Autor Thema: Neues aus dem Königreich 08/2024 - die drohende WohnHaft in der BRD GmbH  (Gelesen 14678 mal)

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Offline c3c4

 
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Offline SchlafSchaf

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Wollte der KANNIX wirklich das nächste Grundstück "vereinnahmen"?

Im Vergleich zu anderen Immobilien ist das jedenfalls ein Schnapper
Zitat
Mit der Schloss-Besitzerin habe man sich auf einen Kaufpreis von 55.000 Euro geeinigt, erklärte Kögler.

Die Freien Sachsen Nazis drehen jedenfalls frei

« Letzte Änderung: 8. August 2024, 14:25:34 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Crawford

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Radio Erzgebirge brachte folgende Meldung zum Schloßkauf:
Zitat
Wildenfels verhindert Schlossverkauf an Reichsbürger
Zuletzt aktualisiert: 07.08.2024 | 08:01 Uhr
Die Stadt Wildenfels wird das Schloss Wiesenburg kaufen, für 55.000 Euro plus Nebenkosten. Das hat der Stadtrat am Dienstagabend einstimmig beschlossen. Damit sei verhindert worden, dass die denkmalgeschützte Immobilie in die Hände von Reichsbürgern gelangt, so Bürgermeister Tino Kögler. Konkrete Pläne habe die Stadt für den alten Herrschaftssitz noch nicht. Wenn sich ein Investor mit einem passenden Konzept meldet, sei man auch bereit, das Schloss weiterzuverkaufen, so Kögler.
Meldung vom 06.08.24 - Schloss Wiesenburg soll nicht in die Hände von Reichsbürgern fallen. Deshalb soll der Stadtrat Wildenfels, zu dem Wiesenburg gehört, am heutigen Dienstag beschließen, dass die Stadt die denkmalgeschützte Immobilie kauft. Das berichtet die Freie Presse. Das Blatt zitiert Bürgermeister Tino Kögler (parteilos), wonach es  fundierte Kenntnisse über einen bevorstehenden Verkauf an Einwohner des Landkreises gebe, die der Reichsbürgerszene zuzuordnen sind. Mit der Besitzerin, einer in Bayern lebenden Frau, sei sich die Stadt über den Kaufpreis in Höhe von 55.000 Euro einig - zuzüglich Nebenkosten. „Mit dem Kauf können wir Vorgängen wie in Eibenstock oder Halsbrücke vorbeugen.“ Schloss Wiesenburg hatte schon viele Eigentümer: Es war Herrschaftssitz, Armen- und Wohnhaus. 1996 privatisierte die Gemeinde das Schloss.
(https://www.radioerzgebirge.de/beitrag/reichsbuerger-greifen-nach-schloss-wiesenburg-stadt-will-es-nun-selbst-kaufen-835956/)
 
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Offline Knallfrosch

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Wäre es b´nicht besser gewesen, mit der Eigentümerin über den Verkauf zu verhandeln?
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Offline lobotomized.monkey

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Liebe Mitagenten und Mitagentinnen,
sollte euch das Salär der geliebten Staatsführung nicht ausreichen (und ihr lieber vegan als morgen Backfish essen wollen), dann sei diese Aufstiegsmöglichkeit euch an das Herz gelegt:
Zitat
Die Königsklasse.

Dein Bildungsweg zum lizenzierten Vortragsredner & Verantwortungsträger im KRD.

Du teilst die Vision des Königreiches Deutschland, hast die Fähigkeit andere Menschen zu begeistern und möchtest vollständig raus aus dem System "Bundesrepublik"? Dann bieten wir Dir ganz besondere Möglichkeiten zum Aufbau Deiner erfüllten Zukunft!

Unser Bildungsangebot zum lizenzierten Vortragsredner & Verantwortungsträger im KRD richtet sich an ungeimpfte Menschen in bestehenden Führungspositionen, an geübte Vortragsredner und an solche, die es werden wollen..

Datum:
17. - 19. September 2024
(im Großraum Dresden)


Weitere Informationen & Anmeldung:
👉 Zum Königsklasse Bildungsweg Vortragsredner & Verantwortungsträger im KRD
https://t.me/KoenigreichDeutschland/1620

Ich falle leider raus, so wegen Impfung. Das haben meine Eltern schon in meinen frühen Jahren versaut und mit Covid habe ich ordentlich nachgeholfen.
"It’s easy. A lobotomized monkey could do it."
"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
— Jasper Fforde
 

Offline Karl Martell

Nochmal zum Schloss in Wildenfels: Ich sehe noch keinen Beleg für einen royalen Erwerbsversuch. Die Medien schreiben nur von "Reichsbürgern". Das muss nicht zwingend Peter und seine lustige Pudelschar sein.
 

Offline Habra

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Zitat
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Unser Bildungsangebot zum lizenzierten Vortragsredner & Verantwortungsträger im KRD richtet sich an ungeimpfte Menschen in bestehenden Führungspositionen, an geübte Vortragsredner und an solche, die es werden wollen..
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Ich falle leider raus, so wegen Impfung. Das haben meine Eltern schon in meinen frühen Jahren versaut und mit Covid habe ich ordentlich nachgeholfen.

Momentmal, der Fönix ist doch in der ehemaligen DDR aufgewachsen. Da wurde er doch sowieso durchgeimpft. Wieso darf er jetzt noch im KRD Vorträge (oder was er halt dafür hält) halten? ;D
« Letzte Änderung: 9. August 2024, 19:10:07 von Habra »
 
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Offline Ba_al

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Ich bin nicht gegen Dengue-Fieber und japanische Enzephalitis geimpft.

Zählt das?
 
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Offline Gerntroll

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Wieso darf er jetzt noch im KRD Vorträge (oder was er halt dafür hält) halten?

Er, also ER, ist der einzige auserwählte, der in der Zeit zurückreisen kann. Jeden der Impfärzte, die an seine Haut wollten hat er gnadenlos verprügelt! Beweis gefällig? Woher kommen denn die ganzen Ärzte für Aufklärung? Die wurden alle von IHM auf den Pfad der Wahrheit gebracht!
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline Ba_al

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Es besteht ja mit dem KRD kein Zollabkommen, da ja die BRD GmbH nicht anerkannt wird.

Warum zieht man nicht einfach um Gebiete wie Halsbrücke einen Zaun und kassiert für jedes
Passieren Gebühren und erhebt für jedes Material, daß das Gebiet verlässt Zollgebühren und
auferlegt für manche Materialuen eine Ausfuhrbeschränkung. Usw.
 
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Offline Chemtrail-Fan

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Warum zieht man nicht einfach um Gebiete wie Halsbrücke einen Zaun und kassiert für jedes
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Lohnt nicht bei einem "Staat", bei dem es reicht, eine Streifenwagenbesatzung vorbeizuschicken, um den "Staat" dauerhaft zu annektieren (und niemand nimmt die Annektion zur Kenntnis, außer vielleicht die "Kuriositäten"-Kolumne der Tageszeitung).
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Knallfrosch

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Hier kommt Teil 2 des Prozessberichts von der königlichen Audienz am LG Dessau-Rosslau:

Ich weise erneut daraufhin, dass ich diesen nicht selbst verfasst habe, weil ich nicht vor Ort war. Ich verdanke den Text einem Kollegen, der anonym bleiben möchten. Herzlichen Dank!

Zitat
Teil 2
Die Strategie von Herrn Fitzek war etwas verwirrend. Zunächst kam er mit seiner Immunitätstheorie, die den Prozess grundsätzlich verhindern sollte. Da könnte man noch argumentieren, dass es ihm um die Bestätigung ging, dass das KRD ein Staat ist.
Danach wollte er den Prozess beendet haben, weil der Vorsitzende Richter – hier als Richter bezeichnet – sowie die Schöffen angeblich nicht vereidigt waren. Das hatte nun aber wirklich nicht mit dem KRD zu tun, sondern hätte nur BRiD-Recht betroffen.
Da das nicht funzte, ließ er sich dann ein und behauptete unschuldig zu sein. Da ging es ja um zwei Sachen:
-   Die behauptete Körperverletzung
-   Die behauptete Beleidigung
Die Einlassung von Herrn Fitzek brauche ich ja nicht in voller Länge und Breite wieder zu geben, da er die schriftliche Fassung ins Weltnetz gestellt hat.
Herr Fitzek räumte zunächst ein, dass er die Zeugin berührt hatte.
Er war beim Landkreis Wittenberg, da er ein Gespräch mit Herrn xy von der Führerscheinstelle führen wollte, aber keinen Termin hatte. Den begehrten Eingangsstempel für seinen Brief erhielt er nicht und er wollte den Brief auch nicht in den dortigen Postkasten einwerfen. Den Verweis auf eine mögliche Terminvereinbarung im Internet ignorierte er. Vielmehr wollte er sich eigenmächtig Zugang verschaffen und drängte sich dafür an der Zeugin vorbei. Da diese die Aufgabe hatte, niemanden ohne Termin durchzulassen, folgte sie ihm und wollte ihn aufhalten. In einer Art Notwehr habe er ihren Griff von seiner Jacke gelöst. Nun könnte man das unter schlechtem, in seinen Kreisen aber nicht unüblichem Benehmen subsummieren und kritisieren, dass ein Kampfsportler eine eher zierliche Frau nicht anzugehen habe. Allerdings kann so etwas auch eine Körperverletzung sein. Abzuwägen sind dabei u. a. die Folgen für die Betroffene. Sie könnte körperlich verletzt worden sein oder nach dem Vorfall psychische Probleme haben.
Im Weiteren kamen der Betroffenen zwei Bundeswehrsoldaten zu Hilfe, die in Coronazeiten an den Landkreis abgeordnet waren. Herr Fitzek räumte ein, dass er ein „emotionales Selbstgespräch“ geführt habe, in dem er den Begriff des „Faschismus“ verwendete. Also auch da prinzipiell eingelocht. Es gab dabei noch eine lustige Diskussion, ob es um „Faschisten“ oder um „Faschistenschweine“ ginge und ob man den zweiten Begriff als noch beleidigender empfinden würde. Herr H. brachte dazu sinngemäß das denkwürdige Argument, dass man Herrn Höcke ja auch als „Faschist“ bezeichnen dürfe und dies also quasi keine Beleidigung sei. Unterschiede zwischen Herrn Höcke und den Betroffenen sah er dabei wohl nicht.
Anschließend versuchte F. Widersprüche zwischen verschiedenen Protokollen – AG, Polizei, Arztbericht u. ä. aufzuzeigen. Ist ja auch sein gutes Recht. Hier zeigte sich mal wieder der geringe Wert des Beweismittels „Zeuge“. Folgende Probleme können auftreten:
-   Gibt es mehr als einen Zeugen, werden deren Angaben nie exakt gleich sein, außer, sie stimmen sich vorher ab
-   Je schneller und unübersichtlicher ein Geschehen abläuft, desto schwieriger wird es mit der Erinnerung
-   Wenn das Geschehen schon mehr als zwei Jahre her ist, schwindet die Erinnerung
-   Die schriftlichen Protokolle schreibt ja i. d. R. nicht der Zeuge, sondern die vernehmende Person. Gleiches gilt für ärztliche Befunde. So musste der Richter auch mehrfach korrigierend bemerken, dass der Zeuge dies nicht gesagt habe, sondern, dass es in Schriftstück xy so stehe
Der Angeklagte hat es hier naturgemäß leichter, da er sein einziger Zeuge ist. Weitere Zeugen für die Angaben von Herrn Fitzek – Zeuge L. und Zeuge U. sollten ja nur die Existenz und Mitführung der geheimnisvollen überschweren ledernen Aktentasche beweisen, die Herrn Fitzek angeblich dabei behinderte, die Betroffene beidhändig zu schlagen oder zu treten, gab es nicht.

Herr Fitzek unterbrach seine Verlesung nur, um über Schreibfehler in Protokollen herzuziehen um die Zeugen als ungebildet darzustellen oder um zu rufen „Hier habe ich ja § xx geschrieben, das muss aber § xy geschrieben. Dies rief er Richtung Publikum, wohl um seine Eigeständnis, er sei ein „juristischer Laie“ etwas abzumildern.
Um 13:15 Uhr hatte der Richter Gnade mit allen Beteiligten und entließ uns in eine kurze Pause bis 13:50 Uhr. Herr Fitzek wollte lieber gleich eine Vertagung, seine Bitte verhallte aber ungehört.
Um 13:50 Uhr sollte es weiter gehen, Herr Fitzek hatte aber seine Pizzapause noch nicht beendet. Obwohl sie sicher vegan war, musste er sie beiseitelegen und wieder die Bank drücken. Herr H. war auch noch nicht wieder da, was der Richter mit den Worten quittierte: Wenn H. erschöpft ist.
Um 13:55 Uhr ging es dann weiter. Herr Fitzek beklagte sich wortreich über die Presse und „Lügner und Betrüger“, die ihn politisch verfolgen würden. Sinngemäß würden alle unter einer Decke stecken. Den Prozess brachten solche Ausführungen natürlich nicht weiter. Es war mehr so eine Rede ans Publikum, das aber eigentlich auch lieber nach Hause wollte.

Zum Publikum: Gerichtsverfahren sind öffentlich. Man kann zuhören, hat aber gewisse Regeln zu beachten. Das Landgericht Dessau Roßlau hatte zwar eine Eingangskontrolle, sammelte aber keine Handys ein. Das kann auf besondere Liberalität oder wenig Erfahrung mit dem Klientel hindeuten. Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Internet noch Livemitschnitte auftauchen werden. Als Publikum steht man auf, wenn der Vorsitzende Richter samt Schöffen den Raum betreten. Das klappte auch ganz gut, aber Herr Fitzek fühlte sich dazu bemüßigt dem Publikum zuzurufen „Nur beim ersten Mal aufstehen“. Der Kommentar von vorne dazu: „Eigentlich nicht“. Herr Fitzek dazu: „Oh“. Dabei ist er ja eigentlich schon ein ganz erfahrener Kunde bei Gericht.
Das Publikum hatte nicht so ganz erfasst, dass man bei der Verhandlung den Mund hält und das Handy ausschaltet. Der Richter war da aber sehr nachsichtig. Während der Einlassung ging dann ein Zettel herum, mit der Angabe, ein Schöffe habe über einen Zeitraum von 5 Minuten geschlafen. Man solle das mit seiner Unterschrift bestätigen. Das war natürlich nur ein dünner Rettungsstrohhalm, bzw. Zopf.
Um 14:38 Uhr war Herr Fitzek dann am Ende. Mit den Seiten und der königlichen Contenance. Er atmete schwer und schien dann kurz von der Verschwörung gegen ihn so bedrückt, dass er weinte. Ob das nur eine schlechte Showeinlage fürs Publikum war? Herr H., der inzwischen wieder neben ihm saß und irgendwann wieder auf- und in den Sitzungsverlauf eingetaucht war, war offensichtlich wenig beeindruckt und bat jedenfalls nicht um eine Pause für seine Mandantschaft, sondern legte sein Handy weg und verkündete eine „Verteidigererklärung“.

Der Richter hätte Herrn Fitzek beschuldigt sich den Beschuldigungen nicht stellen zu wollen, aber, er wolle gegen Ungerechtigkeiten kämpfen. Jetzt kam die angekündigte Dalai-Lama-Nummer. Eine Strafbarkeit gegen die Soldaten komme nicht in Frage, da Herr Fitzek der Meinung sei, dass der Einsatz der Soldaten eben Faschismus sei. Gleich nach dem Dalai Lam kam dann Höcke dran. Und außerdem sei im Strafantrag der 7.4. angegeben, was ja nicht stimme und jetzt sei die Dreimonatsfrist zum Strafantrag wegen Beleidigung abgelaufen. Vermutlich habe es ein Gerangel gegeben, da käme Fahrlässigkeit noch in Frage. Der Zeuge – im gesamten Text wird hier kein Geschlecht angegeben – sei ja durch seinen heutigen Beruf so etwas gewöhnt. Sie habe ein Glaubwürdigkeitsproblem und lüge über die Folgen des „Gerangels“.

Um 14:55 Uhr wurde dann die Geschädigte als erste Zeugin aufgerufen. Bei der Bewertung von Zeugenaussagen wird zunächst geschaut, ob sie sogenannten „Belastungseifer“, persönliche Gründe haben, den Angeklagten zu belasten oder sich finanzielle Vorteile vom Prozess versprechen. H. war sich nun sicher, einer großen Sache auf der Spur zu sein. Die Geschädigte hatte nach dem Vorfall eine Ausbildung als Rettungssanitäterin begonnen und auch erfolgreich abgeschlossen. Sie sei also quasi persönliche Angriffe gewohnt und hätte sich nicht so wegen Herrn Fitzeks „Gerangel“ anstellen sollen.
Bedauerlicherweise – für Herrn Fitzek – hatte die Geschädigte aber keinen näheren Kontakt zu Herrn Fitzek und machte auch keine Schmerzensgeldzahlungen geltend und behauptete auch nicht, dass sie ihre damalige Tätigkeit wegen des „Schubses“ von Herrn Fitzek nicht mehr ausüben konnte und deshalb umschulen musste. Die physischen und psychischen Auswirkungen seien über die Zeit abgeklungen und heute nicht mehr vorhanden.

H. bohrte weiter und beantragte um 15:38 Uhr schriftlich zu protokollieren, dass die Polizei Herrn Fitzek als „König von Deutschland“ bezeichnet habe. Der Richter lehnte dies ab. Herr H. echauffierte sich darauf hin, dass der Richter einen Revisionsgrund nacheinander schaffe. Der Richter bekomme eine Anzeige wegen Rechtsbeugung oder sei dies ein Anfängerfehler?

Das Gericht zog sich um 15:46 Uhr zurück und verkündete um 15:57 Uhr, dass der Beschluss so bleibe wie verkündet. H. bemerkte darauf hin, er brauche eine Minute. Der Richter sagte nur trocken – dann müssen Sie mal laufen (Das Gericht zog sich immer in den Nebenraum zurück – für Herrn H. blieb nur der Platz vor dem Kaffeeautomaten)

Herr H. kündigte nun einen neuen Befangenheitsantrag an und bat dafür um 30 Minuten Auszeit. Der Richter verwies ihn darauf, dass er das Teil auch ohne Rechtsverlust später stellen könne, die Zeugen warteten schließlich schon ca. 7 Stunden auf dem Flur.

Nun geht es weiter und H. will am Richtertisch noch ein paar Fotos zeigen. Die Beschuldigte solle auch nach vorne kommen – was der Richter mit einem erneuten „Nö“ zurückwies. Wer wann was machen soll, legt eben nicht ein robenloser Ex-RA H. fest, sondern der Vorsitzende Richter.
Im Weiteren geht es um mögliche Tritte und Herr Fitzek fühlt sich bemüßigt tretenderweise zu demonstrieren, wie er die Geschädigte zugerichtet hätte, wenn er es nur gewollt hätte. Eine Szene wie aus Wittenberger-Ninja Teil 99, nur noch lächerlicher. Der Richter bat ihn, sich wieder zu setzen.

Um 16:37 Uhr war die Befragung vorbei. Eben hatte Herr H. noch von Lügen fabuliert, aber nun wurde sie, unter allgemeinem Nicken, unvereidigt entlassen.

Eine kleine Anmerkung von mir: Es wurde tatsächlich als ausreichend angesehen, dass die Prozessteilnehmer nur beim ersten Eintreten des Gerichts aufstehen müssen. Da hatte ich vor Jahren mal eine Diskussion mit einem VorsRiLG, wobei ich auch kein Problem damit habe, mehrmals aufzustehen. Ich habe die Entscheidung irgendwo, wenn jemand Interesse hat, bitte melden.
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Offline lobotomized.monkey

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Täte man dies, dann wäre es die Anerkennung des KRDs, außer, die BRD GmbH handelte gegen ihre eigenen Gesetze, womit bewiesen wäre, dass die BRD GmbH ein Unrechtsstaat wäre und das KRD eine Alternative (ich habe die Bewertung bewusst rausgelassen).
Die Diktatur macht das aber nicht, sondern hat einen Weg gefunden, die illegal das Eigentum der Person Peter Fitzek zu beschlagnahmen oder Auflagen durchzusetzen. Das ist ein fast sicheres Indiz in Augen der Pudel, dass man kurz vor der Anerkennung steht. Der Menschensohn Peter hat also alles unter Kontrolle, es ist nur eine Frage der Zeit.

Anmerkung: War nicht ganz einfach den Text so zu schreiben (wegen Logik), dennoch glaube ich die Logik der Pudel im Ansatz getroffen zu haben.
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Offline Karl Martell

Das mit der fehlenden Vereidigung des Richters hatte Fitzelchen, der Powerjurist, schob selber als großen - ja was eigentlich??? - Beleg für seine intelektuelle Inkontinenz vorgetragen. Weil der Reichi von heute meint, dass jeder Richter vor Prozessbeginn erst mal schwören muss, Schnaken vom Deutschen Folg abzuwiehern. Oder so. Dass der Richter zu diesem Zeitpunkt schon etliche verfahrensleitende Maßnahmen ergriffen hat, wie zB die Anklage der StA überhaupt zuzulassen: Tja. Auch egal. Passt nicht ins Weltbild, kann man ignorieren.

Sehr peinlich auch die Versuche eines 59jährigen, vor Gerichte Karate Kid zu spielen. Wirklich: ohne Worte  :facepalm:
 
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Offline Lonovis

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Mal so als juristischer Laie gefragt: muss ein Richter in Deutschland einen Eid oder so etwas ablegen?

Dummheit schützt vor Strafe nicht!

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