Sürmeli über den Querulanten Jürgen Gräßer. Angeblich existiert "seine Nummer" (gemeint ist wohl das Aktenzeichen seiner Klage vor dem EGMR) nicht mehr. Es folgen wieder wirre Theorien bezüglich seines Erfolges vor dem EGMR. Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer konnte im Bundestag nur durchgehen, weil sich Jürgen Gräßer einen Tag vorher erschossen hat.
Das Juristische Wörterbuch von Gerhard Köbler und der Zivilschutz. Köbler hat das Buch nur geschrieben, um sich zu rächen, nachdem er vor dem EuGH gewonnen hat. Auch Mustafa ist Menschenrechtsopfer, aber er macht Zivilschutz.
Danach bringt er eine freie Interpretation zum Urteil C 224/01 des EuGH. Da geht es um Staatshaftung, in Mustafa-Sprech "Verantwortung der Staaten". Er schlägt die Brücke zum letzten Film, weil im Gesetzentwurf zum Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer der Schadenersatz beschränklt wurde. Alles illegal, natürlich.
Weil seine Petition abgelehnt wurde, Menschenrechtsverletzungen unter Strafe zu stellen, können Opfer von Menschenrechtsverletzungen nicht entschädigt werden. Nach § 41 ZPO ist ein Richter ausgeschlossen von Verfahren, bei denen er selbst Partei ist. Deshalb kann ein Staat (und seine Gerichte) nicht über Menschenrechtsverletzungen befinden. Aber Mustafa, der darf das, nach Art. 95 UN Charta. Der Mensch kann bei außervertraglichen Schuldverhältnissen den Gerichtsstand selbst festlegen. Er ist dann selbst Staatsanwalt und kann den Schädiger verurteilen.
Mustafas Ratifikations-Urkunde als "ehrenamtlicher Richter" wurde von der Bundesrepublik abgezeichnet und "apostuliert". Deswegen darf er nach Art. 142 des Genfer Abkommens IV das alles. Das Köbler-Urteil ist falsche, aber richtig.
Es ist richtig, dass Köbler gewonnen hat, aber falsch was das Gericht angeht.
Anhand Art. 42 EGBGB folgert unser Super-Jurist, dass der Staat immer unterliegt, weil bei außervertraglichen Schuldverhältnissen die Parteien das Recht wählen können dem dieses Schuldverhältnis unterliegt. Also unterliegt der Staat immer dem Menschen.
Ein Verfahren ist nur "billig", wenn das Opfer gebilligt hat, dass man ihm Entschädigung zahlt. Richter können einen Anspruch nur dem Grunde nach aber nicht der Höhe nach feststellen.
Fazit: Jürgen Gäßer musste sterben, damit die Menschen nicht das Vertrauen in den Staat verlieren und weiter brav ihre Steuren zahlen.
Das Video ist größtenteils langweilig, aber die letzten 10 Minuten sind reines Quatsch-Jura-Popcorn.
Mustafa macht noch ein Video in dem er erklärt, warum seine letzten Videos die wichtigsten in seinem Leben waren. Kriegsfolgeschäden sind Prälateralschäden.
Also den letzten Videos nach hat er eher einen Schaden am präfrontalen Cortex. Mustafa erforscht, wie das Raumschiff Enterprise, Welten, die noch nie zuvor erforscht wurden. Diese Welt ist der Schadenersatz. Ein wirksames Beschwerdeverfahren ist es nur, wenn Mustafa Schadenersatz bekommt. Ein billiges Verfahren ist es nur, wenn er billigt, dass er Schadenersatz bekommt und sic dadurch entschuldigt. Die Menschenrecht_verletzung endet erst dann, wenn der Staat liquidiert ist. So wie die DDR.
Die Entschädigungsregeln basieren auf David und Goliath.
Seine Datenbank wurde zerschlagen, dass ist nicht nur ein Völkerrecht_verstoß, das ist sogar Völkermord. Wenn man die hexe beim teufel anzeigt, dann kann es keine Besserung geben.
Oh weia, was hat der genommen?