Autor Thema: International Common Law Court of Justice, Vienna  (Gelesen 71454 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #300 am: 26. Januar 2022, 11:05:41 »
Wie sieht das denn in Ö mit Rechtsmitteln aus?
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #301 am: 26. Januar 2022, 11:10:25 »
Guckst du hier.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Sandmännchen

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #302 am: 26. Januar 2022, 12:42:31 »
Danke. Bei einem Geschworenengericht also nur wegen der Strafhöhe oder wegen formalen Fehlern möglich.

Die Kombination aus bedingter Freiheitsstrafe mit Geldstrafe verhindert den großen Nachteil der typischen deutschen Bewährungsstrafe, die von so manchem Angeklagten gar nicht so als Strafe empfunden wird.
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #303 am: 26. Januar 2022, 13:10:01 »
Einskommaachtmio, das würde sogar mich treffen.
Es zeigt wieder, dass Agrarphilosophie durchaus stimmt.
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erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #304 am: 26. Januar 2022, 16:05:08 »
Kommt man da irgendwie an die Urteilsbegründung ran? Würde ich ja echt gerne lesen. Da sind bestimmt wieder kleine Perlen drin, bei dem Richter. Ich find's ja lustig, wenn die Österreicher zur Abwechslung mal auf die Eidgenossen losgehen, ich kenn sonst immer nur die gepflegte DÖF.

Wie stellt sich der CLC-irgendwas eigentlich vor, wie die Durchsetzung seiner "Urteile" bewirkt werden soll? Bekommt man sonst böse Briefe mit Stempeln und Daumenabdrücken drauf?

Und noch eine Frage: Warum hat Ms Töchterlein nicht einfach geantwortet, dass sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht und somit als Zeugin nicht in Frage kommt? Das liegt doch eigentlich nahe ...

Nebenbei, bewunderswert, wie es Gerichte in Ö schaffen, mal einfach an einen Tag dranzuhängen, wenn das erforderlich ist. In D hätte man doch sicher erst wieder in Wochen oder Monaten einen Termin frei ...
« Letzte Änderung: 26. Januar 2022, 16:11:56 von Sandmännchen »
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #305 am: 26. Januar 2022, 16:28:27 »
Kommt man da irgendwie an die Urteilsbegründung ran? Würde ich ja echt gerne lesen.

Ich auch  ;D

Ich find's ja lustig, wenn die Österreicher zur Abwechslung mal auf die Eidgenossen losgehen

Da hat sich in den 730 Jahren meiner Existenz halt einiger Frust angestaut bei unseren östlichen Nachbarn. Immerhin wurde die Eidgenossenschaft mittels erfolgreichen Hochverrates von Staatsverweigerern bzw. Habsburger-Verweigerern (die gleichzeitig auch noch Reichsbürger waren!) gegründet und mehrmals erfolgreich gegen habsburgische Strafverfolgungsbestrebungen verteidigt.

Wie stellt sich der CLC-irgendwas eigentlich vor, wie die Durchsetzung seiner "Urteile" bewirkt werden soll? Bekommt man sonst böse Briefe mit Stempeln und Daumenabdrücken drauf?

Kommt jetzt drauf an, welches sperrige Deppenkürzel du meinst. Beim ICCJV kommen halt die Sheriffs und wollen dich zum "Prozess" begleiten, beim GCCL trifft deine Beschreibung der Strafverfolgung wohl in etwa zu, jedenfalls bis sie es endlich schaffen, das Kommando über die Blauhelme zu erlangen.

Und noch eine Frage: Warum hat Ms Töchterlein nicht einfach geantwortet, dass sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht und somit als Zeugin nicht in Frage kommt? Das liegt doch eigentlich nahe ...

Hat sie! Nur durfte sie das halt erst nach der Vernehmung ihres Vaters tun, und überdies wurde noch Marcus Steiner der Vortritt vor ihr gelassen.
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #306 am: 26. Januar 2022, 18:29:24 »
Danke @Helvetia für die launig und fein formulierten Berichte. Ich habe sie mir heute nochmal am Stück durchgelesen und iwie hatte ich bei den Passagen des VR die ganze Zeit den Richter aus "Königlich bayerisches Amtsgericht" im Ohr....

As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

(Radar writting a letter to his Mom an me, writting Comments for our Customers)
 
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #307 am: 26. Januar 2022, 20:28:35 »
Off-Topic:
Zum im Video angesprochenen Pettenkoferschen Quantum findet sich im Bayerischen Aerztlichen Correspondenzblatt um 1926 (das war dann aber nach dem Königlich Bayerischen Amtsgericht) eine Auseinandersetzung um den Alkoholismus und Gegenmaßnahmen, der sich dahingehend polarisierte, ob es Maßnahmen generell zur Verringerung des Alkoholkonsums geben sollte, oder nur gegen Alkoholmissbrauch.

P.S.: Der Pettenkofer war ja im Streit mit Robert Koch. Während Pettenkofer daran glaubte, dass allein unhygienische Zustände für Krankheiten verantwortlich seien, sah Koch die Ursache in Bakterien. Um seine Ansicht nachzuweisen, schluckte Pettenkofer dann tatsächlich zuerst Bicarbonat zwecks Neutralisation der Magensäure und dann eine mit Cholerabakterien versehene Flüssigkeit. Er hatte danach dann wohl leichten Durchfall, den er aber nicht mit Cholera in Verbindung brachte.
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #308 am: 26. Januar 2022, 21:44:15 »
Kommt man da irgendwie an die Urteilsbegründung ran? Würde ich ja echt gerne lesen. Da sind bestimmt wieder kleine Perlen drin, bei dem Richter. Ich find's ja lustig, wenn die Österreicher zur Abwechslung mal auf die Eidgenossen losgehen, ich kenn sonst immer nur die gepflegte DÖF.

Nur wenn M dumm genug ist und Nichtigkeit vor dem OGH einbringt.


 
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #309 am: 26. Januar 2022, 22:26:28 »
Nur wenn M dumm genug ist und Nichtigkeit vor dem OGH einbringt.

Pech, es heisst Pech beim Denken!!!  :whistle: Und dann würden wir ja wieder das Vergnügen haben, die "andersrum verluderte" Grammatik der Hofräte entziffern zu dürfen  ;D
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #310 am: 27. Januar 2022, 00:37:36 »
Gutes Urteil: 1,8 Mio werden einen CEO richtig schmerzen - auch wenn er das Geld überhaupt nicht braucht.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 
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Offline Helvetia

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #311 am: 28. Januar 2022, 22:47:15 »
Off-Topic:
Und so geht es weiter beim Kaiserlich-steirischen Landesgericht:

Prozessbericht Teil 7: Von Goldbarren und Messingbarren

Fest entschlossen, meinen gesamten Papyrusvorrat zu holen, eile ich aus dem Gerichtssaal und halte doch bereits im Vorraum inne: Denn da, gleich rechts der Tür, sitzt die ausgesperrte Tochter von Daniel Model (T), den Kopf in die Hände gestützt.
Spontan tut sie mir ein bisschen leid, hat sie doch jetzt schon stundenlang hier warten müssen, und noch ist kein Ende in Sicht.
Als sie mich sieht, spricht sie mich auf Hochdeutsch an: “Und, wie schlagen sie sich?” Klar – für sie liegt es nicht nahe, zu vermuten, dass ich aus der Schweiz komme.
Ich weiss nicht mehr genau, was ich geantwortet habe, nur, dass ich ebenfalls Hochdeutsch gesprochen habe. Und ich erinnere mich, ihr nicht gesagt zu haben: “Ihr Vater ist total am A b k a c k e n”, obwohl das genau mein Eindruck war.
T fragt mich dann, ob es noch keine Pause gebe. Den Vorraum verlassend, sage ich ihr, dass jetzt gerade Pause ist, und eile aus dem Gerichtsgebäude hinaus in die Dämmerung.
Ob ich um diese Zeit überhaupt wieder hereingelassen werde, wenn ich mit meinem Papyrus zurückkomme?
Es gibt nur eine Möglichkeit, das herauszufinden. Sportlich, wie ich sonst eigentlich gar nicht natürlich immer bin, laufe ich zu meiner Unterkunft, die glücklicherweise nicht allzu weit vom Gerichtsgebäude entfernt ist, raffe alles an Papyrus zusammen, was ich zusammenraffen kann, und kehre in Windeseile zum Landesgericht für Strafsachen zurück.
Glück gehabt – ich werde noch reingelassen. An der Eingangskontrolle hat jetzt ein Polizeibeamter Dienst, der ein wenig über mein Covid-Zertifikat rätselt. Das sei ein Zertifikat aus der Schweiz, sage ich entschuldigend. Ein Zertifikat aus der Schweiz habe er noch nie gesehen, meint der Polizist, und zeigt mir auf seinem Handy sein eigenes Zertifikat (bzw. seinen grünen Pass, heisst das glaube ich in der EU), weil er findet, die österreichische App sei gegenüber ihrem Schweizer Pendant technisch weiterentwickelt. Da könne man Kategorien wie “Nachtgastronomie” anklicken und sehen, bis zu welchem Datum das Zertifikat in dieser Kategorie gilt. Ich lasse mich auf die Plauderei ein, zumal ich es ins Gebäude zurückgeschafft habe und die Pause eh wieder länger dauern wird als angekündigt, und erzähle dem Polizisten, dass diese Kategorien in der Schweiz gar nicht unterschieden werden: Vielmehr gilt überall dasselbe Datum.
Gerade als ich mit dem freundlichen Beamten über die laschen Coronamassnahmen in der Schweiz plaudere, kommt T durch die innere Tür zur Schleuse, um das Gebäude zu verlassen. Ob sie einen Blick auf mein Covid-Zertifikat erhascht oder einen Gesprächsfetzen aufgeschnappt hat, der mich als Schweizerin entlarvt?
Falls sie mich morgen auf Schweizerdeutsch anspricht, weiss ich, warum.
Kurz darauf sitze ich wieder im Gerichtssaal. Ausser mir gibt es nur einen weiteren “Zuseher”, den ich spätestens nach der Mittagspause zum ersten Mal bemerkt habe. Er sitzt ganz aussen in der hintersten Reihe und mir ist aufgefallen, dass er zeitweise einen Laptop offen hatte.
Während sich die “zehnminütige” Pause immer noch merklich hinzieht und Daniel Model (M) vorne mit seinem Verteidiger spricht, schweift mein Blick zur Fensterfront des Saales, und ich denke mir: Wo ist eigentlich unser neuer @Fassadenreiniger, wenn man ihn braucht? An den Wänden zwischen den Fenstern sind deutliche schwarze Spuren von den Vorhängen zu sehen. Zwar ist es nicht die Aussenfassade, aber der Wand hier drin im Saal würde eine porentiefe Reinigung definitiv gut tun.
Es ist nach 16:40, als es weitergeht.
Der Vorsitzende Richter (VR) zitiert als erstes noch einmal den Satz aus dem ‘Wiener Statut’, den er dem Angeklagten kurz vor der Pause schon vorgehalten hat: “Der Zweck und die Funktion des ICCJV verbietet jede andere Gerichtsbarkeit”.
Was M dazu sage? “Das haben Sie angeblich mitunterschrieben”, und zwar mit Kleinschreibung des Namens und “Fingerprint”.
Statt M zu Wort kommen zu lassen, fragt der VR unvermittelt in die Runde: “Ist jemand vom BVT da?”
Wahrscheinlich nicht, denke ich, denn das ‘Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung’ (BVT) gibt es gar nicht mehr. Die neue Behörde heisst ‘Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst’ (DSN).
Dem “Zuseher” in der hintersten Reihe ist das aber egal, jedenfalls steht er auf und meldet sich mit “Ja”.
VR: “Sie werden heute nicht mehr gebraucht”. [Offensichtlich geht es darum, dass jemand vom Verfassungsschutz als Zeuge aussagen soll, dies aber – anders als geplant – heute nicht mehr stattfinden wird.]
Verfassungsschützer: Ja, aber er habe den Auftrag, hier zuzuhören. Morgen könne ein anderer Kollege kommen wegen der Aussage. Ob er hier bleiben könne?
VR: Ja.
[Na, der hat ja Glück – abkommandiert zum Anschauen einer höchst unterhaltsamen Gerichtsverhandlung. So möchte ich auch mal Geld verdienen.]
Der VR kommt nun auf das Zitat aus dem ‘Wiener Statut’ zurück, wonach die Pappnasen jede andere Gerichtsbarkeit verbieten wollten, und verlangt von M eine Erklärung, warum er so etwas unterschrieben hat.
M: Das Durchlesen der ICCJV-Dokumente “hat bei mir schon zu einem roten Kopf geführt”. Ich habe versucht, herauszufinden, wie es dazu kommen kann, dass ich so einen Blödsinn unterschreibe. Es gibt mehrere Erklärungen, die aber nicht entschuldigen, dass ich blöd gehandelt habe.
Eine dieser Erklärungen versucht M zu bringen: Landschützer und Steiner hätten ihn sehen wollen, als er nur 30 Minuten Mittagspause gehabt habe. Dort seien sie mit zwei Beschlüssen vorbeigekommen und hätten ihn diese unterschreiben lassen.
Dazu M: Das ist ein Versäumnis meinerseits, ich will das nicht entschuldigen, ich habe die Beschlüsse nicht durchgelesen. Es handle sich um eine “déformation professionelle”, er mache das auch in seinem Unternehmen so. Dort sei es nicht so tragisch, da er nur die Unterschrift zu zweien habe, nicht die Einzelunterschrift. Ihm sei noch nie etwas um die Ohren geflogen, aber hier habe es nicht geklappt. Dafür müsse er die Verantwortung übernehmen.
VR: Wie ist das mit dem Herrn Landschützer weitergegangen? Wie ist es zu der Sache mit dem Geld bzw. Gold gekommen?
M: In einem Gespräch mit ihm habe Landschützer seine “prekäre finanzielle Situation” erwähnt und zugleich auf eine Anlagemöglichkeit mit guter Rendite hingewiesen.
VR: “Also der Österreicher als Tischler tut Sie als Geschäftsmann aus der Schweiz anlageberaten”.
Off-Topic:
Von allen Formulierungen, die der VR dafür hätte wählen können, ist das aus Schweizer Sicht wohl die schmerzhafteste.
M: Nicht Landschützer mich, sondern die Bank in Zypern sollte es machen. Die Frage, warum eine Bank in Zypern, sei durchaus aufgekommen. Landschützer habe gesagt: Er sei Blauhelm gewesen und kenne den Banker von einem Einsatz auf Zypern.
VR: Wann war das?
M: 2016.
VR: Da war der Herr Landschützer in der Schweiz bei Ihnen?
M: Ja.
VR: Was macht der Herr Landschützer beruflich? Was wissen Sie von ihm?
M: Er ist Schreiner.
Off-Topic:
Da das Wort “Tischler” in der Schweiz nicht geläufig ist, heisst ein Tischler hier auch “Schreiner”.
M weiter: Landschützers Tätigkeit im ICCJV war gratis. Die für die Bank vorgesehene Geldsumme ergab sich aus dem für die Anlage notwendigen Minimalbetrag von 150000 Euro.
VR: “I bin in dem Haus seit 1987. Warum erinnert mi das an diverse Wirtschaftsg’schichtn?” Mindesteinlage sei da ein typisches Stichwort. Einen Ertrag gebe es bei einem Investment doch erst Monate, wenn nicht Jahre später. Entweder brauche Landschützer das Geld sofort, dann könne man es ihm ja gleich geben, oder es handle sich um ein längerfristiges Investment.
“Vier oder fünf Jahre später ham’wer dann was Schriftliches”, bemerkt der VR zur Beleglage für dieses angebliche private Darlehen. “I muass schon wieder in mein Büro gehen und lochn”. Er sei auch ehrenamtlich tätig bei der Vinzenzgemeinschaft, er spende sogar “richtig viel Geld”. Zu M: “Und Sie sand jetzt G’schäftsmann”. Ob es sich bei dieser ‘karitativen’ Geldverschiebung an Landschützer nur um einen Ausnahmefall gehandelt habe?
M: Er habe auch anderen ICCJV-Deppen “kleinere Beträge” gegeben, z.B. dem Ullrich Zimmermann vier- bis fünftausend Euro für eine Autoreparatur.
VR: Im Schrieb von Landschützer [den Landschützer dem M 2020 ausgestellt hat, um das Darlehen zu belegen] steht nicht mal drin, wann die Übergabe des Goldes stattgefunden hat.
M: Zur Erklärung, warum es eine “Verschriftlichung” des Darlehens erst so viel später gegeben habe: Landschützer sei Handwerker, er habe die Teeküche im Modelhof installiert, hervorragende Arbeit. Für das Darlehen habe es einen “Plan B” gegeben: Sollte das Darlehen nicht rückzahlbar sein, müsste bzw. dürfte Landschützer die Schuld mit seinen handwerklichen Fertigkeiten tilgen.
VR: Fragt nach den Zinsen des Darlehens.
M: Die Zinsen “waren, was er aus der Anlage erwartete”. Das habe aber nichts mit dem Darlehen zu tun; dieses sei zinslos und unbefristet.
VR: Wann hätten Sie denn gewusst, dass er nicht zahlen kann?
M: Das ist schwer zu bestimmen, aber es hätte sich relativ bald gezeigt, ob das Investment nicht funktioniert. Landschützer habe später die Bank verdächtigt, es sei deren “Geschäftsmodell”, dass eingehende Gelder wegen Geldwäschereiverdachts gesperrt würden.
Off-Topic:
Es ist 17:05 und in meinen Notizen steht an diesem Punkt: “Ich lasse ein wenig nach”.
Nachdem ich nun stundenlang intensiv mitgeschrieben und aus der Befürchtung heraus, zu spät zur Nachmittagsverhandlung zu kommen, in der Mittagspause gar nichts gegessen habe, fange ich tatsächlich an, gelegentliche kurze Aufmerksamkeits-Aussetzer bei mir festzustellen.
Falls im Folgenden irgendein Übergang zusammenhangslos erscheint oder mir irgendwas entgangen ist, wird es daran liegen.
Obwohl ich schon länger nichts gegessen habe und langsam nachlasse, bin ich fest entschlossen, wenn nötig bis zum nächsten Morgen hier mitzuschreiben.
Die Vereinbarung zwischen M und Landschützer bezüglich des Darlehens, um die es gerade geht, ist auf Geschäftspapier von Landschützer geschrieben, von ihm verfasst und stammt vom 07.02.2020.
VR: Stammt die Wortwahl in diesem Dokument von Herrn Landschützer?
M: Ja.
VR: Warum gibt es dieses Papier?
M: Ende 2019 habe er Landschützer wegen einer Tischlerarbeit angefragt, weil er erwogen habe, ein kleines Holzhäuschen in den Bergen zu erwerben.
VR: “Und da hätten’s a Küche braucht”.
M: Sogar mehr als das. Das Häuschen sei in einem schlechten Zustand, es sei in Schieflage. Landschützer habe ihn in Liechtenstein besucht Ende 2019, man habe zusammen das Objekt besichtigt, welches sich in der Ortschaft Sax 30 Minuten von Ms Wohnort entfernt befinde.
VR: Ist er da mit Ihnen mitgefahren? Im Auto?
M: Ich weiss nicht, ob im eigenen Auto.
VR: “Wenn der Herr Landschützer mir etwas erzählt, was eine Lüge ist, dann geht er nicht mehr aus dem Verhandlungssaal hinaus!” Er sei bekannt dafür, dass er immer wieder Zeugen einsperren lasse.   Er habe es in seinen Prozessen schon erlebt, dass die Staatsanwaltschaft nicht mit Anträgen nachgekommen sei und die Polizei nicht mit Verhaftungen.
M: Landschützer ist mitgefahren in meinem Auto, auf dem Beifahrersitz.
VR: Was hat er dabeigehabt? Eine Wasserwaage? “I bin Hobbytischler, wissen’s”.
M: Ich weiss es nicht. Das Haus war in Schieflage, der Innenausbau in einem schlechten Zustand. Es hätte neu gestaltet werden müssen, und den Konjunktiv verwende er, weil Landschützer abgelehnt habe.
Eine der beisitzenden Richterinnen (B): Wer hätte das Material gezahlt?
M: Zu diesen Details sind wir noch nicht vorgedrungen. Der Zweck der Übung war, dass Landschützer seine Darlehensschuld zumindest reduzieren kann.
B: Warum hat er den Auftrag abgelehnt?
M: Weil das eher eine Baumeisterarbeit sei. Landschützer fürchtete einen zusätzlichen Schaden am Häuschen. Er habe sich bei der Ablehnung schlecht gefühlt. “Herr Landschützer hat mir Messingbarren gegeben”. Ein grosser Messingbarren bedeute zwei Tagesleistungen inkl. Material, was 2000 Euro entspreche; ein kleiner bedeute eine Tagesleistung bzw. 1000 Euro. Landschützer habe ihm exakt 165 Messingbarren gegeben.
VR: Liest aus einem erklärenden Text Landschützers zu diesen Messingbarren vor: “Projektbarren sind ein Gutschein”, und zwar “auf 8-12 Tagesleistungen”. Macht sich ausgiebig über die unklare Formulierung lustig, “tschuldigung, der steht nicht unter Sachwalterschaft? Tschuldigung, des is a Vollidi0t!” Zitiert bissig kommentierend weiter, die Barren seien “nur wöchentlich oder nur jeden 5. Tag” einlösbar.
Alle Richter stellen die Frage, warum M statt dessen nicht einfach den Wert von Landschützers Arbeitsleistung von den Schulden abziehe?
B: “Machen Sie das auch mit den Kartons?”
VR: Zitiert aus dem Text, die Barren sollen 10 Jahre gültig sein. Das stimme auch nicht, dazu gebe es anderslautende Rechtsprechung vom OGH. Zu M: “Für sowas haben Sie Zeit? Haben Sie das durchg’lesn? Das ist a Träumer, wenn Sie mi fragn!” Der Wisch mit diesem Text habe 5 Seiten.
M: Er habe ja den “Vertragswillen der Partei” gekannt. Landschützer habe mit diesen Barren sagen wollen, dass M in Form der Barren noch zusätzlich etwas in der Hand habe.
VR: Zitiert eine die Rechnung betreffende Passage aus demselben Text, “ganz ehrlich, des schreib i in mei Buach.”
M: Landschützer habe eben seine AGB “irgendwie da mit hineinkopiert”. Der VR habe Recht: Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht?
VR: Wie viel von diesen Barren hat der Herr Landschützer Ihnen gegeben?
M: Barren im “Wert” von 165000 Euro.
B: Wenn Sie sagen: “Der Vertragswille war da”, warum unterschreiben Sie dann so etwas?
M: Zur Anerkennung, dass die Barren den Wert einer Tagesleistung haben.
B: Das ist aber ein Fantasiekonstrukt.
M: Es handle sich um einen Versuch, zusätzliche Sicherheit zu geben.
B: Es wirkt so, als ob eine Alternativwährung hätte eingeführt werden sollen. Warum macht man sowas, wozu soll das sein?
M: Für ihn handle es sich um die firmenspezifische Besonderheit eines Handwerkers.
Verteidiger V: Ich verstehe nicht, was das soll. Jedes Geschäft vergibt Gutscheine.
B: Messing hat einen Gegenwert!
M: B habe das falsch verstanden: Der “Wert” sei nicht der Materialwert dieser Barren, sondern die Arbeitsleistung.
V moniert, die Richter und M würden aneinander vorbeireden.
B: Nein! Die Barren gibt es anstelle eines schriftlichen Gutscheins.
VR: Warum gibt es keinen schriftlichen Gutschein auf Papier?
B: Warum gibt es “diesen komischen Barren”?
M: Dafür bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. Ich habe dies als zusätzliche Sicherheit interpretiert.
B (in sehr deutlichem Ton): “An ihnen ist kein Richter verloren gegangen!” Vertragsauslegung könne M jedenfalls nie gemacht haben.
B: Landschützer sei nicht nur Tischler, sondern als “Chief Financial Officer” zumindest in Österreich auch für die Finanzen des ICCJV zuständig gewesen.
M: Landschützer hatte mehrere Funktionen im ICCJV, die sich im Laufe der Zeit auch geändert haben.
B: Es gehe darum, ob die 165000 Euro einfach eine Unterstützung an den ICCJV gewesen seien, deshalb müsse das mit den Barren hinterfragt werden.
M: 2019 war Landschützer nicht mehr Mitglied des ICCJV.
B: Die Übergabe des Goldes habe aber 2016 stattgefunden.
M: Zuerst habe man eine Überweisung auf ein privates Konto auf Landschützers Namen versucht. “Ich konnte in guten Treuen davon ausgehen, dass es ein Darlehen an Landschützer selbst war, nicht an den ICCJV”.
B: Würden Sie Ihre Mitarbeiter auch in dieser Weise unterstützen?
VR: “Wenn i einem hölfen wuil, dann geb i ihm die Kohle!”
M: Darlehen an Mitarbeiter gab es im Unternehmen tatsächlich, mittlerweile aber nicht mehr.
B: In welcher Grössenordnung?
VR: Und der Mitarbeiter legt dann das Geld an?
M: In der Schweiz darf man zinslose Darlehen geben. Die Maximalhöhe für Darlehen in der Firma war 50000 oder 100000 Franken.
VR: Zum Darlehen: Wenn Landschützer gestorben wäre vor Ausstellung der “Quittung” 2020, hätte M überhaupt nichts in der Hand gehabt, um den Betrag zurückzubekommen. “Das sollen wir Ihnen glauben, Herr Model, ernsthaft?”
Off-Topic:
Hier ein kleiner Aussetzer meinerseits, wahrscheinlich hat M etwas gesagt und ich bin mit Schreiben nicht mitgekommen oder in Gedanken kurz abgeschweift.
VR: “Wissen’s, was i glaub?” Der ICCJV habe jemanden gehabt, der Geld hat, “dem geben wir ein Amt als Friedensrichter”.
Off-Topic:
Mit anderen Worten, die Deppen hätten einen nützlichen Idi0ten gefunden. So ähnlich sehe ich das tatsächlich auch. Mit dem Unterschied, dass meinem Eindruck nach Ms Wahrnehmung des Pappnasenprojekts “ICCJV” tatsächlich zu oberflächlich, naiv und ignorant bzw. M zu beratungsresistent und zu verfolgt vom Denkpech gewesen sein könnte, um wenigstens nach der ersten Einladung der Deppen schnell zu erkennen, dass es sich um eine zutiefst staatsfeindliche und auch zu Gewalt neigende Organisation handelte.
M: Landschützer habe vom Geld bis heute nichts gehabt.
B: “Woher wissen’s das?”
M: Er gebe zu: “Ich wäre sehr überrascht, wenn diese Mittel hintenherum abgezogen worden wären”. Er habe in Müllheim ein Vorkaufsrecht auf ein Haus in schlechtem Zustand. Er denke daran, dieses Vorkaufsrecht auszuüben und Landschützer dann zu beauftragen.
B: Landschützer habe aber gesagt, er dürfe in der Schweiz nicht arbeiten.
M: Die Genehmigung kann man besorgen oder die Elemente in Österreich vorfertigen und in der Schweiz montieren.
B: Und warum haben Sie das bei der Hütte nicht gemacht? [Meint das vorher erwähnte Holzhäuschen in Sax.]
M: Es handle sich um eine “instabile Situation”. Wenn Landschützer beim Haus in Müllheim wieder eine Ausrede finde, habe er auch langsam Zweifel an seinem Rückzahlungswillen.
B: Was machen Sie dann? Würden Sie den Betrag einklagen oder haben Sie kein Vertrauen in die Gerichtsbarkeit?
M: Er würde sicher einklagen.
B: Die Klage wird abgewiesen werden, da es kein Fälligkeitsdatum gibt!
M: Er habe Landschützer schon in der Vergangenheit dazu gedrängt, sich um die blockierten Gelder zu kümmern.
VR: Was hat der Herr Landschützer dann gesagt?
M: Landschützer habe Angst vor kriminellen Machenschaften.
VR: “Wenn der Herr Landschützer halb so gut tischlert, wie er schreibt… Den mecht i unbedingt kennenlernen!” Zitiert aus einer Mail von Landschützer an M: Es gebe ein “Abkommen mit Interpol”, Interpol solle die Gelder bei der zypriotischen Bank beschlagnahmen. “Schod, dass ka Presse do ist!”
Off-Topic:
Die Presse ist nicht da. Aber wenn der wüsste. :))
VR weiter: Denkt laut über eine “amtliche Anregung zur Besachwaltung” des Willibald Landschützer nach. Landschützer schreibe auch von einem “Gespräch mit dem Vizekanzler”, und dass er beim Pappnasengericht damit beschäftigt sei, “das Finanzbuchhaltungssystem zu entwerfen”. Die zitierte Mail an M sein von 2018. Landschützer schreibe darin auch von Entwicklungen im ICCJV in verschiedenen Ländern. “Des schreibt der Ihnen, was denkt si der Herr Dr. Model?” Er (der VR) würde zurückschreiben: “Your English is fucking bad!” “Und der schreibt ernsthaft Ihnen: ‘Der ICCJV ist von der UN als intern höchstes Gericht bestätigt worden’”. Das stehe alles in der Mail vom Februar 2018.
M: Es gebe bis heute Korrespondenz zwischen ihm und Landschützer, aber nur über das Darlehen, nicht über den ICCJV.
VR: Warum nicht über den ICCJV?
M: Weil er im Mai 2017 die Beziehung abgebrochen habe “zu der Institution und den damit zusammenhängenden Themen”.
VR: Warum ignoriert Landschützer das?
M: 2018 war Landschützer “bedroht, ausgeschlossen zu werden.” Landschützer sei sehr in diesem Thema drin, er habe sich mit dem Pappnasengericht identifiziert.
VR: Warum wurde der Herr Landschützer ausgeschlossen?
M: Das wisse er nicht.
« Letzte Änderung: 28. Januar 2022, 23:08:48 von Helvetia »
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #312 am: 29. Januar 2022, 10:30:04 »
Beim SRF hat es das Urteil gegen Model immerhin ins "Regionaljournal Ostschweiz" geschafft.

Leider alles auf Schweizerdeutsch  ;D
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #313 am: 29. Januar 2022, 11:01:59 »
Kann man aber durchaus auch als Deutscher verstehen. Find ich ganz interessant, mal einen doch recht elaborierten Dialekt mit Konkunktiv 1 zu hören. Neues ist da für SSLer freilich nicht dabei.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #314 am: 30. Januar 2022, 00:41:01 »
...
Nebenbei, bewunderswert, wie es Gerichte in Ö schaffen, mal einfach an einen Tag dranzuhängen, wenn das erforderlich ist. In D hätte man doch sicher erst wieder in Wochen oder Monaten einen Termin frei ...


Nö, weil: Das wäre auch hier Straf- und nicht Zuvielrecht. Da kannst Du die Fristen im § 229 StPO nachlesen.
 
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