@kairo Das wollte ich auch eben schreiben.
Was das ganze Gefasel betreffend oberstes Bundesgericht soll, ist mir nicht recht klar. Sürmeli scheint noch nie gehört zu haben, dass Gesetze - auch Verfassungen - geändert werden können. Der ursprüngliche Text des Grundgesetzes sah in der Tat ein oberstes Bundesgericht zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung vor. Dieses wäre aber, wenn es je errichtet worden wäre, keine weitere Instanz geworden, also eine Art Ober-Berufungsgericht oder Superrevisionsgericht, sondern ein Gericht sui generis, das Rechtsfragen entschieden hätte, die von den obersten Gerichten der einzelnen Rechtszüge unterschiedlich beantwortet worden wären. Eine Ermittlung von Tatsachen, eine Beweisaufnahme oder Parteiverhandlung hätte auch dort nicht stattgefunden.
Die auftretenden Widersprüche zwischen obersten Gerichten der einzelnen Gerichtszweige kann genauso gut der Gemeinsame Senat klären. Dieser ist zwar keine "ständige" Einrichtung in dem Sinne, dass er ein ständig tagendes Gericht mit eigenem Gebäude, eigenen Richtern und sonstigem Personal wäre, aber funktional entspricht er doch dem "Obersten Bundesgericht" des Urtexts.
Das Problem, dass unterschiedliche Zweige der Gerichtsbarkeit gleiche Rechtsfragen anders beantworten, tritt auch in anderen Staaten auf. Im angelsächsischen Rechtskreis ist dies meist kein Problem, da es trotz unterschiedlicher Gerichtszweige in der Regel ein "universales" oberstes Gericht gibt, bei dem alle Instanzenzüge zusammenlaufen. Andere Staaten haben mit Deutschland vergleichbare Einrichtungen geschaffen, indem etwa auftretende Unterschiede in der höchstrichterlichen Rechtsprechung verschiedener Zweige durch ein aus Vertretern aller Gerichtszweige oder der beteiligten Gerichte zusammengesetztes Organ entschieden werden.
Ein irgendwie grundlegendes schwerwiegendes Problem wäre es ohnehin nicht.