Autor Thema: Neues aus dem Königreich 12/2023 - nach der Razzia ist vor den Heizungsferien  (Gelesen 17100 mal)

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Offline Crawford

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Mir als juristischem Laien kommt die Situation in Halsbrücke reichlich verwirrend vor.

1.Der Eigentümer des Lehnguts verkauft das Gelände, die Immobilien und die Tiere im Sommer an Fitzek.

2.Dies geschieht, obwohl auf dem Gelände Vorkaufsrechte „liegen“, von denen zum Zeitpunkt des Verkaufes unklar ist, ob sie ausgeübt werden oder nicht. Der Käufer weiß im Grund also nicht, was er eigentlich kauft. Das ganze Gut, ein Viertel, die Hälfte oder was.

3.Rund ein halbes Jahr nach dem Verkauf kommen diese Rechte zum Tragen. Die Kommunen Freiberg und Halsbrücke beschließen von ihren Vorkaufsrechten Gebrauch zu machen.

4.Wie im Forum schon festgestellt wurde, bedeutet das, daß dieses Lehngut in gewisser Weise „zerschlagen“ wird. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß die Gebäude und umliegendes Gelände nun der Gemeinde Halsbrücke gehören. Geht man von den hier im Forum genannten Zahlen aus, so bliebe eine rund 70 ha große Fläche übrig.

5.Fitzek erklärt, daß sich unter diesen Bedingungen sein Kauf- in einen Pachtvertrag verwandelt. Die Frage ist, was hat er denn gepachtet? Wenn ich recht sehe, wären das die besagten 70 ha. Ich vermute, daß es auf diesen Ländereien keine Gebäude gibt, die für Wohn- und Arbeitszwecke genutzt werden können. Für Fitzek ist das möglicherweise kein Problem, denn er hat ja bereits als genialer Projekteur, der er nun mal ist, eine Jurte bauen lassen.
 
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Offline lobotomized.monkey

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Zu 1.) Der Eigentümer plant den Verkauf
Zu 2.) Spätestens beim Termin bei einem echten Notar, sollte das Vorkaufsrecht auf dem Tisch sein, weil man in das Grundbuch geschaut hat (das echte Grundbuch der Diktatur). Nun kann und sollte man als Käufer (bei der Gemeinde) anfragen, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt werden soll.
[Diesen Teil dürfte der Zopfträger aus Gründen übersprungen haben.]

Zu 3.) Ja, sie haben Vorkaufsrecht
Zu 5.) An dieser Stelle stehe ich auch auf dem Schlauch. Ich kann nur vermuten, dass ein Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann, falls es zum Verkauf ohne Eigentumsübertrag gekommen ist. Meinem Verständnis nach ist verkauft worden, d. h. beide Parteien sind sich einig und hoffen darauf, dass die dritte Partei mit Vorkaufsrecht nicht reingrätscht. Macht sie es doch, dann wird die dritte Partei Eigentümer, weil sie dann der tatsächliche Käufer wird.

Der Zopfträger muss den Pachtvertrag dann mit dem aktuellen Eigentümer aushandeln. Wer auch immer das nach dem Verkauf sein wird.
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— Jasper Fforde
 
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Offline Karl Martell

Die Frage ist doch letztlich (unabhängig davon, ob die Para. 24 ff BauGB einschlägig sind, wovon ich keine Ahnung habe), ob das Rücktrittsrecht der Kaufvertragsparteien das Vorkaufsrecht der Gemeinde (noch) aushebeln kann. Ohne mich en détail mit der Frage befasst zu haben, bin ich da skeptisch, denn Voraussetzung ist, dass ein Kauvertrag geschlossen wurde-das haben wir hier. Als die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausgeübt hat, sind die Kaufvertragsparteien offenbar auch noch nicht vom Kaufvertrag zurückgetreten oder haben ihn umgewandelt oder wie auch immer der Vertrag hier gestaltet sein mag. Wenn Fitzek jetzt die magische Kauf-zu-Pacht-Karte spielt, könnte das wohl zu spät sein. Aber wie gesagt: nicht mein Fachgebiet, Annäherung lediglich aufgrund interessengeleiteter Überlegungen, die Fitzek einen Erfolg in Halsbrücke nicht gönnen.

Andererseits: der Verkäufer scheint auch Fitzekfan zu sein. Ich glaube nicht dass der pachtvertragliche Sonderkündigungsrechte ausüben würde, insbesondere wenn die Pacht so bemessen ist, dass sie faktisch einen Kaufpreis ersetzt. "Pacht" dürfte hier dann eher nach Art eines Fitzek'schen (formunwirksamen) Kaufvertrags zu verstehen sein: der Alteigentümer bekommt rechtsgrundlos, weil formunwirksam, eine Menge Geld und bleibt im Sklavensystem Eigentümer, während der Fitzikator auf der Astralebene Dich selber bestätigt, dass er sich das Grundstück zugestiftet hat.
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2023, 06:55:04 von Karl Martell »
 
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Offline Crawford

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@lobotomized.monkey
Zu 2.): Laut Pressemeldung fand der Verkauf bem Notar statt. Käufer war allerdings nicht Fitzek, sondern der Landwirt aus Stade.
Zitat
„Mittwochnacht, 23.12 Uhr, unterzeichneten der alte Besitzer und ein Diplom-Landwirt meines Staates beim Notar in Hannover den Kaufvertrag über 5,5 Millionen Euro für das 121 Hektar große Kanzleilehngut Halsbrücke. Damit sind wir jetzt mehr als zweieinhalbmal größer als der Staat des Papstes. Dessen Vatikanstaat in Rom verfügt über lediglich 44 Hektar Fläche“, tönt Fitzek.
(https://www.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/peter-fitzek-57-reichsbuerger-koenig-kauft-3-schloss-in-sachsen-84173470.bild.html)

Wenn man davon ausgeht, daß die Vorkaufsrechte beim Verkauf bekannt gewesen sind, dann hätte dem Käufer, dem Landwirt, und Fitzek doch eigentlich klar sein müssen, daß bei Ausübung dieser Rechte wesentliche Ressourcen verloren gehen und eine bisherige Nutzung dieses Guts mit Hotel, Michwirtschaft, Käseherstellung usw. nicht mehr möglich sein wird, da sich die Gebäude in der Hand der Gemeinde Halsbrücke befinden werden.

Es kann sein, daß Fitzek diese Umstände einfach ignoriert hat, sei es weil er keine Aktion der Kommunen erwartet hatte, sei es weil er denkt, daß das BRD-Recht auf seinem „Territorium“ sowieso nicht gilt, sei es weil er annimmt, schon irgendwie mit Stadt und Gemeinde fertig zu werden.

Zu 5.): Ich sehe das ähnlich.

Ein Vorkaufsrecht leitet sich aus den Interessen des Gemeinwohl ab, wobei das nicht nur Bereiche sind, wie die Gefahrenabwehr (Hochwasserschutz Freiberg), sondern auch Aspekte der Stadt- und Raumentwicklung u. ä.. In der Stadt, in der ich wohne, gibt es ein Kaufhaus, das geschlossen wird. Aus Gründen der Stadtentwicklung hat die Kommune von ihrem Vorkaufsrecht für diese Immobilie Gebrauch gemacht und sie erworben.

Die Vorkaufsrechte dürften dem Interesse der Eigentümers Fischer bzw. Landwirt aus Stade bzw. Fitzek vorangehen. Für letzteren dürfte nur das Gelände zur Pacht bleiben, das nicht von den Vorkaufsrechten tangiert wird.

Aus dem von @Feiertag zitierten Artikel ergibt sich noch ein anderer Aspekt. Wenn die dort genannten Zahlen stimmen, dann kann der Alt-/Nocheigentümer Fischer mit Verkaufserlösen von 2,65 Mio € rechnen (2,4 Mio Halsbrücke, 250.000 Freiberg). Zu den eigentlich angepeilten 5,5 Mio € Erlös besteht eine beträchtliche Differenz.

Es stellt sich die Frage, wie hoch von Fitzek ins Spiel gebrachte Pacht sein soll und wie er sie aufbringen will.

 
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Online Neubuerger

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Andererseits: der Verkäufer scheint auch Fitzekfan zu sein. Ich glaube nicht dass der pachtvertragliche Sonderkündigungsrechte ausüben würde, insbesondere wenn die Pacht so bemessen ist, dass sie faktisch einen Kaufpreis ersetzt. "Pacht" dürfte hier dann eher nach Art eines Fitzek'schen (formunwirksamen) Kaufvertrags zu verstehen sein: der Alteigentümer bekommt rechtsgrundlos, weil formunwirksam, eine Menge Geld und bleibt im Sklavensystem Eigentümer, während der Fitzikator auf der Astralebene Dich selber bestätigt, dass er sich das Grundstück zugestiftet hat.

Ich vermute(!), dass dem Verkäufer schlicht das Wasser so sehr bis zum Hals stand, das auch FITZEK, PETER als gangbare Rettung erschien. Da der Verkäufer aber trotzdem nicht ganz so bescheuert war (oder sich hat belabern lassen) wie andere Immobilienbesitzer, ist der Vertrag den Meldungen von damals bei einem echten Notar geschlossen worden. Wir können also davon ausgehen, dass hier ein wirksamer Vertrag vorliegt.

Wenn man davon ausgeht, daß die Vorkaufsrechte beim Verkauf bekannt gewesen sind, dann hätte dem Käufer, dem Landwirt, und Fitzek doch eigentlich klar sein müssen, daß bei Ausübung dieser Rechte wesentliche Ressourcen verloren gehen und eine bisherige Nutzung dieses Guts mit Hotel, Michwirtschaft, Käseherstellung usw. nicht mehr möglich sein wird, da sich die Gebäude in der Hand der Gemeinde Halsbrücke befinden werden.

Es kann sein, daß Fitzek diese Umstände einfach ignoriert hat, sei es weil er keine Aktion der Kommunen erwartet hatte, sei es weil er denkt, daß das BRD-Recht auf seinem „Territorium“ sowieso nicht gilt, sei es weil er annimmt, schon irgendwie mit Stadt und Gemeinde fertig zu werden.

Entweder das, oder er hoffte darauf, dass sich das noch verhindern ließe. Zwischendurch (Ende August/Anfang September) tönte er ja noch rum, dass das Baurecht auf seiner Seite sei. Komisch, das er da plötzlich die Gesetze der GmbH zu seinen Gunsten zitiert...

Aus dem von @Feiertag zitierten Artikel ergibt sich noch ein anderer Aspekt. Wenn die dort genannten Zahlen stimmen, dann kann der Alt-/Nocheigentümer Fischer mit Verkaufserlösen von 2,65 Mio € rechnen (2,4 Mio Halsbrücke, 250.000 Freiberg). Zu den eigentlich angepeilten 5,5 Mio € Erlös besteht eine beträchtliche Differenz.

Es stellt sich die Frage, wie hoch von Fitzek ins Spiel gebrachte Pacht sein soll und wie er sie aufbringen will.

Es könnte auch noch sein (Achtung :spekulatius:), dass hier versucht wird, die Gemeinde abzuzocken. Das ist in den 90ern mit einigen ostdeutschen Gemeinden passiert, die dann eilig Gebäude erworben haben, für die sich angeblich Rechtsextreme interessiert haben. Der Verkäufer hat seinen Schnitt gemacht und die Rechten am Gewinn beteiligt. Nur die Gemeinde hatte Pech. Dadurch, dass die Gemeinde hier den Verkehrswert ansetzt, könnte es aber auch sein, dass dieser Plan so nicht aufgeht,
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2023, 08:26:42 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline dieda

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Der Kaufpreis aus einem Immobilienkaufvertrag wird erst fällig, wenn die Auflassungsvermerkung im Grundbuch eingetragen wurde (kann dauern) und die Nachrichten über den Verzicht des Vorkaufsrechts der Gemeinde sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Fa (daher immer Strohmänner) eingegangen sind. Sollte wie hier durch die Gemeinde(n) das Vorkaufsrecht in Anspruch genommen werden, tritt nun diese in einen Kaufvertrag zu üblichen Bedingungen ein (also nur zum Verkehrswert versteht sich und unzulässige Sonderabreden sind dann auch hinfällig). Die Gemeinde wird dann Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten, der alte Käufer sowie der Verkäufer sind komplett raus.

Kauf bricht nun aber nicht Miete/Pacht, die in einem separaten Miet- oder Pachtvertrag vereinbart werden muss. So einer könnte hier vllt. parallel vorliegen, wissen wir nicht. Dann wird es aber etwas kompliziert.

Vermutlich dürfte dann die Gemeinde für die mit demnächst einer Veränderungssperre (B-Plan-Beschluss) belegten Flächen sicher zeitnah Ihr Sonderkündigungsrecht geltend machen. Der mögliche Pachtvertrag für die übrigen landwirtschaftlichen Flächen und des Überschwemmungsgebietes mit dem Landwirt aus Stade kann aber aus Sicht der Gemeinde sicher bestehen bleiben, nur die Pacht kassieren hier aber dann auch die betreffenden Gemeinden. Die restliche Pacht der Flächen, die jetzt noch im Besitz des Alteigentümers sind, kassiert dieser. Es ist aber anzunehmen, dass nun auch der Pächter unter diesen Umständen selbst zeitnah kündigt, vermutlich wird er aber erst mal klagen, auf jeden Fall hat er ein Problem.

Ob ein Pächter zufällig noch eine verstrahlte Pudelschar als Untermieter oder als "Hilfskräfte" für seinen Betrieb auf den von ihm gepachteten Flächen "hält" und züchtet, hat erst mal mit dem Vorkaufsrecht nichts zu tun, kann aber auch u.U. Wegen positiver Vertragsverletzung oder weil er die Pacht schuldig bleibt, weil die Untermieter pleite sind auch zeitnah zur Kündigung des neuen Eigentümers führen und wird dann erst in Schritt 2 interessant, nämlich wenn geräumt wird. Aber das steht derzeit alles  noch nicht zur Debatte, dauert also noch etwas.

Fitzeks Gequake hat also hier gar nichts zu bedeuten, außer seiner Ansage an die Gemeinde, dass es noch mit ihm ordentlich Stress geben wird und das Eingeständnis, dass Halsbrücke und Bärwalde neben den "angemieteten Wohnungen" nun die aktuellen Rückzugsorte des KRD sind, eines "Königreichs" ohne eigenes Staatsgebiet und komplett auf fremden Territorium.  :facepalm:
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2023, 09:03:11 von dieda »
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Egal wie die Sache weiter geht, auch für die Pacht braucht es Geld. Das Lehngut war in der Vergangenheit wohl wirtschaftlich eher kein Erfolg. Ich wüsste jetzt auch nicht, wie eine Truppe von Unbedarften das zukünftig ändern sollte. Und Geld zum Zuschießen, das ist Dank BAFin gerade äußerst knapp und wenn die ihre Maßnahmen auf Rückabwicklungen durchsetzen, da bleibt nichts übrig, mit dem der Fitzzer protzen könnte.
Am Ende wird der bisherige Eigentümer froh sein, wenn die Pudel das Gelände räumen, ohne dass allzuviele Visonen sich in Pfusch verwandelt haben.
Den Landwirt, der sich hier als Strohmann vor den Karren gespannt hatte, könnte das Lehngut noch in den Ruin treiben. Aber das ist ja nichts Neues, wenn man mit dem Zopf Geschäfte macht.
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2023, 09:29:33 von califix »
 
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Offline dieda

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Immerhin, der Alteigentümer hat mit dem Fitzekspuk die kleine Gemeinde Halsbrücke dazu gebracht, sich eine kurz und langfristig sehr teure Immobilie an Bein zu binden, mit der sich eigentlich auch nichts Vernünftiges anfangen kann, obwohl sie das eigentlich gar nicht wollte und das vorher mehrfach dankend abgelehnt hat. :naughty:
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Offline kairo

Zitat
„Mittwochnacht, 23.12 Uhr, unterzeichneten der alte Besitzer und ein Diplom-Landwirt meines Staates beim Notar in Hannover den Kaufvertrag ...

Entweder ist der Notar ein Vampir, oder es handelt sich um ein ausgesprochen dunkles Geschäft. Wahrscheinlich letzteres.
 
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Offline echt?

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Zitat
Immerhin, der Alteigentümer hat mit dem Fitzekspuk die kleine Gemeinde Halsbrücke dazu gebracht, sich eine kurz und langfristig sehr teure Immobilie an Bein zu binden, mit der sich eigentlich auch nichts Vernünftiges anfangen kann, obwohl sie das eigentlich gar nicht wollte und das vorher mehrfach dankend abgelehnt hat.

Hätte ich als Gemeinde gelassen!
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Offline califix

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Ja und Nein. Nachdem die BAFin jetzt endlich die Staatsanwaltschaften mal in Bewegung gesetzt hatte könnte die Gemeinde den Spuk vermutlich aussitzen und abwarten, bis das Pudelimperium mangels Masse zusammenfällt. Angesichts der Erfahrungen, dass es eine Staatsanwaltschaft 5 Jahre lang einfach laufen lässt und die Pudeltruppe sich ungehindert ausbreiten kann halte ich die Entscheidung aber für richtig. Die hatten keine Wahl und mussten sich letztendlich für das geringere Übel entscheiden.
 
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Offline Ba_al

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Bzgl. Pacht.

Zumindest für die zwei Kuschenstücke für die die Gemeinden nun ihn Vorkaufsrecht ausüben, wäre der
Vertragspartner dann die jeweilige Gemeinde.
Da aber die Gemeinden gerade ihr Vorkaufsrecht ausüben, weil sie die Pudel nicht wollen, glaube ich
kaum, dass da ein Pachtvertrag zustande kommen würde.
Die Gemeinden wären ja schön blöd, wenn sie nach der Aktion trotzdem noch die Pudel am Hals
hätten.
 
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Offline Sandmännchen

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Detail am Rande:

Zitat
Eine Vereinbarung des Verpflichteten [dem Verkäufer] mit dem Dritten [Fitzeks Strohmann], durch welche der Kauf von der Nichtausübung des Vorkaufsrechts abhängig gemacht oder dem Verpflichteten für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts der Rücktritt vorbehalten wird, ist dem Vorkaufsberechtigten [der Gemeinde] gegenüber unwirksam

§ 465 BGB

Soweit nun das von Fitzeks Strohmann gepachtete Land nach Ausübung des Vorkaufsrechts zwei Eigentümern gehört, sind grundsätzlich beide zusammen Verpächter. Wie das bei Teilidentität aussieht, ist mir im Detail unklar und ich habe dazu bei einer kurzen Recherche nichts gefunden. Wahrscheinlich wird aber dann der Pachtvertrag auf die Teile reduziert, die dem Strohmann dann nicht gehören und der Pachtzins im Verhältnis zum Ertragswert gemindert.
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2023, 10:17:47 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Da aber die Gemeinden gerade ihr Vorkaufsrecht ausüben, weil sie die Pudel nicht wollen, glaube ich
kaum, dass da ein Pachtvertrag zustande kommen würde.
Die Gemeinden wären ja schön blöd, wenn sie nach der Aktion trotzdem noch die Pudel am Hals
hätten.

Soweit der Pachtvertrag bereits geschlossen wurde (vor dem Eigentumsübergang), geht er bei Ausübung des Vorkaufsrechts gesetzlich auf die Gemeinde über. Das steht also nicht zu deren Disposition, ob sie den Pachtvertrag schließen wollen oder nicht - wenn sie das Vorkaufsrecht ausüben.

Voraussetzung ist freilich, dass überhaupt wirksam ein Pachtvertrag geschlossen wurde.
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Wird für einen derartigen Pachtvertrag ein Notar benötigt, also einer aus dem System? Der Landwirt aus Stade findet den ansonsten noch in der Scheune, auch mit dem richtigen Datum.
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