Damals wollte Fitzek beweisen, dass er Staatsgewalt hat und über seine Anhänger richtet.
Weswegen Fitze mit heißester Nadel seine "Gemeinschaftschutzgerichtsordnung" zusammen getippt hat, die nachgerade exemplarisch den Größenwahn sowie die Inkonsequenz und Inkompetenz dieses Justizklempers beweist. Denn die Gemeinschaftschutzgerichtsordnung ersetzt die
gesamte Strafgerichtbarkeit - und zwar auf kargen
sieben Seiten, die ganze Absätze auf Petitessen wie die Form der Unterschrift des Richters verschwendet. Der "mutmaßlich Fehlhandelnde" soll dabei mit Samthandschuhen zur Einsicht gebracht werden, während der Richter in Bezug auf den Fehlhandelnden zu einer Art "Sozialarbeiter de Luxe" mutiert.
Lustigerweise soll der Richter aber Zeugen, "die nachweislich die Unwahrheit sagen", eiskalt sofort in Haft nehmen. Und das alles auf Grundlage "der Gesetze", die es dummerweise nicht gibt, da sie durch die Gemeinschaftschutzgerichtsordnung ersetzt wurden. An anderer Stelle wird dem Richter - noch abstruser - empfohlen sich durch die (ersetzte) bundesrepublikanische Rechtsordnung "informieren" zu lassen; sich dabei aber keinesfalls von dort genannte Strafzumessungen irritieren zu lassen. Und im Zweifel steht natürlich "die Gerechtigkeit" über dem "niedergeschriebenen Recht". Was also die willkürlichen Auslegung dessen ist, was der Richter als Gerechtigkeit erachtet. Zumal die Aussage auch ein schönes Paradox ist, da es sich dabei um "niedergeschriebenes Recht" handelt, das unbeachtlich ist wenn es nicht der Gerechtigkeit dient und damit...
Kraut, Rüben, Unsinn. Und natürlich steht der nie überarbeitete Quark bis heute im "Reichsgesetzblatt" und ist somit die alleinige Basis jeglicher Strafgerichtbarkeit im KRD. Haben die Dummdödel, die vom Recht im Königreich faseln, diesen Schwachsinn jemals gelesen? Und falls ja, sollen sie mal bitte im gemäß Ordnung hinterlegten Urteil nachsehen wie der Herr Richter sein Urteil unterschrieben hat. Denn da ist die Gemeinschaftsschutzgerichtsordnung sehr penibel.
Die Signatur muß einen klaren Bezug zum Vor- und Familiennahmen des Richters haben und die Mindestanforderungen an eine Schrift erfüllen. Die Unterschrift muß dem Richter zuzuordnen sein.
Na? Steht da wirklich "Peter Fitzek"? Echt jetzt? Oder etwa nicht?
Ein hingekrakeltes "IF" gildet nicht. Das hat keinen Bezug zu seinem Namen und die "Mindestanforderungen an eine Schrift" (was immer das ist) kann man auch bezweifeln. In diesem Fall bitte ich um umgehende Einberufung eines Gemeinschaftsschutzgerichts, um den saumseligen Richter, der (wieder einmal) seine eigenen Gesetze ignoriert, zur Rechenschaft zu ziehen. In den nächsten 6 Monaten!