Autor Thema: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte  (Gelesen 359007 mal)

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #510 am: 2. Oktober 2016, 13:35:57 »
Zitat
Das eigentlich Erschütternde ist, daß er damit immer weider durchkommt, obwohl es absolut kein Geheimnis ist, daß er seit einigen Jahren einen Freifahrtschein nach §20 hat  :facepalm:

Nur was sind die Optionen, bzw was muss er noch anstellen bevor endlich einmal eingeschritten wird? Ein §20 kann ja keine Entschuldigung für alles sein.
Ich mach mir meinen eigenen Staat....mit Blackjack...und ♥♥♥n!
 

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #511 am: 2. Oktober 2016, 13:51:43 »
Zitat
Das eigentlich Erschütternde ist, daß er damit immer weider durchkommt, obwohl es absolut kein Geheimnis ist, daß er seit einigen Jahren einen Freifahrtschein nach §20 hat  :facepalm:

Nur was sind die Optionen, bzw was muss er noch anstellen bevor endlich einmal eingeschritten wird? Ein §20 kann ja keine Entschuldigung für alles sein.
Doch, ziemlich genau so funktioniert der § 20 StGB. Er ist eine Entschuldigung für alles.

Wo ist eigentlich belegt, dass Sürmeli über diesen Freifahrtschein verfügt? Ja, ich kenne Medienberichte, die davon sprechen, dass er einen psychischen Knacks hat, aber allein das Vorliegen einer Psychopathologie rechtfertigt noch keinen "Freifahrtschein", wie der § 20 StGB hier genannt wird. Dazu gehört ein wenig mehr. Ich habe bereits auf den ersten Seiten dieses Threads die Vermutungen dahingehend gelesen, aber keine Belege gefunden. Kann mir da jemand weiterhelfen?

Ansonsten:
Wenn er tatsächlich schuldunfähig ist – ist er auch geschäftsunfähig? Die strafrechtliche Seite mag ja schön und gut sein, weil Leute da irgendwann in den Knast wandern und spannend sind die Fälle auch meistens. Aber die tatsächliche Musik spielt häufig trotzdem im BGB. Ein Geschäftsunfähiger wird unter Betreuung gestellt (früher hieß das: entmündigt) und der Betreuer erhält regelmäßig Berechtigung und Verpflichtung zur Vermögenssorge (effektiv können keine Geschäfte wirksam ohne den Betreuer geschlossen werden), je nachdem, wie sich die Geschäftsunfähigkeit äußert, kann da auch ein Aufenthaltsbestimmungsrecht dazukommen.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #512 am: 2. Oktober 2016, 14:39:39 »
Den Jagdschein selber hat er noch nicht veröffentlicht. Einblicke in vergangene Begutachtung gibt es hier:
http://www.jusmeum.de/urteil/olg_celle/2afec2009402d19c17342f78852675e5d2bf3eed5ac50ca04e7957aa37c16e30?page=1
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #513 am: 2. Oktober 2016, 15:07:06 »
Den Jagdschein selber hat er noch nicht veröffentlicht. Einblicke in vergangene Begutachtung gibt es hier:
http://www.jusmeum.de/urteil/olg_celle/2afec2009402d19c17342f78852675e5d2bf3eed5ac50ca04e7957aa37c16e30?page=1
Danke!

Ich zitiere mal, auf die Gefahr hin, bereits Bekanntes zu wiederholen, ein paar interessante Passagen.
Zitat von: OLG Celle, 14 U 234/05
Danach liegt bei dem Kläger eine schwere narzistische Persönlichkeitsstörung vor, die allerdings bereits vor dem Unfall angelegt war. Der Sachverständige Dr. W. hat in seinem Gutachten vom 5. Januar 2005 im Einzelnen ausgeführt, worauf sich seine Diagnose stützt.

So führt er ab S. 21 seines Gutachtens im Einzelnen aus, im Gesamtbild der Persönlichkeit des Klägers sei ausgeprägt und durchgängig ein tiefgreifendes Muster von Großartigkeit, ein Bedürfnis nach Bewunderung und ein gewisser Mangel an Einfühlungsvermögen feststellbar. Der Kläger wirke schnell prahlerisch und großspurig und zeige eine deutliche Verleugnungstendenz bei Überschätzung der eigenen Fähigkeit, woraus eine Übertreibung seiner Leistung folge. Bereits beim geringsten Zweifel an seinen Leistungen wirke der Kläger impulsiv gekränkt. Nur durch ein ausgedehntes Lob und Anerkennung seiner vermeintlich großartigen Leistungen sei wieder ein tragfähiger Kontakt zu ihm herzustellen. Der Kläger sei nicht annähernd in der Lage, im Rahmen eines selbstreflektiven und introspektiven Prozesses seinen eigenen Anteil an seinem beruflichen Scheitern zu identifizieren (S. 23 des Gutachtens). Sein Denken sei inhaltlich vollständig von den für ihn narzistisch kränkenden Erlebnissen aus seiner

Vergangenheit und seinem ihn kränkenden sozialen Abstieg geprägt. Während der fast sieben Stunden andauernden Untersuchungszeit habe hingegen die eigentliche Schmerzproblematik praktisch keine Rolle gespielt (S. 24 des Gutachtens).

Genau dieses Bild ergibt sich aus den schriftlichen Äußerungen des Klägers zur Akte sowie aus seinem Vortrag in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 7. November 2006. Auch hierbei standen ausschließlich die persönlichen Kränkungen und die o. g. allgemein politischen Erwägungen im Vordergrund.

Zitat von: OLG Celle, 14 U 234/05
Soweit der Kläger auf S. 21 seiner Berufungsbegründung (Bl. 1889 d. A.) neun Merkmale aufführt, die der Arbeitskreis OPD als Voraussetzung einer Diagnose einer narzistischen Persönlichkeitsstörung verlangt, wovon mindestens fünf erfüllt sein müssen, sind eben genau diese Kriterien in hinreichender Weise gegeben:

a) So dokumentiert der Kläger nach den Ausführungen des Sachverständigen Dr. W., die durch sein gesamtes Verhalten im Prozess bestätigt werden, sowie dem in der mündlichen Verhandlung gewonnenen persönlichen Eindruck eindeutig ein übersteigertes Größengefühl in Bezug auf seine eigene Bedeutung.

b) Nach dem Gesamtzusammenhang der Ausführungen des Sachverständigen Dr. W. und dem im Prozessverlauf dokumentierten Verhalten ist er der Überzeugung, besonders und einmalig zu sein und nur von anderen besonderen Menschen und solchen mit hohem Status verstanden zu werden oder mit diesen zusammensein zu können.

c) Er ist geprägt von dem Bedürfnis nach übermäßiger Bewunderung.

d) Bei ihm liegt auch die geforderte Anspruchshaltung vor, nämlich die unbegründete Erwartung besonders günstiger Behandlung oder automatischer Erfüllung von Erwartungen. Hierzu hat der Sachverständige W. ausdrücklich ausgeführt, der Kläger sei aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung quasi gezwungen, äußere Umstände dafür verantwortlich zu machen, wenn etwas nicht so ablaufe, wie er es sich vorstelle oder wünsche.

e) Ebenso hat der Sachverständige Dr. W. einen Mangel an Empathie festgestellt, nämlich die mangelnde Fähigkeit, Gefühle und Bedürfnisse anderer anzuerkennen und sich mit ihnen zu identifizieren.

f) Schließlich trägt der Kläger im Sinne der von ihm aufgeführten Merkmale auch eine arrogante, hochmütige Verhaltensweise zur Schau, die mit dem eingangs genannten Kriterium des gesteigerten Größengefühls im Zusammenhang steht, wenn er z. B. meint, er allein sei in der Lage, größere Zusammenhänge zu erkennen und/oder zu verstehen.

Nach alledem kann nach Überzeugung des Senates kein Zweifel bestehen, dass bei dem Kläger eine schwere narzistische Persönlichkeitsstörung vorliegt, die bereits vor dem Unfall vom 3. Mai 1982 angelegt war.

Besonders interessant ist der folgende Abschnitt:
Zitat von: OLG Celle, 14 U 234/05
Das ist schließlich ebenfalls für die Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubes zu bejahen, die der Kläger nicht nur als ungerechtfertigt empfindet, sondern hinsichtlich der er eine Verschwörung der Versicherungen und des Landes argwöhnt.
Für erpresserischen Menschenraub (§ 239a StGB) gibt es mindestens eine fünf-Jahres-Buchung im Staatshotel. Nur in minderschweren Fällen beträgt die Untergrenze 1 Jahr. Bewährung klappt nur dann, wenn ein minderschwerer Fall vorliegt und die Tat aufgegeben wurde (dann kann nach § 49 StGB gemildert werden). Er saß (offenbar vor der Verurteilung) vom 27.05.1993 bis 28.02.1994 in U-Haft. In den gleichen Zeitraum fällt allerdings auch U-Haft und Verurteilung wegen "Verabredung zu einer Straftat" (Bandenmäßige Kfz-Schieberei), von der sein Wiki-Artikel bei psiram berichtet.

Psiram berichtet auch von einer Verurteilung wg. Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aus dem Jahr 2001. Sein "Jagd- und Freifahrtschein" müsste demnach also jüngeren Datums sein.
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #514 am: 4. Oktober 2016, 18:18:11 »
Andreas vom "Amt für Menschenrechte" und Diplomat von Sürmelis Gnaden, erkennt zwar die Bundesrepublik nicht an, möchte aber Geld von ihr, im Moment um seine 4-köpfige Familie aus der DomRep nachzuholen.

Deshalb sucht er eine schöne Wohnung, er ist auch bereit ein bisschen was zu arbeiten.
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #515 am: 4. Oktober 2016, 19:56:24 »
Hat nun die Welt gesehen.Kommt nach Hause und fällt dem Sürmeli in die Hände. Was soll man dazu sagen?
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #516 am: 4. Oktober 2016, 20:15:53 »
Hat nun die Welt gesehen.Kommt nach Hause und fällt dem Sürmeli in die Hände. Was soll man dazu sagen?
"Caelum, non animum mutant, qui trans mare currunt."

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #517 am: 4. Oktober 2016, 20:51:02 »
Andreas vom "Amt für Menschenrechte" und Diplomat von Sürmelis Gnaden, erkennt zwar die Bundesrepublik nicht an, möchte aber Geld von ihr, im Moment um seine 4-köpfige Familie aus der DomRep nachzuholen.

Deshalb sucht er eine schöne Wohnung, er ist auch bereit ein bisschen was zu arbeiten.
Man möchte Mitleid haben. So wie er sich darstellt, scheint er anpacken zu können und auch zu wollen. An "typischen"-Reichsbürgerphrasen kommt von ihm eigentlich nur, dass Geld ohnehin demnächst abgeschafft wird und er "Leistung gegen Leistung" anstatt "Leistung gegen Geld" bevorzugt. Und gerade letzteres ist – ungeachtet der Tatsache, dass das heutzutage schwierig ist – erstmal völlig legitim. Auf's erste Hören klingt er nicht nach "Kernklientel".
Einzig der zum Ausdruck gebrachte Wille, sich weiter für's "Amt für Menschen" engagieren zu wollen, lässt ein wenig zweifeln. Das könnte aber auch schlicht auf "Ich will mich irgendwo engagieren und die klingen, als wüssten sie, was sie tun." zurückzuführen sein… Mit der Frage "Du bist in diesem »System« geboren?" (die eher holprig die Frage nach der Staatsangehörigkeit umschiffte) konnte er mE zunächst nichts anfangen.

Seine Situation ist tatsächlich etwas tragisch (wenn so, wie geschildert): Er bekommt nur Sozialleistungen für eine Personeinen Menschen und dementsprechenden Wohnraum, die Ausländerbehörde greift ihm bei der Familienzusammenführung nur dann unter die Arme, wenn er über angemessenen Wohnraum verfügt – den er nicht bezahlen kann und der ihm mit Sozialleistungen auch erst zugebilligt wird, wenn die Familienzusammenführung erfolgt ist. Der Schilderung nach spielen das Sozialamt (oder wer gerade für die Leistungen zuständig ist) und die Ausländerbehörde gerade Ping-Pong mit ihm.

Dass ein Mensch mit einem, wie es den Anschein macht, eher schlichten Gemüt nach über 16 Jahren Abwesenheit von der deutschen Bürokratie von dieser überfordert ist und in einer solchen Situation verzweifelt, ist nachvollziehbar bis verständlich. Und nun hat er das Pech, gerade an Sürmeli geraten zu sein.

Der Fall hat gleichermaßen Potenzial für eine Intervention (nur: wie? Gibt es im Keller Abteilungen für sowas?) oder eine (ziemlich tragische Fallstudie).

Ein paar Gedanken zur Rechtslage
Eigentlich™ dürfte das Problem garnicht soo groß sein. Wenn er selbst Deutscher ist (und danach sieht es zunächst aus), vererbt er seine deutsche Staatsangehörigkeit auch an seine Kinder. Diese hätten dann unzweifelhaft ein Aufenthaltsrecht (und sollten damit auch keine Probleme mit der Ausländerbehörde haben). Als Elternteil (und auch als Ehepartner) müsste ein Aufenthaltsrecht für die Frau eigentlich ebenfalls unproblematisch sein. Ohne mich im Sozialrecht näher auszukennen: Nach einem gordischen Knoten sieht das auf den ersten Blick nicht aus (was weiter für die These "schlichtes Gemüt" spricht), sondern eher nach einem mit ein paar sinnvollen Schriftsätzen lösbares Problem.

Damit ist er bei Sürmeli natürlich an den denkbar falschesten geraten.
[close]

Off-Topic:
Welch wunderbares Zitat, @Pantotheus, vielen Dank! :D
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #518 am: 4. Oktober 2016, 20:54:39 »
Das hatte ich so genau noch nicht gelesen, aber die Wiedergabe der sürmelschen Position durch das Gericht finde ich sensationell:

Zitat
Unabhängig davon ist er [M. S. S.] der Meinung, die Bundesrepublik leide an einem Staatsaufbaumangel, sie sei eine Illusion. Den Gerichten fehle ohnehin die Legitimation, Entscheidungen zu treffen. Es liege „dem Prozess die Chaostheorie für den Gesamtschaden vor“.

Nochmal zum Mitlesen:

Zitat
Es liege „dem Prozess die Chaostheorie für den Gesamtschaden vor“

Gemeint ist natürlich "Beim Kläger liegt ein Gesamtschaden am Dach vor."
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #519 am: 4. Oktober 2016, 21:09:05 »
Andreas vom "Amt für Menschenrechte" und Diplomat von Sürmelis Gnaden, erkennt zwar die Bundesrepublik nicht an, möchte aber Geld von ihr, im Moment um seine 4-köpfige Familie aus der DomRep nachzuholen.

Deshalb sucht er eine schöne Wohnung, er ist auch bereit ein bisschen was zu arbeiten.
Da glaube ich ihm aber eher, dass die BRD eine GmbH ist!

Und warum ist mir das gerade eingefallen?

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #520 am: 5. Oktober 2016, 11:43:42 »
Andreas vom "Amt für Menschenrechte" und Diplomat von Sürmelis Gnaden, erkennt zwar die Bundesrepublik nicht an, möchte aber Geld von ihr, im Moment um seine 4-köpfige Familie aus der DomRep nachzuholen.

Deshalb sucht er eine schöne Wohnung, er ist auch bereit ein bisschen was zu arbeiten.
Da glaube ich ihm aber eher, dass die BRD eine GmbH ist!

Und warum ist mir das gerade eingefallen?



 ;D ;D ;D der ist gut, Selbstbau? :clap:
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #521 am: 5. Oktober 2016, 12:15:27 »
Meines Wissens aus der "Titanic".
 

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #522 am: 5. Oktober 2016, 14:36:28 »
Ich kenne es auch aus der Titanic, könnte aber auch von denen geklaut sein.
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Offline DinoVolare

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #523 am: 5. Oktober 2016, 14:42:00 »
Es ist aus der Titanic. Irgendeinem Heft zwischen 1989 und 1994.
Taucht auch noch einmal in "Das Erstbeste aus 30 Jahren", auf Seite 150 auf.
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Offline mork77

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #524 am: 8. Oktober 2016, 14:14:43 »
Mal eine Frage.

Was hat es eigentlich mit diesen "Obligationen" auf sich, die dieser Clown andauernd von irgendwem fordert?
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller