Der Text zeigt aber leider wieder das Problem unseres Justizwesens. Die Nachsichtigkeit wurde als ziemlich deutlich als Erfolg gewertet. Das Verfahren wegen der Kennzeichen wurden nicht etwa eingestellt, weil sich die Justiz nicht mit so einem Kindergartenkleinkram rumschlagen will, sondern weil die höchsten Stellen des Staates alarmiert wurden und Zeit brauchten sich dem überlegenen Wesen zu widersetzen.
Das Verfahren wegen der Versicherungsgeschäfte wurde nicht eingestellt, weil er die zu erwartende Freiheitsstrafe bereits in Untersuchungshaft abgesessen hatte, sondern weil man ihm so Recht geben konnte und zugleich die Lehnsherren nicht verärgerte.
Die Maßnahmen, die ja durchaus einer Resozialisierung förderlich sein könnten, greifen hier aber nicht, da für die erforderliche
Resozialisierung überhaupt eine Sozialisierung vorhanden sein muss. Das ist aber beim Jogginghosenkönig nicht der Fall. Man hat dem Troll also Futter gegeben. Und zwar ordentliche Portionen. Frei nach den (vermutlichen) Worten Alexandre Lacassagnes:
die Gesellschaft hat die Verbrecher, die sie verdient. Und durch das Mangelnde handeln der Justiz und der Ordnungsbehörden hat man sich diesen Täter herangezogen.
Er weint ganz fürchterlich darüber, dass ein Revisionsgericht an die Tatsachenermittlungen der unteren Instanz gebunden ist.
In einem früheren Prozess (ich weiß leider nicht mehr welcher das war) ließ er durchblicken, dass er sich erhoffte ein Bundesgericht als seine Bühne nutzen zu können. Frei ausgedrückt war sein Plan einen flammenden Auftritt, wie er in amerikanischen Gerichtsserien zu sehen ist, hinzulegen. Diese Bühne wird ihm aber nachhaltig verwehrt, da nun die Berufung ausschließlich gegen Urteile des Amtsgerichts möglich ist. Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichte gehen immer in Revision. Er kann sich also noch so sehr anstrengen, ihm wird es niemals nie gelingen, eine Tatsachenaufnahme vor einem Bundesgericht zu erreichen.
Das verursacht ganz große Egoschmerzen.