„Mittwochnacht, 23.12 Uhr, unterzeichneten der alte Besitzer und ein Diplom-Landwirt meines Staates beim Notar in Hannover den Kaufvertrag ...
Entweder ist der Notar ein Vampir, oder es handelt sich um ein ausgesprochen dunkles Geschäft. Wahrscheinlich letzteres.
Der Notar ist übrigens auch eine renommierte Anwaltskanzlei und wer jetzt denkt, größter Gewinner ist der Verkäufer und hat jetzt als kleiner Millionär eine Sorge weniger bzw. richtig ausgesorgt, mitnichten, denn wenn mir meine Vögelchen hier richtig gezwitschert haben, wandert das Geld dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur geradewegs gleich weiter in eine deutlich größere Baustelle, bei der dann echte Vampiranwälte am Werke sein sollen, die im Falle Fischer durch diesen gemeindlichen Vorkauf jedenfalls nicht (mehr) ins Leere greifen werden. Im übrigen hat die AfD gegen das Vorkaufsrecht gestimmt, die Partei, die auf der "Seite von Fischer" standen, warum auch immer. Kurz, irgendwas ist hier definitiv faul.
Vermutlich wird das ganze vertragliche Konstrukt und die Geldflüsse rund um Halsbrücke auch die BaFin interessieren, ohne dass sie dort schon die Büttel einreiten lässt und vermutlich ist die Gemeinde mit dem Klotz Kanzleilehngut am Bein als Eigentümer am Ende doch noch besser bedient, als mit einer jahrelang ungewissen Zwangsverwaltung/ Zwangsversteigerung und drohendem Verfall.
Käufer und Pächter ist nur der Strohmann, die Pudel sind, wenn überhaupt, nur die unleidigen Untermieter und wie ich oben schon schrieb: Kauf bricht nicht Miete, also kommt es nur auf den Termin vom Pachtvertrag an. Wenn die Gemeinde da noch eine Weile einen echten Pächter hat, dem sie notfalls auch in Stade noch in die Taschen greifen kann, ist sie sicher auch nicht ganz böse, und Koppelverträge sind bekanntlich unzulässig bzw. würden, so vorhanden, durch das Vorkaufsrecht aufgehoben. Aber so schlau sollten Schickering & von Bismarck eigentlich schon sein.