Autor Thema: Presseschnipsel - Reichsbürger  (Gelesen 41465 mal)

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Offline Rabenaas

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Offline Schattendiplomat

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Die Seibt, auch so  eine von denen die sich eindeutig selbst zu wichtig nimmt (warum sind das eigentlich oft Leute aus dem rechten Spektrum).
Ich hab den Drang diesen Leuten zu erklären, dass sieht man mal von politisch engagierten Einzelpersonen ab, dass sich schlicht keiner für sie interessiert oder sie auch nur wahrnimmt.
Sie soll sich mal nix auf die bestimmt 50% Russenbots zur hybriden Kriegsführung einbilden die ihr folgen und sie kommentieren.

Sie ist sehr weit davon entfernt "in Gefahr" zu sein und ich glaube die wenigsten würden sie auch nur erkenne, wenn sie ihnen auf der Strasse begegnen, ganz egal ob rechtes Spektrum oder grundlegend normal denkend.
« Letzte Änderung: 2. Mai 2025, 17:03:32 von Schattendiplomat »
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Elon Musk - der amerikanische Niemeyer?

Immerhin kann der sich Unterhaltszahlungen leisten.
Könnte der Niemeyer auch, wenn  er sich um eine gescheite Tätigkeit mit angemessenem Lohn bemühen würde. Aber das wäre ja eine Art Arbeit und mit dem Selbstverständnis eines Niemeyers nicht vereinbar.

Eine Frage am Rande, gibt es so etwas wie eine Haft wegen unterlassener Unterhaltszahlung?
 
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Offline Knallfrosch

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Jo, siehe § 170 StGB.
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Offline Rabenaas

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Allerdings, dafür kriegen schon Ersttäter häufig Bewährungsstrafen mit der Auflage, den Unterhalt zu zahlen.
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Online Gerntroll

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Boxberg-Prozess: Nachbarn von "Reichsbürger" Ingo K. erscheinen nicht vor Gericht

Fünf Angeklagte aus dem Umfeld des "Reichsbürgers" Ingo K. sollen illegal Waffen besessen haben. Am Montag hätte ihr Prozess begonnen, doch sie fehlten vor Gericht.

Vor dem Landgericht Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) sollte am Montag der Prozess gegen fünf Menschen aus dem Umfeld des verurteilten "Reichsbürgers" Ingo K. beginnen - doch diese sind nicht vor Gericht erschienen. Der Prozess steht im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz in Boxberg-Bobstadt (Main-Tauber-Kreis): Angeklagt ist im Wesentlichen die Familie, auf deren Bauernhof ein Einsatz des SEK im April 2022 eskalierte.

Die Staatsanwaltschaft wirft Heiko A., seiner Frau und zwei Söhnen illegalen Waffenbesitz vor. Zudem steht auch die Partnerin einer der Söhne vor Gericht. Neben Waffen geht es auch um den Anbau von Cannabis.

Zum Prozessauftakt am Montag war keiner der Angeklagten anwesend. Anwälte sagten dem SWR, sie hätten keinen Kontakt zu ihren Mandanten. Ladungen des Gerichts seien teils mit "Empfänger unbekannt" zurückgegangen, teils mit "Annahme verweigert".

Prozess soll im Juli neu gestartet werden

Der Prozess soll im Juli neu gestartet werden, sagte Staatsanwältin Janina Metz dem SWR. Das Gericht hat mehrere Möglichkeiten. Es kann die Angeklagten von der Polizei zum Gerichtstermin bringen lassen oder auch Haftbefehl erlassen. Am Montag wurde darüber noch keine Entscheidung gefällt.

Boxberg: Zwei Waffenkammern und tausende Schuss Munition

Im April 2022 hatte die Polizei eine Pistole von Ingo K. einziehen wollen. Der Einsatz um den Bauernhof eskalierte, Ingo K. eröffnete das Feuer auf die Polizei und wurde im November 2023 in Stuttgart zu 14 Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Auf dem Anwesen mit drei Gebäuden konnte damals ein ganzes Arsenal an Waffen und Munition sichergestellt werden. Darunter auch vollautomatische Waffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Ein Teil der Waffen wurde in der Wohnung von Ingo K. gefunden, weitere in einem Nebengebäude, das der Vermieter-Familie A. zugerechnet wird. Die Staatsanwaltschaft geht dabei von acht Schusswaffen, zwei Würgehölzern und einer großen Anzahl der Munition aus.

Im Prozess: Als Zeugen zu Waffen die Aussage verweigert
Im Prozess gegen Ingo K. in Stuttgart wurden Heiko A. und seine Frau als Zeugen unter anderem auf Waffen angesprochen, doch in diesem Punkt verweigerten sie damals die Aussage. Nach dem Polizeieinsatz am 20. April 2022 war neben Familie A. auch ein Sohn von Ingo K. festgenommen worden. Gegen ihn wurde aber keine Anklage erhoben.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/boxberg-bobstadt-reichsbuerger-waffen-prozess-heiko-a-sek-2025-100.html
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline Knallfrosch

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Ja, denn mal suchen, auffinden und bis zum Prozessbeginn in staatliche Tücher packen.
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Offline SchlafSchaf

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Die haben einen Extrafaden und zwar hier
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Mr. Devious

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Boxberg-Prozess: Nachbarn von "Reichsbürger" Ingo K. erscheinen nicht vor Gericht



Da ist noch einer zu dumm, den Weg zum Gericht zu finden:

Zitat
Reichsbürger-Szene: Mann geht in Berufung und erscheint nicht zur Verhandlung

Ein Ehinger wurde im vergangenen Herbst wegen Körperverletzung verurteilt. Er legte Berufung ein und erhob Vorwürfe gegen den Richter. Zur zweiten Verhandlung erschien er nicht.

Spoiler
Widerstand und Körperverletzung gegen Vollstreckungsbeamte: Im vergangenen Oktober war vor dem Ehinger Amtsgericht aus diesem Grund ein Ehinger Bürger verurteilt worden. Hierauf ging er in Berufung – und erschien am vergangenen Mittwochmorgen prompt nicht zur zweiten Verhandlung vor dem Landgericht Ulm.

Ihren Ursprung hat die Tat im Juli 2023. Hier kam es zwischen dem Angeklagten, der in der sogenannten Reichsbürgerszene aktiv sein soll, zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit Polizeibeamten. Der damals 49-Jährige hatte sich in der Ehinger Innenstadt geweigert, eine Geldbuße zu bezahlen und trotz Aufforderung durch die Beamten keinen Ausweis vorgezeigt. Auch bei der Festnahme wehrte er sich weiterhin gegen die Polizeibeamten und verletzte dabei einen Polizisten leicht am Knie. In der Verhandlung vom 9. Oktober 2024 verurteilte ihn Richter Wolfgang Lampa vor dem Ehinger Amtsgericht wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Strafe von 80 Tagessätzen zu je 150 Euro. Dies entspricht einer Gesamtstrafe von 12.000 Euro. Zwei Tage später legte der Verurteilte Berufung gegen das Urteil ein.

Befangenheitsantrag gegen den Richter
Am vergangenen Mittwoch wurde daher am Landgericht Ulm die zweite Verhandlung eröffnet. Da im Oktober in Ehingen zahlreiche „Anhänger“ den Angeklagten in den Gerichtssaal begleitetet und ein großes Sicherheitsaufgebot notwendig gemacht hatten, waren auch in Ulm mehrere Polizeibeamte anwesend. Nicht vor Ort allerdings: Der Angeklagte selbst. Auch fast eine halbe Stunde nach geplantem Verhandlungsstart waren weder der Ehinger, noch eine Verteidigung oder bevollmächtige Vertretung vor dem Landgericht erschienen. „Es wird nun zu prüfen sein, ob das Gericht die Berufung daher verwerfen darf“, erklärte Richter Tobias Mästle.

Zuvor verlas er allerdings einen Befangenheitsantrag gegen ihn selbst, welchen der Angeklagte erst vor wenigen Tagen gestellt hatte. Bei einer Internetrecherche, so der Angeklagte in seinem Schreiben an das Landgericht, ergebe sich, dass bereits häufig negativ über Richter Tobias Mästle berichtet worden sei. Da die Texte und Videos auch nach mehreren Jahren nach wie vor im Internet abrufbar seien, müsse der Inhalt zutreffen, so die Schlussfolgerung des Ehingers. „Der Interneteintrag übersteht seit Jahren jegliche Zensur und hat damit eine hohe Aussagekraft und Glaubwürdigkeit“. Somit würden „geeignete Gründe für Misstrauen“ am zuständigen Richter vorliegen, da dieser „nicht an der Wahrheitsfindung interessiert“, sondern stattdessen „von politisch motivierter Willkür beeinflusst“ sei.

Videos von strafrechtlich verfolgten Personen erstellt
Tatsächlich: Auf Youtube kursieren zwei Videos aus den Jahren 2019 und 2023. Hier erheben ehemalige Verurteilte von Richter Tobias Mästle Vorwürfe gegen ihn. Als „eine völlig ungeeignete Begründung“ für einen Befangenheitsantrag, bezeichnete Staatsanwältin Jessica Granat die vom Angeklagten angeführten Videos. Diese seien von strafrechtlich verfolgten Personen erstellt worden, betonte sie. Tobias Mästle stimmte zu. „Der Verweis auf Internetveröffentlichungen anderer Angeklagten genügt nicht als Begründung.“ Es seien Werturteile angegeben, keine Tatsachen.

Ich gehe davon aus, dass hier die Voraussetzungen für eine Berufungsverwerfung gegeben sein sollten.
Staatsanwältin Jessica Granat

Und auch dem zweiten Vorwurf des Ehinger Bürgers, er habe keine Akteneinsicht erhalten und sich daher nicht auf die Verhandlung vorbereiten können, erteilte das Gericht eine Absage. „Er hat die kompletten Kopien zugeschickt bekommen“, sagte Mästle. Die Postzustellungsurkunde sei am Landgericht eingegangen. Der Befangenheitsantrag gegen Richter Tobias Mästle wurde daher abgelehnt.

Angeklagte hatte Kenntnis – und bliebt dennoch fern
Identisch verfuhr die Kammer mit der Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Ehingen. Der Angeklagte habe am Dienstag noch zweimal im Landgericht angerufen und sich über den Verhandlungszeitpunkt am Mittwoch informiert, erklärte Mästle. Außerdem habe er mit einem Schreiben dem Gericht dargelegt, dass er die Einladung erhalten habe – und sei dennoch nicht erschienen. „Er wurde ordnungsgemäß geladen und hatte daher Kenntnis. Ich gehe davon aus, dass hier die Voraussetzungen für eine Berufungsverwerfung gegeben sein sollten“, meinte auch Staatsanwältin Granat.

Das Urteil des Amtsgericht aus dem vergangenen Oktober bleibt damit bestehen. Die entstandenen Kosten am Gerichtsverfahren am Landgericht trägt der Verurteilte.
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https://www.schwaebische.de/regional/ulm-alb-donau/ehingen/reichsbuerger-szene-mann-geht-in-berufung-und-erscheint-nicht-zur-verhandlung-3553256
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