@NeubuergerAus vorliegenden Dokumenten ergibt sich, daß die Gemeinde Halsbrücke ihr Vorkaufsrecht doch ausgeübt hat.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 9.6.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.13 beschlossen, der sich auf Flächen und Grundstücke des Kanzlehnguts bezieht (veröffentlich im „Halsbrücker Anzeiger“ vom 20.Juli 2023, S.2-3). Hierin heißt es:
Ziele und Zwecke der Planung:
- Ausweisung eines Sondergebietes Schulungszentrum gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO für die Errichtung eines interkommunalen Schulungszentrums
- Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes für ein Mehrgenerationen-Wohnprojekt gemäß § 4 BauNVO
- Festsetzungen von Verkehrsflächen
- Festsetzungen von Wasserflächen, Grünflächen, Wald, Landwirtschaft
- Festsetzungen zur Grünordnung, Ausgleich und Ersatz von Eingriffen in Natur und Landschaft
Aufgrund der guten interkommunalen Zusammenarbeit mit der Universitätsstadt Freiberg ist auf dem Gelände des ehemaligen Kanzleilehngutes Halsbrücke und mit landwirtschaftlich genutzten Gebäuden am Loßnitzer Weg ein interkommunales Schulungszentrum für Natur und Umwelt geplant. In den Geltungsbereich werden der westlich und nördlich angrenzende naturnahe Münzbach mit Auen, Wiesen und Wälder, die östliche landwirtschaftliche Nutzfläche und die vorhandene Verkehrsfläche einbezogen.
(…).
Das landschaftsbildprägende Ensemble mit dem teilweise unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Kanzleilehngut eignet sich durch die Lage am Münzbach für die Etablierung eines interkommunalen Schulungszentrums. Direkt angrenzend im Münzbachtal befinden sich das FFH-Gebiet Oberes Freiberger Muldetal, sowie drei Biotope gem. § 21 SächsNatSchG (Naturnaher sommerkalter Fluss, Traubeneichen-Hainbuchenwald mäßig trockene Standorte und ein strukturreicher Waldbestand), welche in die Bildungsarbeit einbezogen werden und der Bevölkerung zur Erholung und Erleben dienen sollen
(
https://www.halsbruecke.de/media/files/amtsblatt/2023/2023_07.pdf )
"FFH" meint übrigens "Flora-Fauna-Habitat".
D.h., wenn dieses Vorkaufsrecht zum Zuge kommen würde, dann wären die Gebäude sozusagen futsch, denn in ihnen soll ja das erwähnte Schulungszentrum errichtet werden.
Zeitgleich wurde für die im Bebauungsplan Nr.13 erwähnten Flächen und Gebaude eine „Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.13“ beschlossen.
Hier heißt es u. a.:
§ 3 Inhalt der Veränderungssperre
(1) Im Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen gern. § 14 Abs. 1 BauGB
1. Vorhaben i. S. d. § 29 BauGB nicht durchgeführt werden oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
Ausnahmen können nach § 14 Abs. 2 BauGB zugelassen werden.
(2) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde Halsbrücke nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.“
(ebenda)
M. W. ist gegen die Ausübung von Vorkaufsrechten durch die Gemeinde Halsbrücke und die Stadt Freiberg (Kauf von Flächen für Hochwasserschutz) seitens des Eigentümers von Gut Halsbücke Einspruch eingelegt worden und diese Fragen beschäftigen die Verwaltungsgerichte. Nach meiner Kenntnis ist noch keine definitive Entscheidung gefallen.
Soweit mir bekannt ist, dürfte diese Veränderungssperre noch gültig sein. Daher erscheint es mir unwahrscheinlich, daß Fitzek hier Wohnungen bauen oder Umbauten vornehmen könnte.
In den Unterlagen gibt es auch einige interessante Ausführungen zum Hofladen.
Es gibt eine mehrseitiges Scheiben des Gutseigentümers an den Bürgermeister von Halsbrücke, in dem er sich detailliert mit den kommunalen Planungen auseinandersetzt. Sie scheinen auch einen Hofladen vorzusehen. Der Gutsherr führt hierzu aus:
Spaßig ist auch die Ausweisung des Hofladens: Trotz Werbung haben sich hier maximal 10 ältere Menschen pro Woche herverirrt, die in homöopathischen Dosen Lebensmittel gekauft haben. Warum sollte dies jetzt anders sein? Die nicht zustandegekommenen Akzeptanz der Halsbrücker Bevölkerung für hochwertige landwirtschftliche Produkte (bei PENNY ist eben billiger) ist der wesentliche Grund des Nichtsfunktionierens des von uns vorsehenen Konzeptes „Kanzleilehngut“ und mangels jeglicher Unterstützung der Öffentlichkeit, der Gemeinde und den Anwohnern einer der beiden wesentlichen Gründe für die Veräußerung.
(
https://koenigreichdeutschland.org/files/01%20-%20KoenigreichDeutschland/02%20-%20Aktuelles/01%20-%20Neuigkeiten/2023/2023-12/231206_Stadtratssitzung_HB-FB/z_Brief%20Fischer%20an%20Gemeinde%20Halsbr%C3%BCcke%20%281%29.pdf)
Ob's in Fitzeks Hofladen wohl noch billiger wird als "bei PENNY"?