Ob die Vereinbarung eines langfristigen Pachtvertrags für den Fall der Ausübung des Vorverkaufs nicht rechtsmissbräuchlich ist? Da müsste zumindest der Pachtzins angemessen sein. Dann kommt der Hochwasserschutz ohnehin nochmal mit öffentlich-rechtlichen Einschränkungen daher, die dann Fitzek beachten muss.
Lustigerweise ist beim Landpachtvertrag der Pächter zur Durchführung der gewöhnlichen Ausbesserungen der Pfandsache ordnungsgemäßen Bewirtschaftung verpflichtet. Das wird Fitzek niemals hinbekommen. Somit wird sich schnell ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung finden (§§ 594e, ggf. 569 Abs. 2, 543 Abs. 1 BGB)
Daneben, wo kommt eigentlich das Geld für den Pachtzins her? Wenn Ginzel gepachtet hat, ist der eh pleite.
Ob Fitzek wiederum die Rechnung mit dem Pächterpfandrecht nach § 592 BGB gemacht hat?
Genauso kann es auch passieren, und das wäre wirklich zum Kichern, wenn am Ende Fitzek mit dem Land nichts anfangen kann, weil alle Seminare verboten werden, er aber trotzdem Unterhalt und Pachtzins am Hals hat, und daran dann auch noch langfristig gebunden ist.