Autor Thema: Neues aus dem Königreich 08/2024 - die drohende WohnHaft in der BRD GmbH  (Gelesen 15496 mal)

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Offline Knallfrosch

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Dann sollte Peter aber schleunigst neben dem Gemeindewechsel auch den Wechsel von Bundesländern und föderalen Staaten anbieten. Dann muss auch die Preisliste ergänzt werden.
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Offline Schattendiplomat

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Was die ganzen „Staatsgründer“ immer vergessen ist, dass es völkerrechtswidrig ist auf dem Boden eines anderen Staates einen eigenen zu gründen.

Die ganze Logik um Sezession die Herr Peter Fitzek sich ausgedacht hat ist aus vielen Aspekten völkerrechtswidrig.
Ich persönlich finde ja, dass jemand der selbst gegen Völkerrecht verstösst sich eher nicht darauf berufen sollte.
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Offline Prahlhans

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#Du möchtest Frieden, Freiheit und Wohlergehen für alle Menschen?
#freies und friedliches Leben
#Vermehre mit deinen Taten die Liebe in der Welt!
#lieber friedlich neue Gemeinwohlstrukturen aufbauen, welche die freie Entfaltung der Menschen fördern!

Das sind alles Aussagen, die sich auf der KRD Seite finden lassen.
Unabhängig davon, ob das KRD ein Staat ist, der Führerschein ein vermeintliches Menschenrecht oder der Bezopfte Dauerimmunität reklamiert, stelle ich die Frage:

Hast du die Frau körperlich bedrängt oder nicht? Ja oder nein?

Der ganze Rest ist doch egal? Da muss doch mal ein Pudel sagen: Hey, egal was wir sind, so möchte ich nicht leben!



Offline knautschzone

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Ja, schon. Herr Peter Fitzek möchte aber den Freifahrschein, sich auf fremdem Staatsgebiet aufführen zu können, wie es ihm beliebt und dafür noch den roten Teppich ausgerollt bekommen. Ohne sich im Gegenzug wie ein König benehmen zu müssen. Er möchte ein fremdes Staatsgebiet aus- und benutzen dürfen ohne Gegenleistung. Sowohl die Einrichtungen wie Straßen und Gebäude als auch Dienstleistungen, und das hop hop.  Nicht mal gutes Benehmen hat er dafür anzubieten, geschweige denn, sich an die Regeln und Gesetze des Fremdstaates zu halten oder gar dafür zu zahlen.

Und wenigstens ein kleines Scheibchen davon wollen seine Pudels auch. Zumindest keine Steuern zahlen. Das ist ein Motiv von vielen Anhängern. . Von wegen Liebe und Gedöns. Davon wird nur geredet. Das kann ich denen einfach nicht abkaufen.
« Letzte Änderung: 1. August 2024, 23:16:58 von knautschzone »
Ich weiß, daß ich nichts weiß. Also erzähl mir nix.
 
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Online califix

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Hast du die Frau körperlich bedrängt oder nicht? Ja oder nein?
Hat er doch erklärt, er hatte sie in Notwehr angegriffen und verprügelt und obwohl er in Panik war hatte er die Situation dabei immer unter Kontrolle. Die beiden Soldaten, die dann eingeschritten sind haben sich dagegen strafbar gemacht, denn selbst Nothilfe ist ihnen ja auf dem Boden der Bundesrepublik nicht erlaubt. Das ist keineswegs ein Widerspruch, das ist die Fönichliche Logik in Verbindung mit einem klitzekleinen Anfall von Größenwahn.
 
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Offline Froschkönig

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Was die ganzen „Staatsgründer“ immer vergessen ist, dass es völkerrechtswidrig ist auf dem Boden eines anderen Staates einen eigenen zu gründen.

Ganz so einfach ist es nicht: https://verfassungsblog.de/voelkerrecht-und-sezessionen-legitimitaet-nur-fuer-einigungswillige/

Zitat
Doch bei der Frage, ob bzw. wann Sezessionen legitim sind, betreibt das Völkerrecht eine Art Versteckspiel mit Verfassungsrecht und Politik. Weder statuiert es ein ausdrückliches Recht auf Sezession noch verbietet es dieselbe, sondern überlässt es grundsätzlich dem jeweiligen nationalen Verfassungsrecht, ihre Rechtmäßigkeit zu beurteilen.

Die liechtensteinische Verfassung ermöglicht z.B. den einzelnen Gemeinden in Artikel 4 die Sezession, falls sie der Meinung sind, dass Liechtenstein zu groß ist:

Zitat
2) Den einzelnen Gemeinden steht das Recht zu, aus dem Staatsverband auszutreten. Über die Einleitung des Austrittsverfahrens entscheidet die Mehrheit der dort ansässigen wahlberechtigten Landesangehörigen. Die Regelung des Austrittes erfolgt durch Gesetz oder von Fall zu Fall durch einen Staatsvertrag. Im Falle einer staatsvertraglichen Regelung ist nach Abschluss der Vertragsverhandlungen in der Gemeinde eine zweite Abstimmung abzuhalten.

Das ist aber in diesem Fall irrelevant, weil sich einen Mantel aus dem Kostümverleih umhängen, "Also sprach Zarathustra" spielen und ein Blatt Papier unterschreiben keine Staatsgründung ist.
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Offline Knallfrosch

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Prozessbericht 2. Tag (31.07.2024), Teil 1:

Disclaimer:
Dieser Bericht stammt nicht von mir. Ich war auch nicht vor Ort. Jemand anderes hat sich freundlicherweise bereit erklärt, am Prozess teilzunehmen und hierüber zu berichten. Hierfür herzichen Dank. Die Person möchte aber anonym bleiben.


Kurze Nachlese zum Prozess am 31.07.2024 – Teil 1

Formales
AZ. 4NBs394 Js 11964/22 (148/23), 4. Kleine Strafkammer, Beginn 9:00 Uhr am 31.07.2024, Ende um 18:42 Uhr, Saal 18 am Landgericht Dessau-Roßlau
Fortsetzungstermin am 21.08.2024 um 12:00 Uhr, Saal 28 (kleiner Saal mit wenigen Zuschauerplätzen)
Vors. Richter a. LG K.
Zwei Schöffen
Staatsanwalt X
RA T. Rechtsberater Frank Hannig (H.), RAin M. mal mit und mal ohne Robe, saß aber nicht dauernd bei dem Verteidigerteam
Die „Presse“ in Form der Bild mit Herrn H. (zeitweise)
Ca. 20 Zuschauer

Kurze Beschreibung der Hauptpersonen

Richter K.: Ein erfahrener Fuchs, der mit Sicherheit schon mehr als Hühnerdiebe gesehen hat. Führte ruhig und besonnen durchs Programm und reagierte auf Anwürfe der Rechtsbeugung mit – dann zeigen Sie mich eben an. Ließ den Angeklagten zunächst viel reden, gab ihm dann aber auf still zu sein, wenn er das Wort nicht habe. Wies auch darauf hin, dass man auch ohne den Angeklagten verhandeln könne, wenn dieser übermäßig störe.
Sein trockener Humor blitzte oftmals in Bezug auf Herrn Hannig durch.

Staatsanwalt X.: Der weisungsgebundene Staatsanwalt, die scharfe Geissel der BRiD-GmbH hatte kein Sprechrolle und auch nichts zu lesen mit.

Der Pflichtverteidiger T.: Hörte ruhig zu und hatte ein paar vernünftige Fragen an die Zeugen zu Diskrepanzen in den Aussagen am AG und am LG. Ausgeprägten Kontakt mit den anderen Rechtsvertretern auf seiner Bank hatte er eher nicht.

Der Rechtsberater H.: Herr H. ist ja aus Gründen kein RA mehr und so durfte er vor Gericht keine Robe tragen. Das traf in sichtlich. Ansonsten flanierte er durch den Saal, kam aus Pausen verspätet oder mahnte Pausen für sich selber an. Seine Ausführungen empfand ich teilweise als etwas merkwürdig. Er verglich Herrn Fitzek mit dem Dalai Lama, was schon aus religiöser Sicht für Gottes Sohn unzutreffend sein dürfte, und hörte manchmal einfach nicht zu, was zu slapstickartigen Szenen führte. Bei einer Zeugenvernehmung rief er dem Richter zu: „Ich bewahre Sie jetzt vor einem absoluten Revisionsgrund. Sie haben den Zeugen nicht belehrt!“ Öh, doch gerade eben. Der Akteninhalt war ihm auch nicht immer so ganz geläufig, den kannte sogar Herr Fitzek besser, aber der war ja auch am „Geschehen“ beteiligt. Ansonsten versuchte H. sich kollegial an den Richter heran zu wanzen, was aber an diesem abperlte. Auch diverse Wünsche, was ins Protokoll aufzunehmen sei, waren erfolglos. Auch die Schöffen waren Ansprechpartner von Herrn H. Sie sollten nicht aus dem Bauch heraus urteilen, aber auch Verständnis für Herrn Fitzek zeigen -na, ja, gleichzeitig etwas schwierig. In einer kurzen Pause während einer Vernehmung eines Zeugen, setzte er sich dann zu diesem auf eine Bank im Wartebereich und sprach mit dem Zeugen. Hätte ich als RA nicht gemacht, aber, er ist ja auch keiner mehr.
Schön war auch, dass er Fitzeks hantieren am Handy so kommentierte: Er spielt nicht „Lost Kingdoms“.

Rechtsanwältin M.: Saß mal im Publikum ohne Robe, mal mit auf der Bank mit Robe. Reichte H. manchmal Zettel zu, hatte sonst aber keine besondere Rolle.

Der Angeklagter F.: Er bat den Richter im Prozess um korrekte Anrede. Entweder „Majestät“ oder „Angeklagter“. Herr Fitzek ginge gar nicht. Person natürlich auch nicht, obwohl ihm in Bezug auf seine Unterstützer „Personen“ selber rausrutschte. Aber, die sind ja auch nicht mal Deme! In bekannter Wahnier bezeichnete er sich als WIR, ebenfalls nicht ganz durchgängig. Interessant waren auch weitere Selbsteinschätzungen:
-   Ich bin juristischer Laie
-   Ich schlage keine Frauen
-   Ich tue alles aus Liebe
-   Ich will das Recht entwickeln und den bevorstehenden Krieg verhindern

Als Gottes Sohn sollte dieses ja selbstverständlich sein und wäre für IHN ohnehin mit links zu erreichen. Mit seiner feinen Nase bemerkte er schnell, dass ein Einschleimen beim Richter zwecklos war. Also betuttelte er die Schöffen, was man schön am Verteilen von Schriftstücken erkennen konnte. Erst Schöffe rechts, dann Schöffe links, dann der Richter in der Mitte. Ansonsten versuchte er sich vor seinem Publikum zu präsentieren, was manchen überflüssigen Wortbeitrag erklären dürfte.
Er sei auch kein normaler Straftäter. Seine Vorstrafen hätte er nur, weil er aus verschiedenen Gründen, Prozesse einfach nicht weiter bis zum Gewinn führe.

Angeklagter Vorwurf?: Eigentlich ganz einfach. Für Nicht-Juristen: A schlägt B und beleidigt die dazu kommenden C und D. Tausendfach pro Jahr verhandelt. Also Körperverletzung und Beleidigung.

Wie lief es denn so? Zunächst versuchte Herr Fitzek es mit seiner Immunität. Seiner Einschätzung nach ist er ein Staatsoberhaupt und unterliegt damit nicht der Zuständigkeit des Landgerichtes Dessau-Roßlau. Zur Frage, ob das KRD ein Staat sei, stellte er mehrere Beweisanträge, über die das Gericht befinden müsse. Das waren sinngemäß:
-   BA 1: Ein Staatsvolk existiert
o   Beweis: Er könne ja alle Namen seiner Staatsangehörigen vorlesen.
-   BA 2: Ein Staatsvolk existiert
o   Der Zeuge B. könne dazu auch Auskunft geben
-   BA 3: Die Angeschlossenen erkennen das KRD an
o   Der Zeuge G. könne dies bestätigen
-   BA 4: Das KRD sei öffentlich am 16.09.2012 vor 650 Teilnehmern gegründet
o   Der Zeuge S. könne bestätigen, dass das Video dazu echt sei
-   BA 5: Das KRD besitze ein Staatsgebiet, dies sei sogar größer als das des Vatikans
o   Beweis seien die Angaben aus dem Liegenschaftskataster

Leider wurden die Anträge sämtlich abgelehnt. Die angegebenen Zeugen seien z. B. ungeeignet. Dies erregte dann H. der eine Erklärung dafür wollte, warum die Zeugen ungeeignet seien. Dazu wurde vom Richter freundlich auf das Protokoll verwiesen. Am Ende fasste der Richter zusammen, dass der Angeklagte der Strafgewalt der BRiD unterliege, das sei eine Rechtstatsache.
Nun versuchte es Herr Fitzek mit dem Richtereid. Er habe einen Kommentar zum Richtergesetz, ob er den dem Richter mal zeigen solle. Der lehnte freundlich ab, er kenne das Gesetz. Fitzek verlangte nun einen Eid des Richter in der öffentlichen Verhandlung. Als „juristischer Laie“ hatte er leider nicht verstanden, dass das ein einmaliges Event ist. Insofern teilte der Richter ihm nur mit, dass dies vor ca. 30 Jahren erfolgt sein. Herr Fitzek war nun der Meinung, dass der Eid nach 30 Jahren abgelaufen sei. Während die beteiligten berobten Juristen ziemlich verzweifelt an die Saaldecke schauten, empfand der Angeklagte nun Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters und schätzte ein, dass nicht nach Recht und Gesetz gehandelt worden wäre. Er nahm Willkür und „Verfassungshochverrat“ wahr, da der Richter nicht prüfe, ob Immunität vorliege. Gleichzeitig forderte er den Eid ein.
Damit war es bereits 10:46 Uhr. H. formulierte nun einige Punkte:
-   Der Angeklagte begehre Info, warum es „ungeeignete“ Zeugen seien
-   Es sei kein Richtereid erfolgt und keine Protokolle dazu vorgelegt worden
-   Der Angeklagte sei vom Richter herabgewürdigt worden – „unqualifizierter Vortrag“
Der Richter solle protokollieren, dass sich der Angeklagte den Antrag zu eigen mache. Der Richter wies ihn darauf hin, dass Herr Fitzek den Antrag ja selber gestellt habe. Um 11:27 Uhr wurde der Ablehnungsantrag dann verworfen. H. rügte diese Entscheidung und bat darum die Klimaanlage einzuschalten. Der Richter lehnte dies mit einem „Nö“ ab. Sie sei zu laut.

Teil 2 wird sich dann mit dem angeklagten Tathergang und der Zeugenvernehmung beschäftigen.

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Zur Frage, ob das KRD ein Staat sei, stellte er mehrere Beweisanträge, über die das Gericht befinden müsse. Das waren sinngemäß:
[...]
Leider wurden die Anträge sämtlich abgelehnt.

Hätte der Fitzek ab dieser Stelle den Prozess nicht einfach beenden können? Das Ziel, die Anerkennung des KRDs, weshalb Er ja das ganze Verfahren führt, ist zu dem Zeitpunkt nicht mehr erreichbar gewesen.
Der unbedarfte Zuschauer hingegen könnte nun den Eindruck gewinnen, dass der Herr Fitzek irgendwie doch der Jurisdiktion der BRD GmbH unterliegt und eben kein (kleiner) König ist.
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Lieber @Knallfrosch , ganz vielen Dank für den Beitrag, obwohl mich dieser einigermaßen verzweifelt und niedergeschmettert ins Wochenende entlässt.
Grund dafür ist dieses:

-   Ich bin juristischer Laie

 :crybaby2:
Wie kann das sein? Er (also: ER), der ganze Verfassungen in einer Nacht verfasst (heißt das deswegen "Verfassung"?  :scratch: ), der oberster Richter, Staatsanwalt und Henker seines Staates in einer Person ist, der auch ansonsten allwissend, allmächtig und unfehlbar ist - er ist juristischer Laie?
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Der will es doch nur so weit wie möglich rausschieben.

Die Anerkennung des KRDs? Mach der Fitzek dann ein Event auf KRD-Tube daraus, so mit Ausscheiden, Vortragen etc., sie bei den ganzen Talentshows. Die erste Staffel "Die BRD-GmbH sucht das Königreich Deutschland" (wie soll man das abkürzen?) beginnt dann am 20.08.2024?
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Offline kairo

Hätte der Fitzek ab dieser Stelle den Prozess nicht einfach beenden können? Das Ziel, die Anerkennung des KRDs, weshalb Er ja das ganze Verfahren führt, ist zu dem Zeitpunkt nicht mehr erreichbar gewesen.

Erstens führt Er das Verfahren nicht. Dass es sich zweitens um Körperverletzung und Beleidigung dreht, hat ihm immer noch keiner gesagt. Die juristische Konifere, die ihn verteidigen soll, auch nicht.
 
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Offline lobotomized.monkey

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Erstens führt Er das Verfahren nicht.
Ist der kleine König davon von Kenntnis gesetzt worden? Er ist doch juristischer Laie.
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Offline Karl Martell

Die angegebenen Zeugen seien z. B. ungeeignet. Dies erregte dann H. der eine Erklärung dafür wollte, warum die Zeugen ungeeignet seien.

Ach, seufz.

Also: der Zeuge Blaul (Warum sollte man ihn anonymisieren? Er ist ein Anhänger Fitzeks und wurde von diesem in von ihm öffentlich einsehbaren Dokumenten namentlich benannt) soll aussagen, nach welchen Grundsätzen er Neumitglieder in einen durch Insolvenz aufgelösten, nicht eingetragenen Verein aufnimmt. Es steht doch überhaupt nicht zur Debatte, dass der durch Insolvenz erloschene Nichtverein "Königreich Deutschland" weiterhin Mitglieder aufnimmt.

Ebenso Herr Schulz (ebenfalls Anhänger, ebenfalls von Fitzek selbst namentlich genannt): Es steht doch ebenfalls überhaupt nicht zur Diskussion, dass Fitzek im September 2012 mit ein paar anderen Hörigen in einer Maschinenhalle in Wittenberg einen mittlerweile durch Insolvenz abgewickelten Nichtverein gegründet hat.

Die Frage ist, wie das alles zu werten ist-und die Bewertung dieser Fakten ist nun einmal keinem Beweismittel zugänglich. Deshalb sind die Zeugen ungeeignet.

Noch so etwas, das Fitzek einfach nicht verstehen will: Am Ende entscheiden die Völkerrechtssubjekte, wen sie anerkennen - oder eben nicht! Ja, ist nach dem Vertrag von Montevideo (Der nur südamerikanisches Regionalvölkerrecht unf damit in Europa überhaupt nicht anwendbar ist!) und nach der drei-Elemente-Lehre von Jelinek nicht erforderlich. Und nun? Der wissenschaftliche Ansatz ist schön und gut, aber in der Praxis nicht zwingend ausschlaggebend. Man könnte jetzt dutzende Beispiele aus der ferneren, jüngeren und jüngsten Zeitgeschichte aufzählen, in denen neue Staaten zu Recht, zu Unrecht, zu früh, zu spät und auch mal garnicht anerkannt wurden. Oder man fragt mal umgekehrt:

Wie soll man denn belegen, dass man ein Staat ist? Durch Verlesen des Katasters? Was, wenn es garkein Grundbuch gibt? Durch Verlesen des Melderegisters? Was ist mit Minderheiten, die nicht im Melderegister erfasst werden? Was ist, wenn es überhaupt kein Melderegister gibt? Wieviele Divisionen braucht es, wieviel Gerichte, Behörden, Bescheide, Urteile usw.

Letztlich kommt es doch -rein faktisch- darauf an, ob eine Gruppierung eine andere effektiv von der Ausübung von Hoheitsrechten über ihr Territorium abhalten kann. Und da sieht es beim KRiD zappenduster aus. Staatliche Stellen waren schon des öfteren unangekündigt zu Besuch. Und der Könich kann trotz aller Agitation und Propaganda nicht leugnen, dass er vor Gericht erscheint, wenn er geladen wird. Egal, ob er freiwillig, "freiwillig" oder unter Zwang kommt. Er ist da. Und obendrein bettelt er um einen Führerschein. Denn um nichts anderes geht es Fitzek am Ende doch: er will Auto fahren, wie es ihm beliebt. Der ganze Popanz mit der Souveränität ist doch nur Mittel zum Zweck.

Im Prinzip ist das (ohnehin schon durch Insolvenz erloschene) KRiD doch spätestens mit dem Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis endgültig gescheitert. Das muss jetzt nur noch Fitzek verstehen.
« Letzte Änderung: 2. August 2024, 13:30:54 von Karl Martell »