Einige Anmerkungen zu Antwort #205 von
@knautschzone.
Bei angeblich so viel Acker, Vieh und Weide und Holz, worauf er seit inzwischen wievielen Jahren sitzt? Warum sieht man außer Käse nie, never ever mal ein paar Kartoffeln, Getreide und daraus hergestelltes Brot, Körbe voller Gemüse, einen Grill mit Rippchen? Na gut letzteres, na ja......
Statt dessen hört man nur, was man damit machen KÖNNTE. Also mit dem Acker. Was für einen gepflügten Acker hat er denn da gefilmt. Er baut ja nie was drauf an! Und der Wald ist bloß Brennholz.
(forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=8273.195)
Ich stimme ihm zu, daß auf dem Gut Halsbrücke sehr wahrscheinlich keine Landwirtschaft betrieben wird.
Mir ist kein Bericht des KRD erinnerlich, der auf landwirtschaftliche Produktion schließen läßt. Die diversen Verkaufsaktionen von Käse lassen einen solchen Schluß nicht zwingend zu, da es sich um Altbestände des Vorbesitzers handeln kann.
Der Umstand, daß die Milchkühe, d. h. die Rohstofflieferanten für den Käse, zum Verkauf stehen, signalisiert, daß die Art der Landwirtschaft nicht fortgesetzt werden soll.
M. E. paßt der geplante Erwerb dieses Guts in das Geschäftsmodell des KRD. Es basiert auf 2 Elementen. 1) Dem Versprechen, man könnte auch sagen Mythos, ein gerechtes und gemeinwohlorientiertes Staats- und Gesellschaftsmodell inmitten einer demgegenüber feindlichen Umwelt auszubauen. Es ist klar, daß ein solch nobles Vorhaben Opfer erfordert, sei es in Form persönlichen Engagements, sei es in Form materieller oder finanzieller Zuwendungen.
Damit sich die Opferbereitschaft konkretisieren kann, kommt 2) das Fata Morgana-Prinzip zum Einsatz. Es werden Projekte angekündigt, die dem Aufbau dieses neuen Gemeinwesens dienen sollen und die über eine scheinbare Glaubwürdigkeit verfügen. Realisiert werden sie nicht, sondern lösen sich wie eine Fata Morgana in Nichts auf. Ihr einziger Zweck besteht darin, die Opferbereitschaft gutgläubiger und naiver Menschen zu wecken und ihnen im Optimalfall Geld aus der Tasche zu ziehen. Das "fitzen" ist quasi systemimmanent.
Dieses Prinzip kann man am Beispiel der Gemeinwohldörfer gut studieren.
Mit dem Kauf der „Schlösser“ in Bärwalde und Wolfsgrün war die Ankündigung verbunden, Gemeinwohldörfer in Form energieeffizienter Tinyhouses zu errichten (s. hierzu Dorfprojekt Infoblatt als Download auf
https://koenigreichdeutschland.org/de/dorfprojekt-2802.html zu finden.)
Diese Absichten erschienen glaubwürdig und plausibel.
Mit den Parks dieser Anwesen waren scheinbar Baugelände vorhanden. Der „Staatsbetrieb Vollholzprofis“ kam als Lieferant für Baumaterial in Frage. Ähnliches gilt für die Klimagie, die zumindest ihrem Anspruch nach, einen Beitrag zur Energieeffizienz leisten konnte. Mit den Aktionen „Vision wird Tat“ wurde eine Aufbruckstimmung inszeniert.
Bekanntlich wurde keines dieser Gemeinwohldörfer gebaut, wenngleich die Spendengelder reichlich flossen, wie man weiß.
Das Gut Halsbrücke eignet sich ebenfalls als Fata Morgana. Sein Erwerb paßt in das Konzept eines autarken Gemeinwesens neuen Typs.Die Ankündigung, daß dieser Betrieb der unanhängigen Lebensmittelversorgung dienen sollte, wurde durch die Anschaffung entsprechender Maschinen und Geräte, die in den KRD-Medien vorgestellt wurden, unterstützt. Dem gleichen Zweck dienten die freiwilligen Arbeitseinsätze.
Ob auf diesem Gut tatsächlich Landwirtschaft betrieben wird, ist unklar.
Wie oben angemerkt, muß der verkaufte Käse nicht unbedingt aus aktueller Produktion stammen. Der geplante Verkauf der Milchkühe deutet darauf hin, daß sich Fitzek & Co. in Zukunft nicht mehr mit Käseherstellung befassen werden.
Auf einen weiteren Aspekt hat schon
@knautschzone in dem zitierten Beitrag hingewiesen. Es gibt keine Hinweis seitens des KRD auf Produktionsergebnisse, wie Ernten.
In diesem Zusammenhang scheint es mir eine interessante Frage zu sein, ob Fitzek und seine Anhänger auf dem Gut Halsbrücke eigentlich etwas anderes als Milchwirtschaft betreiben könnten, wie etwa Getreideanbau.
Hier ist daran zu erinnern, daß das Gut nur gepachtet ist. Möglicherweise hätte der Eigentümer ein Wörtchen mitzureden, wenn die Betriebsausrichtung grundlegend geändert wird, von Milchwirtschaft zu Ackerbau.
Zweitens stellt sich die Frage, ob es rechtlich möglich wäre, Weiden in Äcker zu verwandeln (s. zur ökologischen Bedeutung von Weideflächen/Dauergrünland:
www.umweltbundesamt.de/daten/land-fortwirtschaft/gruenlandumbruch)
Auf einer Informationsseite des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft heißt es hierzu:
Soll normales Dauergrünland in eine andere landwirtschaftliche oder nichtlandwirtschaftliche Nutzung umgewandelt werden und befindet sich die Fläche weiterhin in der Verfügungsgewalt des Landwirts, so ist hierfür grundsätzlich eine Genehmigung bei dem zuständigen FBZ/ ISS zu beantragen und ggf. die Anlage einer Ersatzfläche notwendig. Die Genehmigung wird nicht erteilt, wenn andere Rechtsvorschriften oder Verpflichtungen des Landwirts gegenüber öffentlichen Stellen einer Umwandlung entgegenstehen oder der Dauergrünlandanteil in der Region um mehr als 4 Prozent abgenommen hat. Ferner erfolgt sie nicht, wenn das Dauergrünland ein Grünlandlebensraumtyp des Anhangs I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen außerhalb der Gebiete ist, die in die Liste nach Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG eingetragen sind.
Im Gegensatz dazu kann Dauergrünland, welches ab dem 1. Januar 2021 neu entstanden ist, ohne Genehmigung umgewandelt werden, wenn dem keine anderen rechtlichen Regelungen entgegenstehen
(
https://www.landwirtschaft.sachsen.de/umwandlung-dgl-9999.html)
Wenn Dauergrünland (=Weiden) anderweitig genutzt werden soll, ist eine Reihe von Aspekten zu beachten.Da wäre zunächst die Frage, wie lange die Weiden schon bestehen, ob sie schon vor dem 1.1.2021 existierten. Wenn ja, ist eine Genehmigung für die Umwandlung bei den Förder- und Fachbildungszentren/Informations- und Servicestellen (=FBZ/ISS) des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einzuholen.
Nach dem was über das Gut in Halsbrücke im Zusmmenhang mit dem Verkauf veröffentlicht wurde, kann man davon ausgehen, daß die Weideflächen schon vor dem 1.Januar 2021 vorhanden waren, sodaß eine Genehmigung notwendig wäre.
Die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist wiederum an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, wie andere Rechtsvorschriften, Verpflichtungen des Landwirts gegenüber öffentlichen Stellen, der Schwundquote von Dauergrünland in der Region und der Frage, ob auf den fraglichen Flächen ggf. schützenswerte Pflanzen oder Tiere heimisch sind.
Ob diese Punkte bzgl. des Guts in Halsbrücke relevant wären und möglicherweise eine andere Nutzungsform als Milchwirtschaft verhindern würden, ist nicht bekannt.
Ebenso unbekannt ist die Einstellung des Eigentümers.
Wenn man unterstellt, daß es möglich wäre, das Gut Halsbrücke anderweitig zu nutzen und Getreide, Kartoffeln, Zuckerrüben, Raps o.ä. anzubauen, dann stellt sich die Frage, ob hiermit nicht eine Wertminderung verbunden wäre. Wertminderung insofern als die Gebäude und Anlagen für die Herstellung von Molkereiprodukten nicht mehr gebraucht würden und in einem Ackerbaubetrieb keinen Zweck mehr erfüllen.