Tscha... nach dem was ich weiß dürfen solche Vereine nominal nur nicht-gewerbliche Tätigkeiten ausüben. Beim Kulturverein ist das dann z.B. die Teestube wo irgendwo ein Schild steht, dass das Lokal nur für Vereinsmitglieder ist. Etwaige andere Gäste sind dann immer "Freunde" von Mitgliedern. Regional wird das aber sehr unterschiedlich gehandhabt bzw. kontrolliert. In manchen Gegenden sind die Behörden sehr strikt und humorlos.
Andernorts betreiben z.B. Studentenclubs regelrechte Diskotheken unter dem Mäntelchen. Hier hat sich sogar jemand damit durchsetzen können, sein Lokal zum Raucherverein umzufirmieren. Allerdings hat der Argumentation sicher der clevere Schachzug geholfen, ein paar afrikanische Gruppen einzubeziehen, die dort regelmäßig gute Musik machen; also nominal "ihr kulturelles Brauchtum" pflegen Und das Bier kostet dort nur 1,50€.
Das dürften aber gemeinnützige e.V.e sein. Mit der für diese geltenden steuerliche Privilegierung wird in der Tat immer wieder versucht Schindluder zu treiben. Wobei das letztere Beispiel völlig in Ordnung gehen dürfte. Das ist dann auch kein gewerblicher sondern ein Idealverein, auch dieser darf durchaus Einnahmen z.B. aus Getränkeverkauf erzielen, der Vereinszweck und die tatsächliche Vereinstätigkeit darf sich eben nur nicht hierin erschöpfen.
Da wahrscheinlich keiner von den Figuren sonstige Einnahmen hat und sich alle an dem Geld bedienen, welches ihnen anvertraut wird, können die auch alle zusammen dafür geradestehen.
Oder habe ich etwas misverstanden?
Nein, das siehst Du richtig, vom Prinzip her kann man sich sogar bei der Gesamtschuldnerschaft einen herauspicken, wie die sich im Innenverhältnis dann wieder ausgleichen, darf einem als Gläubiger einer GbR herzlich egal sein.
Aber der Aufwand, herauszufinden welches als GbR zu qualifizierende Konstruckt mit welchen als Gesellschafter zu betrachtenden Personen jetzt genau welchen Unfug angestellt hat und gar dann gegen einen vorzugehen, wird sich bei den Habenichtsen kaum lohnen.