Autor Thema: Neues aus dem Königreich 08/2024 - die drohende WohnHaft in der BRD GmbH  (Gelesen 14656 mal)

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Offline Gerntroll

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Oho, das hört sich gut an. Das heißt, wenn der Fitzek, Peter wieder legal auf bundesdeutschen Straßen unterwegs sein will, muss er eine theoretische und praktische Prüfung vorweisen. 😁
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline Leonidas

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Oho, das hört sich gut an. Das heißt, wenn der Fitzek, Peter wieder legal auf bundesdeutschen Straßen unterwegs sein will, muss er eine theoretische und praktische Prüfung vorweisen. 😁
Hätte der Kerl nur etwas Geduld und Vertrauen in sich selbst, müsste nur ein Weilchen warten, bis genügend Kommunen seinem Fönigreich beigetreten sind. Dann könnte er wie Kim aus Nordkorea ohne Pappe auf seinem Staatsgebiert herumbrettern.  ;D

Es genügt nicht, sich keine Gedanken zu machen. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
 
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Offline Karl Martell

Fast überlesen beim überfliegen.Das ist jetzt aber ein Schmankerl:

Zitat
Außerdem zeigt sich in dem Zitat aus dem Schreiben des LK Wittenberg vom
14.03.2022
„Sie sind seit mehr als 10 Jahren nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis. Dies
rechtfertigt außerdem die Annahme, dass Sie die nach §§ 16 und 17 FeV
erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Führen der beantragten
Fahrerlaubnis nicht mehr besitzen."

auch hier wieder Willkürherrschaft, denn man WILL wohl einfach nicht richtig rechnen
können! Jeder Hauptschüler ist in der Lage zu erkennen, dass ein behaupteter Verzicht
vom 16.09.2012 erst am 16.09.2022 und nicht am 14.03.2022 den Zeitraum von 10
Jahren erreicht!
Wenn Bedienstete des Landkreises dies nicht einmal können oder wollen, ist eine Fach -
aufsichtsbeschwerde erforderlich, denn solche Mitarbeiter sind fachlich nicht geeigne

Der Kannix soll die Schulbank drücken. Das System ist einfach unerbittlich und grausam :))

Typisch Fitzek. Regt sich über Belanglosigkeiten auf, anhand derer er einen großen Schmuh beweisen will. Es ist doch vollkommen egal, ob er jetzt seit 10 Jahren, zwei Monaten, drei Wochen, fünf Tagen, zehn Stunden und zwei Sekunden, 9 Jahren, 8 Monaten, einer Woche und vier Stunden oder genau 11 Jahren keinen Lappen hat. Er durfte ewig nicht mehr Auto fahren. Und das ist des Pudels Kern!

Und er unternimmt aktuell auch große Anstrengungen, damit das so bleibt.

Edit ergänz ein weiteres Beispiel: seine Ausführungen zu den Sprachkompetenzen der Zeugen. Gerade hier bewegt sich Peter, der Mensch gewordene Horst's Sohn und fleißige Deppenapostrophverwender, auf hauchdünnem Eis. Wieder eine großartige Gelegenheit verpasst, den Mund zu halten. Aber erklär das mal einer Narzisse.
« Letzte Änderung: 1. August 2024, 14:01:22 von Karl Martell »
 
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Offline califix

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Mit der Forderung nach einer MPU könnte die Führerscheinstelle ihn kräftig unterstützen, falls er Er nochmal zur Prüfung antritt.  ;D
 
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Offline Habra

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Oho, das hört sich gut an. Das heißt, wenn der Fitzek, Peter wieder legal auf bundesdeutschen Straßen unterwegs sein will, muss er eine theoretische und praktische Prüfung vorweisen. 😁

Ich glaube nicht, dass sich für den Fitzek eine Fahrschule findet, in der er die Prüfungen ablegen kann. ;D
 
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Offline Froschkönig

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Warum argumentiert er nicht, dass er zwar seit dem 16.09.2012 keine Fahrerlaubnis mehr hat, er aber weiter auf öffentlichen Straßen gefahren ist, was durch zahlreiche Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gerichtlich bestätigt wurde?  ;D
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Offline kognitiverDissonant

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Bei seiner kleinlichen Rechnerei übersieht der Zopflose ganz großzügig den Umstand, dass er vor der Abgabe der Fahrerlaubnis schlicht keinen Lappen hatte, darum ging damals der ganze Zinnober doch. Dann kommt das schon hin mit den seit mehr als 10 Jahren. Kleinlich kann ich auch.

Zitat
Ich glaube nicht, dass sich für den Fitzek eine Fahrschule findet, in der er die Prüfungen ablegen kann.

Da wird demnächst bestimmt der staatliche Zweckbetrieb königliche Fahrschule das Licht der Welt erblicken mit dem obersten Fahrlehrer Peter F. Und seinem ersten Fahrschüler FITZEK, Peter.
« Letzte Änderung: 1. August 2024, 14:41:57 von kognitiverDissonant »
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Offline califix

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Ich bezweifle, dass sich derzeit jemand findet, der seine gut gehende Fahrschule aufgibt, nur um ein Mitmachangebot Seiner Allergrößten Unbelehrbarkeit anzunehmen.
 
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Offline dieda

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Weil es zu Fragen geführt hatte:

Hier wird über Hannig geschrieben:
Zitat von: MZ
Fitzek stellte zudem den Antrag, einen zweiten Anwalt zuzulassen. Diesem wurde stattgegeben. Der neue Rechtsbeistand ist ein Volljurist aus Halle, der in Wittenberg aufgewachsen ist, dem aber die Anwaltslizenz entzogen wurde. Nach MDR-Informationen war der Mann zu DDR-Zeiten Offiziersschüler bei der Stasi, gründete in Dresden einen Pegida-Förderverein und hat danach viele Rechtextreme vertreten.

Hannig ist (wie Fitzek) (nur) in Halle geboren und in Wittenberg aufgewachsen.

Nach seiner bemerkenswert- denkwürdigen Zeit in Dresden wohnt Hannig aber nun in Pulsnitz, einer Kleinstadt knapp 25km nordöstlich von Dresden. Das ist die Ecke: Ottendorf-Okrilla (früherer Wohnort des KDS-, Order 777- und KRD(!) - Nick Greger) und Arnsdorf (Ex-AfD Arvid Samtleben und der Fesselvorfall einer "Bürgerwehr" mit dem später erfrohrenen Klinik-Patient-Iraker, wo später auch Hannig und Krah "erfolgreich" als Verteidiger auftauchten).
https://www.tag24.de/dresden/politik-wirtschaft/umzug-kostet-frank-hannig-sein-stadtrats-mandat-3130459
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Offline lobotomized.monkey

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Wie ist das eigentlich nun mit der Anerkennung des KRDs durch das Gericht Dessau? Ist doch der ganze Grund dafür, dass der Herr FITZEK, PETER die ganze Sache angeleiert hat und dabei eine Frau geschlagen und zwei andere Personen beleidigt hat.
a) Falls Er -inzwischen auch wohl für Ihn, weil Er es in Seinem Video schon durchblicken ließ- unerwartet am 20.08. vom Tatvorwurf freigesprochen wird, dann ist das KRD ja anerkannt. Habe ich verstanden.
b) Wird Er zu einer Strafe verurteilt, ist das KRD dann trotzdem (partiell) anerkannt, falls die Haftstrafe weniger als die acht Monate ausfällt?
c) Falls Er zu einer Haftstrafe von mehr als acht Monaten verurteilt wird, ist das KRD dann so richtig dolle anerkannt?
d) Für den Fall b) und c) hat Fitzek bereits Revision angekündigt, ist das dann das ultimative Kriterium für die Anerkennung des KRDs?

Mag das jemand auflösen? Vielleicht der Fitzek?
"It’s easy. A lobotomized monkey could do it."
"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
— Jasper Fforde
 
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Offline Karl Martell

Viel spannender: hat Fitzek mit seinen Führerscheinerlangungsversuchen etwa die Staatlichkeit der BRD anerkannt?
« Letzte Änderung: 1. August 2024, 17:41:01 von Karl Martell »
 

Online Knallfrosch

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Hatten wir eigentlich schon über seinen ersten Anwalt, also den Pflichtverteidiger, diskutiert? Der Name findet sich auf der Ladung, die beim KRD-Eintrag vom 31.07.2024 gezeigt wird. Ich nenne ihne hier jetzt hier nicht öffentlich. Ist der bislang schon mal irgendwo für Fitzek in Erscheinung getreten? (Ich weiß, dass das Gericht meist den Pflichtverteidiger bestellt (man nennt solche vom Gericht bestimmte Pflichtvertediiger im Jargon auch Verurteilungsbegleiter), aber auch der Angeklagte kann jemanden vorschlagen). Ich habe ihn jedenfalls nirgends im Forum namentlich gefunden.
« Letzte Änderung: 1. August 2024, 16:50:34 von Knallfrosch »
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Die Frage, ob das KRD ein Staat ist oder nicht, hat bereits das Oberverwaltungsgericht NRW in der Sache der Restaurantbesitzerin in Köln beantwortet.
Zitat
Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 61/21
Datum:12.08.2022
Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper: 4. Senat
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: 4 B 61/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0812.4B61.21.00
(…).
Beim „Königreich Deutschland“ handelt es sich nicht um einen Staat im Sinne des Völkerrechts, der seine eigene Rechtsordnung schaffen könnte. Maßgeblich für das Bestehen eines Staates ist das Vorhandensein eines Staatsvolks, eines Staatsgebiets und einer souveränen Staatsgewalt. Erforderlich ist, dass sich ein auf einem bestimmten Gebiet sesshaftes Volk unter einer selbstgesetzten, von keinem Staat abgeleiteten, effektiv wirksamen und dauerhaften Ordnung organisiert hat.
Vgl. BVerwG, Urteil vom 28.9.1993 – 1 C 25.92 –, BVerwGE 94, 185 = juris, Rn. 21.
Das „Königreich Deutschland“ erfüllt diese Voraussetzungen nicht und ist als Staat auch völkerrechtlich nicht anerkannt. Es verfügt bereits nicht über ein eigenes Staatsgebiet, sondern nutzt ausschließlich Teile des Bundesgebiets.
(…).
(http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2022/4_B_61_21_Beschluss_20220812.html. Zugriff 1.8.2024)

 

Offline Gerntroll

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Warte ab. Irgendwann steht die Bundesregierung schwanzwackelnd an seiner Tür und winselt!
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