Autor Thema: International Common Law Court of Justice, Vienna  (Gelesen 71455 mal)

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Offline Helvetia

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #315 am: 31. Januar 2022, 09:00:58 »
Off-Topic:
Der (lange!) Teil 8 führt sowohl zum Ende des ersten Prozesstages als auch der zweiten Papyrusrolle.

Ich habe noch nicht einmal die Hälfte meiner Mitschrift eingetippt  :banghead:

Prozessbericht Teil 8: Die Sache mit dem Gold

Dem Gericht liegt offenbar nicht nur die vorhin angesprochene E-Mail von Willibald Landschützer an Daniel Model (M) aus dem Jahr 2018 vor, sondern auch Ms Antwortmail.
Der Vorsitzende Richter (VR) fragt: “Wissen’s noch, was’s g’schrieben haben” als Reaktion auf Landschützers Ausführungen über den ICCJV?
Der VR zitiert aus Ms Antwort: “Lieber Willi, danke für den sachlichen Bericht”, …, “Damit ist es mir nicht möglich, euch im Modelhof zu empfangen”. Weiter schreibe M, er sei als “Nazi” beschimpft worden im Zusammenhang mit einem “Unterschriftenblatt”, und stelle in der Mail die Frage, wie er darauf reagieren könne.
VR: “‘Danke für den sachlichen Bericht’, ist das Schweizer Höflichkeit?”
M: “Ja, ich merke, dass ich für Ihren Geschmack tatsächlich zu höflich bin.”
Eine der beisitzenden Richterinnen (B): Sich zu bedanken sei das eine, “sachlicher Bericht” das andere.
Die andere Beisitzerin (B): Und “wer ist ‘euch’?”
M: “Euch” sei der ICCJV. Er (M) sei in Deutschland von einem anonymen Mitarbeiter seines Unternehmens verunglimpft worden und habe wissen wollen, wie er angemessen darauf reagieren könne.
B: Hilfe vom ICCJV? Warum nicht von der Polizei?
M: Ich war bei der Polizei in Thüringen.
B: Wie soll der ICCJV helfen, wenn noch immer der Zustand der “Schwangerschaft” herrscht?
M: Man müsse unterscheiden zwischen dem ICCJV als “Institution” und den dahinterstehenden Menschen.
B: Das hat nichts mit Distanzierung zu tun! Sie haben gesagt, Sie wollten mit diesem Konstrukt nichts mehr zu tun haben!
VR: Zitiert aus der Mail nochmals Ms Frage, wie er reagieren solle “aus deiner oder eurer Sicht”.
M: [In meinen Notizen steht anstelle von Ms Antwort: “bla”.]
B: Ob es Zufall sei, dass Landschützer “Chief Sheriff” gewesen sei?
M: Er habe sich keine Sorgen gemacht, weil es keine Hinweise auf ein “Fehlverhalten der Österreicher” gegeben habe.
B: Aber Sie führen ja Due-Diligence-Prüfungen durch!
M: Dazu ist es beim ICCJV nie gekommen. “Das Kind ist in den Brunnen gefallen.”
VR: Wer hätte das überhaupt prüfen sollen? Der ICCJV akzeptiert kein anderes Gericht!
Der Verteidiger (V) meldet sich und will etwas vorlesen. M seien “gefälschte Dokumente von der UNO” vorgelegt worden.
VR: “Das war 2017, oder? Und da antwortet er 2018 immer noch ‘Danke für den sachlichen Bericht’?” Landschützer habe in seiner Mail ausserdem gefragt, ob das “Continental Foreign Office Europe” und der Tagungsort des “High Council” des ICCJV wieder im Modelhof sein dürfe. Dann zeigt der VR auf den riesigen Aktenberg auf dem Regal hinter den Richtern und meint: “Wissen Sie, wie viel ich da rot angestrichen habe? Die Einvernahme dauert noch 800 Stunden!”
Off-Topic:
Warum nur habe ich das Gefühl, dass der VR mit dieser Schätzung nicht übertreibt?
M: Er bedaure, dass seine Höflichkeit in Österreich nicht verstanden werde.
VR: Sie schreiben: Dass Sie wieder aktiv sein werden [beim ICCJV], hängt von gewissen Dingen ab.
B: Was hat das mit Distanzierung zu tun?
M: Gemeint sei: Die Entscheidung darüber wird in der Zukunft sein.
B: Das heisst ja: keine Distanzierung.
M: Im Schreiben stehe, dass er nicht mitmache.
VR: Das erinnere ihn an verschiedene IS-Prozesse. Dort hätten die Angeklagten auch gesagt, dass sie sich distanziert hätten, aber sie hätten bloss andere Frisuren gehabt. Sonst habe es keine Veränderung gegeben, sondern die gleichen Freunde, die gleiche Musik etc.
M: Er habe zu höflich reagiert.
B: Ob es Zufall sei, dass Landschützer beim ICCJV für die Finanzen zuständig gewesen sei und M vermögend sei?
M: Soziale Kontakte sind für mich eher durch die Menschen, nicht durch ihre Funktion bestimmt.
VR: Warum M nicht zurückschreibe: “Danke für die Information, aber das interessiert mich nicht. Denke bitte an das offene Darlehen.” Fragt weiter, was M denn für eine Antwort erwartet hätte bezüglich des “Unterschriftenblattes”.
M: Es war ja mein Problem, dass ich als “Nazi” bezeichnet wurde. Als Beweis war dieses “Unterschriftenblatt” angehängt.
Off-Topic:
Bei dem “Unterschriftenblatt” könnte es sich um den Scan derjenigen Seite des “Gründungsvertrages” des ICCJV handeln, auf der M mit “Fingerprint” unterschrieben hat. Das Bild ist zum Beispiel auf unserem Wiki vorhanden, wo es der anonyme Beschimpfer gefunden haben könnte; der “Nazi”-Vorwurf stammt allerdings sicher nicht aus dem SSL-Wiki.
M weiter: Meine Frage an den ICCJV war: Vielleicht hätten “sie” ja auch Erfahrung mit solchen Anwürfen. Es war ein Hilferuf. Ich kann mich nicht erinnern, ob es darauf eine Reaktion gab – das würde mich auch interessieren. Meine Erwartung wäre ein Ratschlag gewesen, wie man korrekt und sorgfältig reagiert. Den Kontakt zum ICCJV habe ich im Mai 2017 klar beendet, ich hatte nur noch Kontakt mit Herrn Landschützer.
VR: Warum sagten Sie am 15.01.21 beim Fürstlichen Landgericht in Liechtenstein: “Ich war bis 2017 Gastgeber dieser Initiative in meinem Gebäude, im Modelhof. Seit 2017 bin ich in keiner Weise mehr mit dem ICCJV involviert”? M habe dort [bezüglich “Friedensrichter”] auch gesagt: “Es ist auch richtig, dass ich die Funktion innegehabt hatte”. Der VR zitiert weiter aus Ms Aussage: “Es handelt sich beim ICCJV dezidiert nicht um eine terroristische Vereinigung”, und fragt: “Woraus schliessen’s das?”
M: “Das war meine Meinung und meine Auffassung”.
VR: Zitiert in vielsagendem Ton: “eine zivilgesellschaftliche Initiative zur Gründung eines Gerichtshofes”. Fragt, ob M wisse, was Naturrecht und Völkerrecht sei?
M: Naturrecht sei ein Verständnis von Recht, “das das Individuum mit sich herumträgt”. Völkerrecht sei, was zwischen Völkern als Abmachung entstehe.
VR: Und Menschenrechte?
M: Das seien nicht entziehbare Rechte, mit denen der Mensch auf die Welt gekommen sei “und die ihn in seiner ganzen Inkarnation begleiten”.
VR: Was für Menschenrechte M aufzählen könne?
M: Erwähnt das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
VR: “Bestimmung zum Suizid, Mitwirkung zum Suizid”, in der Schweiz sei das doch ein Thema. Ob es ein Grundrecht sei, sich umbringen zu dürfen? Er könne das nicht einmal als Jurist sofort beantworten.
Off-Topic:
Ein Absatz in meinen Notizen deutet hier auf eine (wahrscheinlich kurze) Auslassung meinerseits hin. Meiner Erinnerung nach zitierte der VR aus einem Text des ICCJV, wonach der (echte) IStGH das Pappnasengericht anerkennen solle.
VR weiter: Der ICCJV sage, alle anderen Gerichte würden von ihm abgelehnt. Das sei noch “viel heftiger als in Polen!” Nochmals: Das Strafgericht in Den Haag soll anerkennen, dass der ICCJV das höchste Gericht ist?!
M: Das wird er nicht tun.
VR: M habe gesagt: “Es gab zu keiner Zeit eine Finanzierung durch mich”, sondern das sei eine Verwechslung mit dem Darlehen. Fragt, wo das Gold übergeben wurde.
M: In der Schweiz.
VR: Ist die Ausfuhr nicht deklarationspflichtig?
M: Ich habe es nicht ausgeführt, sondern übergeben und quittiert.
VR: Und “der Herr Willi” hat es dann über die Grenze nach Deutschland transportiert? Wann war das etwa?
M: September/Oktober 2016.
VR: Wo genau war die Übergabe?
M: In Weinfelden in der Model Holding AG.
VR: Was haben Sie da mit Herrn Landschützer besprochen? Was war es für Gold?
M: Es waren 1kg-Barren, fünf Barren à 1kg.
VR: Liegt das bei Ihnen in der AG?
M: Ja, im Safe.
VR: War der Herr Landschützer in der Nähe des Safes?
M: Nein, aber ich habe ihm das Gold in der AG übergeben.
Off-Topic:
Wieder deutet ein Absatz in meinen Notizen auf einen Aussetzer meinerseits bzw. eine Lücke hin. Der VR muss da wohl gefragt haben, wie Landschützer das Gold nach Deutschland gebracht habe.
M: Ich weiss nicht, wie Herr Landschützer das Gold wegtransportiert hat.
VR: Und Sie lassen ihn nichts unterzeichnen?
M: “Ich glaube, doch.”
VR: “Übergeben Sie jeden Tag 5kg Gold?” Wenn ich das selber tue, dann erinnere ich mich 20 Jahre danach noch! “Wos sogt Ihnen der jetzt?” Warum wollte man das Gold nicht in der Schweiz eintauschen gegen Geld? Und warum Gold als Darlehen?
M: Es war klar, dass Landschützer das Gold in Geld tauscht, statt dass ich es mache.
VR: Hat er Ihnen den Umrechnungs- und Wechselkurs geschickt?
M: Ja.
VR: Aus Deutschland?
M: Es war kein Originalbeleg.
VR: “Vielleicht hat er das Gold noch”. Müsste man die Ausfuhr nicht deklarieren?
M: Er hatte eine Bestätigung, dass das Gold von mir kommt und Rückfragen an mich erfolgen können.
VR: Es gibt nur zwei mögliche Varianten: Das Gold mit oder ohne Kontrolle nach Deutschland zu transportieren.
M: Rückfragen vom Zoll seien nicht gekommen.
B: Haben Sie die Bestätigung behalten, dass Sie Landschützer das Gold gegeben haben?
M: Eine Bestätigung liegt vor, ich weiss aber nicht mehr, wann sie geschrieben wurde. Landschützer wollte eine Bestätigung, dass er es von mir hat.
B: Im Endeffekt hat M 5kg Gold übergeben und hat jetzt ein paar Messingbarren.
M: “Das ist so.”
VR: Woher haben Sie die Gewissheit, was der Herr Landschützer gemacht hat mit dem Gold?
M: Es steht fest, dass er Geld wollte, nicht Gold.
VR: “Weil er flüssige Mittel brauchte”.
M: Er hat gesagt, dass er das Gold umtauschen wird. Auch wo er es tauschen wird, hat er gesagt. Ich erinnere mich aber nicht mehr.
VR: Woraus beziehen Sie die Bestätigung, dass das ordnungsgemäss abgegangen ist? Haben Sie den Tageskurs überprüft?
M: Ich habe ihn überprüft, “grosso modo, der Betrag war korrekt”.
VR: Mit dem Gold kann er jetzt arbeiten?
M: Geld, korrekt. In den Akten gibt es die Angabe, dass er einen Teil für sich behalten hat.
VR: “Heisst bei uns Veruntreuung”.
M: Das ändert an der Darlehenshöhe mir gegenüber nichts. Es ist eher ein Beweis, dass es ein Darlehen war.
VR: Aber das fehlt Ihnen.
M: Es fehlt nicht mir, es fehlt ihm.
VR: Im Endergebnis ist der Betrag nach wie vor offen.
M: Richtig, die Teeküche muss aber abgezogen werden.
Ein Geschworener meldet sich: Landschützer habe also die Teeküche gemacht trotz seiner vorher erwähnten Bedenken, in der Schweiz zu arbeiten?
M: Vorher fertigen und dann montieren ist ohne Genehmigung möglich, es wurde so gemacht.
VR: Der Wert der Teeküche war 20000 Franken?
M: Einen Tick weniger. Beschreibt die Masse der Teeküche [Masse mit dem auf meiner Tastatur nicht vorhandenen komischen Buchstaben]. Er habe keine Rechnung bezahlt, alles habe Landschützer gemacht, und Landschützer sei auch für das Material aufgekommen.
Off-Topic:
Im Folgenden geht es darum, dass der Betrag zwar ausgewiesen, aber nicht versteuert wurde.
VR: “Keine Rechnung bekommen heisst bei uns Schwoarzhacken auf Steirisch”.
B: “Gab es eine Rechnung, ja oder nein? Sie haben das sogar studiert, das ist ja lächerlich!”
M: Meine Unsicherheit deutet darauf hin, dass es keine Rechnung gab.
VR: Zitiert eine Art Bankbeleg, auf dem aber [gemäss der kryptischen und vielleicht fehlerhaften Formulierung in meinen Notizen:] ‘kein Geld auf dem Konto steht’, und stichelt: “Der fürstliche Landrichter hat nichts nachgefragt? Martin Jehle, vielleicht ist der Friedensrichter”.
Off-Topic:
Jedenfalls habe ich inzwischen erfahren, dass der fürstliche Landrichter Jehle – obwohl er vom VR zweimal Martin genannt wurde – in Wirklichkeit Michael heisst, und dass er – obwohl ihn der GCCL für einen Österreicher hält – ein Cousin des liechtensteinischen Hofberichterstatters des Sonnenstaatlandes ist. Ausserdem fungierte er in der Causa “Carl-Peter Hofmann” als Haftrichter. Die Welt Liechtenstein ist echt klein, oder?
Der VR zitiert weiter aus dem Einvernahmeprotokoll: Landschützer habe gewusst, dass M in Liechtenstein einvernommen wird.
M: Ich habe es ihm mitgeteilt.
VR: Zitiert aus einem Text von Willibald Landschützer: “Ich habe das Geld dem CEO einer Bank auf Zypern übergeben”. Da stehe nichts von Einzahlung. “Geldwäscheverdacht ist nicht gänzlich auszuschliessen, hätt i g’sagt”. Denkt laut nach, er habe “langsam Lust, aufzuhören” für heute. Willibald Landschützer, jemand namens “Pochmann” [oder ähnlich] und Marcus Steiner seien für morgen als Zeugen eingeplant, auch Wolfgang Empacher, Doris Schweizer und jemand vom “BVT” [also vom Verfassungsschutz, der eigentlich in DSN umbenannt wurde].
Off-Topic:
Mein Reichsdeppenspotter-Herz frohlockt wie das einer Ornithologin, die ein paar ganz seltene Vögel zu Gesicht bekommt! Da sind grosse Namen darunter, allen voran die Oberpappnase Marcus Steiner und die mir ebenfalls schon länger namentlich bekannten Wolfgang Empacher (Unterzeichner des “Haftbefehls” gegen Pröll) und Willibald Landschützer, von dem ja hier viel die Rede ist. Gesehen habe ich die Pappnasen nämlich noch nie. Eigentlich sagt mir nur der Name “Pochmann” nichts. Da werde ich ja morgen voll auf meine Kosten kommen!
Trotz dieser Ankündigung des VR ist die Verhandlung nicht zu Ende, sondern die Staatsanwältin (StA) kommt noch mit Fragen dran. Die hatte auch noch nicht wahnsinnig viel zu tun heute, denke ich.
StA: Warum errichtet Herr Landschützer ein privates Konto und führt dabei seine Funktion als ISA-Chef an [also als Oberpappnasensheriff] und benutzt aber Ihre Adresse [diejenige des Modelhofes] dafür?
M: Das ist mir gänzlich unbekannt.
StA: Landschützer schreibt an Dragan Markovic [so heisst offensichtlich der zypriotische “Banker”]: “Als Präsident der ISA bin ich allein befugt”.
VR: “Kennen’s den Dragan Markovic?”
M: Nein. Am 17.07. [vom Zusammenhang her: 2018; es dürfte sich um das Datum des zitierten Textes handeln] muss die Transaktion schon lange erfolgt sein. Als Erklärungsversuch: Landschützer hat das Darlehen, das er von mir privat bekommen hat, später als für den ICCJV akquiriertes Geld umgedeutet. Später hat er das wieder rückgängig gemacht [gemeint ist: zurückgenommen].
StA: Wie deuten Sie es, dass der Herr Landschützer das Darlehen in die Finanzbuchhaltung des ICCJV eingetragen hat?
VR: “Heisst bei uns schon wieder Untreue”.
M: Wann war das?
StA: Das steht in diesem Bericht, wo Herr Landschützer gesagt hat, was er mit dem Geld gemacht hat.
M: Er sei der falsche Auskunftgeber.
Im Folgenden geht es nochmals um das Darlehen, bzw. warum M darauf vertraut hat.
B: Kann es so gewesen sein, dass Sie vom ICCJV überzeugt waren und das Geld (sinngemäss:) gespendet haben? Es kann ja ein Fehler gewesen sein.
M: Für Privatpersonen sei das ein hoher Betrag, aber für internationale Organisationen nicht. Er habe dem ICCJV “nicht die Motivation nehmen” wollen, an der Anerkennung zu arbeiten und bei internationalen Organisationen an Geld zu kommen.
StA: Das wäre, wie wenn man uns sagt: “Ihr arbeitet wie im Hamsterrad, und am Ende des Tages schauen wir mal”. Ob M das den eigenen Mitarbeitern sage?
M: Das ist eine andere Situation. Der ICCJV sind nicht meine Mitarbeiter, sondern “Protagonisten, die selber motiviert sind, etwas zu machen”.
StA: “Aber woher sollen diese Ex-Häftlinge Geld haben?”
M: Da gab es schon ein internationales Netzwerk, das hat schon funktioniert.
VR: Wenn es nix an Kohle gab im ganzen ICCJV, dann liegt die Vermutung nahe, dass das Geld von M gekommen sei.
M: Ja, deshalb habe ich “Strenge walten lassen müssen”.
VR: Das heisst?
M: Niemand will ausgenutzt werden.
VR: Moniert wieder die Situation: “Ein Haufen Nockerte und ein reicher Mann mit einer AG”. Zitiert dann aus einer Mail von Willibald Landschützer an den “Bank-CEO” aus dem Jahr 2017, worin es um die Weiterüberweisung des Geldes nach Ungarn geht. Landschützer bezeichne sich darin als ISA-Präsident.
M: Die Überweisung nach Zypern muss Ende 2016 passiert sein. Das Geld war danach blockiert und keiner Anlage zugeführt. Herr Landschützer hat mich 2017 darüber informiert. Vielleicht hat er – auch mit dem Begriff “Sheriff” – versucht, den “Bank-CEO” zu beeindrucken, damit das Geld frei wird.
VR: [Kleine Lücke in meinen Notizen] … keine Anlage erfolgte, sondern “Finanzierung einer verbrecherischen Organisation”.
Off-Topic:
In meinen Notizen ist wieder eine Lücke angedeutet; im Folgenden kommentiert M eines der vorher zitierten Schreiben.
M: Sie [die Pappnasen] wollten mich wiedergewinnen. Wenn man die kriminelle Energie hat, Schreiben zu fälschen [er scheint sich hier auf die gefälschte “Anerkennung durch die UNO” zu beziehen], könnte es ‘Betrug’ auch in anderen Belangen geben. Ich hatte Vertrauen in Herrn Landschützer, habe es aber heute anders gelernt. Ich würde mich auch dafür interessieren, wenn er morgen als Zeuge kommt. “Vielleicht bin ich dann morgen als Depp sozusagen entlarvt”.
B: Warum haben Sie nicht Ihre Tochter beauftragt wegen des Kontos?
M: Bezüglich Landschützer “bin ich nicht primär gefordert, aktiv zu werden, aber Sie motivieren mich”.
B: Aber es handelt sich um ein Darlehen auf unbestimmte Zeit.
B: Er wollte 10% lukrieren. Warum haben Sie ihm nicht einfach 15000 Euro gegeben? Warum haben Sie 150000 riskiert?
M: “Ich möchte dem nichts entgegenhalten”, eine Schenkung wäre eine Alternative gewesen.
Off-Topic:
“Kurz abgehängt”, steht an dieser Stelle in meinen Notizen.
M weiter: 15000 bedeute “Arbeit” und sei “nicht zeitökonomisch”.
StA: Ein Ex-Häftling und Tischler soll bessere Connections haben als ein Geschäftsmann?
M: Erwähnt in seiner Antwort, seine Barmittel würden überschätzt.
VR: “Sollte es zu einer Geldstrafe kommen, kriegen Sie den Höchsttagessatz, 5000 Euro”.
Off-Topic:
Er hat ihn immerhin deutlich vorgewarnt.
VR weiter: Eine Anlage mit 10%, das sei nicht wenig. Warum M sein Geld nicht selber angelegt habe?
M: Er habe eine “Affinität zu Edelmetallen”, er habe wenig Barmittel. Immer würden “Geld” und “Vermögen” verwechselt. Seine Barmittel seien nicht gross, weil er alles in seine Firma reinvestiere. Für ihn sei Gold selber eine Anlage im Sinne von Schutz vor Wertverlust. Er stimme zu: Landschützer 15000 zu geben, wäre einfacher gewesen.
VR: Wir wissen, dass Sie dem ICCJV Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt haben, kennen aber nicht die Anzahl Termine im Modelhof.
M: In der Anklageschrift ist die Rede von fünf Terminen, drei davon haben aber gar nicht im Modelhof stattgefunden. Der Termin vom Oktober 2017, den Sie aufgezählt haben, ist falsch. Angefangen hat es im Oktober 2015, aber das war keine ICCJV-Veranstaltung, “weil ich der Einladende war”. Danach hat es Treffen gegeben, an denen ich nicht teilgenommen habe; ich habe allenfalls “Mitglieder begrüsst”. Ich konnte zur Zeit dieser Treffen nicht davon ausgehen, dass der ICCJV staatsfeindlich ist. Ich bedaure es sehr, dass gewisse Mitglieder “die Situation anders interpretiert haben”. Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass ich irregeführt worden bin, z.B. durch diese “Zwischendeckblätter”. Mein Fehler liegt in der “Falschbeurteilung dieser Menschen”.
B: Kommen Ihnen keine Zweifel, wenn jemand eine Parallelgerichtsbarkeit oder Banken gründen will? “Da hatten Sie ernsthaft keine Zweifel?” Ganz offen: Wenn jemand sagt: “Ich will eine alternative Gerichtsbarkeit gründen”, dann merke ich doch, dass etwas nicht stimmt. “Der Zweck war Ihnen von Anfang an klar”.
B: Sie waren “Friedensrichter”!
M: Gerichtsbarkeit ist keine Monopoldomäne des Staates.
Zwischen V und dem VR entspinnt sich eine Diskussion über das ‘Wiener Statut’ bzw. über die Stelle, an der alle anderen Gerichte verboten werden.
M: Ich muss etwas Merkwürdiges konstatieren: Ich habe die Anklageschrift seit Anfang Dezember. Ich stehe seit Ende November unter Schock. Die Anklageschrift wurde Mitte Juli eingeschrieben zugestellt, aber da war ich in den Ferien. Die Abholungseinladung war in meiner Post, und als ich zurückkam, war die Abholfrist abgelaufen.
[Eine kurze Diskussion über die Daten der Zustellung entspinnt sich, mit dem Ergebnis:]
M: Dann hatte ich sieben Wochen Zeit. Ich will rausfinden, warum ich die Dokumente unterfertigt habe.
B: Ob “solche Sachen nicht gefallen” seien [nämlich die verfänglichen Inhalte des ‘Wiener Statuts’], als M den ICCJV in den Modelhof eingeladen habe, um eine Vorstellung davon zu erhalten, was der ICCJV beabsichtige?
M: Im Oktober 2015 war das ‘Wiener Statut’ ein Thema, das ist so. Deshalb habe er ja auch dieses Gutachten machen lassen.
VR: Liest aus dem Gutachten von Professor Lebisch vor und kommentiert: “I muss an ernsthaft was fragn”, nämlich, “ob er was an den Augen hat”, weil er den Abs. 4.6 des ‘Wiener Statuts’ nicht gesehen habe; “immerhin ist kein Stempel der Uni drauf”; “mir braucht kein Jurist irgendwas zu erklären!”
M: “Dann geb ich zu, dass ich das gebraucht habe”.
VR: Das Gutachten interessiert mich nicht.
V: Die Geschworenen würden entscheiden, das Gutachten könne dabei eine Relevanz haben.
VR: Ich stehe dazu, “des interessiert mi überhaupt ned”, ich mache eine rechtliche Belehrung für Sie. Das Gutachten “ist mir steirisch sowas von wurscht. Das ist in der Republik Österreich immer noch so, dass mir unabhängige Richter sand. Ich bin dem Gesetz verpflichtet und sonst goar nix.”
M: Ich wollte zugeben, “dass ich ein gewisses Bewusstsein hinsichtlich des ‘Wiener Statuts’ habe”.
Off-Topic:
Während M dies sagt, protokolliert der VR seine eigene Äusserung, einschliesslich des Ausdrucks “wurscht”, in sein Diktiergerät.
Das hat er die ganze Zeit so gemacht – in meinem Bericht kommt es gar nicht zum Ausdruck, aber für mich als “Zuseherin” machte es die ganze Szenerie noch viel skurriler.
So als Beispiel: Die Frage “Wozu braucht man einen Sheriff?” hätte der VR in etwa folgendermassen protokolliert: Auf die Frage Beistrich wozu man einen Sheriff braucht Beistrich gebe ich an Doppelpunkt, gefolgt von der Antwort des Befragten, die der VR in gleicher Weise mit allen Satzzeichen und Absätzen in sein Diktiergerät sprach, während der Befragte antwortete.
M: Ich wollte einen Unterschied machen zwischen meinem Bewusstsein hinsichtlich des ‘Wiener Statuts’ und den Beschlüssen. Bezüglich des ‘Wiener Statuts’ “werde ich mich nicht herausreden”.
VR [bezüglich des ‘Wiener Statuts’]: “Bedarf es überhaupt einer Verfassung der Menschen?”
M: “Nachdem ich bessere Kenntnis von den Vorgehensweisen gewisser hochrangiger Mitglieder habe, muss ich sagen, dass ich irregeführt worden bin.”
VR: Weist auf den Widerspruch im ‘Wiener Statut’, dieser “Verfassung”, hin, dass es darin einerseits Sheriffs und Zwangsmittel gebe, andererseits aber auch ein Gesülze, dass Menschen das nicht dürfen. Er zitiert: Das “positive Recht” werde für “ungültig” erklärt.

Es ist jetzt bald 20:30, und gerade gegen Ende der zweiten Papyrusrolle endet auch die heutige Verhandlung. Meine Befürchtungen, mir könnte in einem nächtlichen Verhandlungsmarathon das Schreibmaterial ausgehen und ich müsste schlimmstenfalls ein Palimpsest anfertigen, haben sich nicht bestätigt.
Allerdings zeichnet sich bereits ab, dass ein weiterer Prozesstag vonnöten sein wird, wenn das so weitergeht. Es konnte noch nicht einmal das Beweisverfahren eröffnet werden, ein Ende der Vernehmung des Angeklagten ist bisher nicht in Sicht.
Geplagt von den Begleiterscheinungen dieses Prozesstages (schmerzende Schreib- und Lanzenhand, Effekte des langen Sitzens auf nur halbwegs bequemen Stühlen, Hunger wegen ungenutzter Mittagspause) verlasse ich das Gerichtsgebäude und schaffe es vor dem Morgengrauen immerhin noch, die ersten beiden Teile des Prozessberichts einzutippen und ins Forum zu stellen.

finis libri II.
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 

Offline Helvetia

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #316 am: 1. Februar 2022, 09:39:12 »
Die "Thurgauer Zeitung" legt einen Artikel darüber nach, wie Daniel Model von Weggefährten und langjährigen Beobachtern in der Schweiz wahrgenommen wird:

Zitat
«Sein Ziel ist nicht, beliebt zu sein»: Wirtschaftsleute und Weggefährten über den exzentrischen Thurgauer Industriellen Daniel Model

Wer ist dieser Mann, der erfolgreich ein internationales Unternehmen führt, sich aber mit Staatsverweigerern einlässt? Wirtschaftsleute und Weggefährten zeichnen ein anderes Bild des provokanten Thurgauer Industriellen als es in den letzten Jahren in den Schlagzeilen erschien.

Ida Sandl
01.02.2022, 05.20 Uhr

Die einen tun ihn als wirren Spinner ab, andere bewundern seine Unabhängigkeit. Den Thurgauer Industriellen Daniel Model auf das Techtelmechtel mit den österreichischen Staatsverweigerern und die Ausrufung seines eigenen Staates zu reduzieren, greift zu kurz. Der 62-Jährige ist ein kompromissloser Liberaler, weit rechts im wirtschaftlichen Sinne, der auch gerne provoziert. Er ist aber kein Reichsbürger, und schon gar kein Dummkopf. Wirtschaftsleute aus dem Thurgau und Weggefährten beschreiben einen anderen Daniel Model, als den, der in der Öffentlichkeit in jüngster Vergangenheit Schlagzeilen gemacht hat. Viele scheuen sich über ihn ein Statement abzugeben, oder wollen zumindest nicht namentlich genannt werden.

Talent und Leistung faszinieren den ehemaligen Spitzen-Curler

Vor Modelhof und Avalon war die «Kid's Charity Gala». Ein Abend mit Dresscode und Glamour. 2002 ins Leben gerufen. Model nutzte seine Beziehungen, versammelte die Schönen und Reichen aus Wirtschaft und Politik, die sich wiederum spendabel zeigten. Das Geld kam Hilfsorganisationen für Kinder und Jugendliche zu Gute, sowie Sport- und Musikprojekten. Talent und Leistung faszinieren Model, der selber in jungen Jahren zweifacher Schweizer Meister im Curling war.

Die Gemeindepräsidenten waren gar nicht erfreut

«Daniel Model hat viel für die Region Weinfelden und den Thurgau geleistet», sagt ein guter Bekannter. Das gehe in diesen Tagen leicht vergessen. Zehn Jahre lang war Model Präsident des Arbeitgeberverbandes (AGV) Mittelthurgau und 16 Jahre Vorstandsmitglied der IHK Thurgau. «Er war ein sehr engagierter Präsident», erinnert sich ein Weggefährte. Model habe die Gemeinden dazu gebracht, ihre Finanzkennzahlen öffentlich zu machen. Heute eine Selbstverständlichkeit, damals empfanden das viele Gemeindepräsidenten als Affront und Einmischung in ihre Angelegenheiten. Der Weggefährte erinnert sich:
Zitat
«Erboste Anrufe aus den Gemeindehäusern waren noch das Wenigste.»
Doch Daniel Model sei eben schon immer ein unabhängiger Kopf gewesen. Sein Ziel sei nicht, beliebt zu sein, und es sei ihm auch nicht so wichtig, was man von ihm denkt. Model gehe es um die Sache. Sogar als dem Verpackungsunternehmen 2005 der Motivationspreis «Thurgauer Apfel» für seine wirtschaftlichen Verdienste verliehen wird, hält Model nicht mit harscher Kritik an Regierung und Staat zurück. Obwohl auch der Kanton am Preis beteiligt ist.

Model leidet am Schweizer Wohlfahrtsstaat. Er ist ein Unternehmer durch und durch, sein Credo ist die Eigenverantwortung. So nervt er sich, dass er alle paar Jahre seine Autos zur KfZ-Prüfung vorfahren muss. Für ihn ein Beleg dafür, dass der Staat seinen Bürgern misstraut. Es sei Sache des Einzelnen, für ein fahrtüchtiges Auto zu sorgen. Wären alle so wie Model, dann würde es auch klappen. «Er funktioniert so», sagt ein Mitstreiter. Doch nicht alle Menschen ticken derart verantwortungsvoll. Auch das lastet Model dem Staat an. Dieser erziehe seine Bürger zur Unselbstständigkeit.

Die Grossmutter hat einen legendären Ruf als Wohltäterin

Daniel Model stammt aus einer Unternehmerfamilie. Er führt das Verpackungsunternehmen in vierter Generation und hat es international aufgestellt. Seine unternehmerischen Fähigkeiten sind unbestritten. Er selbst sagt im Interview mit der «Handelszeitung»: «Als Chef bin ich unberechenbar, weil je nach Sachlage das Verhalten im Spektrum zwischen Laisser-faire und autoritär angezeigt ist.» Von juristischen Arbeitsstreitigkeiten sei aber nichts bekannt, sagt ein Wirtschaftsvertreter. Angesichts der Grösse des Unternehmens sei dies «aussergewöhnlich». Ein Firmenchef, der einige von Models Kaderleuten kennt, meint:
Zitat
«Wenn so gute Leute bei ihm arbeiten, kann er nicht alles falsch machen.»
Models Grossmutter Els Müller-Model, die nach dem Unfalltod ihres Mannes die Firma selber weiterführte, war eine unkonventionelle Frau. «Sie geniesst bis heute in Weinfelden einen legendären Ruf als Wohltäterin», sagt der Weinfelder Journalist und Autor Markus Schär. Als Schär noch Kind war und sein Vater schwer erkrankte, hätten er und sein Bruder, ein Klassengspänli von Daniel Models älterem Bruder, bei Models essen dürfen.

Schär hat einen Artikel über Daniel Model geschrieben, als dieser noch Weltklasse Curling spielte. Im 2003 habe er ihn dann für die «Bilanz» porträtiert als Beispiel eines Unternehmers, der die Osterweiterung der EU nutzt. Schär sagt:
Zitat
«Daniel Model scheint ein guter Unternehmer zu sein, der wirklich etwas aus seinem Erbe gemacht hat. Er sieht allerdings überhaupt nicht, dass fast alle anderen, teils ebenso Fähigen und Tüchtigen, keine solche Chance haben wie er.»
Selbst enge Weggefährten können sich Models folgenreichen Flirt mit den österreichischen Staatsverweigerern nicht erklären. Ein guter Bekannter von Daniel Model sagt, es sei die Vergangenheit, die Model eingeholt habe und für die er sich in Graz vor Gericht habe verantworten müssen. Immerhin habe er sich bereits vor fünf Jahren von den Staatsverweigerern losgesagt. Ein letztes Überbleibsel, so scheint es, wurde erst jetzt im Handelsblatt vom 28. Januar 2022 getilgt. Darin wird der International Right Commission (IRC), der letzten der Fantasiegerichte und -organisationen, das Domizil im Modelhof entzogen.

«Daniel Model ist mittlerweile um einiges gemässigter geworden», sagt ein Mann, der ihn besser kennt. Ausserdem: «In der Schweiz würde er für solche Sachen nicht vor Gericht gestellt.»

Im Gerichtssaal in Graz zeigen sich auch kulturelle Unterschiede

Es zeigt sich tatsächlich ein kultureller Unterschied, wenn man die Gerichtsberichte und insbesondere die nahezu wörtlichen Protokolle der Gerichtsbeobachterin mit dem Pseudonym «Helvetia» liest. Einen eigenen Staat auszurufen, nimmt man hierzulande relativ gelassen, solange niemand zu Schaden kommt. Dass Model dann einen schlossähnlichen Prunkbau erstellen liess, um den sich allerhand skurrile Gerüchte ranken, wird als Marotte abgetan. Immerhin hat er einheimische Handwerker berücksichtigt. Andere Unternehmer bauen sich ihre Schlösser im Ausland mit Meeranschluss. Model baute im Thurgau für die Ewigkeit.

«Er macht Sachen, die kein anderer macht», sagt ein Wirtschaftsvertreter. Er könne Models Staatskritik zum Teil sehr gut nachvollziehen und «in vielen Punkten hat er auch recht». Er habe ihn immer bewundert «für seine scharfe Denkweise und sein ungeheueres Wissen». Als Model dann im Weinfelder Rathaus vor den versammelten Gemeindepräsidenten seinen eigenen Staat ausgerufen hat, habe er dies als Provokation abgetan.

Models Auswanderung wurde nicht von allen gut geheissen

Anfang 2014 siedelte das Ehepaar Model aus steuerlichen Gründen nach Liechtenstein über, dies sei allerdings nicht mehr von allen Unternehmerkollegen goutiert worden. Man kann kritisieren, man kann unbequem oder exzentrisch sein, aber man weiss, wo seine Scholle ist.

Die örtliche Trennung scheint sich nachhaltig ausgewirkt zu haben. Seitdem sei er im Thurgau bei Anlässen nicht mehr so oft gesehen worden, heisst es. Viele sagen, sie hätten in den letzten Jahren wenig oder keinen Kontakt mehr zu ihm. Es scheint, Daniel Model, der Unternehmer und Philosoph, ist noch rätselhafter geworden. 
« Letzte Änderung: 1. Februar 2022, 09:50:45 von Helvetia »
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #317 am: 1. Februar 2022, 19:00:18 »
Sehr schöne Berichterstattung, echt beeindruckend was du schaffst Alles mitzuschreiben - da fiebert sicher jeder dem nächsten Teil entgegen!

Je mehr ich lese, umso mehr frage ich mich wieso Herr Model mancherorts als großer Geschäftsmann gilt, auf mich wirkt er, sofern das nicht vorgeschoben ist, etwas naiv bis einfältig.
Gerade bei dem Thema mit den Messingbaren, als Geschäftsmann sollte ihm doch klar sein, dass er da eigentlich nur Gutscheine angenommen hat auf deren Einlösung er kein Recht hat und die nach 10 Jahren wertlos sind. Sprich faktisch wäre sein zeitlich unbegrenzter Kredit nach 10 Jahren verfallen egal ob er etwas zurückgezahlt bekommen hätte oder nicht.
Ich bin mir sicher Landschützer kam sich ganz besonders klug vor, ob dieses Winkelzuges mit dem er Model offensichtlich übervorteilen wollte.

Wenn er nicht da skeptisch geworden ist, warum dann nicht spätestens als er mal den Stundenlohn (völlig übertrieben) ausgerechnet hat oder als Landschützer jeden Auftrag zur Tilgung unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt hat?
Ich finde das schon untypisch naiv für jemanden der sich angeblich gut mit finanziellen Belangen auskennt.

Auch der Glaube, dass diese Gestalten bessere internationale Beziehungen haben sollen als mancher Unternehmer hätte den Superunternehmer doch misstrauisch machen sollen.
Eventuell gab er sich aber einfach auch etwas naiver als er war in der Hoffnung darauf, dass das Gericht ihm das abkauft und milder urteilt. In DE funktioniert das ja teils ganz gut, wie manche Urteile von Leuten die ja nur Musterschreiben aus dem Internet ausgedruckt und verschickt haben.

Trotzdem stimme ich zu, als harter Reichsbürger würde ich ihn nicht einschätzen - staatsfeindliche Tendenzen aus den üblichen niederen Beweggründen (hier: Geiz) sind aber schon erkennbar von dem was er so erzählt und an Meinungen äußert.
Das haben Landschützen und Gesindel ausgenutzt in der Hoffnung sich einen unkritischen Finanzier zu angeln. Mitleid empfinde ich da aber Keines!
(Zum Glück) Zeigen diese Leute aber scheinbar kein großes Geschick darin solche Anhänger zu halten sobald man diesen eine größere Summe abgeschwatzt hat.
« Letzte Änderung: 1. Februar 2022, 19:17:34 von Schattendiplomat »
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #318 am: 1. Februar 2022, 19:07:20 »
Haben die dort tatsächlich Barren hin- und hergefahren oder ist das ''nur'' umgerechnet?
ich bin da etwas verwirrt!

vielen Dank für die Berichte!
 
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #319 am: 1. Februar 2022, 20:42:42 »
Also, so wie ich es verstanden habe, lautet Models Darstellung des Ganzen in etwa wie folgt:

  • Ich habe Landschützer 2016 ein zinsloses, unbefristetes Darlehen gegeben. (Kann man machen in der Schweiz).
  • Ursprünglich gab es keinen schriftlichen Darlehensvertrag, aber die mündliche Vereinbarung war, dass er das Darlehen auch mit seinen handwerklichen Fähigkeiten "zurückzahlen" kann.

Soweit hätte das nichts mit den "Messingbarren" zu tun. Die scheint ihm Landschützer zu einem späteren Zeitpunkt überreicht zu haben. Die Überreichung (oder auch nach 10 Jahren der Verfall) dieser Barren hat im Prinzip keine Auswirkung auf den ursprünglich geschlossenen Darlehensvertrag; Model hat aber die Barren natürlich erwähnt, weil sie seine Darstellung stützen, dass Landschützer ihm den Betrag schuldet und dies mit der Überreichung der Barren quasi symbolisch zum Ausdruck gebracht habe.

Was Landschützer und dessen Motive betrifft: Ich habe auch seine Zeugenaussage mitgeschrieben. Es kann durchaus sein, dass diese Passage und auch die nächsten Passagen noch ein bisschen verständlicher machen, warum ich der Auffassung bin, Model könnte tatsächlich eher (ihm durchaus vorwerfbares) Pech beim Denken gehabt als das Gericht dreist belogen haben.
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Offline Helvetia

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #320 am: 2. Februar 2022, 01:53:41 »
Prozessbericht Teil 9: Pappnasen-Spotting de Luxe – und für den Angeklagten wird es brenzlig

Incipit liber III.

Nach den Erfahrungen des gestrigen Tages ist mein Plan für heute klar: Gleich von Anfang an alle noch unbekritzelten Papyrusrollen mitnehmen (glücklicherweise bin ich in der Hinsicht eine Prepperin und habe einen ordentlichen Vorrat dabei), die Mittagspause unbedingt für die Energiezufuhr nutzen, auch wenn sie kurz ist, und vorher sicherheitshalber ausgiebig frühstücken.
Gesagt, getan.
Meine Notizen von diesem Morgen beginnen in einem hierzulande weniger gebräuchlichen Alphabet, ein Zeichen für leichte Paranoia meinerseits. So verfahre ich, wenn ich wirklich nicht will, dass irgendwer zufällig einen Blick auf meine Notizen erhascht und sie gleich entziffern kann. Haha. Als ob meine mit Kürzeln und Stenozeichen durchsetzte Sauklaue im “normalen” (lateinischen) Alphabet einfach so lesbar wäre…
Auch heute bin ich mehr als rechtzeitig im Gerichtsgebäude. Daniel Model (M) und seine Tochter (T) erscheinen und begeben sich gleich zum Schwurgerichtssaal, wobei T noch längere Zeit wird draussen bleiben müssen. Gerade als ich beschliesse, ebenfalls hineinzugehen, erscheint auch der “Zuseher” von gestern, der sich als Verfassungsschützer herausgestellt hat, und betritt den Verhandlungssaal knapp vor mir.
Statt wieder in der hintersten Reihe Platz zu nehmen, setzt er sich aber diesmal ausgerechnet schräg vor meinen gestrigen Platz.
Würde ich ja nicht so machen an seiner Stelle. Immerhin hätte ich theoretisch eine Deppensympathisantin sein können.
Da mein gestriger Platz ein sehr guter Platz ist, lasse ich es mir nicht nehmen, auch heute wieder dort zu sitzen. Sämtliche anderen Plätze sind zu diesem Zeitpunkt frei. Der Verfassungsschützer könnte sich also problemlos anderswohin setzen, wenn es ihn stört, dass ich von meinem Platz aus zwangsläufig die beste Aussicht auf seinen Laptop habe.
Er bleibt aber dort bis zur ersten Verhandlungspause, weshalb ich ebenso lange mit der Aufgabe konfrontiert bin, nicht hinzusehen. Und ich werde euch nicht verraten, ob ich diese Aufgabe gemeistert habe oder doch wie Lots Weib zur Salzsäule erstarrt wäre bzw. wie Orpheus meine grosse Liebe an die Unterwelt verloren hätte; nur soviel: Nicht hinsehen zu dürfen und an dieser Aufgabe zu scheitern, ist ein uraltes Sagenmotiv. Und was sagt uns das? Trotzdem hinzusehen ist etwas zutiefst Menschliches.
Während ich also nicht hinsehe, was der Verfassungsschützer macht, fallen mir gewisse Anzeichen einer schleichenden “Verluderung” der Sitten im Gerichtssaal auf (um ein Wort des gestrigen Tages aufzugreifen). Die Staatsanwältin beispielsweise sitzt in ihrer Robe allein vorne und hat ihre Maske nicht über die Nase gezogen. Ist das etwa schon beginnende Staatsverweigerung? Dasselbe beobachte ich beim Gerichtsdiener Nr. 1. Es gibt nämlich zwei Gerichtsdiener – falls das der korrekte Begriff ist –, einen Mann und eine Frau, die gestern praktisch nichts zu tun hatten.
Irgendwann kommen dann doch noch drei “Zuseher” rein, und ich verwende wieder das lateinische Alphabet.
Um 9:58 treten die Richter ein und es wird brav aufgestanden. Nun geht es weiter mit der Vernehmung des Angeklagten.

Vorsitzender Richter (VR): “Irgendwas Ergänzendes von Ihnen, Herr Dr. Model, zu Ihrer Aussage von gestern?”
M: Nein.
VR: Ob das Gerücht stimme, dass M 2006 “eigenes Geld” mit seinem Konterfei darauf “drucken” liess?
M: Das war kein “Geld”, sondern Edelmetallmünzen.
VR: Aus welchem Material?
M: Aus Silber. Bei diesen Münzen handle es sich nicht um ein Zahlungsmittel, sondern er habe eben, wie gestern schon erwähnt, “Freude an Edelmetall”. Dieses biete Sicherheit für Währungsturbulenzen. Barren seien in so einer Situation unpraktisch, Münzen “in Krisenzeiten passend”.
Beisitzende Richterin Nr. 1 (sitzt aus meiner Sicht links, kurz B1): Als was, als Zahlungsmittel?
Beisitzende Richterin Nr. 2 (sitzt aus meiner Sicht rechts, kurz B2): Sie habe in einem Artikel von diesen Münzen mit Ms Konterfei gelesen.
M: Das war mir nicht angenehm, weil ich wusste, dass das interpretiert wird, aber auf Münzen ist ein Konterfei üblich.
B2: Nicht immer, es gibt auch Münzen mit Edelweiss drauf oder mit Tieren.
M: “Währung” komme von “währen”, heute sei die Bedeutung dieses Wortes “erschüttert”. Übrigens seien die Münzen nicht “gedruckt”, sondern geprägt.
B2: Meiner Meinung nach wollte M selber was herstellen, eine Alternative zum Staat, wie beim “Gerichtshof”.
M: Währungen seien nicht immer staatlich, erwähnt Kryptowährungen als Beispiel.
VR: 2006 gab es aber noch keine Kryptowährungen. Ob Kryptowährungen in der Schweiz ein offizielles Zahlungsmittel seien?
M: Man könne in sie investieren oder damit handeln.
VR: Das geht auch mit Heroin, Waffen, Elfenbein.
Verteidiger V: Worum geht es hier? Ms Münzen seien ja gar nicht im Umlauf.
Alle Richter: Das Bild eines zurückhaltenden Unternehmers bröckelt. Als Richter dürfen wir Fragen stellen!
Off-Topic:
Auch hier war mein Gedanke wieder der, dass die Richter das Vorhandensein dieser nie im Umlauf gewesenen Münzen etwas über Gebühr in Richtung Staatsfeindlichkeit Models interpretieren.
Dass jemand Münzen mit seinem Konterfei prägen lässt, ist ja wohl eher ein fremdschamwürdiger Ausdruck von Selbstverliebtheit äääähhhh… etwas, was doch jedem mal aus Versehen passieren kann.
Nun schickt der VR Gerichtsdienerin 2 (GD2) raus, sie solle nachschauen, ob Willibald Landschützer schon da sei, “dann können wir den Vorführ-Aktionismus starten”.
GD2 verlässt den Saal durch die Zusehertür, kommt gleich darauf zurück und meldet: Willibald Landschützer, Marcus Steiner und Wolfgang Empacher sind da.
VR: Alle reinführen.
Durch die Tür des “Zuseher”-Bereichs treten alsdann Marcus Steiner, Willibald Landschützer und Wolfgang Empacher und bleiben in wenigen Metern Entfernung zu meiner Linken stehen.
Jeder der drei wird kurz aufgerufen und meldet sich mit einem knappen “Ja” oder “Hier”, Empacher hebt salopp die Hand zum Gruss.
Da stehen sie also, die Oberpappnasen: der General Director, sein Vize und der Finanzchef bzw. Obermöchtegernsheriff. Die unheilige Dreifaltigkeit des ICCJV. Die Folterknechte der deutschen und englischen Sprache!
Für mich ist das ein besonderer Augenblick, denn trotz meiner ins Jahr 2017 zurückreichenden Beschäftigung mit dem Pappnasengericht habe ich keinen von dessen Protagonisten jemals zu Gesicht bekommen. Jetzt ist einer der Momente, in denen das Internet plötzlich wahr wird.
Bei ihrem Anblick denke ich, dass ich mir die drei Deppen nicht wesentlich anders vorgestellt habe. Steiner ist ein klein und etwas dicklich wirkender Typ um die 50 mit Babyface und spärlichem Haarkranz. Für den ehrenwerten General Director eines internationalen Common-Law-Gerichtshofes würde ihn niemand spontan halten; für einen Staubsaugervertreter oder einen Gebrauchtwagenhändler mit nichtleerem Vorstrafenregister – vielleicht.
Landschützer ist geschätzt um die 60, grauhaarig, markante Augenbrauen. Mir scheint er von Natur aus etwas dümmlich-naiv dreinzublicken. Den fähigen Tischler sieht man ihm ebensowenig an wie den Möchtegern-Obersheriff.
Empacher macht mit Glatze und Tätowierungen den Eindruck eines in die Jahre gekommenen Hooligans, wirkt aber nicht unmittelbar gefährlich.
Der VR fragt die Pappnasen: “Haben Sie eines der 2G?”
Alle drei verneinen.
VR: “Warum hob I des g’wusst?” Haben Sie Kontakt gehabt mit Eva Natascha Pochmann?
Alle drei verneinen.
Der VR weist GD2 an: “Polizei anrufen, Mädchen abholen” plus Ordnungsstrafe für die unentschuldigt Fehlende. Zu den drei Pappnasen sagt er, sie dürften wieder rausgehen und könnten einen Kaffee trinken, bis sie drankommen.
Das Dreigestirn des ICCJV verlässt daraufhin den Gerichtssaal.
VR, zu M: Wir waren bei den Münzen. Wo bewahren Sie diese auf?
M: Zu Hause im Safe. Ich mache gar nichts damit; in einer Krise kann man damit einen Sack Kartoffeln kaufen.
V: Bittet darum, dass es ins Protokoll geschrieben werde, dass die Münzen im Safe liegen und nicht verwendet werden.
M: Der Jahrgang 2006 sei nicht korrekt; es gebe Münzen mit den Jahrgängen 09, 10 und 11.
VR: Zeigt jetzt das Foto von der Motorradtour, das V gestern allen überreicht hat, um Ms Abwesenheit bei einem der ihm vorgeworfenen ICCJV-Treffen zu belegen. Auf dem Foto sind allerdings nur zwei Motorräder zu sehen, keine Menschen.
VR: Was heisst das? Von welchem Datum stammt das? Ohne eine Antwort von M abzuwarten, weist er nebenbei darauf hin, die Kontrollschilder hätten einen falschen Winkel, “ich bin Biker, wissen’s” [was er da genau gemeint hat, kann ich nicht beurteilen, ich bin nämlich keine Bikerin, wissen’s. Aber wir halten fest: Der VR ist nicht nur Hobbytischler, sondern auch Biker]. Der VR fachsimpelt dann im Alleingang ein wenig über die auf dem Foto zu sehenden Modelle, wobei er richtig errät, dass die Harley dem M gehört und das andere Motorrad dessen Sohn. “Was beweist dieses Foto? Das sind zwei Motorräder”.
M: Das Foto war im WhatsApp Family Chat. Schlägt vor, dass T dies vorzeigen solle (allerdings ist sie nach wie vor ausgesperrt).
B1, B2: Und da sieht man dann Sie drauf?
M: Nein, nur als Absender.
Alle Richter: Das beweist nichts.
M: Ich will damit sagen, an diesem Datum war ich nicht am Modelhof.
VR: Wo waren Sie angeblich?
M: In Liechtenstein.
Eine der Beisitzerinnen: Wie weit ist das vom Modelhof entfernt?
M: Ca. eine Stunde, 100km.
VR: “Das wage ich zu bezweifeln.” Nimmt die ebenfalls gestern von V ausgehändigten Flugtickets, “Flugtickets, was sehe ich da?”
M: Das soll zeigen, dass wir an diesem Datum (19.08.17) nach Thüringen geflogen sind. Meine mittlerweile pensionierte Assistentin hat das organisiert.
VR: Rechts oben steht ‘03.08.10’ in der E-Mail von Roger XY. Soll das 2010 heissen? “Versteh i ned”.
M: Ich auch nicht.
VR: Unten steht dann das Datum des Fluges nach Eisenach. Das bedeutet, dass Sie um 19:40 wieder zurück am Flughafen Altenrhein waren. Sie könnten theoretisch noch was gemacht haben.
V: 03.08.10 kann auch eine Flugnummer sein.
VR: “Sie verstehen schon, dass man kein Jurist sein muss, dass man…” (zeigt wieder das Foto).
Ein Geschworener weist darauf hin, dass auf dem Ticket “für Sie und für G. C.” steht.
M: Erklärt den Anlass, den er am 19.08.17 in Thüringen besucht hat, und die Buchung vorher.
VR: Dem Geschworenen ist aufgefallen, dass bei den “Passengers” G. C. nicht mehr dabei ist. Warum ist das so?
M: Das Flugzeug hatte sechs Plätze…
VR: Da steht “für Sie und G. C.”.
M: G. C. ist wieder “rausgeflogen”, weil er als Freund meiner Tochter in der “Rangfolge” zuletzt kam. Er kam dann nicht mit an den Anlass.
VR: Was kost’ so a Flug etwa?
M: Die Flugzeit sei eineinhalb Stunden, da koste ein Weg 3000 Franken, retour 6000.
VR: “I hab no was herausgesucht”, und zwar “das Protokoll vom BVT zu Willibald Landschützer”. Dessen Einvernahme habe am 01.08.2019 stattgefunden. Der VR zitiert, was Landschützer dort ausgesagt hat: Im Sommer 2015 oder 2016 habe ein Vortrag von Joe Kreissl stattgefunden, auch M sei als “Zuseher” im Publikum gewesen. So habe man sich kennengelernt. Im Oktober habe M dann den ICCJV in den Modelhof eingeladen und dem Pappnasengericht dort kostenlos einen Raum zur Verfügung gestellt.
M: Das ist korrekt.
Off-Topic:
Dass M einen Vortrag des Staatsverweigerers und Holocaust-Verharmlosers Kreissl besucht hat, wirft allerdings ein denkbar schlechtes Licht auf ihn.
VR: Also des haben Sie dann dem ICCJV zur Verfügung gestellt, gratis.
M: Ja, aber es gab keinen selbstständigen Zugang für den ICCJV.
VR: Warum gibt es diese Vereinbarung namens “Prekarium”, wo etwas von 100 Franken pro Monat drinsteht?
M: Das kann ich jetzt nicht sagen.
VR: Wer hat den Vertrag angeregt?
M: Verfasser war einer der drei Unterzeichner.
VR: Zitiert weiter aus dem Einvernahmeprotokoll: “Am 07.08.16 gab mir M eine Vollmacht für den Transport von 5kg Gold. Das Gold wurde in Deutschland übergeben.”
M: Das ist nicht richtig. Die Übergabe war im Thurgau, in Weinfelden.
VR: Zitiert weiter: Danach habe Landschützer das Gold in Deutschland verkauft, dann in einem Hotel 150000 Euro an “Dr. Dragan Markovic” übergeben; den Rest habe er “für private Ausgaben verwendet”. Und dann stehe da: “Der Betrag war für den ICCJV gedacht, gewusst hat’s keiner vom ICCJV”. Diese Stelle sei aber “durchgestrichen” worden und statt dessen stehe da, der Betrag sei “für ein Trading mit 100-facher Hebelung” gewesen. Vereinbart sei gewesen, dass das Geld mit 10% Zinsen innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werde. Das sei bis heute nicht erfolgt, “obwohl ich das des öfteren eingemahnt habe”. M habe versucht, das Geld nach Zypern zu transferieren. (Zu M:) Sie haben das Geld überwiesen.
M: Das sei aktenkundig.
V: Das ist gestern alles erarbeitet worden.
M: Das war der zuerst versuchte Geldtransfer. Das Geld ist zurückgekommen, bevor ich das Gold übergeben habe. Es ist definitiv nicht richtig, was Herr Landschützer sagt, dass ich ihm das Gold in Deutschland übergeben hätte.
VR: Zitiert aus dem Einvernahmeprotokoll, wie Landschützer sich zur E-Mail-Korrespondenz vom Januar/Februar 2018 zwischen ihm und M äussert: Ich hatte ein schlechtes Gewissen [wegen des in den Sand gesetzten Geldes] “und wollte ihn durch diese Informationen beruhigen”. Gefragt nach der “Ausrüstung” des ICCJV habe Landschützer angegeben: “Im Endzustand wäre der ICCJV international anerkannt und auch wie ein Exekutivorgan ausgerüstet gewesen”. Das “Gründungsbuch” des ICCJV sei bei Veranstaltungen dabei gewesen, Interessierte konnten sich eintragen. Der ICCJV war nicht dazu gedacht, “staatsfeindliche Handlungen zu setzen”, sondern Landschützer sei daran gelegen gewesen, “dass ich mich für Menschen- und Völkerrecht einsetze und dies in Österreich auch erlaubt ist”.
Anschliessend geht es um den Widerspruch betreffend die Befristung und Verzinsung des Darlehens, da M ja von einem unbefristeten, zinslosen Darlehen gesprochen hat. Landschützer hat in seiner Aussage eine Frist von einem Jahr und 10% Zinsen erwähnt. Die Richter finden die Klärung wichtig für Ms Glaubwürdigkeit.
An dieser Stelle bemerke und notiere ich in einem speziellen Alphabet, dass der Verfassungsschützer vor mir seine Maske gänzlich abgenommen hat. Die Verluderung der Sitten schreitet voran.
V weist auf einen Text hin, wonach M auch 10% nach einem Jahr gefordert hätte; allerdings handle es sich nicht um eine Befristung des Darlehens.
VR: “Differenzen” zwischen M und dem ICCJV hätten 2017 dazu geführt, dass der ICCJV aus dem Modelhof vertrieben wurde. “Welche Differenzen hot’s denn do gebn?”
M: Die Lage hat sich für mich Ende 2016 verändert wegen der Anzeige von Mühlböck; der Begriff “Nötigung” tauchte auf; ich war alarmiert und musste die Verhaftungen in Österreich zur Kenntnis nehmen. Da habe es bestimmte “Verhaltensweisen gewisser Mitglieder” gegeben, “das geht nicht”.
Nun kommt es zu einer bizarren Szene: Der VR, beide Beisitzerinnen und beide Gerichtsdiener wühlen sicher eine Minute lang intensiv in dem riesigen Aktenberg hinter dem Richterpult, um ein anscheinend tief vergrabenes Dokument des Pappnasengerichts zu finden. Endlich taucht das Dokument auf.
Der VR bezieht sich zunächst auf einen Beleg für die Rücküberweisung des ersten Geldbetrages vom 02.11.16: “Das Datum könnt passen, Herr Model?”
M: Ja.
VR: Haben Sie eine Erklärung dafür, warum der Herr Landschützer in der Folge Gold kauft, jede Menge, z.B. 2017? Es gibt viele Belege.
M: Dazu habe ich keine Informationen.
VR: Liest aus dem rausgewühlten Dokument des ICCJV vor (ein Dokument eines “Common Law Chapter” oder ähnlich). Darin gibt es bereits den Begriff der “Sheriffs” und deren Autorität wird behauptet; als Aufgaben der “Sheriffs” zitiert der VR: “Verteidigung friedlicher Verhaltensstandards”, der Sheriff “führt vor, vollstreckt und treibt ein”; er sei “keinem zivilen Recht und keinem Strafrecht unterstellt”, und “jetzt wird’s guat”, der Sheriff sei “lediglich den lebenden Menschen” verpflichtet. Bei toten Menschen mache das ja auch keinen Sinn, spottet der VR.
[Ich bin mir nicht sicher, ob der VR den Hintergrund versteht: “Lebende Menschen” ist bei Staatsverweigern der Gegensatz zu nicht lebend erklärten “Personen”. Eine der Beisitzerinnen hat es aber erfasst und bemerkt:]
B2: “Typisch Staatsverweigerer!”
VR: Zitiert weiter: Die Sheriffs sind befugt, “eine Miliz zu bilden”, “berechtigt zum Tragen von Waffen”. Bei dem Dokument handle es sich um eine Art Gästebuch mit dem Gründungsvertrag, das “Gründungsbuch des ICCJV”. “Was sogn’s dazu? Kennen’s des oder kennen’s des ned?”
M: - - - [Steht so in meinen Notizen. Kann heissen, dass er nichts geantwortet hat, oder dass er etwas für mich Unverständliches gesagt hat und dann vom VR gleich wieder überfahren wurde.]
VR: “Wenn i zum Motorradclub geh, dann schau i mer die Statuten an!”, “Und Sie wuiln mer ernsthaft verklickern”, dass Sie bei einem “Verein” dabei sind und sich nicht kümmern, was die machen? Es gibt doch dazu eine Verpflichtung, “geben’s mer Recht?”
M: Meine Vorgehensweise war: Mitte 2015 habe ich die Mitglieder des ICCJV eingeladen, um die Statuten etc. anschauen zu können. Am Treffen wurde mir das ‘Wiener Statut’ vorgestellt.
VR, zum ‘Wiener Statut’: “Tschuldigung, des is Wischi-Waschi, oder?” Zitiert aus der Einleitung des ‘Wiener Statuts’ lauter Mensch-Personen-Gesülze, macht sich ausgiebig darüber lustig und meint, diese Präambel “ist komplett wertlos, wenn Sie mi frogn”. - “Kennen’s den Hans Kelsen?” Das sei der Verfasser des österreichischen BVG.
M: Nein.
VR: Im ‘Wiener Statut’ [oder einem anderen Pappnasendokument, “Gründungsvertrag”?] stehe, dass am BVG das Volk nicht mitgewirkt habe und dass das BVG keine Grundrechte enthalte. “In der Schweiz hat das Volk an der Bundesverfassung mitgewirkt, richtig?”
M: Zumindest darüber abgestimmt.
VR: Zitiert weiter aus dem Pappnasendokument und kommentiert: “Des san irgendwelche Phrasen, die irgendwo auf Wikipedia rumhupfen”; zitiert weiter: “Es gibt auch die Möglichkeit zur Kontrolle dieser Gerichte durch unser Gericht”, und mit vielsagendem Blick: “Ernsthaft?”
M: Er werfe sich “eine gewisse Oberflächlichkeit” vor. Gerade im ‘Wiener Statut’ stehe, dass es um die Erlangung der Anerkennung bei internationalen Organisationen gehe.
VR: “I find des ned!” Ob M wisse, wer das geschrieben habe? Da stehe nur “wir”.
M: Nein.
Das Handy des VR klingelt. VR: “I hob an Besprechungstermin ganz kurz mit der Polizei”; allerdings hebt er nicht ab, sondern zitiert kopfschüttelnd weiter: “… und wird beim Weltpostverein in Bern hinterlegt”.
M: In Bern war ich nicht.
VR: Haben Sie es unterschrieben?
B2: Das ist eine simple Frage.
B1: Das ist kein kleines Beschlüsschen, sondern DER Gründungsvertrag.
Es entsteht eine kurze Verwirrung darüber, von welchem Pappnasendokument gerade die Rede ist. Antwort: vom “Gründungsvertrag”; V und M haben das genau wie ich nicht ganz richtig verstanden.
VR: Sie sind der Gründer und Initiator dieses “völkerrechtlichen Gründungsvertrages”.
M: Gemäss den Unterlagen weiss ich, dass es 2014 eine “Urgründung” des ICCJV gegeben hat. Da war ich nicht dabei.
VR: 2. Oktober 15, da waren Sie schon dabei?
M: Nein.
VR: Da ist Ihre Unterschrift mit “Fingerprint” dabei. Ich kann auch Ihren “Fingerprint” abgleichen lassen, wenn Sie das wollen! In Zug war das.
M: Ich war nicht in Zug.
Beide Beisitzerinnen: Die Frage war: Haben Sie das unerschrieben, ja oder nein? Sie reden dermassen viel herum!
M: Ich war nicht in Zug, am 02.10. hatte ich keine Kenntnis von diesem Anlass.
Beisitzerinnen: Zum 10. Mal, haben Sie’s gelesen und unterschrieben, “ist ja wurscht, wann”?
VR: “Haben’s des unterschrieben oder ned?”
M: Erlauben Sie mir die Unsicherheit?
Die beiden Beisitzerinnen, fassungslos: Das wird immer besser, wir müssen bald einen Psychiater bestellen, ob Sie zurechnungsfähig sind. Die Geschworenen können sich ein eigenes Bild machen.
B1: Ich glaube Ihnen nicht, dass Sie sowas unterschreiben, ohne es durchzulesen.
M: Ich muss mir eine gewisse Oberflächlichkeit vorwerfen.
Allmählich herrscht dicke Luft da vorne, B2 warnt: “Langsam werd’ ich eh grantig”. M habe immer noch nicht klar geantwortet.
VR: “Ich hol gern zwei Sachverständige hierher, die alles, was Sie sagen, bewerten.” Dann stelle sich auch die Frage der Gefährlichkeit, “wissen’s, was das heisst nach österreichischem Recht? Anstaltsunterbringung!”
M: “Es ist glaub’ naheliegend, dass ich nicht gefährlich bin.”
B1: Sie stellen sich immer über andere, wollen Richter sein, jetzt auch noch Psychiater.
VR: Haben Sie unterschrieben?
M [nach einigen Momenten des Zögerns]: Ja.
VR: Ist das Ihre Unterschrift?
M: Das ist meine Unterschrift.
VR: Können Sie sich erinnern, einen “Fingerprint” gegeben zu haben?
M: Das ist schwer zu erinnern, weil das Datum nicht klar ist.
VR: “Nochmal, haben’s das durchgelesen? Englisch können’s, Deutsch auch?” Und was für Methoden gibt es, Gerichte zu kontrollieren? “Wir haben Methoden, um Richter uns gefügig zu machen”, was soll der entsprechende Satz heissen? “Haben’s das durchgelesen, ja oder nein?”
M: Nein.
VR: Warum unterschreiben Sie es dann?
B2: Kennen Sie die Strafdrohung dieses Paragraphen? Es wird brenzlig für Sie!
VR: Sechs Monate Mindesthaftstrafe!
B1: Häfn!
M: Er sei davon ausgegangen, dass das bei der Einreichung [bei internationalen Organisationen, die das Pappnasengericht anerkennen sollten] einer Prüfung unterzogen worden wäre.
V: Bittet darum, dass dies protokolliert werde.
Das bringt die beiden Beisitzerinnen richtig in Fahrt, sie stauchen V zusammen, das sei eine “absolute Unart”, wie er immer wieder verlange, dass irgendwas protokolliert werde.
Off-Topic:
Tatsächlich hat V das bereits einige Male gemacht, ohne dass ich es mitgeschrieben hätte, und schon zuvor war das Gericht not amused. Da sieht man einmal, dass ich durchaus auch Dinge aussparen muss.
Auch der VR ist ungehalten: “Wie ich das in mein Protokoll reinbringe, übernehme ich.”
VR, zu M: “Sie sind davon ausgegangen, dass irgendwas no geprüft wird. Durch wen?”
B2: “Diese aufschiebende Bedingung ist nicht im Dokument”.
In diesem Moment kommt die Meldung herein, dass Natascha Pochmann, die unentschuldigt abwesende Zeugin, in Österreich nicht gemeldet sei, sie sei “nach unbekannt verzogen”. Der VR lässt sie ausschreiben, auch international.
VR, zu M: Ob M sich mit “Methoden der Kontrolle” identifizieren könne?
M: Nein.
VR: Bringt ein makaberes Beispiel: Was, wenn jemand ohne zu lesen ein Dokument unterschreibe, in dem ein Tötungsaufruf enthalten sei? Ob er dann nach erfolgter Tötung sagen würde: “Ups, tut mir leid”? “Das Gute an den Neuen Medien ist, wenn einer da Scheis.se schreibt, kommt er auch hierher. Wenn der Herr Kickl Bledsinn redet, wissen’s, das ist der FPÖler, dann kommt der auch hierher.” Zieht über den Begriff “Deputy Sheriff” her, der in den Pappnasendokumenten auftaucht, den Begriff gebe es gar nicht. “Nach meiner bescheidenen Meinung sind die ICCJV-ler Vollidi0ten!
M: “Ich hatte nie staatsfeindliche…”
VR [fällt ihm ins Wort]: “Das sagt der Herr Landschützer auch, auf den freue ich mich!”
B1: Mit “oberflächlich” meinen Sie, dass Sie es gesehen, aber nicht genügend angeschaut haben.
VR: Was soll der “Gründungsvertrag” überhaupt heissen?
M: Ich weiss es nicht.
B1: Gestern bedauerten Sie noch, dass der ICCJV nicht zustandegekommen sei.
M: Mein Idealismus am Anfang bezog sich auf die Freiwilligkeit und die Schiedsgerichtsbarkeit.
B1: “Aber da geht es nicht darum, sondern um Sheriffs, die wen mitnehmen. Und Sie stehen ganz oben in der Nahrungskette als ‘Friedensrichter’.” Was hätten Sie verdient, wenn die “Geburt” des ICCJV zustande gekommen wäre?
M: [Sagt nichts oder etwas für mich Unverständliches.]
B1: Es gibt ein eigenes Gehaltsschema der “Beamten”. “I glaub mittlerweile, dass Sie da passend zu Ihrem Fantasiestaat endlich Untertanen gefunden haben”, wenn auch nicht die intelligentesten.
B2: Glauben Sie, dass das irgendwer anerkannt hätte, diesen Blödsinn? So vielbeschäftigt können Sie nicht sein, dass Sie sich Zeit nehmen für so einen Blödsinn!
M: Die Zeit, die er für den ICCJV aufgewendet habe, seien netto vielleicht 10-15 Tage gewesen.
B1: Niemand spricht von dieser Anerkennungsphase, nirgendwo steht das.
M: Ich war überzeugt, dass das im ‘Wiener Statut’ steht.
B2: Haben Sie das ‘Wiener Statut’ unterschrieben, ja oder nein?
M: Ich könnte es unterschrieben haben.
V moniert, dass M und er keine unterfertigte Version des ‘Wiener Statuts’ gefunden hätten. Auch dem Professor Lebisch, der das Gutachten darüber verfasst habe, hätten sie eine nicht unterfertigte Version vorgelegt.
Daraufhin entspinnt sich zwischen V und dem Gericht ein hitziges Wortgefecht betreffend das Gutachten und den Gutachter; V wird zum wiederholten Mal verbal zusammengestaucht.
M: Ich kann nicht mehr vollständig sagen, ob ich vor sieben Jahren ein Dokument unterzeichnet habe…
B1: Wenn es zum Schuldspruch kommt, starten wir bei sechs Monaten Freiheitsstrafe – wenn man geständig ist. Sie sind nicht geständig! “Wähnen Sie sich durch das Gutachten in Sicherheit?”
In diesem Moment wird der VR erneut angerufen und diesmal geht er ran. Deshalb wird eine Pause von fünf Minuten verordnet.
Ich habe es versäumt, auf die Uhr zu schauen, aber meiner Erinnerung nach war das etwa um die Mittagszeit.
« Letzte Änderung: 2. Februar 2022, 02:16:02 von Helvetia »
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #321 am: 2. Februar 2022, 10:27:14 »
M: “Ich hatte nie staatsfeindliche…”

Ist ja die berühmte Schördingers Staatsfeindlichkeit?
Obwohl er einen eigenen Staat gründen wollte, eigenes Geld geprägt hat, auf Veranstaltungen war auf denen über offensichtliche staatsfeindliche Aktivitäten gesprochen wurde, Dokumente mit staatsfeindlichem Inhalt unterschrieben hat (mit Daumenabdruck) und er sich bereits am Anfang staatsfeindlich geäußert hat, hatte er nie staatsfeindliche Tendenzen.

Glaubt er sich das selbst?
Was soll dieses Gedruckse wegen dem Unterschreiben? er hat ja eindeutig unterschrieben und als ob er sich nicht an die vermutlich feierliche Unterzeichnung des zentralen Gründungdokuments seinerseits erinnern könnte! Ist klar!

Ist es vor Gericht üblich, dass ein Angeklagter oder Zeuge vom Gericht derart angegangen wird? Der Umgangston scheint mir hier sehr rau zu sein.
« Letzte Änderung: 2. Februar 2022, 11:58:34 von Lacrosse »
 
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #322 am: 2. Februar 2022, 19:51:21 »
Ist ja die berühmte Schördingers Staatsfeindlichkeit?
Obwohl er einen eigenen Staat gründen wollte, eigenes Geld geprägt hat, auf Veranstaltungen war auf denen über offensichtliche staatsfeindliche Aktivitäten gesprochen wurde, Dokumente mit staatsfeindlichem Inhalt unterschrieben hat (mit Daumenabdruck) und er sich bereits am Anfang staatsfeindlich geäußert hat, hatte er nie staatsfeindliche Tendenzen.

Wie ich schon schrieb, nehme ich das durchaus ein wenig anders wahr. Mein Eindruck von M war und ist, dass er anfällig für Esoterikgeschwurbel ist und ein wesentlich weniger analytischer/logischer Denker, als er selbst glauben mag. Punkto Verhältnis zum Staat ist er ein Staat-gar-nicht-Möger und libertär bis auf die Knochen, aber eben doch kein Staatsfeind in dem Sinne, wie es die Staatenbündler und ICCJV-Deppen sind. Bei der Verhandlung wurde recht deutlich, dass er deren Ideologie und Szene nicht einmal wirklich kennt ("Wer ist Frau Unger?").
Daher neige ich zu dem Glauben, dass er tatsächlich einfach zu BLÖD äh, zu viel Pech beim Denken hatte und auch zu beratungsresistent war, um zu merken, dass das Projekt der von ihm geduldeten Pappnasen nicht eine ehrenhafte und philosophisch interessante "zivilgesellschaftliche Initiative" mit der vermeintlichen Chance auf internationale Anerkennung war, sondern tatsächlich ein durch und durch staatsfeindliches und totalitäres Unterfangen gewaltbereiter Deppen.

Mir drängt sich bei M der Vergleich mit den Querdeppen auf, bei denen er sich durchaus einreihen lässt (das in der Einleitung des Prozessberichts verlinkte Interview ist auf dem Kanal der "Freunde der Verfassung" erschienen, einer Schweizer Covidi0tengruppierung).
Bei weitem nicht alle Querdeppen sind Nazis. Aber das Phänomen ist, dass sie kein Problem damit haben, bzw. es sie nicht interessiert oder sie es nicht wahrhaben wollen, dass Nazis bei ihren Demos mitmarschieren.
So ähnlich stelle ich mir Ms Verhältnis zu den Pappnasen tatsächlich vor.

Bin ich naiv?

Was soll dieses Gedruckse wegen dem Unterschreiben? er hat ja eindeutig unterschrieben und als ob er sich nicht an die vermutlich feierliche Unterzeichnung des zentralen Gründungdokuments seinerseits erinnern könnte! Ist klar!

Das habe ich mich auch gefragt. Von Vorteil war das für ihn mit Sicherheit nicht. Eine spontane mögliche Erklärung, die mir durch den Kopf ging, war: In dieser Phase war er sichtlich in Bedrängnis / unter Druck und hatte sicher Angst vor den angedrohten Konsequenzen - da verhält man sich schon mal ungeschickt.

Ist es vor Gericht üblich, dass ein Angeklagter oder Zeuge vom Gericht derart angegangen wird? Der Umgangston scheint mir hier sehr rau zu sein.

Also ich habe noch nie eine Gerichtsverhandlung erlebt, die dieser entfernt ähnlich war. Am nächsten kam dem noch Depplevs Autodachträgerfall, der aber netto keine 10 Minuten gedauert hat. Die Gemeinsamkeit mit der Causa Model war, dass auch Depplev sich beim Richter schon im Voraus unbeliebt gemacht hat, indem er den Affen David auf ihn hetzte. Ms Unbeliebtheit bei den Richtern rührte sicher zum Teil daher, dass er sich dieses "Friedensrichter"-Amt angemasst hat.

Ansonsten ist der besondere "Stil" dieser Gerichtsverhandlung grossteils auf den speziellen Charakter des Vorsitzenden Richters zurückzuführen.

Seither wünsche ich mir, der Pöter möge auf genau diesen Richter treffen.  >:D
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Offline Seb

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #323 am: 2. Februar 2022, 23:05:50 »
...weist er nebenbei darauf hin, die Kontrollschilder hätten einen falschen Winkel, “ich bin Biker, wissen’s” [was er da genau gemeint hat, kann ich nicht beurteilen, ich bin nämlich keine Bikerin,...
In D (und evtl sogar EU-Weit) darf das Nummernschild am Motorrad nicht beliebig flach angebracht sein.
https://www.moto-guide.de/motorrad-kennzeichen-groesse-winkel-arten-und-montage/
für die Schweiz das gefunden: http://www.swissbikers.ch/smf2/index.php?topic=6174.0
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #324 am: 2. Februar 2022, 23:31:39 »
Der ist auch nicht der erste Unternehmer, der sich Verträge nicht vor dem Unterschreiben selber durchliest. Wenn er die richtigen Leute an der richtigen Stelle hat, was die eigentliche Kernqualifikation eines erfolgreichen Unternehmers ist, kann er sich drauf verlassen, dass er das, was ihm vorgelegt wird, auch bedenkenlos unterschreiben kann.
Off-Topic:
Spannend ist, dass im Alltag immer mal wieder nicht die richtigen Leute an der richtigen Stelle sind und so manche davon gar nicht verstehen, dass bei einem Vertrag der Vertrag bindend ist, und nicht das, was man später mit dem Kunden ausmacht. Aber lassen wir das ...
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #325 am: 3. Februar 2022, 10:34:30 »
Aber sollte er als erfolgreicher Unternehmer nicht erkennen, wann er eben nicht seine Leute im Hintergrund hat und sich solche dann dazu holen?

Aber verstehe ich das so richtig, dass Herr M. das Unternehmen nicht aufgebaut hat, sondern es als Familienbetrieb übernommen hat?.

 
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #326 am: 3. Februar 2022, 11:43:04 »
Aber sollte er als erfolgreicher Unternehmer nicht erkennen, wann er eben nicht seine Leute im Hintergrund hat und sich solche dann dazu holen?

Aber verstehe ich das so richtig, dass Herr M. das Unternehmen nicht aufgebaut hat, sondern es als Familienbetrieb übernommen hat?.

Ich habe Herrn M. vor Jahren mal kennengelernt. Das war in seinem Werk in Thüringen. Gut, mehr als ein paar Höflichkeitsfloskeln waren das auch nicht. Aber als Unternehmer ist er schon erfolgreich. Er hat aus einer kleinen Verpackungsbude in der Schweiz ein international erfolgreiches Unternehmen gemacht. Die Unternehmenspolitik wurde anfangs belächelt, da er die gesamte Wertschöpfungskette in seinen Unternehmen zusammenfasst. Also von der Papierherstellung bis zur Logistik. Er hat also gerade weniger Probleme als andere Unternehmen mit Rohstoffen und Materialien. Die 1,8 Mio. € dürften ihm wenig ausmachen. Das liegt im Promillebereich seines Umsatzes.

Ich erinnere mich, dass es vor Jahren mal den Vorwurf gab, er sei ein Nazi. Es muss wohl seinerseits einige komische Äußerungen gegeben haben. Das verlief aber meines Wissens im Sande.

@Helvetia ausdrücklich nochmal Dank für die unermüdliche Arbeit und die  über die Maßen Massen an Informationen.
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #327 am: 3. Februar 2022, 17:59:39 »
Ich habe Herrn M. vor Jahren mal kennengelernt. Das war in seinem Werk in Thüringen.

Das war nicht zufällig am 19. August 2017? Sonst wäre das nämlich ein denkwürdiger Anlass, wurde Herrn Model doch an diesem Datum die Teilnahme an einem Deppentreffen im Modelhof (wo aber zu diesem Zeitpunkt jedenfalls das ICCJV-Schild am Briefkasten schon überklebt war) zum Vorwurf gemacht.  ;D

Edit: Ich meine, weil M angegeben hat, dass er an diesem Datum nicht in Müllheim, sondern in ebendiesem Werk in Thüringen war, wo ein Firmenanlass stattgefunden habe.
« Letzte Änderung: 3. Februar 2022, 19:05:12 von Helvetia »
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #328 am: 4. Februar 2022, 18:06:09 »
Nicht, dass ich noch als Zeuge geladen werde...
Aber im August war es sicher nicht, da es anlässlich einer Prüfung war muss es Mai oder Juni gewesen sein. Das Jahr suche ich jetzt aber nicht raus.
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #329 am: 6. Februar 2022, 09:30:47 »
Prozessbericht Teil 10: Schweizerdeutsch in Graz, eine verhängnisvolle ICCJV-Mailadresse und ICCJV-Zwillinge

Die Tür zwischen dem Schwurgerichtssaal und seinem Vorraum ist ein echtes Phänomen: Wenn man keine besondere Vorsicht walten lässt, fällt sie mit einem so lauten Knall zu, dass man meinen könnte, im Gericht werde geschossen. Genau das passiert mir jetzt gerade. WAMM! Oje, wie peinlich.
Im Vorraum schmachtet noch immer die als mögliche Zeugin verbannte Tochter und Verteidigerin von Daniel Model (T). Als sie mich wegen des Knalls zusammenfahren sieht, bemerkt sie mit einem Lächeln, dem Vorsitzenden Richter sei das mit der Tür vorhin auch passiert.
Dem Richter? Das muss mir wohl entgangen sein. Was mir hingegen nicht entgeht, ist, dass T jetzt plötzlich Schweizerdeutsch mit mir spricht. Ich habe es ja geahnt.
Naja, was soll’s. Zwischen T und mir (H) entspinnt sich daraufhin in etwa folgender Dialog, den ich nur aus der Erinnerung wiedergeben kann (Übersetzung im Spoiler):
T: “Isch jetzt Pause?”
H: “Ja, füüf Minüte, aber wahrschiinli wärdunst de wider zwänzg. Iär Ärmschte, iär miässt ja immer no voorna wartu.”
T: “Ja. Debii ghöör ich zum Verteidiger-Team. Mir hend vorher extra no mit em Richter telefoniert und abklärt, dass alles i Ornig isch, und jetzt schmeisst er mi eifach use. – Schloht er sich guet?”
[Mit der letzten Frage meint sie wieder ihren Vater. Oje, wie sage ich es ihr bloss? Nach einigen Sekunden des Zögerns versuche ich es mit folgender Formulierung:]
H: “Fer mich isch das schwär z sägu. Ich glöübu bi de Richtera chunnt är nit äso güöt a.”
T: “Jo, das glaub i au. D Richter sind vorignoh. – Wie gseht denn s ungfähri Programm vo de Verhandlig jetzt uus?”
Spoiler
T: “Ist jetzt Pause?”
H: “Ja, fünf Minuten, aber wahrscheinlich werden es dann wieder zwanzig. Ihr Ärmste, ihr müsst ja immer noch hier draussen warten.” [“Ihr” steht in meinem Dialekt für “Sie”.]
T: “Ja. Dabei gehöre ich zum Verteidiger-Team. Wir haben vorher extra noch mit dem Richter telefoniert und abgeklärt, dass alles in Ordnung ist, und jetzt schmeisst er mich einfach raus. – Schlägt er sich gut?”
[Mit der letzten Frage meint sie wieder ihren Vater. Oje, wie sage ich es ihr bloss? Nach einigen Sekunden des Zögerns versuche ich es mit folgender Formulierung:]
H: “Für mich ist das schwer zu sagen. Ich glaube, bei den Richtern kommt er nicht so gut an.”
T: “Ja, das glaube ich auch. Die Richter sind voreingenommen. – Wie sieht denn das ungefähre Programm der Verhandlung jetzt aus?”
[close]
Da fragt sie mich ja was. Stand jetzt würde ich nicht einmal darauf wetten, dass die Vernehmung ihres Vaters am Ende dieses Tages abgeschlossen sein wird. Jedenfalls wird T vermutlich noch stundenlang hier ausharren müssen, ohne etwas für ihren Vater tun zu können.
Eine seltsame und längst überwunden geglaubte Gemütsregung beschleicht mich: Mitgefühl.
Hinderlich, lästig, unsonnenstaatländisch. Aber es ist da.
Ich möchte präzisieren: Mitgefühl mit T, nicht mit ihrem Vater.
Auf Ts Frage nach dem Programm brauche ich nicht mehr zu antworten, denn in diesem Moment kommt Daniel Model (M) aus dem Schwurgerichtssaal. Ich lasse die beiden allein und gehe weiter in die Eingangshalle des Landesgerichtes. Beim Verlassen des Vorraums bekomme ich noch mit, wie M merklich erschüttert zu T sagt, das Gericht habe ihn “bedroht”. Angesichts der Ereignisse der letzten halben Stunde sieht er wohl langsam seine Felle davonschwimmen…
In der Eingangshalle fällt mein Blick auf den ICCJV, vertreten durch General Director Steiner, dessen Vize Empacher, General Chief Sheriff bzw. Chief Financial Officer Landschützer und zwei weibliche Entitäten, von denen eine wohl Doris Schweizer ist. Und die andere? Ob die gesuchte Frau “Pochmann” doch noch aufgetaucht ist? Die Antwort werde ich nicht erfahren.
Jedenfalls lümmelt das Pappnasengericht auf einigen Stühlen rum, die in einer Ecke um einen Tisch gruppiert sind, und trinkt Kaffee wie vom echten Richter angeregt.
Hier müssen die ICCJV-Deppen also warten? Ein bisschen wirken sie wie ausgestellt in einem Affenkäfig, und ich mustere sie aus einigen Metern Entfernung ziemlich unverhohlen, während die Maske mein breites Grinsen verbirgt. Argwöhnisch erwidern sie meine Blicke, doch ich gehe nicht davon aus, dass sie ahnen, welch fiese Prozessbeobachterin aus dem südwestlichen Sonnenstaatland vor ihnen steht.
Wenig später sitze ich wieder auf meinem Platz im Schwurgerichtssaal. Um 12:03 wird die Hauptverhandlung fortgesetzt.
Beisitzende Richterin Nr. 1 (B1): Haben Sie die Pause genutzt und mit Ihrem Verteidiger gesprochen?
M: Ja. Da steht nichts von Anerkennung. [Gemeint ist: Im ‘Wiener Statut’, von dem vor der Pause die Rede war, stehe nichts davon, dass es um die Anerkennung des ICCJV durch internationale Organisationen gehe.]
B1: Nicht herumeiern! Bekennen’s sich schuldig oder nicht schuldig?
Der Vorsitzende Richter (VR) bemerkt, er habe unter “ON fünfhundertaanadochzg”, Aktenseite soundsoviel, eine Liste mit Unterschriften und “Fingerprints” von ICCJV-Mitgliedern, M sei da auch dabei.
Off-Topic:
Vom Zusammenhang her dürfte es sich um die Unterzeichner des ‘Wiener Statuts’ handeln, da der Verteidiger (V) vor der Pause gesagt hat, M und ihm liege keine unterzeichnete Version davon vor.
“ON X, Aktenseite Y” sind übrigens die Koordinaten, mit denen man sich in dem furchteinflössenden Berg von ICCJV-Akten zurechtfindet, der sich physisch hinter den Richtern türmt. Ich habe es nicht für sinnvoll befunden, diese Angaben jeweils niederzuschreiben, aber sie wurden bei jedem Dokument, das zur Sprache kam, genannt.
M: “Gut, das hab ich unterzeichnet.”
VR: “Wissen’s, wo das dann war?”
M: “Ich war immer nur in Müllheim in Sachen ICCJV. Es muss in Müllheim gewesen sein.”
(Der Verfassungsschützer, der die Verhandlung seit gestern verfolgt, betritt den Saal und setzt sich diesmal klugerweise in die hinterste Reihe.)
VR: Am 25.08.18 sei M nicht mehr offiziell beim ICCJV dabeigewesen. Es gebe eine Audio-Aufnahme von einem “High-Council”-Treffen an diesem Datum. Zitiert aus deren Transkript Marcus Steiners einleitende Worte, dass man etwas verspätet angefangen habe, und bemerkt, danach sei “ein wenig gestritten” worden, “es geht zur Sache”. Nach dem, was der VR im Folgenden zitiert, ging es ums Unterschreiben oder nicht Unterschreiben irgendwelcher Pappnasendokumente; Steiner wird zitiert: “Wenn er nicht unterschreibt, kann er aussi gehen”.
Off-Topic:
Ich kann nur mutmassen, dass es sich dabei um den Streit mit Willibald Landschützer handelte, aufgrund dessen dieser im Jahr 2018 um seine Position beim ICCJV fürchten musste. Es wurde M jedenfalls nicht vorgeworfen, an diesem Treffen teilgenommen zu haben.

Im Folgenden fehlen möglicherweise einige den Zusammenhang erhellende Sätze und wahrscheinlich eine Antwort Ms. In dieser Phase des Prozesses stand M sichtlich unter Druck und hat teilweise seine Antworten genuschelt, sodass ich sie nicht verstehen konnte.
Jedenfalls fragt der VR nach ausgiebigem Zitieren und Verspotten von Sätzen aus dem Transkript:
VR: Sie haben dem ICCJV den Modelhof zur Verfügung gestellt und nicht gedacht, dass das “eine Gruppierung” ist?
Off-Topic:
Hier fehlt vermutlich mindestens Ms Antwort.
VR: “OK, i gib’s auf. Sie kennen den Satz: ‘Jeder ist seines Glückes Schmied’.”
Mit dieser Bemerkung übergibt er das Wort der Staatsanwältin (StA).
StA: Bezieht sich auf dieselbe Aufnahme vom 25.08.18. An dem Gespräch habe auch Eva Pochmann teilgenommen, und es sei um das Gold gegangen. Landschützer äussere sich in der Aufnahme folgendermassen: Marcus Steiner habe die Aktion mit dem Gold vorgeschlagen, und er [Landschützer] sei der “Bote” gewesen, der das Gold entgegennehmen sollte. Gemäss meinen Notizen habe dann eine “Frau Zimmermann” – vielleicht die nicht wesentlich bessere Hälfte von Ullrich Zimmermann? – gefragt, ob Landschützer das Gold privat entgegengenommen habe, und Landschützer habe entgegnet: Nein, für den ICCJV.
M: Ich habe das Gold gegeben aufgrund eines mündlichen Darlehensvertrages zwischen mir und Herrn Landschützer. Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass es eine andere Deutung durch Herrn Landschützer im Jahr 2018 gibt. Damals ging es um Herrn Landschützers Ausschluss, und er wollte die Aquisition des Goldes als seinen Verdienst für den ICCJV darstellen, um nicht rauszufliegen. Das ist aber nur meine Interpretation.
VR: Landschützer sage: “Wir wollten da nicht viel drüber schreiben”. Später gebe es dann plötzlich eine Bestätigung, dass es sich um ein Darlehen handle. “Ein Schelm, wer Böses dabei denkt”.
StA: Bezieht sich nun auf den Beschluss mit der Eigentumsübertragung der “Teeküche” und wendet sich an M: “Da steht drin, Sie hätten dem ICCJV Mittel zur Verfügung gestellt und dafür kriegen Sie die Küche. Da steht auch, Sie hätten einen Imageschaden erlitten” wegen der Medienberichte.
M: Wann war das?
StA: Am 07.10.17.
Off-Topic:
Das ist auch das Datum, an bzw. nach dem die Staatsanwaltschaft das Ende der Müllheimer Phase des Pappnasengerichts ansetzt.
VR: Zitiert aus dem Dokument: “… die im Eigentum der ISA befindliche Teeküche, welche im Keller des Modelhofes installiert ist”, das Schreiben sei übrigens “an alle Mitglieder und Beamte des ICCJV” gegangen. Liest weiter vor, die Übertragung erfolge “ohne Gegenrechnung” und meint: “Des san, tschuldigung, alle Neger. Was sagen’s dazu? Des is jetzt das i-Punktl am i”.
Off-Topic:
Der VR hat es so gesagt, ich gebe es nur wieder :innocent:
M: “Was soll ich dazu sagen?”
VR: “Da steht: ‘Mit zeitlichen, finanziellen und materiellen Mitteln’ haben’s an unterstützt. Schreibt der Herr Steiner.”
M: Mit geldwerten Mitteln sei wohl der Modelhof gemeint.
StA: Der Modelhof war wohl eher die ‘materiellen Mittel’. Was meint er mit ‘finanziell’?
M: Ich darf Stellung dazu nehmen, wo ich mitgewirkt und gehandelt habe. Ich habe Herrn Landschützer ein privates Darlehen zur Verfügung gestellt.
Die nächsten Vorhalte der StA sind zwei Mails vom März 2018. Landschützer erwähne darin “grosszügige Beihilfen” Ms.
StA: Was ist gemeint? Es handle sich um die Mail, auf die M mit “Danke für den sachlichen Bericht” reagiert habe. “Meint er das Gold?”
M: “Ja, das muss das Gold sein”.
StA: Im ganzen Mail schreibt Landschützer nie von einem privaten Darlehen, sondern nur vom ICCJV und finanziellen Mitteln des ICCJV.
Off-Topic:
Auch hier bin ich beim Mitschreiben wohl nicht ganz mitgekommen bzw. habe die Äusserungen zu verkürzt festgehalten, als dass der Zusammenhang klar wäre, denn:
VR: Sagt etwas von “Prozessbetrug”.
B1: Noch eine Straftat, die man Ihnen zur Last legt: Täuschung des Gerichts.
Beisitzende Richterin Nr. 2 (B2): Es geht um die nachträgliche Bestätigung des Darlehens. Es wird brenzlig für Sie!
M: Das war Anfang 2020. Für mich war damals nicht absehbar, dass es einen Prozess geben würde.
Eine der Beisitzerinnen: In Ihrer Firma sagen die Mitarbeiter sicher immer: ‘Ja, Herr Doktor’. Hier können wir auch nein sagen!
Off-Topic:
In der Schweiz ist dieses Getue mit Titeln verpönt, M wird ganz sicher nicht mit ‘Herr Doktor’ angeredet. Da liegt maximal ein ‘Herr Bundesrat’/‘Frau Bundesrätin’ für Regierungsmitglieder drin. Aber maximal. Mich macht es jedesmal ein wenig nervös, wenn ich irgendwelchen titeltragenden Deutschen oder Österreichern schreiben muss und nicht sicher bin, ob die beleidigt sind, wenn ich, wie in der Schweiz üblich, einfach “Herr/Frau XY” schreibe.
M: Ich sehe, dass diese Mail von mir von einer ICCJV-Adresse gesendet wurde.
StA: So haben Sie Kontakt gehalten intern.
VR: Müssen wir überhaupt noch diskutieren? …@iccjv.org ist Ihre Mailadresse?
B2: Sie sprechen von angeblicher Distanzierung, aber verwenden weiterhin diese Mailadresse?
M: Ich verwende sie nicht, ich habe nur auf ‘Antworten’ gedrückt.
B2: “Es wird immer lächerlicher, wie Sie uns für blöd verkaufen wollen”.
M: “Damals zu meiner Aktivzeit” sei ihm die Mailadresse gegeben worden.
VR: Und 2018 verwenden Sie sie immer noch.
M: Es ist aktenkundig, dass ich den ICCJV rausgeschmissen habe.
VR: Aber Sie verwenden seine Mailadresse.
M: “Es ist ein Akt der Bequemlichkeit, auf ‘Antworten’ zu drücken”.
B1: “Aber da muss man sich einloggen. Sie verschaukeln uns!”
StA: Wenn ich eine gmx-Adresse habe, muss ich mich bei gmx einloggen.
M: Ja, richtig. “Dann war sie halt noch aktiv, aber das ist eine Formalität. Sie leiten daraus ab, dass ich aktiv sei”.
VR: Der Herr Landschützer schreibt noch, Sie sollen ihm Ihre Zuwendungen an andere Mitglieder bekannt geben. “Mein Weltbild hinsichtlich der Schweiz ist grad um 180° umg’folln.” In der Mail werden Sie informiert über offene Abrechnungen und Herr Landschützer bittet Sie noch, Zuwendungen bekannt zu geben.
M: Weil er eine Aufstellung machen will wegen der Anerkennung, um Zugang zu Geldmitteln zu erhalten.
B1: “Entweder Sie verschaukeln uns von A bis Z oder Sie haben wirklich ein psychiatrisches Problem. Ist was diagnostiziert bei Ihnen?”
M: “Sie drehen mir das Wort im Mund um!”
B2: “Sie reiten sich immer weiter in die Sch.eisse rein.”
M: Sagt etwas von “Geld” und “Anerkennung”.
Beide Beisitzerinnen: Es ergibt sich aus dem Akt, dass es Spesenabrechnungen an ‘Beamte’ gibt.
M: Ich habe gesagt, dass es z.B. Zuwendungen für die Autoreparatur von Ullrich Zimmermann gab.
StA: Im Schreiben stehe auch: “Für die Zahlung der Ausweise bitte ich auch um eine Abrechnung”.
M: Der ICCJV hat Ausweise gedruckt und ich habe Beiträge geleistet.
VR: Was für Ausweise waren das?
M: Kreditkartenformat.
VR: Wie teuer?
M: So 3000.
VR: Franken? Euro?
M: Wahrscheinlich Euro.
VR: Und warum bezahlen Sie das?
M: Ich weiss nicht, ob ich der einzige war.
VR: Aber warum und vor allem an wen?
M: Um Ausweise zu erstellen.
VR: An wen?
M: Diejenigen, die die Ausweise gemacht haben.
VR: Wer ist das?
M: Ich weiss es nicht mehr.
VR: Wozu braucht man Ausweise? “Dass das a bissl amtlich ausschaut, oder?”
M: Ja.
VR: Haben’s Spesenabrechnungen gemacht vor 2018?
M: Ich meine, ja.
VR: Wann war das?
M: Ich habe zwei- oder dreimal Spesenabrechnungen eingereicht.
VR: Wo?
M: Ich habe sie immer im Modelhof dem Herrn Landschützer übergeben. Ich habe für Aufwendungen Rechnungen gestellt.
VR: Wer war der Adressat dieser Rechnungen?
M: Der ICCJV.
VR: “Von welchen Beträgen sprechen wir da, Herr Model? Daumen mal Pi?”
M: “Einige Dutzend Tausend”.
VR: Franken oder Euro?
M: Franken.
VR: Haben Sie Umsatzsteuer ausgewiesen?
M: Nein.
VR: Warum?
M: Weil das eine Pro-Forma-Rechnung war, die nicht zu einer Bezahlung führt.
StA: Also eine Scheinrechnung.
VR: Wozu?
M: Damit es so aussieht, dass der ICCJV eine Tätigkeit mit Spesen etc. hat. Das ist wichtig für die Anerkennung. Wir sprechen von der Zeit zwischen Oktober 2015 und Mai 2017.
VR: Zitiert aus einer Spesenabrechnung, “da steht: ‘für Deine Arbeitszeiten’”. Was haben Sie für den ICCJV gearbeitet?
M: Ich habe vorhin von einem Zeitaufwand von 10-15 Tagen gesprochen.
VR: “Was kostet der Herr Model?”
M: 1000 Franken pro Tag. Ich habe Zeit verbracht an insgesamt sieben Tagungen, wo ich teilweise gar nicht da war.
Die Beisitzerinnen: Was haben Sie gemacht?
M: Referaten beigewohnt zum Beispiel.
B2: “Wenn Sie was zuhören, kriegen Sie Geld?”
M: Ich habe keine Tätigkeit ausgeführt im ICCJV. Zum ‘Amt’ als ‘Friedensrichter’ kam ich wegen interner Schlichtung. Es hat Streit gegeben, da bin ich tätig geworden.
B2: Sie haben keine Bestallungsurkunde bekommen?
M: Diesen Begriff kenne er nicht.
Off-Topic:
Wieder eine Bildungslücke, die einem echten Reichsdeppen nie passiert wäre.
B2: Erklärt den Begriff kurz und erwähnt, das müsste “etwas mit einem Eid” sein.
M: Ich kann mich nicht an einen Eid erinnern.
B1: Wie oft macht man das, dass man Friedensrichter wird? Da muss man sich erinnern!
M: Er versuche es. Spricht davon, dass das Gericht vorhin “mich bedroht” hätte.
B1: “Passen Sie auf, was Sie sagen, dass wir Sie bedroht haben!”
M: Vorhin haben Sie unglaublich Druck aufgesetzt, als es um Zug etc. ging.
B1: Es wäre eine Verleumdung, wenn Sie sagen, dass wir Sie bedroht hätten. “Sie sind einfach nicht gewohnt, dass Ihre Handlungen hinterfragt werden”.
Verteidiger (V): Beeilt sich, zu sagen, M meine nicht eine Drohung im strafrechtlichen Sinne, sondern “dass es für ihn eine bedrohende Situation war”.
StA: “Hatten Sie einen Ausweis, wo ‘Friedensrichter’ drauf gestanden ist?”
M: Ja. Es stand ‘Justice of the Peace’ drauf und ein Foto von mir.
Off-Topic:
Den Pappnasenausweis eines “Major Chief Sheriff” kann man hier bewundern. Den Ausweis eines “Justice of the Peace” muss man sich wohl ähnlich vorstellen, nur dass wahrscheinlich der Sheriff-Stern fehlt.
B1: Warum haben Sie einen Ausweis, wenn Sie sagen, man habe das Anerkennungsverfahren noch machen müssen? Die Frage war: Warum gibt  es einen Ausweis, wenn es den ICCJV noch nicht gibt?
M: Der ICCJV ist in Entstehung. Ich habe den Ausweis längst nicht mehr und habe ihn nie verwendet.
VR: Das heisst, Sie haben darauf vertraut und gehofft, dass die ‘Schwangerschaft’ zur ‘Geburt’ führt.
M: Ja, bis Ende 16, als die Erschütterung eingetreten ist.
VR: Wozu braucht man Ausweise, wenn noch ‘Schwangerschaft’ herrscht? Wenn ich wen umbringen will und eine Waffe kaufe, dann ist das eine Vorbereitungshandlung und strafbar in der Schweiz und in Österreich. Ausweise herzustellen, ist eine Vorbereitungshandlung.
M: Ja.
Nun bezieht sich die StA auf eine Mail vom Dienstag, den 4. Oktober 2016 mit Betreff: “SWIFT-Bestätigung”. Die Mail sei von M an Marcus Steiner und Willibald Landschützer gesendet worden.
Die StA zitiert aus der Mail: “Ich bin jetzt in der Lage, die SWIFT-Bestätigung zu senden”, und fragt: Wenn das ein privates Darlehen war, warum sendet M diese Mail an Landschützer und an Steiner?
M: Das Darlehen war auch an Marcus Steiner.
Off-Topic:
Steht so in meinen Notizen, denen ich an dieser Stelle aber nicht traue, auch wenn M schon ein paarmal mit seinen Antworten ins Klo gegriffen hat. Vom Zusammenhang her dürfte M eher gesagt haben, dass die Mail an beide Pappnasen ging, oder dass Steiner dabei war, als er mit Landschützer das “Darlehen” vereinbarte. Im letzteren Fall wäre die folgende Äusserung der Staatsanwältin eher als ungläubige Frage gemeint.
StA: Als M seinen ‘mündlichen Vertrag’ mit Herrn Landschützer machte, war Marcus Steiner auch dabei.
VR: Dass der Herr Steiner dabei war, ist für mich jetzt ganz was Neues.
StA: Was geht Herrn Steiner ein privates Darlehen an Herrn Landschützer an?
M: Die beiden waren “wie Zwillinge”. Für mich war es gut, dass Herr Steiner dabei war, weil es sich um einen mündlichen Vertrag handelte. Aber Marcus Steiner ist kein Handwerker, er kann nicht wie Herr Landschützer mit seinem Handwerk eine Sicherheit geben.
B1: Wissen Sie Herrn Steiners Beruf?
M: Nein.
B1: Vielleicht war er Handwerker.
StA: “Sie verstehen schon, dass sich daraus nicht ergibt, dass das a Privat-Darlehen war. Das ist nur einer von 1000 Beweisen, i glaub, Sie verstehen das einfach nicht. Weiters interessiert mi das Wort ‘Schutz’.” Was damit in dieser Mail gemeint sei?
M: Da gehe es um das Thema Internet-Kriminalität.
StA: Wie können Herr Steiner und Herr Landschützer Sie vor der Internet-Kriminalität schützen?
M: Es geht um diese SWIFT-Daten. Kriminelle könnten sich Zugang verschaffen.
VR: “Sie schreiben: ‘Ich bin als Sender sichtbar’.”
StA: “Sie wollen einfach nicht mit dem ICCJV in Verbindung gebracht werden.”
VR: “Das ist eine konkrete Verdunkelungshandlung, wenn Sie mich fragen.”
M: Ich habe keinerlei Rechtsmittel ergriffen, als die österreichischen Behörden bei der LGT um Offenlegung ansuchten.
StA: Sie wollten nicht, dass Sie mit dem ICCJV in Verbindung gebracht werden.
VR: Die Nachricht war vom 04.10.16, da haben Sie auch die ICCJV-Mailadresse verwendet.
StA: Aber Sie bleiben dabei, es war ein privates Darlehen.
M: “Absolut.”
« Letzte Änderung: 6. Februar 2022, 09:54:42 von Helvetia »
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)