Wer streamt für uns am 23.07. in Berlin - fragt Rüdi im aktuellen Küchenvideo aus Püttelkow?
https://odysee.com/@staatenlos.info-NOD:7/Streamer-auf-nach-Berlin!-Deutscher-Bundestag--Reichstag-23.07.2022-11-Uhr-!:cDie eigenen Leute sind dazu offenbar zu faul, zu ungeschickt oder anderweitig nicht in der Lage. Das zumindest verwundert nicht, wenn man Rüdis Personalbestand einmal gesehen hat.
Anstatt dieser traurigen Realität ins Auge zu sehen und zu überlegen, wie die "Befreiung" und der anschließende Umbau des Industriestaats "Bundesrepublik Deutschland" in ein ländlich und kleinstädtisch geprägtes Königreich "Deutsches Reich" mit einer Handvoll gescheiterter Existenzen gelingen soll, zieht Rüdi mit den üblichen Nazi-Parolen über verschiedene Mitglieder der aktuellen Bundesregierung her. Alles unfähige, peinliche Leute ohne Intellekt, ...
... sagt der Anführer einer Gurkentruppe, die bereits vom äußern Erscheinungsbild her einen traurigen Anblick bietet - von den zumeist unbeholfenen, törichten Äußerungen und dem durchweg überschaubaren Bildungsstand ganz zu schweigen.
Rüdi indessen irritiert alles das nicht, denn wie so oft fängt er wieder mit seinem Gerede vom "Minderheitenschutz" als dem selbst erdachten, vermeintlich genialen Rezept für die "Befreiung" seiner "Stammesdeutschen" an.
Welch ein Blödsinn!
Rüdi, auch dazu gebe ich Dir gern ein wenig mit auf den Weg; lies einfach mal den nachfolgend verlinkten Beitrag "Minderheit wider Willen? Die Grenzen des Minderheitenschutzes in einer republikanischen Demokratie" von Susanne Beck, erschienen 2018.
https://www.jstor.org/stable/j.ctv7h0t1k.21?seq=1#metadata_info_tab_contentsDarin wird zunächst erläutert, was eigentlich jeder weiß - Minderheitenschutz im Verfassungs- und völkerrechtlichen Sinne dient der Freiheit und Gleichheit von Minderheiten und ihrem Schutz vor Diskriminierung.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das eine Selbstverständlichkeit - in Deinem "Heimatreich" wäre ich mir da nicht so sicher.
Aber gut.
Die Verfasserin des Beitrags erläutert dann weiter, dass Minderheitenschutz - es geht gar nicht anders - immer ein Minderheitenschutz von Mehrheits Gnaden ist. Das betrifft sowohl die Auswahl schutzwürdiger Gruppen, als auch die Ausgestaltung der Schutzmaßnahmen. Entscheiden wird darüber notwendigerweise stets die Mehrheit, dabei durchaus auch "mit Blick auf die zwangsläufige Rivalität von Mehrheit und Minderheit" (Seite 331 des Beitrags).
Es ist deswegen schon an diesem Punkt nicht anzunehmen, dass sich die Mehrheit unter den Aspekten des Minderheitenschutzes verpflichtet sehen könnte oder müsste, von ihr als "schutzwürdig" erachtete Gruppen oder einzelne Angehörige dieser Gruppen in einem zur Machtübernahme geeigneten Maße besser zu stellen.
Das genau ist das Gegenteil dessen, was Du, Rüdi, Deinen Anhängern fortlaufend einzureden versuchst!
Minderheitenschutz bedeutet Nachteilsausgleich und nur in diesem Maße sind (partielle) Besserstellungen (z.Bsp. durch bestimmte Quotenregelungen) überhaupt notwendig und angezeigt.
Du, Rüdi, versprichst hingegen, dass die "stammesdeutsche Minderheit" als "die Bosse" berechtigt wären, Deutschland zu übernehmen und dass die angeblich nichtdeutsche Mehrheit dann verschwinden müsste.
Derartiges findet im Minderheitenschutz keine Grundlage und ist daraus nicht entfernt abzuleiten.
Aber jetzt das Beste:
Auf Seite 338 des Beitrags findest Du folgende originelle Überlegung der Verfasserin:
"... die Separation durch die Verstärkung der eigenen Andersartigkeit, die starke Betonung der Gruppe bzw. der kollektiven Existenz, kann durchaus auch eine Bedrohung nicht nur für die Mehrheit, sondern auch für die Autonomie und Wahlmöglichkeit des Mitglieds, für dessen Gleichstellung mit Mehrheitsangehörigen, generell für dessen Interessen sein. Diese Gefahr darf bei der Debatte um Minderheitenschutz nicht vernachlässigt werden. Sie bedeutet nicht, dass die Existenz von Gruppen, ihre Besonderheiten und ihre Identität, nicht schutzwürdig sein kann. Sie könnte aber bedeuten, zu versuchen, beides zu vereinen - Integration unter Beibehaltung bestimmen Besonderheiten."
Nicht verstanden?
Wer Minderheitenschutz im demokratischen System ernst nimmt, muss im Falle schutzwürdiger Minderheitsgruppen und ihrer Angehörigen einerseits für geeigneten Schutz sorgen, andererseits jeder Form von Etikettierung ohne Wahlmöglichkeit (als Gefahr einer möglichen erneuten Diskriminierung) entgegenwirken. Entsprechend verlangt Minderheitenschutz immer auch nach Möglichkeiten und Angeboten zur Integration.
"In Ruhe gelassen werden" - wie Du, Rüdi, es von der Bundesrepublik immer verlangst, ist im Rahmen des Minderheitenschutzes nicht machbar. Vielmehr bedarf es unter dem Aspekt der "Integration" einer konsequenten kritischen Begleitung der Minderheit durch die Mehrheit.
In diesem Sinne solltest Du die Aktivitäten des SSL im Falle der "Staatenlosen" und der "stammesdeutschen Minderheit" einordnen.
Klär Deine Enten mal schön weiter auf.