Autor Thema: Neues aus dem Königreich 10/2023 - Der König sucht ein BRD freies Staatsgebiet  (Gelesen 24434 mal)

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Online Neubuerger

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An jeder Stelle des Königreichs der Firma eine absolut inkompetente Person.
Und an der höchsten Position die grösstmögliche Inkompetenz.

Das Problem ist eher die höchste Stelle. Da kann Peter nicht dulden, das irgendwo anders jemand sitzt, der kompetent handelt und ihn ggfls. in den Schatten stellt. Und dabei möglicherweise noch nichtmal nach Handlungsanweisungen fragt. Sieht man immer wieder daran, dass Leute, die mehr Eigeninitiative entwickeln und fähiger sind, nach relativ kurzer Zeit wieder in der Versenkung verschwinden. Übrig bleiben die Fans, die Peterchen an den Lippen hängen und die sonst nichts haben.
Ist das alte Prinzip: Mittelmaß zieht Mittelmaß an.
« Letzte Änderung: 10. Oktober 2023, 09:00:15 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline Käsehobel

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Das Problem ist eher die höchste Stelle. Da kann Peter nicht dulden, das irgendwo anders jemand sitzt, der kompetent handelt und ihn ggfls. in den Schatten stellt. Und dabei möglicherweise noch nichtmal nach Handlungsanweisungen fragt. Ist das alte Prinzip: Mittelmaß zieht Mittelmaß an.

Dass Peter nur mittelmässig intelligent ist, wurde ja von offizieller Seite festgestellt.

Es gibt aber im Kannixreich tatsächlich Leute die kompetent handeln. Nämlich die Dachrinnenreiniger.
Die zeigen in ihrem Aufgabenbereich schliesslich mehr Kompetenz als Peter in seinem.


Käse! Gehobelt, nicht gerieben!

Darf man sich über Reichsbürger lustig machen? Nein, man muss!
 
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Offline nixweiter

Es gibt aber im Kannixreich tatsächlich Leute die kompetent handeln. Nämlich die Dachrinnenreiniger.
Dazu fallen mir auch geflügelte Worte ein:

"Wenn Dummheit wachsen würde könntest du kniend aus der Dachrinne saufen."


Off-Topic:
Grüße von einem stillen Fan des Peter-Prinzips. 8)
As for free speech, it comes with the responsibility to be truthful.
 
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Offline Anmaron

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Ach übrigens:

Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Offline Karl Martell

Der nicht rechtsfähige Verein wird wie eine GbR behandelt, die, soweit sie am Rechtsverkehr teilnimmt, teilrechtsfähig ist und damit auch insolvenzfähig.

Im Übrigen hast Du natürlich Recht, dass  die Mitgieder der insolventen GbR natürlich persönlich für die Schulden der GbR haften.

Aha, man lernt nie aus. War das das Insolvenzverfahren, das mangels Masse wieder eingestellt wurde?

Nee, das wurde anscheinend durchgeführt, sonst wäre RA S. nicht Insolvenzverwalter geworden.

Das mangels Masse abgewiesene Verfahren betrifft den "Ganzheitliche Wege e.V.", AG Dessau-Roßlau, Az. 2 IN 129/21, weiß www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Tante Google kennt da noch ein paar lustige Schreiben aus dem letzten Jahrzehnt; einfach mal den Vereinsnamen, das Stichwort "Eigentümer" und die persönliche wittenberger Lieblingsliegenschaft suchen.
 
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Offline SchlafSchaf

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Die Westpudel sind weiter sehr aktiv und führen nicht nur diverse Seminare durch, sie sind auch an der Gründung einer neuen Regionalstelle in Hamburg beteiligt. Sie scheinen aber gelernt zu haben, hier wird deutlich konspirativer vorgegangen.

Das Hamburger Abendblatt weiß näheres:
https://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/article239334287/

Auch interessant:
https://www.keine-stimme-den-nazis.org/11-pressemitteilungen/7396-reichsbuerger-vom-koenigreich-deutschland-sammeln-sich-in-den-harburger-bergen-und-gehen-seelenruhig-wandern

Und hier der aktuelle und der chronologische Registerauszug

Mit dem Kassenwart hat der Fönich ja nun seine gewünschte RA-Unterstützung
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Crawford

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Eine Einschätzung des rechtlichen Status von Fitzeks Gruppierung gibt es im Urteil des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zur Schließung der Gaststätte in Köln im letzten Jahr. Hier heißt es:
Zitat
Beim „Königreich Deutschland“ handelt es sich nicht um einen Staat im Sinne des Völkerrechts, der seine eigene Rechtsordnung schaffen könnte. Maßgeblich für das Bestehen eines Staates ist das Vorhandensein eines Staatsvolks, eines Staatsgebiets und einer souveränen Staatsgewalt. Erforderlich ist, dass sich ein auf einem bestimmten Gebiet sesshaftes Volk unter einer selbstgesetzten, von keinem Staat abgeleiteten, effektiv wirksamen und dauerhaften Ordnung organisiert hat.
Das „Königreich Deutschland“ erfüllt diese Voraussetzungen nicht und ist als Staat auch völkerrechtlich nicht anerkannt. Es verfügt bereits nicht über ein eigenes Staatsgebiet, sondern nutzt ausschließlich Teile des Bundesgebiets.
Das verantwortliche Betreiben von Zweckbetrieben durch abhängige Inhaber ist dem „Königreich Deutschland“ nach dem im ganzen Bundesgebiet geltenden deutschen Recht auch nicht deshalb möglich, weil die Antragstellerin sich auf seine Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 GG beruft. Das Grundrecht des Art. 9 Abs. 1 GG gewährleistet die Freiheit, sich zu Vereinigungen des privaten Rechts zusammenzuschließen.
Von dieser Freiheit haben Menschen, die sich dem „Königreich Deutschland“ zugehörig fühlen, schon deshalb keinen Gebrauch gemacht, weil es bereits an einer von allen Gründungsmitgliedern beschlossenen Vereinssatzung (§§ 25, 27 Abs. 1 BGB) bzw. einem von den Gesellschaftern geschlossenen Gesellschaftsvertrag (§§ 54 Abs. 1 Satz 1, 705 Abs. 1 BGB) fehlt. Vielmehr ergibt sich aus der sogenannten Verfassung des „Königreichs Deutschland“, dass Q.     G.      diese als selbsternannter „Oberster Souverän Q.     I.“ und „Freier Souverän und Treuhänder“ „bestimmt und verkündet“ hat und sich gemäß Art. 92 Abs. 1 dieser Verfassung bis zu einer in unbestimmter Zukunft liegenden „Wahl des Königs“ zur Ausübung der sogenannten „obersten Staatsgewalt“ als allein berechtigt ansieht.
Auch sonst ist keine dem in Deutschland geltenden Recht entsprechende Organisationsform erkennbar, aus der das „Königreich Deutschland“ auf der Grundlage von Art. 9 GG eigene Rechte im Zusammenhang mit der Führung des Betriebs der Antragstellerin ableiten könnte.
Eine Stiftung bürgerlichen Rechts ist es schon deshalb nicht, weil es an einer gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlichen Anerkennung durch die zuständige Behörde des Landes fehlt.
(http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2022/4_B_61_21_Beschluss_20220812.htm)

Nach Ansicht der Richter kann das KRD nicht als Staat, Verein, Gesellschaft, Stiftung oder sonstige rechtlich definierte Organisation angesehen werden. Es ist sozusagen nicht greifbar, man könnte auch sagen, gasförmig.
 
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Offline Schattendiplomat

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Ich finde es ja leicht grenzwertig wenn die Presse ohne Anführungszeichen vom "Staatsgebiet" im Zusammenhang mit Peters Immobilienschieberein spricht.
In letzter Zeit kommt das vermehrt vor, was mMn* beim unbedarften Leser einen falschen Eindruck hinterlassen kann.

Sehr schön an dem obigen Auszug finde ich den Hinweis darauf, dass die KRiD GmbH völkerrechtswidrig Staatsgebiet von Deutschland als eigenes Staatsgebiet ausweist, weshalb das nicht als Staatsgebiet zählen kann.
« Letzte Änderung: 10. Oktober 2023, 16:32:08 von Schattendiplomat »
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
**XMV - X(ges)under Menschenverstand
 

Offline Sandmännchen

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Hatten wir das schon?

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/kaufen-reklamieren/urteil-bestaetigt-unzulaessige-rechtswahl-bei-heizungsfachshop

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat gegen Veritherm Heizungsfachshop vor dem LG Hildesheim geklagt, die temporäre Zugehörigkeitsklausel darf nicht weiter verwendet werden.

Zitat
Die Richter am Landgericht Hildesheim bestätigen unsere Auffassung in ihrem Urteil vom 01. März 2022. Die Klausel ist rechtswidrig. Der Betreiber des Heizungsfachshops darf sie nicht mehr nutzen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Online Neubuerger

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Sehr schön an dem obigen Auszug finde ich den Hinweis darauf, dass die KRiD GmbH völkerrechtswidrig Staatsgebiet von Deutschland als eigenes Staatsgebiet ausweist, weshalb das nicht als Staatsgebiet zählen kann.

Frag die Pudel dazu und sie werden auf diverse Staaten der ehemaligen UdSSR oder Jugoslawiens verweisen. Die hätten sich ja auch vom Kernstaat für unabhängig erklärt. Das die Lage da aber ein klitzekleines bißchen anders liegt, erkennen sie nicht.
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Offline Rechtsfinder

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Hatten wir das schon?
Ja, vor ein paar Monaten.
Das Urteil liegt dem SSL auch im Wortlaut vor, soweit ich weiß.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Wittenberger

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Und anschließend zieht unser Staat (der richtige) keinerlei Steuern ein. Denn die gibt es nicht. Tolle Wurst.

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Mich ärgert ja schon, wenn über ein "Königreich" ohne Anführungsstriche geschrieben wird. Das ist fast Werbung, für schlichte Gemüter.

Offline Froschkönig

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Hatten wir das schon?

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/kaufen-reklamieren/urteil-bestaetigt-unzulaessige-rechtswahl-bei-heizungsfachshop

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat gegen Veritherm Heizungsfachshop vor dem LG Hildesheim geklagt, die temporäre Zugehörigkeitsklausel darf nicht weiter verwendet werden.

Zitat
Die Richter am Landgericht Hildesheim bestätigen unsere Auffassung in ihrem Urteil vom 01. März 2022. Die Klausel ist rechtswidrig. Der Betreiber des Heizungsfachshops darf sie nicht mehr nutzen.

Ja, er hatte dann später noch den "Cookie-Banner" mit dem Quatsch von der Staatszugehörigkeit ohne weitere Rechte und Pflichten drin. Ich hatte dann die Verbraucherzentrale Niedersachsen angeschrieben, geantwortet wurde mir nicht, aber der Banner war schnell weg.

Dafür steht jetzt im Impressum:

Zitat
Dieser Onlineshop/Weltnetzladen wird gemäß Art. 2 Überleitungsvertrag i.V.m. der Haager Landkriegsordnung betrieben.

:facepalm:

"Je freier die Wirtschaft, umso sozialer ist sie auch." - Ludwig Erhard
 

Online Rabenaas

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Was mischt sich die Firma LG Hildesheim in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates ein?  :think:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Online Neubuerger

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Was mischt sich die Firma LG Hildesheim in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates ein?  :think:

Das dient ja nur der weiteren Anerkennung des KRD. Neben den Anerkennungen durch die Oberfinanzdirektion, Fluglinien durch Ausstellung von Bordkarten und ähnlichem.
Ich wusste aber gar nicht, das man diese Anerkennungen immer wieder erneuern muss. Das ist ja ein wenig wie eine TÜV-Plakette.
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