Autor Thema: Neues aus dem Königreich 08/2024 - die drohende WohnHaft in der BRD GmbH  (Gelesen 14679 mal)

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Offline Karl Martell

Es gilt die Unschuldsvermutung!  :naughty:

Aber nein, das hast Du nicht verstanden. Die Merkel hat dem Richter doch schon längst Befehle erteilt, wie er (also: ER!) zu verurteilen ist. Sie ist nicht mehr Bundeskanzlerin? Da kannste mal sehen, wie mächtig die NWO ist. Denn nichts anderes wäre doch eine Verurteilung für Peter und seine putzige Pudel-Partner, als der Beleg einer großen Verschwörung von wem auch immer. Denn der Päter ist ja unschuldig und haut Frauen ja nur aus Liebe!
 
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Offline Gerntroll

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Manchmal haben Frauen ein bisschen Haue gern?
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline SchlafSchaf

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Manchmal haben Frauen ein bisschen Haue gern?

Aber nur wenn es SSC ist
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Knallfrosch

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Zum Zeitvertreib bis zum Freispruch:

Zitat
Düsseldorf (dpa) - Der Betreiber einer Kampfsportschule in Düsseldorf darf im Impressum seines Internetauftritts weder „Königreich Deutschland“ als Aufsichtsbehörde nennen, noch auf die Gerichtsbarkeit dieses Königreichs verweisen. Beides sei irreführend, befand das Oberlandesgericht in Düsseldorf am Donnerstag (I 20 Ukl 6/23). Das Gericht gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hessen statt. Bei einem Verstoß gegen das Verbot drohen dem Betreiber nun 250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.

Das zur „Reichsbürger“-Szene zählende sogenannte „Königreich Deutschland“ wird im NRW-Verfassungsschutzbericht im Kapitel Rechtsextremismus erwähnt. Die Gruppierung wurde 2012 in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) gegründet, sie wurde von Peter Fitzek gegründet, der sich selbst zum „König von Deutschland“ ernannte.

Die Gruppe erwecke den Anschein, man könne sich durch einen „Übertritt“ zum „Königreich“ der Steuerpflicht entziehen, heißt es vom Verfasssungschutz. Das „Betriebsregister 2022“ des „Königreichs“ führt die in Düsseldorf ansässige Kampfsport-Schule als dem „Königreich“ zugehörig auf.

© dpa-infocom, dpa:240523-99-137271/3

Quelle: Süddeutsche

Auf der betreffenden Seite steht der Hinweis noch immer.
Hat jemand Muße, die Verbraucherzentrale zu informieren?

Edith: Ich hänge das Urteil zur Info an, auch wenn wir es schon einmal irgendwo hatten.
« Letzte Änderung: 21. August 2024, 11:33:18 von Knallfrosch »
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Offline Rabenaas

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Nicht nötig, die achten da schon selber drauf.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline kognitiverDissonant

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Dieser Inhalt kann nur von registrierten Benutzern gesehen werden. Bitte anmelden oder registrieren.Fortsetzung am 29.8. man beliebt zu schwafeln.

Zitat
Zu Beginn der Verhandlung hatte er sich ausführlich vor Gericht geäußert, jedoch nicht zu den Tatvorwürfen. Als der Richter ihm nach der Befragung der Zeugen verwehrte, sich erneut ausführlich einzulassen, stellte die Verteidigung von Fitzek einen Befangenheitsantrag und kündigte weitere Anträge an. Die Verhandlung soll am 29. August fortgesetzt werden.
« Letzte Änderung: 21. August 2024, 16:09:34 von kognitiverDissonant »
"Gibt man einem Mann Feuer, dann ist er für einen Tag gewärmt; zündet man ihn aber an, dann ist ihm für den Rest seines Lebens warm."
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Offline Reichsschlafschaf

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Die Lückenpresse berichtet nur hinter Bezahlschranke, möchte also auch noch absahnen:


Zitat
„König von Deutschland“ vor Gericht
„Faschisten“, „Schweine“ und ein Befangenheitsantrag - so lief der dritte Tag im Fitzek-Prozess

Im Prozess gegen Peter Fitzek zweifelt die Verteidigung an den Zeugen. Das Gericht will den Angeklagten zudem eine ausschweifende Erklärung nicht vorlesen lassen.

Von Julius Lukas
21.08.2024, 16:54

Dessau-Rosslau/MZ. - Die Meinungsfreiheit ist ein schwieriges Rechtsgebiet. Gerichte müssen Äußerungen erst auslegen, um zu entscheiden, ob sie strafbar sind. Björn Höcke, AfD-Spitzenkandidat in Thüringen, darf zum Beispiel als „Faschist“ bezeichnet werden. Das stellte ein Gericht fest. Warum das auch für den aktuellen Prozess gegen Peter Fitzek am Landgericht Dessau eine Rolle spielt, wurde beim dritten Verhandlungstag am Mittwoch deutlich.
https://www.mz.de/mitteldeutschland/sachsen-anhalt/faschisten-schweine-und-ein-befangenheitsantrag-so-lief-der-dritte-tag-im-fitzek-prozess-3902507
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Karl Martell

Ohne Bezahlschranke:

https://www.sueddeutsche.de/panorama/gericht-noch-kein-urteil-im-prozess-gegen-reichsbuerger-aktivisten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240821-930-209187

Dafür ist der Bericht sehr dünn und fast wortgleich zu dem von RTL und Vodafone.
 
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Offline lobotomized.monkey

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Die Medienabteilung des KRDs hat bisher auch keine Nachtschicht geschoben und irgendetwas aus Sicht des kurzen "Königs" verlauten lassen (Kontrolle auf Telegram, königliche Netzseite und KRDTube).
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— Jasper Fforde
 
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Offline Sandmännchen

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Na denn bis zum 29.

Irgendwie sieht das so aus, als ob Fitzek bloß drauf aus ist, so viel Zeit des Gerichts zu vergeuden, dass es aufgibt. Hat ja früher auch schin mal geklappt.

Und das ist das generelle Problem mit der Kundschaft.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline lobotomized.monkey

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Irgendwie sieht das so aus, als ob Fitzek bloß drauf aus ist, so viel Zeit des Gerichts zu vergeuden, dass es aufgibt. Hat ja früher auch schin mal geklappt.

Glaube ich nicht. Fitzek ist zuletzt zur Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil die bisherigen Bewährungsstrafen nicht ausreichend zu einer Verhaltensänderung in Richtung Sozialverträglichkeit beigetragen hat (er ist halt noch immer körperlich aggressiv und dabei uneinsichtig).
In der Berufungsverhandlung dürfte er nach fehlender Entschuldigung für das erstinstanzliche krasse Fehlurteil mit der sofortigen Akzeptanz des KRDs gemerkt haben, dass es erneut in Richtung einer Haftstrafe gehen könnte/wird, denn zuletzt hatte er die Revisionsverhandlung als letzten Schritt in Betracht gezogen.
Vermutlich beisst sich der Herr Peter Fitzek gerade die Zähne aus und hat keinen (guten) Plan und mit Hannig einen Mitläufer, der ihn bei seinem erratischen Kurs unterstützt.
Der Typ schindet einfach Zeit, damit sein Eintrag "Monate in Freiheit" keinen Rückschlag erleidet.
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Offline Neubuerger

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Hier der Volltext:

Zitat von: Bericht zum Prozess von HERRN FITZEK, PETER in der MZ
„Faschisten“, „Schweine“ und ein Befangenheitsantrag - so lief der dritte Tag im Fitzek-Prozess
Im Prozess gegen Peter Fitzek zweifelt die Verteidigung an den Zeugen. Das Gericht will den Angeklagten zudem eine ausschweifende Erklärung nicht vorlesen lassen.

Dessau-Rosslau/MZ. - Die Meinungsfreiheit ist ein schwieriges Rechtsgebiet. Gerichte müssen Äußerungen erst auslegen, um zu entscheiden, ob sie strafbar sind. Björn Höcke, AfD-Spitzenkandidat in Thüringen, darf zum Beispiel als „Faschist“ bezeichnet werden. Das stellte ein Gericht fest. Warum das auch für den aktuellen Prozess gegen Peter Fitzek am Landgericht Dessau eine Rolle spielt, wurde beim dritten Verhandlungstag am Mittwoch deutlich.

Der selbsternannte „König von Deutschland“ ist wegen Körperverletzung und Beleidigung angeklagt. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Wittenberg festgestellt, dass Fitzek am 1. März 2022 eine Mitarbeiterin des Kreises Wittenberg verletzte und zwei Bundeswehrsoldaten beleidigte. Eben jene Beleidigungen waren auch am Mittwoch bei der Berufungsverhandlung Thema. Denn die Aussagen der Bundeswehrsoldaten hätten sich bei der Polizei und vor Gericht laut Fitzeks Verteidiger Frank Hannig entscheidend verändert. Hatten die Soldaten zu Beginn noch gesagt, sie wären als „Faschisten“ beleidigt worden, änderte sich das – auch in der Aussage vor dem Landgericht am zweiten Prozesstag – in die Beschimpfung „Faschistenschweine“.
Die Titulierung als „Faschist“ könnte – das zeigt das Beispiel Höcke – als Meinungsäußerung durchgehen. Zumal Hannig erklärte, sein Mandant habe den Einsatz der Bundeswehr in der Kreisverwaltung als faschistisch empfunden. „Faschistenschwein hingegen würde eher den Tatbestand einer Beleidigung erfüllen“, so der Verteidiger.
Dass beide Soldaten nun aussagten, sie seien als „Faschistenschweine“ bezeichnet worden, weise für die Verteidigung darauf hin, dass sich die Zeugen abgesprochen haben oder es Hintermänner gäbe, die gegen Fitzek vorgehen wollten. Die Verteidigung brachte hier Staatsschutz, Militärischer Abschirmdienst oder die Bundeswehr ins Spiel. Ob zu diesem Sachverhalt noch Zeugen geladen werden, blieb am Mittwoch offen. Das Gericht deutete das jedoch nicht an.
Kammer muss entscheiden
Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurde eine Zeugin gehört, die am Tattag in der Information der Kreisverwaltung gearbeitet hat. Die 52-Jährige gab jedoch an, von den Geschehnissen nichts mitbekommen und lediglich die Polizei gerufen zu haben. An Details des Tages könne sie sich nicht mehr erinnern. Anschließend wollte Peter Fitzek noch eine etwa 35-seitige Erklärung verlesen. Das untersagte ihm der Vorsitzende Richter jedoch, woraufhin Verteidiger Hannig einen Befangenheitsantrag stellte. Über diesen muss nun bis zur nächsten Sitzung eine andere Kammer befinden.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline Karl Martell

Es dürfte doch auch für einen Journalisten offensichtlich sein, dass es einen Unterschied macht, ob man den Vorsitzenden einer in weitesten Teilen rechtsextremen Partei als F. bezeichnet, oder ein kleiner Gernegroß seiner Empörung durch Verwendung des F-Worts Ausdruck verschafft, dass zwei Bürger in Uniform einer zuvor von ihm bedrängten Frau zu Hilfe kommen. Auf die Verstärkung dieser Beleidung mithilfe eines weiblichen Borstentiers kommt es da doch nicht mehr an.

Aber süß, wie der Grundrechten anderer gegenüber eher intolerante Menschenhorst plötzlich seine Begeisterung für dieses hohe Gut entdeckt, wenn es ihm den royalen Pöter retten könnte.
« Letzte Änderung: 22. August 2024, 18:43:42 von Karl Martell »
 
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Offline Königlicher Hofnarr

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Und das ist das generelle Problem mit der Kundschaft.
Ein Problem ist es nur, wenn man sowas zulässt. Die 10 h beim letzten Mal hätte man schon verkürzen sollen, das ist für niemanden zumutbar, und trägt ja auch kein Stück zur Aufklärung dessen bei, worum es im Verfahren geht (Absurde Königreiche sind nicht das Thema der Verhandlung).
« Letzte Änderung: 22. August 2024, 18:40:10 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Offline lobotomized.monkey

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Endlich ist die Medienabteilung aus ihrer Lethargie (oder der Vier-Stunden-Woche)  erwacht und hat sich auf Telegram sowie der royalen Propagandaseite zum 3. Prozesstag (royale Schreibweise: "3. Prozeßtag") geäußert.

TG: https://t.me/KoenigreichDeutschland/1623 mit bewegten, aber durch den Wind nahezu unverständlichen Peter (akustisch wie auch inhaltlich). Falls ich den bewegten Peter erwartet eine Verurteilung, egal wie königlich er ist.
Hier Whisper, das Programm hat sowie immer Probleme mit dem Genuschel
Spoiler
Zitat
Police Squad, hier wird interessiert am Königreich Deutschlands in einer verbesserten Welt.

Heute hat mal hier wieder im Justizzentrum in Tessau-Oster ein Prozess statt.

Und es geht um den Prozess, wo man uns vorwirft, angeblich zwei Bundeswehrsoldaten als Faschisten bezeichnet zu haben.

Und außerdem, dass wir eine sogenannte Sicherheitskraft körperlich verletzt haben sollten.

Ihr wisst ja, so einen Unsinn würden wir nie machen.

Die Sachen sind alle erfunden, aber es gibt einen gewissen Staatsschutz, der hat ein unglaubliches Belastungsinteresse.

Und dieser Belastungseifer, wie man ihn so nennt, der ist so unglaublich sichtbar, dass er sich heute trägt.

Heute war da eine Zeugin von uns, die Frau Langer, und da stand in der Akte drinnen, dass sie doch nicht zur Gerichtsverhandlung kommen wollte, weil sie so eine Angst vor mir hätte, hat der Staatsschutz so reingeschrieben in die Akte, damit die Zeugin ja draußen bleibt.

Und heute konnte sich die Frau an nichts erinnern, an gar nichts konnte sie sich erinnern.

Es war sehr beeindruckend, muss man so sagen.

Aber sie meinte auch, sie hätte vor mir gar keine Angst, sie kennt mich gar nicht beispielsweise.

Und da merkt man wieder, da gibt es einen Staatsschutz der Polizei, einen gewissen Herrn Mühl, und der schreibt völligen Unsinn in eine Akte und erfindet selber Dinge.

Unglaublich.

Und ich muss sagen, was hier so abläuft, sieht nicht mehr nach Rechtsstaat aus, aber es ist ja ein Befangenheitsantrag gestellt worden gegen dieses ganze Erkenntnigericht.

Wir werden mal sehen, in acht Tagen wird darüber gefunden, ob eine Kammerdrawer befindet, eine andere Kammer.

Das ist schon klar, aber das Gericht hat leider mal nur wegen des Orgels der Befangenheit abgelehnt wurde.

Das wird sich zeigen.

Denn alles, was wir heute verlesen wollten, das wurde verweigert.

Sobald wir auch nur das Wort "Verschwörergruppe" in die Mund genommen hatten, hat der Richter das Wort "Abgebrochen" und hat gemeint, Ende, ich darf nicht mehr weiter erzählen.

Das ist ja schon eine Verweigerung, wenn ich das höre.

Dann könnte man sagen, auch die Gesetze EMRK, also die Menschenrechtskonvention, also unsere drei Grundgesetze, wird hier nicht macht in diesem Landgericht anscheinend.

Und deswegen ist diese Ablehnung wegen besorgniser Befangenheit heute gemacht worden.

Seid also gespät in acht Tagen bei den G-Spy-Sorten gespannt darauf.

Wir schauen mal, wo es hinführt.

Der Pflichtverteidiger sagt, die werden dich auf jeden Fall verurteilen, egal was du vorbringst.

Völlig egal, das steht schon fest.

Sind wir mal gespannt, wo es hinführt.

Also, in dem Sinne sehen wir uns im Königreich Deutschland.

Und das, was hier passiert, wäre im Königreich völlig unvergünftig.

Es sind über zwei Jahre vergangen.

Und im Königreich Deutschland muss jedes Verfahren in einem halben Jahr angeschlossen sein.

Was die Leute sich also nicht mehr erinnern können, ist nach zweieinhalb Jahren ganz normal.

Im Königreich unmöglich.

Also, faire Verfahrensführung gibt es im Königreich.

Im Landgericht, da haben wir so unsere Zweifel.

Also, verfolgt das ruhig weiter.

Seid gespannt, wie es weitergeht.

In acht Tagen sehen wir uns wieder.

Bis dann.
[close]

Hier der Text von Telegram:
Zitat
A n t r a g   a u f
     B e f a n g e n h e i t !

Am 3. Prozeßtag wurde der Befangenheitsantrag gegen die Richterkammer gestellt.
Wenn Ihr viel mehr darüber erfahren und Euch schlau machen wollt, wie in diesem System "Recht gesprochen" wird, dann lest am besten mal sämtliche Zeugenvernehmungen und vor allem die sehr lehrreiche Erklärung zu den Zeugenaussagen auf dem...

👉 KRD - Blog. Hier zum 3. Prozeßtag


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👉 Internetseite Gemeinwohlstaat Königreich Deutschland
Du hast das Reden satt und möchtest nun aktiv Deine Fähigkeiten in den Gemeinwohl-Aufbau einbringen?! Dann schreibe Deine Kurz-Bewerbung direkt an:
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Hier der Link zum "3. Prozeßtag" auf dem KRD-Blog: https://krd-blog.org/2024/08/24/am-3-prozesstag-wurde-der-befangenheitsantrag-gegen-die-richterkammer-gestellt/

Der Blog enthält nur das Video und ein "Screenshot" vom digitalen Aushang, sowie den folgenden Text:
Zitat
Wenn Ihr viel mehr darüber erfahren und Euch schlau machen wollt, wie in diesem System „Recht gesprochen“ wird, dann lest am besten mal sämtliche Zeugenvernehmungen [https://krd-blog.org/wp-content/uploads/2024/08/Zeugenaussagen-alle-LG-Dessau.pdf] und vor allem die sehr lehrreiche Erklärung zu den Zeugenaussagen [https://krd-blog.org/wp-content/uploads/2024/08/Erklaerung-zu-den-Zeugenbefragungen.pdf], sodaß Ihr die gesamte Verschwörung gegen das Königreich Deutschland tiefer verstehen könnt. Viel Spaß beim Lesen, es lohnt sich!

Die beiden verlinkten PDFs zum Selbststudium (druckt sie erst aus, opfert damit rituell einen Baum, und lest die Texte dann mit der ihr gebührenden Achtung) im Anhang.

Das Video hat der Peter vor dem Landgericht in Dessau aufgenommen, das war demnach am Mittwoch, am Samstag gab es die Veröffentlichung. So sieht die Geschwindigkeit beim KRD aus.

Frage an unsere Rechtler: Fitze scheint ja mit einer Bestätigung des bisherigen Urteils zu rechnen und damit mit der Nichtanerkennung des KRDs. Wäre ein Systemurteil ohne Möglichkeit der Revision möglich?
« Letzte Änderung: 25. August 2024, 08:45:37 von lobotomized.monkey »
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— Jasper Fforde
 
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