Autor Thema: Presseschnipsel - Reichsbürger  (Gelesen 41492 mal)

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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #390 am: 6. Januar 2025, 18:32:37 »
Leider Paywall.


Zitat
33 mutmaßliche Straftaten – Reichsbürger aus Saarlouis erneut angeklagt

Exklusiv | Saarbrücken · Ein einschlägig bekannter Mann, der der Reichsbürgerszene angehören soll, ist noch nicht aus der Haft entlassen, da erwartet ihn bereits eine weitere Anklage. Was ihm die Staatsanwaltschaft Saarbrücken diesmal vorwirft.

06.01.2025 , 17:43 Uhr

on Laura Weidig
Online-Redakteurin

Ein einschlägig bekannter Reichsbürger aus dem Saarland muss erneut vor Gericht. Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Montag mit.
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/prozesse-gericht/reichsbuerger-prozess-mann-aus-dem-saarland-muss-erneut-vor-gericht_aid-122767733


Ob das der hier ist?
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=7996.msg468788#msg468788
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #391 am: 7. Januar 2025, 09:20:41 »
Ein freundlicher Herr bekam nach der Gefährderansprache noch Besuch.
Nach heroischer Verteidigung seines Territoriums gegen die Süstem-Schergen kam er ins Lazarett

Filmbeitrag






Zitat
SEK-Einsatz Update: Reichsbürger-Razzia
Mo 06.01.2025 | 21:45 | rbb24 mit Sport

Am Samstagabend gab es einen SEK-Einsatz in Schönwalde-Glien. Darüber haben wir am Sonntag schon berichtet, allerdings hat sich die Polizei gestern noch mit Informationen zurückgehalten. Heute teilt sie nun mit: Ein mutmaßlicher Reichsbürger soll zuvor eine Behördenmitarbeiterin bedroht haben. Sein harmlos wirkender Schuppen schien mit gefährlichem Inhalt gefüllt zu sein.

Beitrag von Tim Jaeger
https://www.rbb-online.de/rbb24/videos/20250106_2145/Update-Reichsbuerger-Razzia.html
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #392 am: 9. Januar 2025, 06:41:22 »
Noch ein freundlicher Herr.

Einer, der ein teures Konzert organisierte, wie sich die NZZ ausrechnet:


Zitat
«Judendreck» und «Sieg Heil»: Ein junger Gitarrist wird zum Organisator eines der grössten Neonazi-Konzerte der Schweiz

Ein Fall vor einem Zürcher Gericht zeigt, wie das rechtsextreme Milieu funktioniert.

Fabian Baumgartner, Tobias Marti, Jan Hudec
09.01.2025, 05.00 Uhr  7 min

Zwei Rechtsextreme müssen sich wegen Aufruf zu Hass vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten.

Der freundliche Herr Züger ist ein Neonazi. Eigentlich heisst der Mann gar nicht Züger, aber so gibt er sich aus, als er den Verwalter des Pfadiheims in Rüti im Zürcher Oberland anschreibt. Es ist der 16. Juni 2022, kurz vor Mittag, als sich der Mann per E-Mail beim Verwalter erkundigt, ob das Haus kurzfristig am Wochenende noch zu haben sei. Er behauptet, seine Wandergruppe müsse ausweichen, weil eine bereits gebuchte Hütte wegen eines Wasserschadens nicht mehr verfügbar sei.

Der Hüttenwart sagt zu. Er ahnt nicht, auf wen er sich eingelassen hat.

Statt einer Wandergruppe versammeln sich am nächsten Abend militante Neonazis beim Pfadiheim. Bald hallt es «Sieg Heil», «Judendreck» und «Ausländer raus» durch das angrenzende Wohnquartier in der Zürcher Oberländer Gemeinde. Erschrockene Anwohner alarmieren die Polizei.

Der klandestin organisierte Anlass entpuppt sich als einer der grössten Neonazi-Aufmärsche der letzten Jahre in der Schweiz. Der Kopf hinter der Veranstaltung ist Adrian Brunner (Name geändert), 30-jähriger Schweizer, Verkäufer, Gitarrist und Corona-Skeptiker.

Und vor allem ist er ein Mann mit Verbindungen zu den zentralen Figuren der rechtsextremen Szene in der Schweiz – sowohl zu den hip auftretenden rechten Influencern der Jungen Tat als auch zu den Mitgliedern der militanten Glatzen-und-Springerstiefel-Fraktion.

Zwei schweigsame Männer vor Gericht
Am Mittwoch, zweieinhalb Jahre nach dem Konzertabend, sitzt Brunner in einem Saal des Bezirksgerichts Hinwil, zusammen mit einem zweiten Beschuldigten, der beste Kontakte zum militanten Milieu pflegt. Brunner ist grossgewachsen, er erscheint mit schwarzem Pulli, Turnschuhen und einem gestutzten Vollbart zum Prozess.

Ein unauffälliger Auftritt an einem der seltenen Prozesse der letzten Jahre gegen Exponenten der Schweizer Neonazi-Szene.

Die Staatsanwaltschaft wirft Brunner und dem Mitbeschuldigten vor, den Anlass in der Pfadihütte organisiert zu haben. Sie hätten sich am Gegröle von nationalsozialistischen Parolen beteiligt oder diese zumindest gebilligt. Mit dem von ihnen organisierten Anlass hätten sie die Verbreitung von fremdenfeindlichen Äusserungen ermöglicht und sich damit der Gehilfenschaft zu Diskriminierung und Aufruf zu Hass strafbar gemacht.
Spoiler
Der Staatsanwalt sagt: «An diesem Treffen wurde eines der schlimmsten Verbrechen der Menschheit verharmlost.» Nun müsse ein Zeichen gesetzt werden. Es gelte, solche Veranstaltungen in Zukunft zu verhindern.

Dass Brunner und sein 31-jähriger Kompagnon die Organisatoren des Anlasses gewesen seien, sei klar, sagt der Staatsanwalt. Er führt dafür mehrere Beweise an. So war die Telefonnummer, die der vermeintliche Herr Züger dem Vermieter des Pfadiheims angegeben hatte, auf Adrian Brunner registriert. Auf Brunners Computer findet die Polizei später auch Dokumente zur Miete des Pfadiheims sowie einen Flyer, mit dem für den Anlass geworben wurde. Der Mitbeschuldigte sei für die Organisation vor Ort zuständig gewesen, sagt der Staatsanwalt. Dies habe er selbst zur Polizei gesagt, als diese den Anlass in der Nacht gestoppt habe.

Als der Richter ihm die Vorwürfe vorhält, schweigt Brunner. Er sagt nichts zu der Frage, ob er denn nicht gewusst habe, dass die Band, mit der auf dem Flyer geworben worden sei, in ihren Liedern rechtsradikales Gedankengut verbreite. Und äussert sich auch nicht zur Frage, ob er die fremdenfeindlichen Parolen mitgesungen oder zumindest gebilligt hat. Der zweite Beschuldigte tut es ihm gleich: Er verweigert die Aussage.

Der «witzige Typ» radikalisiert sich
Musik spielt im Leben von Adrian Brunner eine zentrale Rolle. Der Gitarrist arbeitete bis 2020 in einem Musikgeschäft im Kanton Schwyz und spielte in einer Heavy-Metal-Band. Ein ehemaliges Bandmitglied, das anonym bleiben möchte, beschreibt ihn gegenüber der NZZ als einen «witzigen Typen».

Sie hätten Brunner vor seinem Engagement als Gitarrist nur vom Sehen gekannt, sagt das Bandmitglied. Gemeinsam hätten sie an der Produktion eines Albums arbeiten wollen. Politik sei bei den Proben und dem gelegentlichen Bier aber nie ein Thema gewesen. Mit einer Ausnahme: «dem omnipräsenten Corona».

Für den ehemaligen Bandkollegen steht fest: Wegen der Pandemie und der Massnahmen habe sich Brunner radikalisiert. Irgendwann habe er erklärt, dass er sich der Jungen Tat angeschlossen habe. Deshalb hätten sie die Zusammenarbeit beendet, sagt der Musiker. Als Band distanziere man sich von jeglicher Radikalität.

Er hält Brunner zugute, dass er früh Klartext geredet habe. Er habe die Band informiert, noch bevor er auf einer linken Website als Neonazi geoutet worden sei.

Tief verstrickt in die radikale Szene
Wie eng die Verbindungen des 30-Jährigen in die radikale Szene sind, zeigt die Anklage der Zürcher Staatsanwaltschaft. Zum Abend im Pfadiheim in Rüti reisen rund sechzig Rechtsextreme aus der Deutschschweiz, der Romandie sowie aus Deutschland und Frankreich an. Unter ihnen auch bekannte Namen wie der mehrfach verurteilte Schweizer Neonazi Kevin G., der selbst aus dem Zürcher Oberland stammt und dessen Band zu den einflussreichsten Musikgruppen der militanten Szene gehört.

Sie alle sind dem Aufruf für den Anlass in Rüti gefolgt. Auf dem Flyer wird er als «Balladen- & Liederabend» beworben – inklusive Auftritt der deutschen Band Oidoxie, eines Aushängeschilds der rechtsextremen Musikszene.

Der Sänger der Band, Marko G., gilt als zentrale Figur im braunen Milieu. Belege für die Anwesenheit der Band finden sich auf Tonaufnahmen von aufgeschreckten Bewohnern aus dem benachbarten Quartier, aber auch auf Bildern. Ein Foto zeigt den Gitarristen von Oidoxie vor dem Pfadiheim, hinter ihm ist auch das Banner der Gruppe sichtbar. Die Dortmunder Band ist seit 1995 aktiv und glorifiziert rechten Terror.

Oidoxie weisen zudem Verbindungen zu Combat 18 auf, auch «Kampftruppe Adolf Hitler» genannt. Die Gruppierung wurde in Deutschland verboten, da sie sich gegen die verfassungsmässige Ordnung richtet. Das Netzwerk ist weit gespannt. Auch in der Schweiz ist Combat 18 gut vernetzt.

Für den Anlass in Rüti interessiert sich deshalb inzwischen auch die Staatsanwaltschaft in Dortmund. Sie hat ein Verfahren gegen Marko G. von den Zürcher Strafverfolgern übernommen und ermittelt wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung. Die Untersuchung ist laut Angaben der Dortmunder Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen.

Mit Führungsfiguren der Jungen Tat an Demonstration
Bei Adrian Brunner führt die Spur auch zu einer anderen, umstrittenen Gruppierung der rechtsextremen Szene: der Jungen Tat. Von Brunners Kontakt zur Gruppe zeugen Fotos, die auf linken Websites zu finden sind.

Eines davon stammt vom September 2021 aus Winterthur. Angesagt ist an jenem Herbsttag eine Demonstration gegen die Corona-Massnahmen. Unter die mehreren tausend Massnahmengegner mischen sich auch Rechtsextreme: Mitglieder der Jungen Tat. Es ist der Versuch, unter den Corona-Skeptikern neue Mitglieder zu rekrutieren.

Auch Brunner läuft an der Corona-Demo mit. Ein Bild zeigt ihn im T-Shirt einer einschlägig bekannten rechtsextremen Kleidermarke und Seite an Seite mit einer der Führungsfiguren der Jungen Tat.

Die Gruppe inszeniert ihre Aktionen in professionell geschnittenen Videos. Trotz überschaubarer Grösse erreicht sie damit viel Aufmerksamkeit. Die Strategie: Man versucht sich als scheinbar harmlose zeitgeistige Kraft im rechten Lager zu etablieren.

Obwohl die Gruppe immer wieder ins Visier von Polizei und Justiz gerät, gibt sie vor, nicht extremistisch, sondern lediglich aktivistisch zu sein. Doch wie passt das mit einem wie Adrian Brunner zusammen? Fungierte er gar als Bindeglied zum harten Kern der militanten Neonazis?

Auf Anfrage geht die Junge Tat auf Distanz. Brunner sei nie Teil der Jungen Tat gewesen, teilt sie mit. Es sei korrekt, dass er an Veranstaltungen teilgenommen habe, jedoch «ausschliesslich als Privatperson und nicht als Vertreter einer Organisation».

Zum Verfahren gegen Brunner will die Gruppe keine Stellung nehmen, weil weder Tat noch Beschuldigter in Verbindung mit der Jungen Tat stünden. Die Gruppe bestreitet zudem, Verbindungen zu Gruppierungen wie Blood & Honour zu unterhalten.

Auffällig ist bloss: Als Mitte Dezember zwei AfD-Politiker in einem Pub in Kloten auftraten, sassen im Publikum ebenfalls Mitglieder des Blood-&-Honour-Netzwerks. Ein Reporter der Plattform «Correctiv» war ebenfalls am Treffen dabei und hielt die Geschehnisse fest.

Verteidiger fordern einen Freispruch
Das Treffen in Rüti vom Sommer 2022 macht laut Sicherheitskreisen und Szenekennern sichtbar, wie beliebt das Land als Rückzugs- und Versammlungsort ist, vor allem bei Rechtsextremen aus Deutschland. Der Prozess am Bezirksgericht in Hinwil ist zudem so etwas wie ein Vorbote dafür, dass eine in letzter Zeit deutlich aktivere rechtsextreme Szene die Justiz vermehrt beschäftigen wird. Bereits sind weitere Verhandlungen angekündigt, dieses Mal gegen führende Mitglieder der Jungen Tat.

Vor Gericht in Hinwil übernehmen die Verteidiger von Adrian Brunner und dem Mitbeschuldigten das Reden. Dass an jenem Juniabend in der Pfadihütte Neonazis zugegen waren und rassistische Parolen skandiert wurden, streiten auch sie nicht ab.

Trotzdem verlangen sie vor Gericht einen Freispruch für die beiden Männer. Es gehe hier nicht um eine moralische Frage und schon gar nicht darum, ein Zeichen zu setzen. Entscheidend sei nur, ob die beiden Männer etwas Strafbares getan hätten. Und das hätten sie nicht.

Brunners Anwalt argumentiert, die rassistischen Äusserungen seien lediglich von ein paar Beteiligten gemacht worden, die ausserhalb der Hütte ein Lied gesungen hätten. Brunner könne das Fehlverhalten einzelner Gäste nicht zur Last gelegt werden. Er sei zudem gar nicht der Organisator, sondern höchstens ein Gehilfe gewesen. So stamme etwa der Flyer nicht von ihm. Es bestünden also erhebliche Zweifel an der Anklage.

Das sieht auch der Anwalt des Mitbeschuldigten so. Dieser habe den Anlass weder organisiert noch die Hütte gemietet noch den Flyer erstellt.

Beide Männer schuldig gesprochen
Der Richter lässt sich von den Argumenten der Verteidigung jedoch nicht überzeugen. Für ihn ist der Fall klar: Beide Männer sind schuldig. Dass sie die Veranstaltung organisiert hätten, sei offensichtlich, dafür gebe es genug Belege. Dem Gericht habe sich in rechtlicher Sicht vor allem eine Frage gestellt: Mussten die beiden damit rechnen, dass es zu strafbaren Handlungen kommt, und haben sie diese zumindest gebilligt?

Ja, findet der Richter. Die beiden mussten wissen, dass die Band Oidoxie für ihre rechtsextremen Texte bekannt ist, diese auch zum Besten geben würde und die Anwesenden womöglich mitgrölen würden. Dass sie die Hütte unter falschem Namen gebucht hätten, zeige ja gerade, dass ihnen bewusst gewesen sei, wie problematisch die Sache gewesen sei.

Beide Männer kommen mit einer bedingten Geldstrafe davon: 110 Tagessätze à 100 Franken bei Brunner, 100 Tagessätze à 100 Franken beim Mitbeschuldigten. Der Richter ermahnt den mehrfach vorbestraften Brunner aber, dass dies seine letzte Chance sei – und setzt die Probezeit auf hohe fünf Jahre fest. Teuer wird der Abend im Pfadiheim für ihn trotzdem: Neben einer Busse werden Anwalts- und Gerichtskosten fällig, alles in allem über 10 000 Franken.

Adrian Brunner nimmt es schweigend hin und schaut demonstrativ aus dem Fenster.

Urteile GG 240 033 und GG 240 034 vom 8. 1. 25, noch nicht rechtskräftig.
[close]
https://www.nzz.ch/zuerich/rechtsextreme-in-schweiz-der-mann-hinter-einem-der-groessten-neonazi-konzerte-ld.1864957
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #393 am: 9. Januar 2025, 12:02:43 »
Endstation Rechts stellt sich die rhetorische Frage, ob Reichsbürgernetzwerke nicht vielleicht doch rechtsextrem seien.
https://www.endstation-rechts.de/news/reichsbuerger-netzwerke-nicht-rechtsextrem oder im Spoiler.

Spoiler
Reichsbürger-Netzwerke - nicht rechtsextrem?

Sie werben verstärkt in rechtsoffenen Kreisen für ein Staatssystem wie das des Deutschen Kaiserreiches und vernetzen sich unermüdlich. Unterstützung finden Reichsbürgergruppen wie der „Verband Deutscher Wahlkommissionen“ (VDWK) dabei durch erfahrene Revisionisten. Im niedersächsischen Wesseloh war einer der Köpfe der Holocaust-Leugner-Szene dabei.

Vernetzungsbemühungen kennzeichnen die reichsideologische Szene. Allein dem Telegramkanal des „Verband Deutscher Wahlkommissionen“ (VDWK) gehören fast 2000 Mitglieder an. Diese Dachorganisation führt sogenannte Flaggenläufe wie in Gera mit etwa 1000 Teilnehmenden durch, ihr Ziel ist die Organisation deutschlandweiter „Gemeindewahlen“ sowie die Reaktivierung des Deutsche Kaiserreichs. Das nächste große Treffen soll am 15. März 2025 in Schwerin stattfinden. Es heißt: „Das Deutsche Reich 1871 – 1918 ist die Heimath aller Deutschen.“

Dieser „Ewige Bund“ von 26 Völkern sei zur Weltmacht aufgestiegen, sehr zum Ärger englischer Aristokraten, die wollten das nicht zulassen und „zwangen“ Deutschland 1914 zum Krieg, schreibt Frank Meier bei VDWK. Er schwadroniert in der Telegram-Gruppe weiter, 1918 sei es zum „Putsch durch die feigen Sozis“ gekommen und so habe alles „seinen geplanten Lauf genommen“. „Indoktrination, Erschaffung eines Schuldkomplexes seit über 100 Jahren“. Meier: „Das einzige weltweite souveräne Völkerrechtssubjekt DR wurde in den Dreck getreten und mit ihm wir Deutsche“. Es habe dann Pläne gegeben, Deutschland abzuschaffen, doch die Deutschen seien „immer gute Menschen, immer friedlich“ gewesen. Rechtsextremes Vokabular, welches auf offene Ohren stößt.
Veranstaltungen im Verborgenen

Eine im Kanal des „Verband Deutscher Wahlkommissionen“ (VDWK) beworbene mehrstündige Vortragsveranstaltung mit Referent „Niklas“ im „Landgasthaus Wesseloh“ in der Südheide organisierte eine ortsansässige Heilpraktikerin. Sie nennt sich auf Telegram Fliegenpilzsammlerin und ist im örtlichen Sportverein aktiv. Es wurde um eine „freiwillige Schenkung von 30 Euro“ für den Referenten und die Übernahme seines Essens vom Buffet gebeten. Der Referent betreibt den Telegramkanal „Klas Heimatliebe“ mit über 1400 Mitgliedern.

Diverse größere reichs- und verschwörungsideologische Veranstaltungen fanden in den letzten drei Jahren in der Region statt: Eggestorf und Bendingbostel (Arminius Erben), Walsrode (Druschba und Königreich Deutschland), Bad Bevensen (Indigenes Volk Germanitien). Die Teilnehmenden am letzten Sonntag in Wesseloh kamen aus dem Heidekreis, Hannover, Winsen/Luhe, Braunschweig, Gifhorn, Brake und Rotenburg. Es war eine eher kleine Runde von etwa zwei Dutzend Leuten, die scheinbar in die rechtliche Reichs-Materie eingeführt werden sollten.

So ging es u.a. um die „Grundsätzliche Informationen zur Geschichte der Staatlichkeit und die elementare Bedeutung der Bodenrechte.“ Diese Szene erkennt die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland nicht an. In einem Vortrag des Referenten Niklas aus Hessen heißt es: „Die Deutschen regieren sich nicht selber, die BRD ist ein Treuhandsystem ohne Selbstregierung.“ Er ruft dazu auf etwas zu unternehmen und quasi das Grundgesetz durch eine eigene Verfassung zu ersetzen. Unter den Besuchern in der Südheide waren ImpfgegnerInnen, Russlandfreunde, die Mitarbeiterin einer regionalen Solawi, aber vor allem einer der zentralen Köpfe des deutschen Geschichtsrevisionismus: Wolfram Schiedewitz aus Seevetal.
Der Einfluß der Neonazis

Schiedewitz leitet seit Jahren den antisemitischen „Verein Gedächtnisstätte e.V.“ um Holocaust-Leugner wie Horst Mahler oder die jüngst verstorbene Ursula Haverbeck. Er postet in Kanälen wie „Deutsches Reich“ die Programme seines Vereines im Zentrum Guthmannshausen. Weitere Geschichtsrevisionisten wie Bernhard Schaub, Wolfram Nahrath oder Nikolai Nerling paktieren längst mit der reichsideologischen Staatsverweigererszene.

„Die fremdbestimmte BRD, aus dem Hintergrund geführt vom „Tiefen Staat" durch Figuren wie Bill Gates und George Soros, muss abgelöst werden durch das eigenständige Deutsche Reich unter Leitung seines Kaisers“ forderte im Mai 2020 der ehemalige Waldorf-Lehrer, völkische Aktivist und Antisemit Schaub und plädierte für eine Konterrevolution und die Einsetzung von Prinz Georg Friedrich von Preußen. Nachdem bei den Massenprotesten von Querdenken 711 seit 2020 die Farben des Deutschen Reiches zu einem Aushängeschild mutierten, scheinen solche Forderungen für viele innerhalb des rechten Protestlagers nicht abwegig.

Der mehrfach verurteilte Neonazi Horst Mahler gilt als einer der Gründer der sogenannten Reichsbürger-Szene. Von ihm stammen mehrere zentrale „Argumente“ dieses heterogenen Spektrums wie die Behauptung, der SPD-Politiker Carlo Schmid, einer der Gründerväter des Grundgesetzes, habe dessen Legitimität bestritten. Mahler legte auch die These vor, die Bundesregierung betreibe im „jüdisch-amerikanischen Auftrag“ einen „Umvolkungsfeldzug gegen unser Volk“.

Mahlers Vorstellung, die Bundesrepublik sei eine GmbH, die als „Geschäftsführung ohne Auftrag für das Deutsche Reich“ tätig ist, greift auch VDWK-Referent Niklas ähnlich in seinen Vorträgen auf. Bei einer rechten Veranstaltung in Göttingen im Mai 2025, die aufgezeichnet wurde, sagte der Mann mit dem roten Bart: „Es geht nicht um Blutvergießen, wir nehmen unsere Rechte wahr. Es geht darum die Menschen zu erreichen. Die Deutschen haben keine Identifikation mit diesem Landstrich. Wir haben hier keine Deutschen irgendwann. Man kann doch nicht den Barbaren unser Land überlassen!“
Kaum Rechtsextreme in der Reichs-Szene?

Dennoch bleiben die Verfassungsschutzbehörden in der Bundesrepublik bei ihrer gefährlichen Arbeitshypothese diese politische Szene sei insgesamt nicht rechtsextrem.  Antisemitismus und Revisionismus als fester Bestandteil der Ideologie reichen demnach ebenso wenig aus wie die Kooperation mit Völkischen und Geschichtsverfälschern. Im niedersächsischen Jahresbericht der Geheimdienstbehörde wird die Anzahl der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ mit 1080 Personen angegeben.Zwar wird das Phänomen inzwischen unter Rechtsextremismus gelistet, doch tatsächlich behauptet, nur 40 Personen aus diesem Spektrum seien der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen.

Doch genau diese Gruppierungen wie der „Vaterländische Hilfsdienst“, der „Ewige Bund“ oder der „Verband Deutscher Wahlkommissionen“ (VDWK) feiern mutmaßliche Terroristen der „Gruppe Reuß“ als Freiheitskämpfer. So gibt es alleine einen Kanal „VDWK grüßt Prinz Heinrich XIII“. Am 12. Januar soll „zu Ehren von Max Eder und allen politischen Gefangenen – somit auch für Heinrich XIII“ eine Solidaritätsdemo vor dem Gefängnis in Frankfurt am Main stattfinden. Zum Kern der mutmaßlichen Terrorgruppe Reuß gehören neben dem ehemaligen Elitesoldaten Eder auch die Ex-Bundestagsabgeordnete der AfD Birgit Malsack-Winkemann. Politische Radikalisierung und Vernetzung schreiten weiter voran.
[close]
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #394 am: 10. Januar 2025, 07:46:06 »
Zitat
Horb am Neckar
Zwangsräumung bei "Reichsbürger" - Großeinsatz der Polizei
Stand: 10.01.2025 04:07 Uhr

In Horb am Neckar in Baden-Württemberg gab es am Abend einen Großeinsatz der Polizei. Grund dafür war die Zwangsräumung bei einem Mitglied der "Reichsbürger"-Szene. Das Gebäude wurde stundenlang umstellt.Im Stadtteil Ihlingen in Horb am Neckar (Kreis Freudenstadt) war die Polizei am Donnerstagabend wegen einer Zwangsräumung mit einem Großaufgebot im Einsatz. Der Bewohner des Wohnhauses könne laut Polizei der "Reichsbürger"-Szene zugeordnet werden. Es habe vorab Informationen über den Bewohner gegeben, nach denen eine Gefährdung der eingesetzten Kräfte nicht ausgeschlossen werden konnte, teilte die Polizei mit. Erst am frühen Freitagmorgen seien die Einsatzkräfte nach und nach abgerückt.Eine Gefährdung für die Bevölkerung habe zu keinem erkennbarem Zeitraum bestanden. Bewohner aus angrenzenden Gebäuden wurden laut Polizei vorsorglich aufgefordert, diese während des laufenden Einsatzes zu verlassen. Bei dem Einsatz seien nach Informationen der Deutschen Presseagentur auch ein Spezialeinsatzkommando und gepanzerte Fahrzeuge vor Ort gewesen.

Bewohner war nicht zuhause
Der Bewohner selbst war laut Polizei nicht anzutreffen. Bei der Durchsuchung des Wohnhauses seien keine auffälligen Gegenstände gefunden worden. Weitere Informationen könnten zum aktuellen Zeitpunkt aus einsatztaktischen Gründen nicht veröffentlicht werden, so die Polizei.Einsatzort großräumig abgesperrt - Anwohner in Sicherheit gebrachtEinsatzkräfte hatten das Gebäude am Donnerstagabend stundenlang umstellt und die Umgebung großräumig abgesperrt. Evakuierte Anwohner kamen zwischenzeitlich bei Freunden und Verwandten unter. Die Hintergründe des Einsatzes waren bis in die Nacht unklar.

Video in Sozialen Medien zeigt Großaufgebot mit gepanzerten FahrzeugenIn den Sozialen Medien gab es diverse Einträge zu dem Thema. So wurde in der Facebook-Gruppe "Blaulicht News Horb am Neckar" ein Video geteilt, auf dem zahlreiche Fahrzeuge mit Blaulicht in einer Kolonne durch die Stadt fahren. Neben Polizeiautos und Rettungswagen sind auch gepanzerte Fahrzeuge zu sehen.Sendung am Do., 9.1.2025 21:45 Uhr, SWR Aktuell Nachrichten
https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/grosseinsatz-polizei-reichsbuerger-100.html


In Horb hatten wir schon öfter Kundschaft, es ist aber wohl nicht ersichtlich, ob das hier ein Bestandskunde ist.
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #395 am: 10. Januar 2025, 10:57:49 »
Kein Reichi!   :naughty:

Niemals nicht.

Germanit, wenn schon.


Zitat
Reichsbürger-Prozess in Zweibrücken

Angeklagter gibt Personalausweis ab, weil er kein Personal der BRD sein will

Zweibrücken · Eine seltsame Geschichtsstunde vom Landgericht in Zweibrücken: Deutschland solle in den Grenzen vor dem Ersten Weltkrieg gelten. Ein Mann verschickt Briefe der Regierung von Preußen. Ein Reichsbürger-Prozess, der Einblicke in die Szene bietet.

10.01.2025 , 07:10 Uhr

Von Rainer Ulm
Der Prozess begann satte drei Stunden später, weil der Angeklagte zu seiner Verhandlung nicht erschienen war. Er hatte sich zwar tags zuvor in gleich drei Schreiben gegenüber dem Landgericht Zweibrücken für krank erklärt – allerdings kein dafür notwendiges ärztliches Attest beigelegt. So musste ihn die Staatsschutzkammer von der Polizei an dessen Meldeadresse – der Mann wohnt im knapp eine Autostunde entfernten Kreimbach-Kaulbach im Kreis Kusel (Rheinland-Pfalz) – ausfindig machen und ins Gerichtsgebäude kutschieren lassen.

Krankgemeldeter Reichsbürger steht in Zweibrücken vor Gericht
Hier muss sich der 66-jährige gebürtige Bayer, der mutmaßlich der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ angehört, wegen verfassungsfeindlichen Einwirkens auf Sicherheitsorgane sowie Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole verantworten.

Zur Erläuterung: „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die – unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich und verschwörungstheoretische Argumentation – die Existenz der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten ihre Legitimation absprechen und/oder sich als jenseits der Rechtsordnung stehend definieren.

Angeklagter soll Bundesrepublik nicht anerkennen
Apropos „stehend“. Der Angeklagte mit dem zu einem Zopf gebundenen langen grauen Haaren zog es nach seinem Eintreffen im Gerichtssaal zunächst vor, den Prozesses stehend zu verfolgen.

Er setzte sich erst, nachdem Staatsanwalt Rouven Balzer begonnen hatte, die lange Anklageschrift zu verlesen. Demnach soll der Mann in den Jahren 2017 und 2018 in 20 Schreiben Gedankengut der sogenannten „Reichsbürgerbewegung“ verbreitet und an das Oberlandesgericht Nürnberg, an die Justizvollzugsanstalt (JVA) Passau sowie an diverse Dienststellen der Bundes- und der Schutzpolizei gesendet haben. Darin soll er der BRD die Staatlichkeit, Souveränität und die staatsrechtliche Legitimation abgesprochen und behauptet haben, die Bundesrepublik sei völkerrechtswidrig als verwaltender Scheinstaat eingesetzt worden.
Spoiler
Eilantrag des Beschuldigten, das Deutsche Reich wieder herzustellen
Und der Angeklagte soll gefordert haben, den Nachkriegsstatus wieder herbeizuführen. Denn das Deutsche Reich mit seinen 26 Glied- und Bundesstaaten bestehe fort. Die „völkerrechtswidrig eingesetzte Verwaltung“ betreibe eine „deutschlandfeindliche Politik“ gegen die Zivilbevölkerung und begehe „Völkermord“ durch „Bevölkerungsaustausch“. Auch müsse endlich eine gründliche „Entnazifizierung“ stattfinden. Diese Schreiben soll er unter anderem mit „Eilantrag“, mit „Niederschrift und Eilverfügung der administrativen Regierung des Freistaates Preußen“, „Niederschrift und Anordnung des Deutschen Reiches“ oder mit „Eilverfügung des Freistaates Preußen an die Bundesrepublik Deutschland“ betitelt haben.

Zu den Vorwürfen vom Vorsitzenden Richter Andreas Herzog befragt, gab der Angeklagte, der nach eigenen Worten zuletzt eine Selbstverteidigungsschule betrieben haben will, zunächst zu, diese Schreiben versandt zu haben. Er habe damit jedoch 2018 aufgehört – nachdem sein Haus von der Polizei durchsucht worden war. Um dann zu beteuern, er habe damit nicht die „Grundordnung der BRD untergraben“, sondern nur seinen Unmut über die Asylpolitik von Angela Merkel zum Ausdruck bringen wollen. Die ehemalige Bundeskanzlerin habe damals „internationale Gesetze“ gebrochen, was „niemand gekümmert“ habe.

Wie der Angeklagte seine Schreiben begründete
„Ich wollte aufrütteln. Die Behörden sollten ihre Arbeit machen“, behauptete der 66-Jährige weiter. „In dem Sinne: Hallo Leute, werdet doch wach!“ Danach sei es ihm besser gegangen: „Ich hatte das Bedürfnis, was zu machen.“

Die Polizeiarbeit habe er nicht „untergraben“ wollen: „Ich bin der friedlichste Mensch, den es gibt!“ Auf die Frage, ob er Teil der Reichsbürgerbewegung sei, antwortete er: „Nein.“ Er sei „noch nie auf solchen Demonstrationen und Kundgebungen“ gewesen. Zumal er „mit dem Grundgesetz keine Probleme“ habe.

Deutschland in den Grenzen vor dem Ersten Weltkrieg gefordert
Warum dann aber in den von ihm verbreiteten Schreiben zu lesen war, dass das deutsche Staatsgebiet „in den Grenzen zwei Tage vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs“ bestehe, wollte Richter Herzog wissen. Worauf der Angeklagte achselzuckend erwiderte: „Ich krieg‘s nicht mehr hin. Kann ich nicht sagen.“

Jedenfalls habe das Bundesverfassungsgericht bereits vor vielen Jahren festgestellt, dass das Deutsche Reich niemals unterging, sagte der Angeklagte weiter. Deshalb sei unklar, ob die BRD ein souveräner Staat sei: „Das ist die Frage – wohl eher nicht, wenn er von außen alles diktiert bekommt.“ So habe der frühere US-Außenminister James Baker im Juli 1990 während der 2+4-Verhandlungen zur deutschen Einheit den Artikel 23 des Grundgesetzes „gestrichen“ (siehe Info).

Angeklagter: BRD ein Verwaltungskonstrukt und kein souveräner Staat
Die BRD sei als „Verwaltungskonstrukt gedacht gewesen“, so der 66-Jährige, der von dem Kaiserslauterer Rechtsanwalt Johannes Berg verteidigt wird. Er habe seinen Personalausweis „gekündigt“, weil er kein „Personal“ eben dieser Verwaltung sein wollte. Er lebe jetzt als Angehöriger des „indigenen Volks Germaniten“: „Man kann auch Deutscher sein ohne Personalausweis! Ich zahle ja weiter meine Steuern und meine Knöllchen.“

33 mutmaßliche Straftaten – Reichsbürger aus Saarlouis erneut angeklagt
33 mutmaßliche Straftaten – Reichsbürger aus Saarlouis erneut angeklagt

Und überhaupt habe er die deutsche Geschichte „nur hinterfragt“. „Dass sich jemand auf den Schlips getreten fühlt, war nicht unsere Absicht.“ Er habe die Schreiben im Auftrag des „Volksstaats Bayern“ per Fax versandt, sei nur für die Anschreiben zuständig gewesen. Und er fügte hinzu: „Diese Bewegung gibt es heute nicht mehr.“ Im Übrigen habe er die Schreiben weder verfasst noch vollständig gelesen, sondern „nur weitergeleitet“. Verfasserin sei vielmehr eine Monika S. (er nannte den vollständigen Namen der nach Merkur-Recherchen inzwischen 55 Jahre alten Frau, die seit 2017 als „Innenministerin“ des nun sogenannten „Bundesstaats Bayern“ firmiert, und gab deren Wohnort mit „in der Nähe von München“ an).

Möglicherweise gibt es noch Verbündete
Weshalb der Vorsitzende Richter zum Schluss des langen ersten Prozesstages noch den rechtlichen Hinweis erteilte, dass in diesem Fall womöglich eine „Strafbarkeit wegen Beihilfe in Betracht kommen“ könnte.

Fortsetzung: Am kommenden Dienstag, 14. Januar, wird ab 9 Uhr im Landgericht Zweibrücken weiterverhandelt.

Info
Fast richtig bis ganz falsch
In der Tat hatte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zum deutsch-deutschen Vertrag vom 21. Dezember 1972 festgestellt, dass das „Deutsche Reich“ laut Grundgesetz „den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland . . . untergegangen ist“. Jedoch sei die „als Teil Deutschlands neu organisierte“ Bundesrepublik „kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs“.

Allerdings hatte nicht der damalige US-Außenminister James Baker die wohl spektakulärste Änderung in der Geschichte des Grundgesetzes bewirkt, sondern die deutsche Einheit selbst. Denn an die Stelle des früheren Artikels 23, der den Eckpfeiler des verfassungsrechtlichen Auftrags zur Wiedervereinigung bildete, sich aber mit der Einheit Deutschlands quasi erübrigt hatte, ist im Jahr 1992 der gegenwärtige Artikel 23, der sogenannte „Europa-Artikel“, getreten.⇥(ru)
[close]
https://www.saarbruecker-zeitung.de/pm/zweibruecken/landgericht-zweibruecken-reichsbuerger-prozess-wegen-verfassungsfeindlichkeit_aid-122896155


Was will der eigentlich im linksrheinischen Bayern?
Für den ist doch dieses komische Saarbrücken gar nicht zuständig?

Immerhin hat er einen Fahrdienst bekommen.  :)

(Verwechselt hier die Saarbrücker Zeitung das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit dem BVerfG? )
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #396 am: 10. Januar 2025, 11:26:37 »
Kein Reichi!   :naughty:

Niemals nicht.

Germanit, wenn schon.



Was will der eigentlich im linksrheinischen Bayern?
Für den ist doch dieses komische Saarbrücken gar nicht zuständig?

Immerhin hat er einen Fahrdienst bekommen.  :)

(Verwechselt hier die Saarbrücker Zeitung das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit dem BVerfG? )

Während ich dir als Pfälzer durchaus zustimme dass Saarbrücken komisch ist, findet der Prozess immer noch in Zweibrücken (Rhld-Pf) statt!
 ;)
 
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #397 am: 10. Januar 2025, 11:34:44 »
Während ich dir als Pfälzer durchaus zustimme dass Saarbrücken komisch ist, findet der Prozess immer noch in Zweibrücken (Rhld-Pf) statt!


Oh, stimmt!

Na, ja, dann mag es hingehen, immerhin kommt Max IV. Joseph (Max I.) aus Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld.

Ziemlich viele Brücken dort, offenbar ...  ???
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #398 am: 10. Januar 2025, 13:24:10 »
Ziemlich viele Brücken dort, offenbar ...  ???

Man könnte denken, es sind 2  :))
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #399 am: 10. Januar 2025, 15:33:04 »
In Horb hatten wir schon öfter Kundschaft, es ist aber wohl nicht ersichtlich, ob das hier ein Bestandskunde ist.

Falls es eine Zwangsräumung wegen Mietrückständen ist, Gehlken hat sich zusammen geschwurbelt, dass man keine Miete zahlen muss.
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #400 am: 10. Januar 2025, 18:37:45 »
Das ist das eine super Vorlage um sich als Vermieter von seinem „SHAEF“ Mieter zu trennen. Einfach vor die Tür setzen und gut ist😎
 
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #401 am: 11. Januar 2025, 14:18:25 »
Falls es eine Zwangsräumung wegen Mietrückständen ist
Knapp daneben, die Hütte wurde anscheinend verkauft und der reichsbürgernde Mieter entsorgt.
Aber die Richtung stimmt, Ronnie ist wiedermal mittendrin statt nur dabei. 

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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #402 am: 11. Januar 2025, 15:23:22 »
Info
Fast richtig bis ganz falsch
In der Tat hatte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zum deutsch-deutschen Vertrag vom 21. Dezember 1972 festgestellt, dass das „Deutsche Reich“ laut Grundgesetz „den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland . . . untergegangen ist“. Jedoch sei die „als Teil Deutschlands neu organisierte“ Bundesrepublik „kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs“.

Allerdings hatte nicht der damalige US-Außenminister James Baker die wohl spektakulärste Änderung in der Geschichte des Grundgesetzes bewirkt, sondern die deutsche Einheit selbst. Denn an die Stelle des früheren Artikels 23, der den Eckpfeiler des verfassungsrechtlichen Auftrags zur Wiedervereinigung bildete, sich aber mit der Einheit Deutschlands quasi erübrigt hatte, ist im Jahr 1992 der gegenwärtige Artikel 23, der sogenannte „Europa-Artikel“, getreten.⇥(ru)

Nein, der erste Absatz des Artikelauszugs ist nicht "fast richtig". Erstens war das das Bundesverfassungsgericht (nicht das Bundesverwaltungsgericht) und zweitens ist die BRD nicht nur kein "Rechtsnachfolger" des DR, sondern gerade mit diesem identisch.

Er setzte sich erst, nachdem Staatsanwalt Rouven Balzer begonnen hatte, die lange Anklageschrift zu verlesen. Demnach soll der Mann in den Jahren 2017 und 2018 in 20 Schreiben Gedankengut der sogenannten „Reichsbürgerbewegung“ verbreitet und an das Oberlandesgericht Nürnberg, an die Justizvollzugsanstalt (JVA) Passau sowie an diverse Dienststellen der Bundes- und der Schutzpolizei gesendet haben. Darin soll er der BRD die Staatlichkeit, Souveränität und die staatsrechtliche Legitimation abgesprochen und behauptet haben, die Bundesrepublik sei völkerrechtswidrig als verwaltender Scheinstaat eingesetzt worden.

Dass das Unsinn ist - geschenkt. Aber unter welchem Aspekt ist es strafbar, die Bundesrepublik als "Scheinstaat" zu bezeichnen? Das kann kaum der Grund für das Verfahren sein.
 
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #403 am: 11. Januar 2025, 18:16:55 »
Blick ins Ausland.

Weia.



Zitat
North Carolina:
„Pizzagate“-Schütze bei Verkehrskontrolle tödlich verletzt
11.01.2025, 17:12

Überzeugt von der Verschwörungstheorie „Pizzagate“ schoss Edgar W. 2016 in einer Pizzeria in Washington um sich. Nun soll er bei einer Verkehrskontrolle eine Waffe gezogen haben.

2016 wollte Edgar W. im sogenanten „Pizzagate“-Fall Selbstjustiz üben – nun ist er bei einer Verkehrskontrolle tödlich verletzt worden. Das berichten mehrere US-Medien und berufen sich auf Behördenangaben.

Demnach war der 36-Jährige bereits vor einer Woche Insasse in einem Fahrzeug, das von Beamten in Kannapolis im Bundesstaat North Carolina kontrolliert wurde. Einer der Beamten erkannte W., gegen den offenbar ein Haftbefehl wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen vorlag. Als der Beamte W. festnehmen wollte, habe dieser eine Waffe gezogen und ihn bedroht, heißt es im auf Facebook veröffentlichten Polizeibericht.

Auf die Aufforderung, die Waffe runter zu nehmen, habe W. nicht reagiert, heißt es weiter. Die beiden Beamten schossen daraufhin auf den Mann, der zunächst verletzt in ein Krankenhaus gebracht wurde. Dort starb er jedoch zwei Tage später.

In dem Fall werde ermittelt, teilte die Polizei nicht. Die beteiligten Beamten seien bis dahin vorschriftsmäßig außer Dienst gestellt.

Verschwörungstheorie über angeblichen Pädophilenring
Edgar W. hatte 2016 für Aufsehen gesorgt. Damals war er nach Washington gereist, um im sogenannten „Pizzagate“-Fall zu „ermitteln“. Im US-Präsidentschaftswahlkampf zwischen dem späteren Präsidenten Donald Trump und seiner demokratischen Rivalin Hillary Clinton war eine Verschwörungstheorie verbreitet worden, nach der Clinton Chefin eines Pädophilenrings sei, der sich in einer Pizzeria in Washington treffe.

W. stürmte das besagte Restaurant daraufhin Anfang Dezember 2016 und schoss mit einem Gewehr um sich. Verletzt wurde niemand. Er wurde später zu vier Jahren Haft verurteilt.

Quelle: jant.
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/pizzagate-schuetze-bei-verkehrskontrolle-toedlich-verletzt-110225591.html
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Re: Presseschnipsel - Reichsbürger
« Antwort #404 am: 15. Januar 2025, 06:41:37 »
Die Genossenschaft agiert nicht nach kaufmännischen Regeln und begeht Völkamoad:



Zitat
Ein Staatsverweigerer hortet Waffen und hält Polizei und Behörden auf Trab

Sie hantieren mit Phantasieausweisen, verweigern Steuern und decken Ämter mit pseudojuristischen Briefen ein. Bei einem solchen Staatsverweigerer im Kanton Zürich wurde nun ein Waffenarsenal beschlagnahmt.

Tobias Marti
15.01.2025, 05.05 Uhr

Ein Staatsverweigerer hortet Waffen und hält Polizei und Behörden auf Trab
Sie hantieren mit Phantasieausweisen, verweigern Steuern und decken Ämter mit pseudojuristischen Briefen ein. Bei einem solchen Staatsverweigerer im Kanton Zürich wurde nun ein Waffenarsenal beschlagnahmt.

Tobias Marti
15.01.2025, 05.05 Uhr

Als die Polizisten im Oktober 2023 an einer Haustür im Zürcher Bezirk Horgen klingeln, dürften sie bereits ahnen, dass dieser Besuch nicht einfach wird.

Sie haben den Auftrag, einem Mann einen Haftbefehl für eine nicht bezahlte Ordnungsbusse zu übergeben. Doch an dieser Adresse wohnt jemand, der gar nichts von Anweisungen der Behörden hält. Er ist ihnen bereits einschlägig bekannt: Der Mann ist ein sogenannter Staatsverweigerer.

Seit Jahren machen nervig bis aggressive Querulanten Schweizer Behörden und Gerichten zu schaffen. Sie erkennen die Justiz nicht an und behindern die Ämter. Sie zahlen keine Steuern, drucken Phantasieausweise und decken die Behörden und Ämter mit pseudojuristischen Briefen ein.

Ein Vertreter dieser Art ist auch der Mann aus Horgen. Er gibt sich denn auch wenig kooperativ, wie ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts zeigt. Auf mehrfaches Klingeln reagiert er nicht. Er weigert sich, das Fenster zu öffnen und mit der Polizei zu sprechen. Man habe keinen Termin mit ihm vereinbart, sagt er. Man solle «zu einem ihm genehmen Termin vorbeikommen». Im Übrigen müsse man auch seine allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren.

Bereits im Februar war die Polizei da, damals um eine Geländeräumung durchzusetzen. Der Staatsverweigerer versuchte, die Aktion zu stören. Gemäss Verwaltungsgericht stellte er sich als «Aufseher für Menschenrechte» vor.

Im März 2023 hatte er dem zuständigen Amt geschrieben, dass eine Ordnungsbusse «nicht nach den kaufmännischen Regeln» erstellt worden sei. Er habe keinerlei Verträge mit der ausstellenden Behörde. Es sei ihm daher nicht möglich, auf das Angebot einzutreten. Die Busse schickte er zurück.

Im April 2023 wehrte er sich am Schalter der Gemeindepolizei gegen einen Zahlungsbefehl. Er könne diesen nicht annehmen, weil sein Name falsch geschrieben sei: Es müsse «Vorname Nachname» anstatt «Nachname, Vorname» heissen.
Spoiler
Ein andermal erklärte er, dass er eine Busse nicht bezahle, solange seine Anschrift nicht korrekterweise mit «Mensch» erfolge – denn seine «Person» existiere nicht mehr.

Kurz gesagt: Der Kontakt zwischen Bürger und Behörde verlief nicht gerade konstruktiv. Er habe eine «klar radikale Einstellung zum Ausdruck gebracht», schreibt das Verwaltungsgericht über den Mann. Dieser sei überzeugt, «dass die Handlungen der Polizei nicht rechtmässig seien».

Staatsverweigerer auf dem Radar des Geheimdienstes
Die Pandemie verschaffte der Szene ab 2020 starken Aufwind, das Phänomen ist seither nie mehr verschwunden. Manche Gemeinden führen bereits Leitfäden für den Umgang mit skurril-renitenten Bürgern. Die Skurrilität wird spätestens dann zur Gefahr, wenn Querulanten mit physischer Gewalt gegen Betreibungsbeamte oder Polizisten drohen.

Manche Behörden scheinen in den Staatsverweigerern eine Gefahr für die Demokratie und die innere Sicherheit auszumachen. So beantragte die Zürcher Kantonspolizei vergangenes Jahr beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) die Eröffnung eines Prüfverfahrens gegen Staatsverweigerer, wie die «NZZ am Sonntag» berichtete.

Damit wird geklärt, ob eine Gruppe auf die klassifizierte Beobachtungsliste des Nachrichtendienstes gesetzt werden soll. Dies würde eine nachrichtendienstliche Überwachung der betroffenen Staatsverweigerer nach sich ziehen. Von Observationen bis zu mündlichen Quellen verfügt der Geheimdienst über diverse Mittel, die er einsetzen könnte.

Die Zürcher Kantonspolizei machte bisher keine Angaben «zur konkreten Bedrohung», mit der ein solcher Antrag begründet werden muss. Laut Nachrichtendienst-Verordnung können die Kantone den Einsatz des NDB «zur Wahrung wichtiger Landesinteressen» verlangen.

Dirk Baier vom Institut für Delinquenz und Kriminalprävention an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften sagte vergangenes Jahr der NZZ, dass er eine Überwachung der Staatsverweigerer-Szene für notwendig halte: «Weil die Szene seit Jahren existiert und auch gefährlich ist.»

Gerade wenn der Staat das geltende Recht durchsetzen wolle, könne es auch zum Einsatz von Gewalt kommen, sagt Baier. Die Gefahr gehe im staatskritischen Milieu von Einzelpersonen aus, die sich in den Netzwerken radikalisierten.

Der Mann bekommt seine Waffen nicht zurück
Auch beim Fall in Horgen sahen die Behörden in dem Mann ein zunehmendes Gewaltpotenzial. Denn der Staatsverweigerer war bewaffnet. Wie aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts hervorgeht, besass der Mann diverse Pistolen sowie eine Schrotflinte.

Im November 2023 verfügte das Statthalteramt Horgen darum eine Hausdurchsuchung. Alle Waffen und Munition sollten sichergestellt und beschlagnahmt werden.

Bei der Hausdurchsuchung fragt der Mann die Polizisten, ob sie bewaffnet seien und er sich ebenfalls bewaffnen solle, damit man auf gleicher Augenhöhe sei.

Es ist vor allem diese unverhohlene Drohung, die beim Verwaltungsgericht für Stirnrunzeln sorgte. Denn kurz nach der Beschlagnahmung wollte der Staatsverweigerer sein Waffenarsenal wiederhaben. Seine Frage an die Polizisten, ob er sich ebenfalls bewaffnen solle, lege eine Drittgefährdung nahe, schreibt das Verwaltungsgericht im Urteil.

Der Mann legte gegen die Beschlagnahmung Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht ein. Die Richter weisen diese aber ab, er bekommt seine Waffen nicht zurück. Dagegen muss er eine Gerichtsgebühr von über 2000 Franken bezahlen. Doch es ist offen, ob er die Gebühr tatsächlich begleichen wird.

Die Gruppe hat sich ins Ausland abgesetzt
Denn die Staatsverweigerer aus Horgen, die sich mehrheitlich in der Umgebung von Hirzel niedergelassen hatten, haben sich offenbar aus dem Staub gemacht. Der Horgner Gemeindeammann Manfred Rhiner sagt, dass man mit rund einem halben Dutzend Leuten aus besagter Szene grosse Probleme gehabt habe. Alles, was mit dem Staat zu tun gehabt habe, hätten sie verweigert.

Spätestens Anfang 2024 seien die Leute weggezogen, sagt Rhiner weiter. Manche von ihnen hätten sich ins Ausland abgesetzt.

Ob die Hausdurchsuchung und der Wegzug in einem Zusammenhang stehen, muss an dieser Stelle offen bleiben. Laut dem Gemeindeammann Rhiner hat es in der Gruppe einen Akteur gegeben, der federführend gewesen sei. «Als die Szene merkte, dass man ihr auf die Finger schaute, suchte sie sich eine andere Gegend», sagt Rhiner.
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https://www.nzz.ch/zuerich/waffenarsenal-eines-staatsverweigerers-im-kanton-zuerich-beschlagnahmt-ld.1865985
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

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