Autor Thema: International Common Law Court of Justice, Vienna  (Gelesen 71459 mal)

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Offline Käsehobel

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #285 am: 25. Januar 2022, 09:03:41 »
Ich möchte an dieser Stelle einfach mal Danke sagen, für all die ehrenamtliche, umfangreiche und zeitaufwendige Arbeit die vom Sonnenstaatland und seinen engagierten Mitgliedern gemacht wird.

Man kann nicht genug betonen wie wichtig (und ich gehe soweit zu sagen: existenziell wichtig) deren Arbeit ist.

Ich schreibe das zwar hier im ICCVJ-Thread, aber mein Dank und Anerkennung gilt genauso allen anderen freiwilligen, ehrenamtlichen Mitgliedern und in Bezug auf all die anderen Themen bei denen sie sich um Aufklärung bemühen, wie Staatenlos, Nerling, Fitzek... und diverse weitere demokratiefeindliche, reaktionäre, antiliberale Bewegungen/Personen.

Danke!
Käse! Gehobelt, nicht gerieben!

Darf man sich über Reichsbürger lustig machen? Nein, man muss!
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #286 am: 25. Januar 2022, 09:04:06 »
@Helvetia hat es auf die Titelseite der Thurgauer Zeitung geschafft


Das ist natürlich überaus erfreulich!  :D


Heute soll in Graz das Urteil fallen


Das schmerzt einen Sprechliebhaber!   :(

Ist es gestolpert, das Urteil?

Schlägt es hin?

Oder wird es nicht vielmehr gefällt? Passiv. Von den Richtern?
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Helvetia

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #287 am: 25. Januar 2022, 09:14:08 »
@Jaegg Danke für das pdf.

Unten lade ich noch die Version hoch, wie sie wohl auf S. 21 der Printausgabe kommt, macht layoutmässig ein bisschen mehr her. Und ich habe sogar die Erlaubnis, das hier zu verlinken.

Dass es eine Schlagzeile wird, wusste ich gar nicht, bis mir der liechtensteinische Hofberichterstatter des Sonnenstaatlandes (über den die Thurgauer Zeitung meinen Kontakt angefragt hat - bitte eifrig mitschreiben @GCCL, das sind alles Beweise) gestern eine Mail folgenden Inhaltes schreibt:
Zitat
Kann es sein, dass Du morgen bei der Thurgauer Zeitung auf die Front kommst? :)

Da haben wir wohl bisschen was losgetreten in der Schweiz :rotfl:  :-[

Heute bin ich nicht in Graz, da der jetztige Prozesstermin auch gar nicht von Anfang an vorgesehen war.
Schade, denn der letzte der drei Pappnasenmusketiere, Wolfgang Empacher, soll noch als Zeuge vernommen werden. Das hätte ich mir auch gern reingezogen.
Die Papyrusrollen bekritzelt aber, soweit ich unterrichtet bin, ein lokales Lügenmedium. Wir werden also nicht dumm sterben gelassen.  :whistle:
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Offline Helvetia

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #288 am: 25. Januar 2022, 13:57:10 »
In ein paar Minuten, um 14 Uhr, geht es also weiter. Seien wir gespannt. Eine Grazer Zeitung soll scheint's vor Ort sein heute.  :blob10:

Wie ich diesen Schwurgerichtshof einschätze, dauert die Verhandlung bis weit in die Abendstunden. Mal sehen, ob tatsächlich heute noch "das Urteil fällt gefällt wird"!

Die Verteidigung hat am Ende des zweiten Verhandlungstages noch einen neuen Zeugen beantragt. Es ist irgendwie ein Facility Manager (neudeutsch für Hauswart), der mit Landschützer Besprechungen gehabt haben soll wegen dessen geplanten Handwerksarbeiten zur Tilgung der Darlehensschuld.
« Letzte Änderung: 25. Januar 2022, 13:59:31 von Helvetia »
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Offline echt?

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #289 am: 25. Januar 2022, 14:36:29 »
Ich freu mich schon auf Steiner und seinen Alkotest!
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #290 am: 25. Januar 2022, 16:43:50 »
Wenn wir demnächst viele neue Anmeldungen von Leuten bekommen, die die korrekte Schreibweise von "ß" verweigern, wissen wir, wem wir die zu verdanken haben!  ;D
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline Jaegg

Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #291 am: 25. Januar 2022, 21:00:20 »
Da @Helvetia an der heutigen Verhandlung nicht teilnehmen konnte, bleiben uns wohl die Details der heutigen Verhandlung verborgen.
Immerhin hat die Kleine Zeitung heute Abend einen Zwischenbericht publiziert:
Zitat
Staatsverweigerer-Prozess in Graz | Staatsfeind oder doch nur Freidenker: Geschworene entscheiden
Daniel M. wäre der Anklage wegen staatsfeindlicher Verbindung beinahe noch vor der Beratung der Geschworenen entgangen. Dank der Schweizer Staatsanwaltschaft. Die Geschworenen berieten bis in den späten Abend.

In Österreich wird das schändliche Tun des ICCJV doch wesentlich anders beurteilt als in der Schweiz. Oder weshalb sah die Thurgauer Staatsanwaltschaft keinen Anlass, der Sache auf den Grund zu gehen?
Und wieso ist die Obststaatsanwaltschaft Innsbruck involviert?

Rest des Artikels:
Spoiler
18.40 Uhr, 25. Jänner 2022
Hinzuzufügen hat Daniel M. (62), Schweizer Unternehmer nichts, sagt er. Er musste am Dienstagnachmittag vor Geschworenen am Grazer Straflandesgericht als ehemaliger „Friedensrichter“ und führendes Mitglied der staatsfeindlichen Verbindung ICCJV (International Criminal Court of Justice Vienna) verantworten.
„Die Ausführungen der letzten Tage waren doch umfassend.“
Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Helmut Wlasak, wie jemand wie er, „Akademiker, vielleicht Freidenker“, etwas mit jenen Leuten zu tun haben könne, die man als Zeugen gehört habe, und die einen „desaströsen Eindruck gemacht haben“, meint er: Der eine sei wohl stark gealtert, der andere sei immer „besessen von Gerechtigkeit“ gewesen.
Es ist eine Anspielung auf zwei Gründungsmitglieder des ICCJV in Österreich. Sie wurden rechtskräftig dafür verurteilt, „Sheriffs“ ausgeschickt zu haben und 2014 in Hollenbach (NÖ) eine Juristin entführt und vor ein Fantasiegericht gestellt zu haben.
Einstellung beantragt
Danach beschränkt sich die Aufgabe des Angeklagten darauf, im Business-Anzug distinguiert auszusehen, während sein Verteidiger die juristische Bombe zündet: Die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck habe ein Rechtshilfeersuchen an die Staatsanwaltschaft Thurgau gestellt. Diese habe alle Vorwürfe geprüft. Darunter auch die Frage, ob M. sich des Angriffs auf die verfassungsmäßige Ordnung – dem Äquivalent der „Staatsfeindlichen Verbindung“ in Österreich – schuldig gemacht habe. Das Verfahren sei eingestellt worden, wogegen die OStA Innnsbruck keine Rechtsmittel ergriffen habe. Es besteht das Verbot der Doppelbestrafung, kurz: „Es wird die sofortige Einstellung des Verfahrens beantragt.“
Wobei „kurz“ irreführend ist: Der wohlformulierte Beweisantrag wird über eine Stunde lang verlesen. Manchen Geschworenen, die bereits in der zweiten Schwurgerichtsverhandlung des Tages sitzen, werden die Lider schwer.
Die zwei Beisitzenden Richterinnen stellen danach den Verteidiger zur Rede, der sie im Beweisantrag beschuldigt hat, den Geschworenen eine falsche Rechtsbelehrung erteilt zu haben. „Nehmen Sie diese Verleumdung zurück, oder ich erstatte morgen Anzeige bei der Rechtsanwaltskammer.“ – „Wenn ich da etwas fälschlich zugeordnet habe, dann kann ich mich nur entschuldigen!“
Während der Schwurgerichtshof nachprüft, was wirklich im Einstellungsbescheid aus Thurgau steht, ist die Stimmung im Schweizer Lager fast ausgelassen. Zu Unrecht: Die Staatsanwältin stellt klar, dass die Einstellung sich nur auf den Vorwurf einer Nötigung bezogen habe. Dem schließt sich das Schwurgericht an: „Der Beweisantrag ist abzulehnen.“
Die Geschworenen müssen am Abend beraten, ob sich Daniel M. in führender Funktion, oder aber nur in untergeordneter Rolle an einer staatsfeindlichen Verbindung beteiligt hat. Es ist ein langer Abend nach einem anstrengenden Tag.
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Offline Helvetia

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #292 am: 25. Januar 2022, 22:14:51 »
Hört sich jetzt wieder über alle Massen skurril an, was die da versucht haben.  :scratch:
Statt eines (vermute ich jetzt mal) teuren Staranwalts aus Wien, der aber anscheinend nicht weiss, wer Monika Unger ist etc., hätte sich M vielleicht besser einen Verteidiger besorgen sollen, der sich mit der Deppenszene auskennt. Das hätte der Vorbereitung eventuell gut getan.

Genau genommen würde ich übrigens sagen, dass das Äquivalent des §246 StGB in der Schweiz nicht Art. 275 StGB ("Angriffe auf die verfassungsmässige Ordnung") ist, sondern Art. 275ter StGB "Rechtswidrige Vereinigung" in Verbindung mit Art. 275 StGB.

Ich warte ja darauf, dass Gruppierungen wie Pöters GCCL von der Schweizer Justiz als rechtswidrige Vereinigungen erkannt werden. Anscheinend haben sich die Deppen noch nicht weit genug aus dem Fenster gelehnt, um die Justiz hierzulande zu aktivieren (denn es ist nicht so, dass die Behörden nicht genauestens Bescheid wüssten). Der Schweiz fehlt halt einfach noch ihre "Causa Hollenbach".
« Letzte Änderung: 25. Januar 2022, 22:18:55 von Helvetia »
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Offline kairo

Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #293 am: 25. Januar 2022, 22:38:47 »
bleiben uns wohl die Details der heutigen Verhandlung verborgen.
Immerhin hat die Kleine Zeitung heute Abend einen Zwischenbericht publiziert:

Der verlinkte Artikel ist jetzt aktualisiert. Sieben Monate mit.
 
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #294 am: 25. Januar 2022, 22:47:37 »
hätte sich M vielleicht besser einen Verteidiger besorgen sollen, der sich mit der Deppenszene auskennt.

Das Problem ist da schon, dass dietypischen Mandanten aus der Deppenszene beratungsresistent sind und meistens auch nichts bezahlen können. Also warum sollte sich irgendein Anwalt mit der Deppenszene beschäftigen und dann auch noch die zugehörigen Mandanten suchen?

P.S., wie ist das denn mit ne bis in idem international, wenn da schon die Strafvorschriften typischerweise subtil unterschiedlich sind, ganz zu schweigen davon, dass die Haarspaltereien typischerweise in unterschiedlichen Staaten selbst bei gleichen Rechtsnormen gerne unterschiedlich ausfallen?
« Letzte Änderung: 25. Januar 2022, 22:50:00 von Sandmännchen »
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #295 am: 25. Januar 2022, 22:53:37 »
Sieben Monate bedingt ist recht nahe am unteren Strafrahmen. Mal sehen, ob man noch Genaueres zur Begründung dieses Urteils erfährt.

Edit: Es wird mir gechannelt, dass die Strafe mit einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 5000 Euro (maximale Tagessatzhöhe) kombiniert ist.
Herr Model darf also zusätzlich 1,8 Millionen Kunstgegenstände hinblättern, vorausgesetzt, das erwächst so in Rechtskraft.

Bei dem in der Schweiz eingestellten Verfahren, mit dem die Verteidigung heute zu argumentieren versuchte, handelte es sich tatsächlich um das von Mühlböck angestrengte. Ich habe mich ja noch gefragt, dachte mir aber, das kann es doch kaum sein. Dass es in Mühlböcks Anzeige nur um Nötigung ging, war von Anfang an allgemein bekannt...
« Letzte Änderung: 25. Januar 2022, 23:29:19 von Helvetia »
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #296 am: 26. Januar 2022, 00:36:26 »
...
Das Problem ist da schon, dass die typischen Mandanten aus der Deppenszene beratungsresistent sind und meistens auch nichts bezahlen können. Also warum sollte sich irgendein Anwalt mit der Deppenszene beschäftigen und dann auch noch die zugehörigen Mandanten suchen?

...

Gute Frage. Zu einem Minimum an Vorbereitung auf das Verfahren hätte man sich aber schon durchringen können. Und da es hier nicht um ein Allerweltsdelikt geht, wäre der Eindruck völliger Unbedarftheit mit wenig Mühe zu vermeiden gewesen.

 
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Offline kairo

Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #297 am: 26. Januar 2022, 08:56:45 »
Edit: Es wird mir gechannelt, dass die Strafe mit einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 5000 Euro (maximale Tagessatzhöhe) kombiniert ist.
Herr Model darf also zusätzlich 1,8 Millionen Kunstgegenstände hinblättern, vorausgesetzt, das erwächst so in Rechtskraft.

Na, das ist happig. So weit es Geldstrafen betrifft, ist das sicher nicht am unteren Rand des möglichen Strafmaßes. Dürfte ihn wohl stärker beeindrucken als eine Haftstrafe auf Bewährung.
 
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Offline Krawutzi Kaputzi

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #298 am: 26. Januar 2022, 09:24:07 »
Herr Model darf also zusätzlich 1,8 Millionen Kunstgegenstände hinblättern, vorausgesetzt, das erwächst so in Rechtskraft.

Solange es sich nur um fiat money handelt und er keine echten Schweizer Franken zahlen muss ist es ja nur halb so wild für ihn. Er hat ja rh schon Gold in den Sand gesetzt.
 
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Offline Helvetia

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #299 am: 26. Januar 2022, 10:21:47 »
(Spoiler für den weiteren Prozessbericht:)

Vielleicht macht er ja ein paar der Silbermünzen locker, die er mit seinem Konterfei drauf hat prägen lassen.

Wie ich sehe, hat der liechtensteinische Hofberichterstatter des Sonnenstaatlandes dem Urteil bereits einen Artikel gewidmet (Model wohnt schliesslich "im Land"):

Zitat
Wegen 5 Kilo Gold für Staatsverweigerer: Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro

Am Dienstag ging der dritte Prozesstag gegen den in Liechtenstein wohnhaften Unternehmer Daniel Model zu Ende. Der Unternehmer erhielt eine saftige Busse.
26. Januar 2022, 06:00 Uhr
 26. Januar 2022, 08:50 Uhr
Elias Quaderer

Nach dem Prozessauftakt von vergangener Woche, musste sich der in Liechtenstein wohnhafte Multimillionär Daniel Model gestern bereits den dritten Tag vor dem Grazer Landesgericht verantworten. Dem Thurgauer Unternehmer werden staatsfeindliche Verbindungen vorgeworfen. Konkret soll er einem Fantansiegericht mit dem Namen «Common Law Court of Justice Vienna» (ICCVJ) auf seinem Gut, dem «Modelhof» in Müllheim (TG), Gastrecht gewährt haben.

Führende Mitglieder dieser als staatsfeindlich eingestuften Verbindung wurden 2018 im Rahmen einer Polizeiaktion in Österreich verhaftet. Noch bedeutender als das Gastrecht ist aber, dass Model der Gruppierung eine Spende in Form von fünf Kilo Gold, Wert von mindestens 150 000 Euro, hat zukommen lassen. Und der Unternehmer habe beim ICCJV selbst das Amt eines «Friedensrichters» innegehabt.

Die Verhandlung zog sich bis spät in den Abend hin. Bis Redaktionsschluss war der Prozess noch hängig. Doch, wie ein Prozessbeobachter der «Kleinen Zeitung» mitteilt, wurde schliesslich das Urteil gefällt: Daniel Model wurde zu einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten Monaten und 360 Tagessätzen à 5000 Euro verurteilt. Das entspricht 1,8 Millionen Euro.

Verteidigung verlangte Einstellung des Verfahrens

Die Verteidigung von Model liess gestern eine juristische Bombe platzen: Bereits die  Oberstaatsanwaltschaft in Innsbruck habe ein Rechtshilfeersuchen an die Staatsanwaltschaft Thurgau gestellt. Diese habe alle Vorwürfe geprüft – auch jene, dass sich Model der «staatsfeindlichen Verbindung» in Österreich schuldig gemacht habe. Doch das Verfahren sei eingestellt worden, wogegen die Oberstaatsanwaltschaft in Innsbruck keine Rechtsmittel ergriff. Und da das Verbot der Doppelbestrafung besteht, forderte die Verteidigung kurzum, dass das Verfahren eingestellt werde.

Allerdings hielt dem die Grazer Staatsanwaltschaft entgegen, dass sich die Einstellung nur auf den Vorwurf der Nötigung bezogen habe. Dem schloss sich das Landesgericht  an, weshalb galt: «Der Beweisantrag ist abzulehnen.»

Absurde Antworten: Zeuge musste Alkoholtest machen

Eine Beobachterin der ersten zwei Prozesstage und Kennerin der Reichsbürgerszene führte gegenüber der «Thurgauer Zeitung» bereits aus, dass die Zeichen für Model nicht gut stehen. Nach Ansicht der Richter sei die Beweislage erdrückend: Es existieren Mails und von Model unterschriebene Schriftstücke, welche die Vorwürfe belegen.

Aber die Beobachterin hält es für möglich, dass Model erst während des Prozesses bewusst wurde, mit was für Personen er sich einliess. Einer dieser Personen – Marcus Steiner, Anführer des ICCVJ – sorgte geradezu für realsatirische Momente während des Prozesses. Während er als Zeuge befragt wurde, gab Steiner an, in Harvard promoviert zu haben. Den Titel seiner Doktorarbeit konnte er aber nicht nennen. Steiners Antworten waren zum Teil so absurd, dass er einen Alkoholtest im Zeugenstand machen musste.

Korrektur:
In einer früheren Version hiess es, dass am Dienstag kein Urteil gesprochen wurde. Tatsächlich fiel das Urteil am späten Abend noch.

Was mich jetzt noch Wunder nähme, ist, ob Daniel Model das Urteil weiterzieht.

Wie ich ihn einschätze, wird er das Urteil vermutlich in etwa so interpretieren: Der österreichische Staat hat eine Gelegenheit gesehen, mich zu beklauen, und hat diese Gelegenheit natürlich wahrgenommen.
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