Heute gibt es wieder mal eine "Sondersendung" mit Sürmeli himself, zugeschaltet ist ein "Menschenrechtsbeauftragter" von Sürmelis Gnaden aus der USA.
Der "Spezialist" aus Amerika heißt übrigens Peter, ist aber weder unser Pöter, noch der Rauscher...
Amerika scheint aber -wieder einmal- nur eine Umschreibung für Wohnsitzlosigkeit bzw. Obdachlosigkeit zu sein. Wie es scheint bekommt Peter nämlich keine Leistungen von der ARGE. Vermutlich wohnt Peter in einem von Sürmelis Wohnwagen der "America" heißt...
Es gab auch wieder mal eine Zwangsräumung im Osten der Republik (wie Sürmeli sagt), ganz ohne Gerichtsvollzieher und überhaupt, einfach obdachlos gemacht. Lustig anzuhören ab ca. Minute 30.
Der übliche Schwachsinn inklusive dem Mimimi, dass überall sofort aufgelegt wird wenn Sürmeli oder einer seiner "Kommissare" anruft.
Bei Minute ca. 39 geht es dann um Wolfgang Plan und die erfolgslosen Kommunikationsversuche mit Plan und seiner Anwältin. Vorher beklagt sich Peter noch darüber, dass man ohne "Waffenschein" keine Waffe haben darf, die Polizei und anderen "Gewalttäter" aber weder ein Lizenz noch einen Waffenschein vorweisen können.
Nachdem Sürmeli und Peter ausführlich darüber aufgeklärt haben, dass keiner arbeiten muss, geschweige den ein überzogenes Konto ausgleichen muss, meint Sürmeli dann: "Die Kontokündigung ist ein Verbrechen der Agression ein Kriegsverbrechen". Vor allem, wenn die Menschen dann ihr Geschäft, ihren Job, ihre Wohnung etc.pp. verlieren. Alles Kriegsverbrechen. Noch wird er gehindert dies aktiv zu bekämpfen, aber lange dauert es nicht mehr. Sürmeli und seine Genossen sind nämlich stärker als alle anderen! #mussmanwissen
Natürlich passiert viel im Hintergrund (ca. bei 1.15.00), so hat Sürmeli jetzt mit einer großen Anzahl von Universitäten Verträge geschlossen, hier werden seine Kommissare und er als "Gastprofessoren" auftreten. Überall gibt es nämlich unheimlich großes Interesse an seinem fulminaten Wissen und die großen Universitäten -auch im Ausland- werden sich jetzt damit beschäftigen.
Anschließend gibt es dann noch ein Mimimi gegen dass SSL, das seine Briefe fälscht und seinen Briefkopf verwendet um Desinformation zu streuen und sein Wissen damit zerstört. Seine Hanseln sollen davon auf keinen Fall etwas verbreiten.
MenschenrechtTV
Am 15.02.2019 veröffentlicht
https://zentralmeldeamt.ch/
Betreiben des Bundesverfassungsgerichts ohne erforderliche Erlaubnis nach willkürlicher Billigkeit
Der Grund dieser schriftlichen Rüge ist, daß die Verantwortlichen und Bediensteten des Bundesverfassungsgerichts nicht in der Lage sind, ihre eigenen Probleme zu lösen, aus der viele Menschen inzwischen zwangsinternierte Flüchtlinge durch Regierungschuldkriminalität geworden sind.
Das Bundesverfassungsgericht kann die bestimmte Aufgabe des obersten Bundesgerichtes in Art. 95 GG alter Fassung und in Art. 137 GG nicht erfüllen, da es selbst nicht Grundrecht berechtigt und nicht Grundrecht befugt ist (BVerfGE 1 BvR 1766/2015). Der Zivilschutz des IZMR hat den Verantwortlichen des Bundesverfassunggerichts mit Datum 05.04.2016 eine Frist bis zum 24.12.2016, mit Fristbeginn 24.06.2016 und Erinnerung vom 01.12.2016 gestellt, die erforderliche Betriebserlaubnis als Geschäftsführung ohne Auftrag einzuholen, um die Bestimmungen des Völkerrecht zu erfüllen.
Gemäß Art. 25 GG muß Völkerrecht vor Bundes- und Landesgesetzen angewandt werden. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Schulung im humanitären Völkerrecht ist erforderlich, um die Beachtung von dessen Normen in Zeiten eines bewaffneten Konflikts sicherzustellen. Schulung und Ausbildung müssen auch in Friedenszeiten stattfinden. Dies gilt für die gesamte Bevölkerung, wenn auch einschlägigen Personengruppen, wie Polizei und Strafverfolgungsbeamten, besondere Aufmerksamkeit zukommen muß (Art. 1, 144 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51, EU-Res 2009/C 303/06).
In der Regel entstehen Straftaten durch den Mangel oder Fehler in der Rechtumsetzung, die durch Pflichtverletzungen der Bediensteten der Regierungschuldbehörden durch grundrecht-widrige Eingriffe (Ermächtigungsgesetzes, Ausführungsgesetze der Leistungs- und Eingreifs-verwaltung) entstehen, und -im Gegensatz zu den Anstiftern in den Behörden-, für Menschen und ihrer Person im Recht straflos sind.
Da das Bundesverfassungsgericht selbst festgestellt und beschieden hat, daß sie selbst nicht Grundrecht berechtigt und nicht Grundrecht befugt ist, darf das Bundesverfassungsgericht keine Verfassungsbeschwerde ablehnen, da es zum Stillstand der Rechtschuldpflege kommt (ECHR 75529/01 - SÜRMELI / Bundesrepublik Deutschland).
Wenn also eine Bundesverfassungschutzbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird, bedeutet die Nichtannahme oder Zurückweisung ohne plausible Erklärung, Begründung und Glaubhaftmachung die Zustimmung der Beschwerde und darf gemäß Art. 6 EGBGB als Rechtbehinderung durch Diskriminierung gemäß Art. 3 GG nicht zum Nachteil des Menschen ausgelegt oder angewandt werden.
http://ichr.de/files/2016_04_05--SFI-...
http://ichr.de/files/2016_12_01-SFI-R...
https://www.bmjv.de/DE/Themen/Mensche...
http://ichr.de/files/2017_01_19---ver...
http://www.un.org/depts/german/conf/a...
http://www.un.org/depts/german/gv-66/...
http://www.un.org/depts/german/conf/a...
http://www.un.org/depts/german/wiso/e...
http://www.un.org/depts/german/mensch...
http://www.un.org/depts/german/mensch...
https://eur-lex.europa.eu/legal-conte...
BOT-SCHAFT - Wir BAUEN DIE ARCHE IN DER SINNES FLUT
Die Materialisierung der Organisation ist auf Spenden angewiesen!
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Kontobezeichnung:Opferhilfe Mensch
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