher!
Oder fehlt denen auch etwas?
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Salvatore Dalli

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #467 am: 21. Juni 2014, 10:19:36 »
Mario wäre doch froh, wenn er seine Olle loswird. Dann kann er endlich seine 1,50 € Tasse rausholen und sie mit irgendeiner anderen teilen.
 

Offline D.B.Cooper

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #468 am: 21. Juni 2014, 10:23:21 »
Mit Breigeist Bärbel zum Beispiel. :cyclops:
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Offline Armin

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #469 am: 21. Juni 2014, 10:35:54 »
Zum Thema Familie.

Mario hat doch mal ein Video gedreht wo er sagte, dass es ihm gelungen ist eine Familie zu gründen. Wohlgemerkt gelungen, nicht überragend gelungen.


(oder so ähnlich, ich denke ihr wisst, was ich meine)

:D
 

Offline Peter von Löwenstein

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #470 am: 21. Juni 2014, 11:50:36 »
Er sagte auch mal, eber bleibe nur wegen der Kinder mit seiner Frau zusammen. Immerhin ein Hauch von Verantwortungsgefühl, wobei natürlich die Frage ist, was für die Kinder besser wäre ;)
Franzosen und Russen gehört das Land
Das Meer gehört den Briten,
Wir aber besitzen im Luftreich des Traums
Die Herrschaft unbestritten.
-Heinrich Heine, Deutschland. Ein Wintermärchen, 1844

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Offline Armin

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #471 am: 22. Juni 2014, 14:51:20 »
 

Offline drxdsdrxds

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Müllmann

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #473 am: 24. Juni 2014, 18:19:47 »
Zitat
Drei Rechtsextremisten festgenommen
Polizeimeldung Nr. 1465 vom 19.06.2014

Nach intensiven Ermittlungen haben Beamte des Polizeilichen Staatsschutzes gestern zwischen 15.00 und 22.00 Uhr drei rechtsmotivierte Straftäter im Alter von 26, 29 und 40 Jahren, in Spandau, Neukölln und Marzahn-Hellersdorf festgenommen. Die Männer sind rechtskräftig verurteilt, haben aber ihre Strafe nicht bezahlt bzw. die Haft nicht angetreten und wurden deshalb mit Haftbefehl gesucht..
Zwei der Männer waren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden. Sie hatten diverse Hakenkreuzschmierereien begangen. Sie konnten gestern die geforderten 540 € bzw. 1.200 € bezahlen und damit die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Der Dritte dagegen, ein ebenfalls polizeibekannter Rechtsextremist, gegen den fünf Haftbefehle vorlagen, konnte die geforderte Summe in Höhe von 6.840 € nicht aufbringen und muss nun eine Freiheitsstrafe von 456 Tagen wegen Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis antreten.
Das zuständige Fachkommissariat des Polizeilichen Staatsschutzes hat seit Beginn dieses Jahres insgesamt 30 rechtskräftig abgeurteilte, untergetauchte und dann mit Haftbefehl gesuchte rechtsmotivierte Straftäter ermittelt und festgenommen.

Irgendwann taucht Mario auch in so einer Meldung auf (und vielleicht auch TTA, TIKS ...)
 

Müllmann

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #474 am: 9. Juli 2014, 22:15:38 »
Majo macht "Antrag auf Revision" wegen "Rechtswillkür und Rechtsstillstand"  :facepalm:

Laut Majo hat der Richter gegen § 667 BGB verstoßen, weil er nicht die notwendige Sorgfalt bei der Wahrnehmung von Mario ihm seine Geschäfte beachtet hat  :facepalm:

Schade, dass das nicht für eine Fortsetzung reichen wird.

Als Revisionsbegründung hat er die Lehrhefte von teredo.info beigefügt. Weiterer Revisionsgrund: Die nicht zugestellte Urtelsurkunde wurde nicht unterschrieben  :facepalm: Wieder mal ein Fall der doppelten Verneinung :facepalm:

Aber im nächsten Leben wird der Richter als Krüppel wiedergeboren als Rache.

Nach UCC darf Deutschland nicht mehr handeln, weil Deutschland doch Pleite ist.

Und wenn Majos Revision nicht angenommen wird, dann werden 100.000 EUR Schadenersatz fällig und als Rechtsbruch verfolgt.

Mir fehlen echt die Worte zu soviel Schwachsinn auf einen Haufen. Das arme Gericht. Schade, dass das Revisionsgericht das Strafmaß nicht noch einmal erhöhen darf.

Wer nicht weiss, wovon ich rede: http://forum.sonnenstaatland.com/index.php/topic,521.msg11683.html#msg11683

 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #475 am: 10. Juli 2014, 08:22:47 »
Majo macht "Antrag auf Revision" ...
...

Eine Frage eines Nichtjuristen: geht das einfach so? Gibt es nicht Form- und Fristvorschriften (die Mahjo eh unfähig ist, einzuhalten)?

Nicht daß es ihmchen passiert, daß er bei der Übergabe seines Revisionsantrages im (oder am, hinterm oder obenauf  :facepalm: ) Gericht zu hören bekommt: "Frist und Form wurden nicht eingehalten, Ihr Schriebsel gildet nicht. Aber wo Se schon mal da sind, bliebense gleich mal hier, Sie haben die 2000 Schleifen immer noch nicht abjedrückt".   :rabbit:

So ein Ablauf wäre wünschenswert. Ich kann mir vorstellen, daß man bei Gericht -speziell der offensichtlich orientierte Richter D.-  allmählich die Blase voll hat und die schwachsinnige Angelegenheit endgültig plattmachen möchte.

Auf Dauer geht das

Mir fehlen echt die Worte zu soviel Schwachsinn auf einen Haufen. Das arme Gericht. Schade, dass das Revisionsgericht das Strafmaß nicht noch einmal erhöhen darf.

sicherlich nicht unendlich in Mahjos Sinne weiter. Alle haben ihren Spaß gehabt,aber man möchte doch sich doch wieder um richtige Sachen kümmern.

 
 

Müllmann

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #476 am: 10. Juli 2014, 12:28:29 »
Ja Formvorschriften gibt es. Revision kann mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle erhoben werden oder schriftlich.

Zitat
§ 341 StPO
(1) Die Revision muß bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden.
(2) Hat die Verkündung des Urteils nicht in Anwesenheit des Angeklagten stattgefunden, so beginnt für diesen die Frist mit der Zustellung, sofern nicht in den Fällen der §§ 234, 387 Abs. 1, § 411 Abs. 2 und § 434 Abs. 1 Satz 1 die Verkündung in Anwesenheit des mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidigers stattgefunden hat.

Und zumindest in einem Video hat Mario behauptet, dies getan zu haben.

Aber für die Begründung der Revision gilt:

Zitat
§ 344 StPO
(1) Der Beschwerdeführer hat die Erklärung abzugeben, inwieweit er das Urteil anfechte und dessen Aufhebung beantrage (Revisionsanträge), und die Anträge zu begründen.
(2) Aus der Begründung muß hervorgehen, ob das Urteil wegen Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren oder wegen Verletzung einer anderen Rechtsnorm angefochten wird. Ersterenfalls müssen die den Mangel enthaltenden Tatsachen angegeben werden.

Zitat
§ 345 StPO
(1) Die Revisionsanträge und ihre Begründung sind spätestens binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, anzubringen. War zu dieser Zeit das Urteil noch nicht zugestellt, so beginnt die Frist mit der Zustellung.
(2) Seitens des Angeklagten kann dies nur in einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geschehen.

Also leider ein Epic Fail, da Majo ihm sein Brief nicht von einem Verteidiger unterzeichnet wurde. Hätte Häuptling Zahllücke aber statt YouTube seinen Schrieb einer armen nichtsahnenden Urkundenbeamtin vorgelesen, dann wäre das in Ordnung gegangen. Allerdings auch nicht von Erfolg gekrönt gewesen, da die von ihm vorgetragenen Begründung Murks war.

Eine Revision kan als Sachrüge oder als Verfahrensrüge geführt werden. Marios Text deutet auf eine Verfahrensrüge hin. Und diese muss umfangreich begründet und mit Beweismitteln hinterlegt werden. Es gilt:

Zitat
Das Revisionsgericht muss also allein anhand der Revisionsbegründung in die Lage versetzt werden darüber, unter der Voraussetzung der Erweisbarkeit, endgültig zu entscheiden.
(Quelle für dies und dei folgenden Zitate: http://strafverteidiger-volker-koenig.de/revision-im-strafrecht/)

Und davon kann man bei den üblichen Reichi-Schriftsätzen nicht ausgehen.

Schlauer wäre:

Zitat
Die Sachrüge kann in allgemeiner Form, ohne nähere Ausführungen erhoben werden. Es genügt der Satz: “Es wird die Verletzung materiellen Rechts gerügt.”

und dass dann der Urkundentrulla erzählt und alles ist paletti.

Zitat
Damit ist eine Revision im Strafrecht ordnungsgemäß begründet. Das Revisionsgericht muss also von Amts wegen prüfen, ob im Rahmen der durch die Revisionsanträge festgelegten Grenzen irgendein Verstoß gegen das materielle Recht gegeben ist und inwieweit das Urteil auf einer solchen Rechtsverletzung beruht.

Man beachte auch:

Zitat
Wird die Sachrüge dagegen nur mit Ausführungen gerechtfertigt, die nichts anderes enthalten, als Angriffe gegen die tatrichterliche Beweiswürdigung und die darauf beruhenden Feststellungen, so ist die Begründung unzulässig.

Also Majo, leider versch...

Das haben wir  schon mal alles diskutiert, siehe: http://forum.sonnenstaatland.com/index.php/topic,591.msg9794.html#msg9794

Hätte Mario Berufung statt Revision eingelegt, dann wäre das auch ohne Anwalt gegangen. Aber so  :facepalm:

Noch ist nicht alles verloren. Er behauptet, dass das Urteil ihm noch nicht zugestellt wurde. Damit hat der Fristlauf noch nicht begonnen und die bisher begangenen Fehler sind heilbar.
« Letzte Änderung: 10. Juli 2014, 12:30:30 von Müllmann »
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #477 am: 10. Juli 2014, 12:35:34 »
Danke für die umfassende Erläuterung der Sach- und Rechtslage.  :)

Wie geht es jetzt weiter? Da weder Revision noch Berufung hinhauen, wird das in der letzten Sitzung verkündete Urteil doch bald rechtsgültig, oder?
Dann sollte Mahjo sich baldmöglichst dranmachen und seine Kröten zusammenkratzen, bzw. (wahrscheinlicher) -betteln. Was er mit Sicherheit nicht hinbekommen wird. Dann könnte es unkomfortabel werden...
 

Müllmann

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #478 am: 10. Juli 2014, 12:39:52 »
Danke für die umfassende Erläuterung der Sach- und Rechtslage.  :)
Wie geht es jetzt weiter? Da weder Revision noch Berufung hinhauen, wird das in der letzten Sitzung verkündete Urteil doch bald rechtsgültig, oder?

Auch das hatten wir schon: http://forum.sonnenstaatland.com/index.php/topic,591.msg9812.html#msg9812

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Es heisst rechtskräftig und nicht rechtsgültig. Du guckst zu viele Reichi-Videos, bei denen heisst das so.  :D
[/Klug♥♥♥rmodus]
 

Offline gibtetdat

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Re: Prozess gegen Mario
« Antwort #479 am: 10. Juli 2014, 12:43:38 »
Hätte Häuptling Zahllücke aber statt YouTube seinen Schrieb einer armen nichtsahnenden Urkundenbeamtin vorgelesen, dann wäre das in Ordnung gegangen. Allerdings auch nicht von Erfolg gekrönt gewesen, da die von ihm vorgetragenen Begründung Murks war.

Nicht ganz. Die Revisionsbegründung muss von einem Rechtspfleger aufgenommen werden und dieser muss an der Begründung, ebenso wie ein Anwalt, gestaltend mitwirken und die Verantwortung für den Inhalt übernehmen, darf also nicht einfach nur Schreibkraft spielen. Dafür wird sich wohl aber niemand finden.