Autor Thema: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte  (Gelesen 359319 mal)

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Offline Rechtsfinder

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1950 am: 19. Juni 2019, 14:26:39 »
Also.

Jemand kann nur verurteilt werden, wenn er auch schuldfähig ist. Die Staatsanwaltschaft erhebt nur dann die öffentliche Klage (Anklage), wenn sie die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung für größer hält, als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs. Mit anderen Worten: Die Staatsanwaltschaft muss von einer Verurteilungswahrscheinlichkeit >50% ausgehen. Sonst darf sie die öffentliche Klage nicht erheben und muss einstellen.

Die Staatsanwaltschaft schätzt also ein, wie die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ist. Dazu gehört auch eine Einschätzung(!), ob der Täter schuldfähig ist. Ist ein Täter bereits einmal wegen erwiesener Schuldunfähigkeit nicht verurteilt worden, wird die Staatsanwaltschaft nur dann Anklage erheben, wenn sie Anhaltspunkte dafür sieht, dass die vorliegende Tat nicht im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen wurde. Klassischer Fall ist Schuldunfähigkeit wg. akuter Alkohol- oder Drogenintoxikation, die bei einem anderen Delikt eben nicht vorliegt. In solchen Fällen wird die Staatsanwaltschaft also einfach Anklage erheben. Ohne Gutachten.

Das ist die Prüfung, die @Schattendiplomat meint und da hat @Schattendiplomat völlig Recht.

Wenn die Staatsanwaltschaft aber von einer dauerhaften Schuldunfähigkeit ausgehen muss, etwa weil die Schuldunfähigkeit in einer wahnhaften Störung begründet ist, dann wird sie das Verfahren einstellen, solange sie keine deutlichen Anhaltspunkte sieht, die Schuldunfähigkeit anzuzweifeln und noch einmal durch ein Gericht(!) beurteilen zu lassen.

Womit wir beim nächsten Punkt sind: Die Gerichte stellen die Schuldunfähigkeit fest (oder eben nicht). Ein Gutachter wird dazu im Prinzip nicht gebraucht. Bei der Entscheidung über Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit kommt es auf die Überzeugung des Gerichts an. Vorgeschrieben sind Gutachter nur, wenn eine Unterbringung in Rede steht. Ansonsten gilt zwar, da es sich um die Frage nach der Schuld handelt, der sog. "Strengbeweis", d.h. die Beweismittel sind eingeschränkt. Der Sachverständige ist aber nur eines der im Strengbeweis zugelassenen Beweismittel (neben dem Sachverständigen noch Augenschein, Urkunde, Zeugen, Einlassungen des Angeklagten). Wenn es also lediglich darum geht, nicht zu verurteilen (und auch nicht unterzubringen), dann mag es ausreichen, wenn der Richter die nötige Sachkunde zur Beurteilung selbst besitzt (oder sich unwidersprochen anmaßt) und sich hinsichtlich der Bewertung der Schuldunfähigkeit auf Zeugenaussagen und/oder Einlassungen des Angeklagten verlässt (etwa Sürmels wahnwitziges Gestammel).

Natürlich wird in der Praxis wohl immer ein Gutachter bestellt und angehört werden, wenn es vor Gericht tatsächlich so weit kommt, die Frage der Schuldfähigkeit zu klären. An dessen Ausführungen ist das Gericht aber wiederum nicht gebunden, sondern würdigt auch diesen Beweis frei.

Fazit also:
Bei jedem Strafverfahren "prüft" die Staatsanwaltschaft erneut (oberflächlich), ob sich Änderungen in der Schuldfähigkeit eines zuvor als schuldunfähig angesehenen Menschen ergeben haben könnten. Sieht die Staatsanwaltschaft dafür keine Anhaltspunkte, so wird sie das Verfahren wegen mangelnder Aussicht auf (Verurteilungs-) Erfolg nach § 170 Abs. 2 StPO einstellen.
« Letzte Änderung: 19. Juni 2019, 14:28:14 von Rechtsfinder »
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Offline Gelehrsamer

Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1951 am: 19. Juni 2019, 14:57:16 »
Bei jedem Strafverfahren "prüft" die Staatsanwaltschaft erneut (oberflächlich), ob sich Änderungen in der Schuldfähigkeit eines zuvor als schuldunfähig angesehenen Menschen ergeben haben könnten. Sieht die Staatsanwaltschaft dafür keine Anhaltspunkte, so wird sie das Verfahren wegen mangelnder Aussicht auf (Verurteilungs-) Erfolg nach § 170 Abs. 2 StPO einstellen.

Eine ergänzende Frage: Was macht die StA, wenn sie von der Schuldunfähigkeit des Betroffenen überzeugt ist, aber eine Maßregel in Betracht kommt, die zum Schutze de Allgemeinheit erforderlich sein könnte? Hier wird doch zumindest eine gerichtliche Entscheidung über die Tatbegehung (im Zustand der Schuldunfähigkeit) erforderlich sein, gefahrenabwehrrechtlich gibt es für diese Fälle kein Instrumentarium.
 

Offline Rabenaas

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1952 am: 19. Juni 2019, 14:59:03 »
Was macht die StA, wenn sie von der Schuldunfähigkeit des Betroffenen überzeugt ist, aber eine Maßregel in Betracht kommt, die zum Schutze de Allgemeinheit erforderlich sein könnte?

Dafür gibt es das Sicherungsverfahren.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1953 am: 19. Juni 2019, 15:36:43 »
mit anderen Worten: Der Murmelkopp kann weiterhin ungehindert seinen Blödsinn verzapfen, kann den Staat und seine Einrichtungen negieren, kann die Leute betrügen und ihnen das Geld aus der Tasche ziehen.
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Offline Rabenaas

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1954 am: 19. Juni 2019, 16:05:50 »
So isses. Solche Leute muß man halt ertragen, auch wenn´s oft schwer fällt!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1955 am: 20. Juni 2019, 20:19:20 »
Er sieht das ja als Beweis, dass er über den Gesetzen der BRD-Staatssimulation steht  :naughty: . Daher noch unerträglicher für den juristischen Laien.
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Offline Schattendiplomat

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1956 am: 21. Juni 2019, 12:53:17 »
Naja - sind wir ehrlich, auch eine Verurteilung würde ihm als Beweis dienen - siehe Rüdi der regelmäßig vor Gericht versagt.
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*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1957 am: 22. Juni 2019, 17:58:11 »
Eine ergänzende Frage: Was macht die StA, wenn sie von der Schuldunfähigkeit des Betroffenen überzeugt ist, aber eine Maßregel in Betracht kommt, die zum Schutze de Allgemeinheit erforderlich sein könnte?

Das war beim Sürmelkopp bislang nicht gegeben, weil "die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat" bislang nicht "ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind" (§63 Satz 1 StGB).
Soweit bekannt, hat Sürmeli noch niemanden derart heftig angegriffen, daß Geschädigte unmittelbar ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen mußten.

https://kripoz.de/2016/06/10/nach-der-reform-des-unterbringungsrechts-%C2%A7-63-stgb-ist-vor-der-reform/
(Rechtsanwalt Dr. jur. habil. Helmut Pollähne in der Kriminalpolitischen Zeitschrift Ausg. 1/2016)

https://www.jurion.de/urteile/bgh/2017-02-21/3-str-535_16/
(BGH Beschl. v. 21.02.2017, Az.: 3 StR 535/16)

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/16/5-609-16.php
(BGH Beschl. v. 7.3.2017, Az.: 5 StR 609/16)

Hier wird doch zumindest eine gerichtliche Entscheidung über die Tatbegehung (im Zustand der Schuldunfähigkeit) erforderlich sein, ...

Ja, wie weiter oben schon angeführt. Das heißt aber nicht, daß man einen Täter deswegen bis zur Entscheidung durch das Landgericht frei herumlaufen lassen müßte.
 
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Offline Gutemine

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1958 am: 23. Juni 2019, 09:29:56 »
Sürmeli ist Türke, Moslem und der einzig zugelassene Menschenretter, auf gar keinen Fall ist er Reichsbürger, er kennt nur die Gesetze besser als jeder andere.

Jetzt hat er irgendwie Ärger mit dem Landesamt für Verbraucherschutz.

Cookies sind übrigens verboten, sie sind nämlich Bundestrojaner. Außerdem vestoßen sie gegen die DSGVO.



Er liest den Schriftsatz (Urteil) Satz für Satz vor und kommentiert es. Total wirr.
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dtx

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1959 am: 23. Juni 2019, 11:47:20 »
Jetzt hat er irgendwie Ärger mit dem Landesamt für Verbraucherschutz.

Er nicht, einer seiner "Mandanten", dem man wohl den "Befähigungsschein" weggenommen habe, weil er unserer Kundschaft zuzurechnen sei. Wenn man diesen Begriff bei Google eingibt, werden als Kontext "Pyrotechnik", "Feuerwerk" oder "§ 20 Sprengstoffgesetz" vorgeschlagen.
 

Offline klingsor3

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1960 am: 30. Juni 2019, 15:05:48 »
Neues Gelaber vom Oberexperten Sürmeli. Noch nicht ganz reingeschaut. Es geht mal wieder um "Obligationen". Aber außer ihm versteht das alles irgendwie keiner ... 

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1961 am: 30. Juni 2019, 16:22:52 »
Alle sind blöd außer Sürmeli, sonst geht es vor allem darum, dass Sürmeli dringend Geld braucht. Die Leute sollen sie nicht nur im Melderegister eintragen, sondern auch Kohle rüberrücken, nur dann kann er aufklären, schulen und informieren,. Ein Dienstleister ist er nicht, er kann nicht helfen, aber er braucht Geld damit die Leute sich befreien können.

Steuern sind illegal, der Staat ist verpflichtet Steuern an die Leute zu zahlen und sie zu unterhalten. Wer Steuern zahlt ist ein Terrorist. Nur weil Leute Steuern zahlen gehen Polizisten los und erpressen mißhandeln oder quälen Sürmeli und seine Heiopeis.

Also, keine Steuern zahlen, beim Meldeamt eintragen und alles an Sürmeli überweisen.

Lustig sind seine Ausführungen zu den Schweizern in Lörrach die bei Aldi mit dem teuersten Lamborghini einkaufen. Aber, die Schweizer sind schlau, die zahlen den Deutschen keine Steuern um den Terrorismus zu finanzieren.

Die Leute sollen Stiftungen gründen, ihre Steuern an die Stiftung abführen und die Bescheinigung dann beim FA vorlegen. Das "Stiftungsnetzwerk" ist in Russland und in der Türkei, weil in Deutschland den Stiftungen dann alles wieder geklaut wird. Also, die zu zahlenden Steuern an die Stiftung Spenden, dann gibt es eine Spendenbescheinigung und damit sind die Steuern bezahlt.  :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm:
« Letzte Änderung: 30. Juni 2019, 16:29:49 von Gutemine »
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1962 am: 30. Juni 2019, 16:27:37 »
wieso sind dann die Zahlungen an den Sürmelanten legal?
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 

Offline Gutemine

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1963 am: 30. Juni 2019, 16:33:54 »
@Anmaron

Weil Sürmeli der oberste Menschenrechtsschützer und kein Terroist ist, im Gegensatz zur deutschen Regierung. Anders: Alles sind Terroristen außer Sürmeli. Deshalb gehört ihm alles Geld.  ;D

Ach ja, wenn endlich alle Steuern an ihn überwiesen werden, dann wird er eine Tankestellenkette aufbauen und den Sprit für maximal 35 Cent verkaufen.

Sürmeli träumt außerdem davon, dass an seine Stiftungen dann in Zukunft Geldbußen überwiesen werden. Also, wer eine Geldbuß zu zahlen hat: An Murmelkopfs Kinderstiftung überweisen, dann gibt es eine Spendenbescheinigung, die dem Gericht vorlegen und die Sache ist erledigt. Geldbußen dürfen nämlich an Stiftungen bezahlt werden, das sagen auch die Gerichte.  :facepalm: :facepalm: :facepalm:

Deutschland ist ein Terrorstaat und Sürmeli ist ein Terroropfer.
Christian meint dann noch aus dem Hintergrund: Wer Steuern zahlt finanziert den Holocaust der Bundesregierung an "Menschen". 'würg*

Ca. Minute 42: Zoff mit den Finanzbehörden.  Sein Verein Opferhilfe bzw. seine Stiftung ist nicht förderungswürdig oder gar steuerbefreit. (er blendet die Schreiben ein). Darauf wollte er vom Finanzministerium eine Negativsteuerbescheinigung. Die Antwort regt ihn auch auf. Kurz, die wollen einfach Geld von ihm.  ;D
« Letzte Änderung: 30. Juni 2019, 16:49:46 von Gutemine »
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1964 am: 30. Juni 2019, 17:21:31 »
Geldbußen dürfen nämlich an Stiftungen bezahlt werden, das sagen auch die Gerichte.  :facepalm: :facepalm: :facepalm:

Wahrscheinlich wird einer seiner Heiopeiis mal die Auflage bekommen haben, an eine Stiftung zu überweisen. Aber damit

Sürmeli träumt außerdem davon, dass an seine Stiftungen dann in Zukunft Geldbußen überwiesen werden. Also, wer eine Geldbuß zu zahlen hat: An Murmelkopfs Kinderstiftung überweisen, dann gibt es eine Spendenbescheinigung, die dem Gericht vorlegen und die Sache ist erledigt.

beweist er wieder einmal, daß er keinerlei Skrupel kennt, wenn er andere möglichst gründlich in die Kacka reiten kann. Schon als Versuch strafbar (§ 263 Abs. 2 StGB), ich möchte den Gutachter sehen, der dem Gericht vorschlägt, ihm dafür den 20er zuzubilligen. Das Dumme ist nur, daß man die Anklage erstmal zugelassen kriegen müßte ...

Ca. Minute 42: Zoff mit den Finanzbehörden.  Sein Verein Opferhilfe bzw. seine Stiftung ist nicht förderungswürdig oder gar steuerbefreit. (er blendet die Schreiben ein). Darauf wollte er vom Finanzministerium eine Negativsteuerbescheinigung. Die Antwort regt ihn auch auf. Kurz, die wollen einfach Geld von ihm.  ;D

Wenn sie denn Geld von ihm wollten. Ich glaube nicht, daß die in Hannover begreifen, mit wem sie es zu tun haben.
« Letzte Änderung: 30. Juni 2019, 17:53:26 von dtx »
 
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