Autor Thema: Neues aus dem Königreich 10/2023 - Der König sucht ein BRD freies Staatsgebiet  (Gelesen 24436 mal)

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Offline Rechtsfinder

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Gab es zu Peterles Verfassung eigentlich eine Volksabstimmung? Oder ist sie per Dekret als gültig erklärt worden?
Peter hat sie bei der Krönungsversammlung verkündet, weswegen der Staatsverein mangels von einer Mitgliederversammlung beschlossener Satzung laut OLG Köln nicht existiert. :rofl:
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Offline Karl Martell

Spiegel Online hat blöderweise den Teil weggeschnitten, in dem die 8 Pudel der Verfassung zustimmen. Und mein Hirn weigert sich standhaft, zu erinnern, ob es diesen Teil im Orginalvideo überhaupt gab.

Aber schon 2012 zeigte sich sein (also: SEIN!) lustiges Demokratiefehlverständnis: Da lässt sich Fitzi in einer Halle von 8 Leuten "wählen", während ein paar Hundert Menschen und Menschinnen zugucken und artig klatschen. Führende Demokraten zweifeln an der Rechtstaatlichkeit dieses Verfahrens, aber Anhänger des Königreichs sind überzeugt, dass weitere Wahlen nur beweisen werden, dass sie in Wahrheit die Mehrheit der Deutschen repräsentieren...

Offline BlueOcean

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Unterzeichnung der Gründungsurkunde von Fitzek und seinen Pudeln hier ab 13:25

https://krdtube.org/w/4ENmVBCSJn7EuzF5A1oCpa (mit salbungsvoll genölten Kommentar von seiner Majestät)

Wobei Fitzek wie mit seinem Polyester-Hermelin und seinem grob zugehauenen Reichsapfel aus dem Karnevalsbedarf hier einen kleinen Fehler begeht. Denn der Esel sollte nicht zuerst unterzeichnen, sondern zuletzt. Schließlich sollen die Vasallen zuerst ihm die Treue schwören bevor er sie huldvoll in die Reihen der Seinen aufnimmt. Aber was kümmert das den Wenigwissenden, der immer der Erste sein will.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 

Offline Crawford

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@Rechtsfinder und @ Neubürger
Fitzek veröffentlich auf dem Telegram-Kanal "Verfassungsbeschwerde" den Text derselben.
Zitat
hier im Kanal wird schrittweise, die 183 seitige Verfassungsbeschwerde (https://koenigreichdeutschland.org/de/die-verfassungsbeschwerde.html) veröffentlicht, welche am 02.08.2018 von Peter I., als Beschwerdeführer, an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übergeben wurde, um so Missstände aufzuzeigen und im gleichen Atemzug eine bessere Ordnung zu ermöglichen.
(https://t.me/Verfassungsbeschwerde. 24.September)

Das ist quasi ein Service seinerseits an die Menschheit:
Zitat
Manchen sind 183 Seiten zu viel und zu überwältigend, manchen bereitet die juristische Sprache schon Kopfschmerzen.

Mit dem Kanal möchte ich somit häppchenweise Dich an dieses wichtige Thema ranführen, so dass Du in einem überschaubarem Tempo die Möglichkeit hast Dich juristisch weiterzuentwickeln.
(https://t.me/Verfassungsbeschwerde. 18.September)

Einen Tipp für Masochisten hat er auch parat.
Zitat
Es macht Sinn die pdf, doppelseitig auf Din A5 auszudrucken, so hast Du für unterwegs auch nochmal die Verfassungsbeschwerde handlich zum nachlesen dabei.
(https://t.me/Verfassungsbeschwerde. 18.September)



 

Offline Goliath

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Ausdrucken? In echt, wo lebt der könix? :facepalm:
 
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Offline Gerntroll

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Korrekt wird es erst wenn man sich das selbst faxt!
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Offline Leonidas

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Zitat
Es macht Sinn die pdf, doppelseitig auf Din A5 auszudrucken, so hast Du für unterwegs auch nochmal die Verfassungsbeschwerde handlich zum nachlesen dabei.

Wahrscheinlich gibt's die Verfassungsbeschwerde und andere verbalen Ergüsse des Mäusekönigs irgendwann in gedruckter Forma als kleines rotes Büchlein mit dem Titel:

Worte  des Vorsitzenden Mao Ze Dong seiner Majestät Peter I

als tägliche Pudel-Pflichtlektüre.  :lol:
Es genügt nicht, sich keine Gedanken zu machen. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
 
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Offline Gerntroll

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Gibts dann auch für jeden Pudel ein Notizbüchlein und einen Bleistift?

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Offline Gast aus dem Off

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Ja, bei KaDaRi. Hundert EURO für das Büchlein und einen für den Stift.
 
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Online Habra

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Gibts dann auch für jeden Pudel ein Notizbüchlein und einen Bleistift?

Selbstverständlich, aber nach jedem Termin mit dem Fönix, muss das Notizbüchlein an den Fönix abgeliefert werden; nicht, dass da womöglich schriftlich festgehalten wird, dass er jeden Tag anderen Unsinn, der sich vom vorherigen Tag unterscheidet, gelabert hat.

Ja, bei KaDaRi. Hundert EURO für das Büchlein und einen für den Stift.
Das Abliefern sichert wenigstens den Umsatz bei Kadari, der Stift muss nicht neu gekauft werden.

Die Preise sind doch in der fönixchen aktuellen Währung genannt. Da muss man erst wie in alten Zeiten Euro in die fönixsche Währung zwangsumtauschen.



Offline Lonovis

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Und es hat auch nichts zu bedeuten, dass auf den königlichen Bleistiften IKEA steht. Das heißt Intronisierter König Erstaunt Alle, oder so.

#wusstewiederkeiner
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

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Offline Karl Martell

Zitat von: Päda-go-go-Peter
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Prima, echt lieb von Dir! Und so mitdenkend! Keinesfalls die Massen überfordern!

Und in wie vielen Schritten möchtest Du den Einseiter veröffentlichen, mit dem Dir Dein Bums um die Ohren gehauen wurde? Eine Zeile pro Woche?
 
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Offline Sandmännchen

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Tja, was ist denn nun das KRD? Kein Verein? Scheinverein? Scheingesellschaft? Oder doch dank der Lehre der fehlerhaften Gesellschaft eine GbR?

Mein Studium trägt mich gerade zum Gesellschaftsrecht und HGB. Da frag ich mich glatt, ob das KRD nicht tatsächlich ein Gewerbebetrieb ist, dessen Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert - immerhin umfasst er eine ganze Menge von "Staatsbetrieben", darunter eine Versicherung, eine bankähnliche Verwaltung von Vermögensbeteiligungen mit Sachwertgarantie  :liar: und Betrieb von Messeveranstaltungen.

Ein Gewerbebetrieb ist ein Unternehmen, das eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Eine Tätigkeit ist gewerblich, die planmäßig (naja, da wird man keine zu hohen Anforderungen stellen) und auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Ein Unternehmen wiederum ist eine wirtschaftliche Einheit. Passt m.M.n. alles auf das KRD.

Dann müssten sie's mal langsam ins Handelsregister eintragen. Das nette daran: Sie müssen sich dann auch mal für eine Unternehmensform entscheiden. Und die Eintragung kann durch Zwangsgeld des Registergerichts erzwungen werden - die Wittenberger Schnarchbehörden wären also außen vor. Zuständig ist das AG Stendal.

Da wäre dann auch offengelegt, wer eigentlich die Geschäfte führt und an welcher Adresse man zustellen kann.

Ich bin mit dem Stoff aber erst am Anfang - vielleicht weiß jemand mehr dazu?
« Letzte Änderung: 9. Oktober 2023, 21:09:18 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline Karl Martell

Der nicht eingetragene Verein "Königreich Deutschland" ist vor allem eins: insolvent.

Stets zu Diensten :salut:
 
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Offline Sandmännchen

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Er wird aber weiter betrieben, ob insolvent oder nicht. Inwiefern ändert die Insolvenz etwas an der Eintragungspflicht?

Nun ist das Registergericht von Amts wegen verpflichtet, die Eintragung zu erzwingen (§ 14 S. 1 HGB).
Ärgerlicherweise ist das Nichteintragen aber nach bisheriger Recherche nicht mal ordnungswidrig, und eine Erzwingungshaft ist auch nicht möglich. Trotzdem dürfte das Ärger machen, und vielleicht zieht ja doch irgendwann jemand die Karte der Unzuverlässigkeit samt Gewerbeuntersagung. OK, das müsste leider wieder Schnarchwittenberg machen.
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