Autor Thema: Neues aus dem Königreich 10/2023 - Der König sucht ein BRD freies Staatsgebiet  (Gelesen 24414 mal)

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Offline Neubuerger

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Erst einmal benötigt der König einen Gülletank, denn die Sperrfrist zum Ausbringen beginnt demnächst bzw. hat bereits begonnen (irgendetwas mit Grünflächen und Acker, Oktober bzw. November).

Meinst du, ihn kümmern so banale bundesdeutsche Vorschriften? Wenn er sich nicht dran hält, gibt es definitiv Ärger.
Die Vorstellung, das Peterchen mit einem Güllefaß auf dem Acker unterwegs ist, hat aber was erheiterndes. Dann verteilt er mal tatsächlich Gülle und macht das nicht nur im übertragenen Sinn mit seinen Veröffentlichungen. ;D
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 16:41:21 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Tuska

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Off-Topic:

Zur royalen Gülle:

Gesetze, die niemand kennt, die aber jeder zum Leben braucht (wortwörtlich). Heute:

Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen

Man beachte die amtliche Überschrift dieses Gesetzes. Ich hab' einfach nur mal quergelesen.

Zitat von:  § 12 Abs. 2 DüV
Unbeschadet des Absatzes 1 Satz 2 haben Betriebe, die flüssige Wirtschaftsdünger, wie Jauche oder Gülle, oder Gärrückstände im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 erzeugen, sicherzustellen, dass sie mindestens die in einem Zeitraum von sechs Monaten anfallenden flüssigen Wirtschaftsdünger oder Gärrückstände sicher lagern können.

4 Absätze weiter:

Zitat von: § 12 Abs. 6 DüV
Auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Stelle haben die Inhaber der in den Absätzen 2 bis 5 genannten Betriebe durch die Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen.

Und schließlich:

Zitat von: § 14 Abs. 2 Nr. 2 DüV
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 14 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b des Düngegesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

(...)
2. entgegen § 12 Absatz 6 einen Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig

Ich prophezeiehoffe, dass bald ein neuer Behördenprotagonist in den KRD Landwirtschaftssimulator einsteigt ... :rotfl:
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 15:56:37 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Offline Anmaron

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Einige von den Königreichsbürgern scheinen arische Gedanken zu haben. Haben sie auch agrarische?

Ist der neue Leidspruch: Lieber Agrarier als (gar kein) Arier?
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Offline Leonidas

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Einige von den Königreichsbürgern scheinen arische Gedanken zu haben. Haben sie auch agrarische?
Ist der neue Leidspruch: Lieber Agrarier als (gar kein) Arier?
Das geht nach dem Motto:

Ich wollte schon immer Landwirt werden, von Jugend an wuchs ich unter Rindvieh auf.
Es genügt nicht, sich keine Gedanken zu machen. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
 
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Offline Anti Reisdepp

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Ich bin gespannt. Das Güllefass sieht ja wild aus und wenn es nicht über Schleppschläuche oder ähnliches verfügt, könnte der Einsatz wohl gegen BRD Gesetze verstoßen (bei Dauergrünland wohl noch bis 2025 erlaubt).

Zitat von: Agarheute.com

Nur folgende Gülleverteiler, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, dürfen weiterhin eingesetzt werden:

    Gestängeverteiler mit mehreren Prallverteilern, Schwenkdüsen und zentrale Prallverteiler, die nach unten abstrahlen (Prallköpfe z. B. Schwanenhals).
    Ausbringung mit Schleppschlauch.
    Ausbringung mit Schleppschuh.
    Ausbringung mit Injektions-/bzw. Schlitztechnik.

In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 
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Offline Habra

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Die Vorstellung, das Peterchen mit einem Güllefaß auf dem Acker unterwegs ist, hat aber was erheiterndes. Dann verteilt er mal tatsächlich Gülle und macht das nicht nur im übertragenen Sinn mit seinen Veröffentlichungen. ;D

Meinetwegen auf dem Acker mit dem Traktor und dem Güllefass rumgurken. Aber auf dem Weg zum Acker: da muss er jemanden Anderes ran lassen, meines Wissens hat er keinerlei Fahrerlaubnis.
Und ich könnte mir vorstellen, dass er ruckzuck das Landwirtschaftsamt (informiert von Bürgern aus Halsbrücke) auf dem Hof hat, und das hat recht wenig Humor. Die schauen zum Beispiel nach Pflanzenschutzmittel (Lagerung, Zulassung derselben, Sachkundenachweis des Anwenders etc.), Lagerung von Wirtschaftsdünger (=Gülle), und das Amt findet fast immer Verstöße.
Aber das Bußgled zahlt sicherlich nicht der Fönix, sondern wahrscheinlich der Pudel, dem die Verantwortung des Betriebs aufgelegt wurde.

Off-Topic:
Das kenne ich aus meinem Gäu: Viele Landwirte müssen nach dem Besuch des Landwirtschaftsamts Pflanzenschutzmittel korrekt entsorgen; wenn sie das in der Problemstoffsammlung machen, ist es zwar nicht ganz in Ordnung (es zahlt ja die Allgemeinheit), es sind aber meist kleinere Mengen. Der Nachweis gelingt in der Regel unbürokratisch dadurch, dass diese meinen Namen gegenüber den Sachbearbeitern nennen, die sich u. U. bei mir persönlich erkundigen.

 
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Offline Gerntroll

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Meinetwegen auf dem Acker mit dem Traktor und dem Güllefass rumgurken. Aber auf dem Weg zum Acker: da muss er jemanden Anderes ran lassen, meines Wissens hat er keinerlei Fahrerlaubnis.

Nö, der darf auch nicht auf dem Acker! Es sei denn er ist umzäunt. Fahren Ohne ist NUR auf abgeschlossenem Privatgelände erlaubt.
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Offline Habra

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Meinetwegen auf dem Acker mit dem Traktor und dem Güllefass rumgurken. Aber auf dem Weg zum Acker: da muss er jemanden Anderes ran lassen, meines Wissens hat er keinerlei Fahrerlaubnis.

Nö, der darf auch nicht auf dem Acker! Es sei denn er ist umzäunt. Fahren Ohne ist NUR auf abgeschlossenem Privatgelände erlaubt.

Stimmt ja. Gut, aber der Fönix wird höchstwahrscheinlich nicht auf dem Acker rumgurken, das könnte ja seiner königlichen Würde schaden.

Übrigens, kein Wunder, dass die Pudel das Güllefass so günstig bekommen haben. Müsste es verschrottet werden, gäbe es für den Vorbesitzer maximal € 100,00 für das Teil beim Schrotthändler. Ich würde schon alleine aus Sicherheitsgründen keinerlei Flüssigkeiten in einem solchen Fass auch nur 100 m über öffentliche Straßen bewegen. Gut, auch wenn BRD-Gesetze für den Fönix nichts gelten, es soll Leute geben, die ihn eines Besseren belehren werden. Und in Halsbrücke könnte sich da etwas entwickeln.
 
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Offline Anmaron

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Offline Schrohm Napoleon

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Zählt ein Graben nicht als Geländeabschluss?

Nur mit Zugbrücke oder (verschlossenem) Tor an der Einfahrt.  ;)
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Offline Sandmännchen

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Eine Verkehrsfläche, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für Verkehr bestimmt ist, z.B. ein Acker, ist keine öffentliche Straße. Um dorthin zu kommen, braucht er aber einen Fahrer.

Stellt Euch nur mal vor, die StVO gälte auf dem Acker: Dann dürfte der Traktor außerorts nur am rechten Ackerrand fahren  :D
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Anmaron

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Wenn die Beschaffenheit vom Tor nicht näher bezeichnet ist

Spoiler
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Zitat
Möchtest Du selber Vorzugsgenussrechte im Lebensmittelbereich erwerben....
Gegen Euros gibt der Fönix schon mal Lebensmittelmarken aus? Da kann die Not ja nicht mehr weit sein. Jetzt fehlen eigentlich noch die Fünfjahrespläne und die Planwirtschaft kann losgehen. Das KRD in seinem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf.
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Da kann die Not ja nicht mehr weit sein.

Es ist erstaunlich, wie derselbe Satz des Unnützen, so verschieden verstanden werden kann. Sollten nicht in der Not, gerade in einem Gemeinwohlstaatsverein, die noch vorhanden Nahrungsmittel gerecht verteilt werden?

Hier sagt er doch (für mich) eindeutig, je mehr ihr mir zahlt, desto "gerechter" erhaltet ihr das unbedingt Lebensnotwendige. Mehr Kapitalismus geht doch kaum oder wo ist mein Denkfehler?

Ist das wieder dieses Sowohl-als-auch-Ding, das die Wissenschaft noch nicht verstanden hat?



Eine Verkehrsfläche, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für Verkehr bestimmt ist, z.B. ein Acker, ist keine öffentliche Straße.


Du hast Recht und mich überzeugt.  :salut:


Weißt Du wie ich mich gerade fühle?

Spoiler
Off-Topic:




(Ist von der Reichsflugscheibe geklaut.  ;))

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« Letzte Änderung: 26. Oktober 2023, 02:48:49 von Schrohm Napoleon »
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
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Übrigens, kein Wunder, dass die Pudel das Güllefass so günstig bekommen haben. Müsste es verschrottet werden, gäbe es für den Vorbesitzer maximal € 100,00 für das Teil beim Schrotthändler.

Damit war es doch ein sehr gutes Geschäft. Also für den Verkäufer. Peterchen ist mal wieder im Glauben, ein echtes Schnäppchen gemacht zu haben, über den Tisch gezogen worden.
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