Veröffentlicht am 05.04.2017
SCHUFT-Datenbank (Schutz vor Funktionsfiktionen " murituri te salutant")
ist eine Schutzgesellschaft der Menschen im originären Recht der öffentlichen Ordnung. Zweck der Datenbank ist die Sammlung von berechtigten Obligationen gegen Schuldner, um Menschen mit Informationen zu versorgen und erfüllt die notwendigen Voraussetzungen im Transzendenzbezug der verfassungsrechtlichen Grundordnung vorrangig.
Aufgrund gesammelter Erfahrungen mit juristischer Personen über Obligationen im öffentlichen Recht wurde die SCHUFT-Datenbank in der Notwendigkeit erschaffen, denn Erkenntnis geht nur durch Ge-Wissen. Die Grundlage bildet Art. 6, 38-42 EGBGB und das ROM-Statut.
Wegen den Bediensteten in den Verbänden juristischer Personen in den Behörden ist es in der Notwendigkeit zwingend, ein System zur Beurteilung der Schuldverpflichtungen gemäß dem Recht der Verträge einzuführen, um das Grundrecht für jeden einzelnen Menschen in Freiheit zu gewähren.
So bietet die SCHUFT-Datenbank neben Informationen zu den Schuld-Bediensteten juristischer Personen in den jeweiligen Behörden ein Obligationsrecht, durch Restitution zur Amnestie den angerichteten Schaden, Folgeschaden sowie Folgebeseitigungsschaden öffentlich nach Verfristung auszuschreiben, um die Rechtverletzung zu beenden und zu amnestieren. Grundlage der SCHUFT-Datenbank für SÖLDNER " murituri te salutant" ist Art. 142-149 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51 aus dem Exedos in die Genesis durch Amnestie durch Restitution.
In die SCHUFT-Datenbank können nur sofort vollstreckbar anerkannte Obligationen nach Anmeldung und Nachweis oder Beweis eingetragen werden. Zuständig für die Vollstreckbarkeitserklärung ist der Gerichthof der Menschen, der bevorrechtigt durch Entäußerung für alle Bediensteten in allen Staaten gemäß dem haager Abkommen völkerrechtlich durch Unterwerfung rechtverbindlich ist.
Anders wie Schufa Holding AG (Eigenschreibung SCHUFA, früher SCHUFA e. V. Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die SCHUFT-Datenbank keine privatwirtschaftliche deutsche Wirtschaftsauskunftei in der UN-Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit einem Geschäftssitz, zu den keine Aktionäre von Kreditinstituten, Handelsunternehmen und sonstige Dienstleister angehören.
Aus diesem Grund entfallen alle sonstigen Zweige von Unternehmens- und Privatkunden, da es sich nur um Obligationen von Verantwortlichen der Verbände juristischer Personen handelt.
Da die Obligationsregelungen ähnlich dem UCC sind, können auch vollstreckbare UCC-Verträge in die SCHUFT-Datenbank öffentlich eingetragen werden.
http://www.schuft-datenbank.org/