Und er sitzt nicht in U-Haft, er sitzt in Strafhaft.
Nicht ganz. Herr Fitzek saß in U-Haft, richtig. Er wurde wegen der Sache, die ihn in U-Haft brachte, auch nicht verurteilt. Ebenfalls richtig. Was Herr Fitzek aber zu erwähnt, ist dass die abgesessene U-Haft auf die Strafhaft angerechnet wurde, zu der er rechtskräftig wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte, x-fachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, 1x tateinheitlich mit Urkundenfälschung (der Lappen aus Paraguay) verurteilt wurde. Deshalb erinnere ich ihn immer wieder sehr gerne hieran.
Das ist ja alles richtig, gleichwohl saß er eben in U- und nicht in Strafhaft. Dass die fällige Strafhaft angerechnet wurde und es keine Haftentschädigung gab ist erstens erst nachträglich entschieden worden und zweitens macht es für seine Unterbringung in der U-Haft und seine Rechte in der U-Haft und auch die Propaganda während des Verfahrens (und damit vor der Anrechnungsentscheidung) keinen Unterschied.
Es ging mir darum, dass Fitzek während seiner letzten Haft durchaus begründet behaupten konnte, er säße ja nur in U-Haft und er sei ja (ja: wegen der angeklagten Delikte) nicht verurteilt.
Das kann er jetzt nicht, unabhängig davon, ob man noch ein wenig Rest- oder Ersatzfreiheitsstrafe findet, oder nicht.
Und das, obwohl er weiterhin gebetsmühlenartig wiederholt, dass alles legal sei, vom Grundgesetz (!) und den Gesetzen der BRD (!!) abgedeckt sei. Wieso kümmert ihn das eigentlich, wo er doch seinen eigenen Staat hat?
Warum da niemand diese offensichtlichen Widersprüche sieht, verstehe ich nicht.
Das ist kein Widerspruch.
Das ist dieselbe argumentative Strategie, mit der wir hier Peter immer wieder nachweisen, dass er nach seinen eigenen Regeln "verfassungswidrig" handelt, obwohl diese Regeln objektiv keinerlei Bedeutung haben. Man versucht, das Gegenüber in dessen eigener Binnen-Logik zu widerlegen, ohne dass es dabei auf die Trägfähigkeit des Konstrukts als solches ankommt.
Wenn ich sage "Fitzefatze handelt gegen die Regeln seiner eigenen 'Verfassung'", dann erkenne ich damit weder das KRD noch dessen "Verfassung", noch Fitzek als "König" oder sonst etwas an. Ich lehne damit auch nicht die Existenz oder Gültigkeit des Grundgesetzes oder der Bundesrepublik und ihres Rechts ab. Ganz im Gegenteil geht diesem Argument ein unausgesprochenes "selbst wenn" voraus: "Selbst wenn es das KRD von Fitzek so gäbe, wie er es sich vorstellt - was nicht der Fall ist, weil das KRD kein Staat ist - dann würde er dennoch gegen seine eigenen Regeln verstoßen." Das Argument läuft darauf hinaus, dass in der Folge auch diejenigen, die an die Voraussetzungen des KRD glauben, einsehen müssten, dass Fitzek gegen die Regeln verstößt.
Wenn Fitzek sagt "das ist alles [selbst] nach den Regeln der Bundesrepublik legal", dann erkennt er damit weder die Bundesrepublik noch das Grundgesetz noch die geltenden Gesetze oder sonst etwas an. Er nimmt damit auch nicht die Behauptung der Existenz seines KRD oder seiner Position als oberster Hanswurst zurück. Ganz im Gegenteil geht diesem Argument ein unausgesprochenes "selbst wenn" voraus: "Selbst wenn das Grundgesetz eine Verfassung wäre und das bundesrepublikanische Recht für mich, Fitzek, verbindlich wäre - was nicht der Fall ist, weil ich ja Fitzek, der Allergrößte bin und Regeln für mich nicht gelten - dann müssten sie mich dennoch machen lassen, denn was ich tue ist auch nach den eigenen Regeln der Bundesrepublik legal." Das Argument läuft darauf hinaus, dass in der Folge auch diejenigen, die an die Bundesrepublik und ihre Gesetze glauben, einsehen müssten, dass Fitzek nicht gegen die Regeln verstößt.
Anders ausgedrückt: Mit dieser Argumentationsstruktur wird versucht, die Diskussion unabhängig von der eigenen Auffassung zu machen. Unabhängig davon, ob man das Grundgesetz akzeptiert oder nicht, verstößt Peter gegen die Regeln, nämlich jedenfalls gegen seine eigenen. Unabhängig davon, ob man das KRD nun akzeptiert oder nicht, behauptet Fitzek (fälschlich), sein Treiben sei legal.