Prozessbericht 2. Tag (31.07.2024), Teil 1:
Disclaimer:
Dieser Bericht stammt nicht von mir. Ich war auch nicht vor Ort. Jemand anderes hat sich freundlicherweise bereit erklärt, am Prozess teilzunehmen und hierüber zu berichten. Hierfür herzichen Dank. Die Person möchte aber anonym bleiben.
Kurze Nachlese zum Prozess am 31.07.2024 – Teil 1
Formales
AZ. 4NBs394 Js 11964/22 (148/23), 4. Kleine Strafkammer, Beginn 9:00 Uhr am 31.07.2024, Ende um 18:42 Uhr, Saal 18 am Landgericht Dessau-Roßlau
Fortsetzungstermin am 21.08.2024 um 12:00 Uhr, Saal 28 (kleiner Saal mit wenigen Zuschauerplätzen)
Vors. Richter a. LG K.
Zwei Schöffen
Staatsanwalt X
RA T. Rechtsberater Frank Hannig (H.), RAin M. mal mit und mal ohne Robe, saß aber nicht dauernd bei dem Verteidigerteam
Die „Presse“ in Form der Bild mit Herrn H. (zeitweise)
Ca. 20 Zuschauer
Kurze Beschreibung der Hauptpersonen
Richter K.: Ein erfahrener Fuchs, der mit Sicherheit schon mehr als Hühnerdiebe gesehen hat. Führte ruhig und besonnen durchs Programm und reagierte auf Anwürfe der Rechtsbeugung mit – dann zeigen Sie mich eben an. Ließ den Angeklagten zunächst viel reden, gab ihm dann aber auf still zu sein, wenn er das Wort nicht habe. Wies auch darauf hin, dass man auch ohne den Angeklagten verhandeln könne, wenn dieser übermäßig störe.
Sein trockener Humor blitzte oftmals in Bezug auf Herrn Hannig durch.
Staatsanwalt X.: Der weisungsgebundene Staatsanwalt, die scharfe Geissel der BRiD-GmbH hatte kein Sprechrolle und auch nichts zu lesen mit.
Der Pflichtverteidiger T.: Hörte ruhig zu und hatte ein paar vernünftige Fragen an die Zeugen zu Diskrepanzen in den Aussagen am AG und am LG. Ausgeprägten Kontakt mit den anderen Rechtsvertretern auf seiner Bank hatte er eher nicht.
Der Rechtsberater H.: Herr H. ist ja aus Gründen kein RA mehr und so durfte er vor Gericht keine Robe tragen. Das traf in sichtlich. Ansonsten flanierte er durch den Saal, kam aus Pausen verspätet oder mahnte Pausen für sich selber an. Seine Ausführungen empfand ich teilweise als etwas merkwürdig. Er verglich Herrn Fitzek mit dem Dalai Lama, was schon aus religiöser Sicht für Gottes Sohn unzutreffend sein dürfte, und hörte manchmal einfach nicht zu, was zu slapstickartigen Szenen führte. Bei einer Zeugenvernehmung rief er dem Richter zu: „Ich bewahre Sie jetzt vor einem absoluten Revisionsgrund. Sie haben den Zeugen nicht belehrt!“ Öh, doch gerade eben. Der Akteninhalt war ihm auch nicht immer so ganz geläufig, den kannte sogar Herr Fitzek besser, aber der war ja auch am „Geschehen“ beteiligt. Ansonsten versuchte H. sich kollegial an den Richter heran zu wanzen, was aber an diesem abperlte. Auch diverse Wünsche, was ins Protokoll aufzunehmen sei, waren erfolglos. Auch die Schöffen waren Ansprechpartner von Herrn H. Sie sollten nicht aus dem Bauch heraus urteilen, aber auch Verständnis für Herrn Fitzek zeigen -na, ja, gleichzeitig etwas schwierig. In einer kurzen Pause während einer Vernehmung eines Zeugen, setzte er sich dann zu diesem auf eine Bank im Wartebereich und sprach mit dem Zeugen. Hätte ich als RA nicht gemacht, aber, er ist ja auch keiner mehr.
Schön war auch, dass er Fitzeks hantieren am Handy so kommentierte: Er spielt nicht „Lost Kingdoms“.
Rechtsanwältin M.: Saß mal im Publikum ohne Robe, mal mit auf der Bank mit Robe. Reichte H. manchmal Zettel zu, hatte sonst aber keine besondere Rolle.
Der Angeklagter F.: Er bat den Richter im Prozess um korrekte Anrede. Entweder „Majestät“ oder „Angeklagter“. Herr Fitzek ginge gar nicht. Person natürlich auch nicht, obwohl ihm in Bezug auf seine Unterstützer „Personen“ selber rausrutschte. Aber, die sind ja auch nicht mal Deme! In bekannter Wahnier bezeichnete er sich als WIR, ebenfalls nicht ganz durchgängig. Interessant waren auch weitere Selbsteinschätzungen:
- Ich bin juristischer Laie
- Ich schlage keine Frauen
- Ich tue alles aus Liebe
- Ich will das Recht entwickeln und den bevorstehenden Krieg verhindern
Als Gottes Sohn sollte dieses ja selbstverständlich sein und wäre für IHN ohnehin mit links zu erreichen. Mit seiner feinen Nase bemerkte er schnell, dass ein Einschleimen beim Richter zwecklos war. Also betuttelte er die Schöffen, was man schön am Verteilen von Schriftstücken erkennen konnte. Erst Schöffe rechts, dann Schöffe links, dann der Richter in der Mitte. Ansonsten versuchte er sich vor seinem Publikum zu präsentieren, was manchen überflüssigen Wortbeitrag erklären dürfte.
Er sei auch kein normaler Straftäter. Seine Vorstrafen hätte er nur, weil er aus verschiedenen Gründen, Prozesse einfach nicht weiter bis zum Gewinn führe.
Angeklagter Vorwurf?: Eigentlich ganz einfach. Für Nicht-Juristen: A schlägt B und beleidigt die dazu kommenden C und D. Tausendfach pro Jahr verhandelt. Also Körperverletzung und Beleidigung.
Wie lief es denn so? Zunächst versuchte Herr Fitzek es mit seiner Immunität. Seiner Einschätzung nach ist er ein Staatsoberhaupt und unterliegt damit nicht der Zuständigkeit des Landgerichtes Dessau-Roßlau. Zur Frage, ob das KRD ein Staat sei, stellte er mehrere Beweisanträge, über die das Gericht befinden müsse. Das waren sinngemäß:
- BA 1: Ein Staatsvolk existiert
o Beweis: Er könne ja alle Namen seiner Staatsangehörigen vorlesen.
- BA 2: Ein Staatsvolk existiert
o Der Zeuge B. könne dazu auch Auskunft geben
- BA 3: Die Angeschlossenen erkennen das KRD an
o Der Zeuge G. könne dies bestätigen
- BA 4: Das KRD sei öffentlich am 16.09.2012 vor 650 Teilnehmern gegründet
o Der Zeuge S. könne bestätigen, dass das Video dazu echt sei
- BA 5: Das KRD besitze ein Staatsgebiet, dies sei sogar größer als das des Vatikans
o Beweis seien die Angaben aus dem Liegenschaftskataster
Leider wurden die Anträge sämtlich abgelehnt. Die angegebenen Zeugen seien z. B. ungeeignet. Dies erregte dann H. der eine Erklärung dafür wollte, warum die Zeugen ungeeignet seien. Dazu wurde vom Richter freundlich auf das Protokoll verwiesen. Am Ende fasste der Richter zusammen, dass der Angeklagte der Strafgewalt der BRiD unterliege, das sei eine Rechtstatsache.
Nun versuchte es Herr Fitzek mit dem Richtereid. Er habe einen Kommentar zum Richtergesetz, ob er den dem Richter mal zeigen solle. Der lehnte freundlich ab, er kenne das Gesetz. Fitzek verlangte nun einen Eid des Richter in der öffentlichen Verhandlung. Als „juristischer Laie“ hatte er leider nicht verstanden, dass das ein einmaliges Event ist. Insofern teilte der Richter ihm nur mit, dass dies vor ca. 30 Jahren erfolgt sein. Herr Fitzek war nun der Meinung, dass der Eid nach 30 Jahren abgelaufen sei. Während die beteiligten berobten Juristen ziemlich verzweifelt an die Saaldecke schauten, empfand der Angeklagte nun Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters und schätzte ein, dass nicht nach Recht und Gesetz gehandelt worden wäre. Er nahm Willkür und „Verfassungshochverrat“ wahr, da der Richter nicht prüfe, ob Immunität vorliege. Gleichzeitig forderte er den Eid ein.
Damit war es bereits 10:46 Uhr. H. formulierte nun einige Punkte:
- Der Angeklagte begehre Info, warum es „ungeeignete“ Zeugen seien
- Es sei kein Richtereid erfolgt und keine Protokolle dazu vorgelegt worden
- Der Angeklagte sei vom Richter herabgewürdigt worden – „unqualifizierter Vortrag“
Der Richter solle protokollieren, dass sich der Angeklagte den Antrag zu eigen mache. Der Richter wies ihn darauf hin, dass Herr Fitzek den Antrag ja selber gestellt habe. Um 11:27 Uhr wurde der Ablehnungsantrag dann verworfen. H. rügte diese Entscheidung und bat darum die Klimaanlage einzuschalten. Der Richter lehnte dies mit einem „Nö“ ab. Sie sei zu laut.
Teil 2 wird sich dann mit dem angeklagten Tathergang und der Zeugenvernehmung beschäftigen.