Autor Thema: Neues aus dem Königreich 10/2024 - Aufgestanden in Ruinen und dem Abgrund...  (Gelesen 14314 mal)

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Offline BlueOcean

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Das "Rechtssystem" des KRD ist unbestreitbar einmalig. Wo gibt es denn sonst ein Rechtssystem in dem nicht ein einziger Anwalt zugelassen ist und in dem der einzig bestallte Richter (ohne Ernennungsurkunde!) zugleich ohne jede Kontrolle allein über die Legislative, die Exekutive und die Judikative herrscht?

Wer sich da noch einreden kann, dass solcherlei Sumpf, Diktatur und Willkür das "viel bessere System" sei, muss grenzenlos unkritisch, unwissend, unterbelichtet und unlogisch sein.
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Offline lobotomized.monkey

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Edit haut mich mit dem Wiki:
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Peter_Fitzek

Um mal die Stelle aus dem Wiki zu zitieren:
Zitat
Trotzdem beschloss am 21.05.2021 die Strafabteilung des AG Wittenberg, dass die Strafaussetzung zur Bewährung des LG Halle aufrecht erhalten wird und legte eine Bewährungszeit von 2 Jahren fest.

Peter hat in Wittenberg seine "erzieherische Maßnahme" gegenüber der Frau sowie den heroischen Kampf gegen die Fascho-Soldaten kurz vor dem Auslaufen der Bewährung begangen. Ergibt ja auch Sinn, denn so kann er das KRD erneut versuchen lassen durch ein Gericht anzuerkennen.

Erkennt den Plan!
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Offline Neubuerger

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Am Rande erwähnt, lest mal etwas weiter, dann seht ihr die schöne Hintertür die Peter eingebaut hat und ihm ermöglichst für immer als Diktator zu herrschen.

Das ist wie beim Nigeria Scam: Wer dafür nicht empfänglich ist, nachdenkt und genau liest, fällt nicht drauf rein. Diese Leute sind also nicht die Zielgruppe. Von daher können wir uns zwar wundern, die Leute, die Peter weiterhin zulaufen und folgen, wird das nicht anfechten, da sie das nicht erkennen können oder wollen.
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Soso, im KRiD müssen Prozesse also innerhalb 6 Monaten abgeschlossen sein?

Wieso kommt mir da die Idee, jeden Pudel, inkl FITZEK, PETER, mal im KRD nach ihren "Gesetzen" anzuzeigen? Ja, ich weiß, es würde weder Ermittlungen noch Prozesse geben! Aber witzig wäre die Idee doch schon und vielleicht käme der ein oder andere mal auf die Idee, was für einem undemokratischen Wahnsinn er da folgt.
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Offline Karl Martell

Die Behauptung, "Art. 146 GG schon umgesetzt" zu haben, belegt beispielhaft Fitzeks Größnwahn. Wenige (1-2, zu KRD-Hochzeiten maximal 3) Dutzend Akive (nicht die eine fantastillionen Karteileichen!) setzen also etwas um, was für 82 Mio. gelten soll. Ahasoso.

Die Behauptung, im "Königreich" werde "nahezu ein jedes Verfahren" binnen 6 Monaten abgeschlossen, zeigt die himmelschreiende Inkompetenz des Zöpfchens in Justizorganisationssachen. Und zwar trotz seiner einschlägigen Erfahrungen mittendrin, statt nur dabei! Wer hat sich denn über mehrere Jahre hinweg durch die Instanzen geklagt, um festgestellt zu bekommen, dass er mit der Rückgabe des Führerscheins auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hatte. Trotz gegenteiligen Beratung durch Rico den recht Mäßigen...

Wenn die 6-Monatsfrist auch in der BRD gölte, wäre Fitzek aber nicht freigesprochen, sondern nur schneller rechtskräftig verurteilt worden. Was uns zum nächsten fundamentalen Justizirrtum Fitzeks bringt: Die Rechtsprechung heißt nicht so, weil sie ihm (also: IHM!) Recht zu geben hat.

Nebenbei: was meint Ihro Zöpfeligkeit wohl mit "nahezu ein jedes Verfahren"? Gibt es etwa auch im "Königreich" Verfahren, die länger dauern dürfen?


Edit korrigiert: Art. 146 GG. Mein Fehler, nicht der des Fönigs.
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2024, 18:51:36 von Karl Martell »
 
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Offline kairo

Die Behauptung, "Art. 149 GG schon umgesetzt" zu haben, belegt beispielhaft Fitzeks Größnwahn.

Oder seinen Schlafmangel. Nachdem er eine Verfassung für sein privates Königreich innerhalb einer Nacht zusammengehauen hatte, konnte er wohl in einer anderen Nacht auch nicht schlafen und hat eben das Grundgesetz noch ein wenig fortgeschrieben. In der den gewöhnlichen Sterblichen zugänglichen Fassung hat das nur 146 Artikel.

Die Behauptung, im "Königreich" werde "nahezu ein jedes Verfahren" binnen 6 Monaten abgeschlossen, zeigt die himmelschreiende Inkompetenz des Zöpfchens in Justizorganisationssachen.

Wie viele ordentliche Verfahren mit allem Drum und Dran hat es denn in seinem Imperium überhaupt schon gegeben? Braucht man das überhaupt dort, wo Recht und Gerechtigkeit von Natur aus herrschen?
 
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Offline Karl Martell

Oder seinen Schlafmangel. Nachdem er eine Verfassung für sein privates Königreich innerhalb einer Nacht zusammengehauen hatte, konnte er wohl in einer anderen Nacht auch nicht schlafen und hat eben das Grundgesetz noch ein wenig fortgeschrieben. In der den gewöhnlichen Sterblichen zugänglichen Fassung hat das nur 146 Artikel.

Mein Fehler, mein Schlafmangel! Er (also: ER!) hat Art. 146 GG korrekt zitiert. Ich hab's im Post korrigiert. Mea culpa, mea Maxima culpa. Ich gehe jetzt die Reptoställe putzen.

Wie viele ordentliche Verfahren mit allem Drum und Dran hat es denn in seinem Imperium überhaupt schon gegeben? Braucht man das überhaupt dort, wo Recht und Gerechtigkeit von Natur aus herrschen?
Diese eine schmierige Schmuddelfilmchengeschichte (nein, nicht die Pornos aus Fitzeks Videothekenzeiten-und nein, ich will hier nix verharmlosen oder tivialisieren). Damals wollte Fitzek beweisen, dass er Staatsgewalt hat und über seine Anhänger richtet. Sehr lange her und ich habe keine Ahnung, was am Ende die richtige Justiz draus gemacht hat, daher ohne konkrete Hinweise auf Namen, den exakten Strafvorwurf und ohne Nachweise.
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2024, 19:29:39 von Karl Martell »
 
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Offline Schattendiplomat

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Bei der geballten Inkompetenz von Peter und den Pudels halte ich eine Verfahrensdauer von 6 Monaten für unrealistisch und man kann viel reden solange es noch nie zum Ernstfall kam.
Wenn es dann doch länger dauert kann Diktator Peter ja noch immer seine Sonderrechte nutzen um das zu legitimieren.
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Offline BlueOcean

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Damals wollte Fitzek beweisen, dass er Staatsgewalt hat und über seine Anhänger richtet.

Weswegen Fitze mit heißester Nadel seine "Gemeinschaftschutzgerichtsordnung" zusammen getippt hat, die nachgerade exemplarisch den Größenwahn sowie die Inkonsequenz und Inkompetenz dieses Justizklempers beweist. Denn die Gemeinschaftschutzgerichtsordnung ersetzt die gesamte Strafgerichtbarkeit - und zwar auf kargen sieben Seiten, die ganze Absätze auf Petitessen wie die Form der Unterschrift des Richters verschwendet. Der "mutmaßlich Fehlhandelnde" soll dabei mit Samthandschuhen zur Einsicht gebracht werden, während der Richter in Bezug auf den Fehlhandelnden zu einer Art "Sozialarbeiter de Luxe" mutiert.

Lustigerweise soll der Richter aber Zeugen, "die nachweislich die Unwahrheit sagen", eiskalt sofort in Haft nehmen. Und das alles auf Grundlage "der Gesetze", die es dummerweise nicht gibt, da sie durch die Gemeinschaftschutzgerichtsordnung ersetzt wurden. An anderer Stelle wird dem Richter - noch abstruser - empfohlen sich durch die (ersetzte) bundesrepublikanische Rechtsordnung "informieren" zu lassen; sich dabei aber keinesfalls von dort genannte Strafzumessungen irritieren zu lassen. Und im Zweifel steht natürlich "die Gerechtigkeit" über dem "niedergeschriebenen Recht". Was also die willkürlichen Auslegung dessen ist, was der Richter als Gerechtigkeit erachtet. Zumal die Aussage auch ein schönes Paradox ist, da es sich dabei um "niedergeschriebenes Recht" handelt, das unbeachtlich ist wenn es nicht der Gerechtigkeit dient und damit...

Kraut, Rüben, Unsinn. Und natürlich steht der nie überarbeitete Quark bis heute im "Reichsgesetzblatt" und ist somit die alleinige Basis jeglicher Strafgerichtbarkeit im KRD. Haben die Dummdödel, die vom Recht im Königreich faseln, diesen Schwachsinn jemals gelesen? Und falls ja, sollen sie mal bitte im gemäß Ordnung hinterlegten Urteil nachsehen wie der Herr Richter sein Urteil unterschrieben hat. Denn da ist die Gemeinschaftsschutzgerichtsordnung sehr penibel.

Zitat von: §8 (2)
Die Signatur muß einen klaren Bezug zum Vor- und Familiennahmen des Richters haben und die Mindestanforderungen an eine Schrift erfüllen. Die Unterschrift muß dem Richter zuzuordnen sein.

Na? Steht da wirklich "Peter Fitzek"? Echt jetzt? Oder etwa nicht?

Ein hingekrakeltes "IF" gildet nicht. Das hat keinen Bezug zu seinem Namen und die "Mindestanforderungen an eine Schrift" (was immer das ist) kann man auch bezweifeln. In diesem Fall bitte ich um umgehende Einberufung eines Gemeinschaftsschutzgerichts, um den saumseligen Richter, der (wieder einmal) seine eigenen Gesetze ignoriert, zur Rechenschaft zu ziehen. In den nächsten 6 Monaten!
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Offline Neubuerger

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Und im Zweifel steht natürlich "die Gerechtigkeit" über dem "niedergeschriebenen Recht". Was also die willkürlichen Auslegung dessen ist, was der Richter als Gerechtigkeit erachtet.

Ja, das "gesunde Volksempfinden". Das hat ja schonmal sehr gut funktioniert.
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Offline Karl Martell

Und im Zweifel steht natürlich "die Gerechtigkeit" über dem "niedergeschriebenen Recht". Was also die willkürlichen Auslegung dessen ist, was der Richter als Gerechtigkeit erachtet.
Ja, das "gesunde Volksempfinden". Das hat ja schonmal sehr gut funktioniert.
Nicht.

Ohne Herrn Fitzek jetzt allzugroßes Unrecht anzutun, belegt auch das nur seine Durchschnittlichkeit, wenn überhaupt.

Da stümpert sich einer im Größenwahn ein Gesetz zusammen, hat aber (immerhin!) wenigstens die Andeutung des Hauchs eines Schattens der Spiegelung einer Fata Morgana einer Erkenntnis, dass ihm dieser Versuch nicht bis in die hinterste Ecke vollkommen gelungen sein könnte. Und was macht er? Es sein? Die massiven handwerklichen Fehler seines Opus Magnus bemerken? Oder die Komplexität der Materie? Neinnein! Niemals! Ein Herr Fitzek doch nicht! Immerhin meint er es ja "gut"! Und das, bitteschön, muss ja aber auch vom Juristenpack später bei der Rechtsanwendung ja auch mal anerkannt werden! Also wird noch ins Gesetz reingepresst, dass man bei der Auslegung nie vergessen darf, dass Petrosilius Wackelzopf es ja "gut" gemeint hat. Dass damit der Willkür Tür und Tor geöffnet wird, hat Fitzek im besten (und unwahrscheinlichsten) Fall nicht gemerkt und im schlimmsten Fall gewollt. Ist aber ok, weil: Pete-ER! hat's ja "gut" gemeint. Dass "gut gemeint" und "gut gemacht" zweierlei sind, bedarf-ach, vergiss es!

Solche Typen halten sich nur deshalb für unfehlbar, weil sie in ihrer Begrenztheit noch nicht einmal ihre Grenzen erkennen. "Erkenne Dich selbst", "Ich weiß, dass ich nichts weiß" usw. war nie Fitzeks Ding.

Off-Topic:
Hat nichts mit dem Thema zu tun, schoss mir nur eben durch den Kopf. Weil Reichis ja immer so gerne linguistische Überlegungen anstellen, hier ein Schmankerl zum Wochenende: "péter" ist Französisch für "furzen"...
 
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nullum crimen sine lege kennt das KRD nicht.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Karl Martell

Die schreiben das anders:

"Nullum crimen per Petrum".
 
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Die Worte "Gerechtigkeit" und "gesundes Volksempfinden" sind bei den Pudels doch eigentlich nur ein Code dafür, dass man sich ein Urteil im eigenen Sinne ermöglichen möchte auch im Falle, dass man im Unrecht ist.

Das ist nämlich der Punkt mit dem weder Peter noch die Pudels klar kommt: Man kann nun mal nicht immer Recht haben, manchmal liegt man auch falsch und Gerichte dienen dazu basierend auf Regeln die für Alle gelten das zu beurteilen.
Normale Menschen verstehen oft auch, dass man nicht immer Recht haben kann, ebenso wie, dass man nicht immer gewinnen kann. Das führt dann im besten Fall zu einer Anpassung des Verhaltens.

Nur die Pudels wollen das einfach nicht einsehen und daher stehen sie auch auf das System der KRiD GmbH wo man so man zufälligerweise in einem höheren Stand ist seine Meinung wer recht hat durchpressen kann.
Dabei vergessen sie, dass damit das klappt auch Leute und v.a. die Gegenseite unter einem sein muss, sonst steht man noch schlecht als im deutschen Rechtssystem.

Das werden sie aber erst merken als es zu spät ist, denn wie gesagt, in der KRiD GmbH gibt es defakto kein aktives Rechtssystem.
Ob das auf was dem Papier steht wirklich so funktioniert ist nicht bewiesen und zumindest zweifelhaft, gemäß diversen Leuten hier mit etwas Ahnung von dem Thema.
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Offline Leonidas

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Ich stelle mir gerade vor, was passiert, wenn ein KRD-Richter eine Gefängnisstrafe verhängen will. Wo wird dann der Delinquent untergebracht? Etwa im Schlossverlies? Ohne Schloss kein Verlies. Pech.
Oder vielleicht im Campinganhänger? Oder im gemieteten Dixieklo auf dem Lehngut? Schwierig.  ;D

 
Es genügt nicht, sich keine Gedanken zu machen. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
 
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