Autor Thema: Quatschjura für Anfänger  (Gelesen 13943 mal)

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Offline Lonovis

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #45 am: 18. Dezember 2021, 17:42:59 »
Was, wenn das Deutsche Reich auch eine Firma war? Wie stellt ein Staat eigentlich seine Handlungsunfähig fest? Gibt es dazu irgendwelche Belege drüber? Außer der Kapitulation der Armee gibt es nichts. Und Kapitulation kommt von kein Kapital mehr haben. Also Konkurs mangels Handlungsfähigkeit.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #46 am: 18. Dezember 2021, 17:56:29 »
Eben. Daher wirds keinen Friedensvertrag geben, da eine Partei (das Deutsche Reich) nicht handlungsfähig ist und die anderen Parteien (USA, Fra, GB, Russland) eben nur Firmen (stehen alle im Firmenregister!!!!111111) und daher völkerrechtlich nicht legitimiert sind, völkerrechtliche Verträge zu schließen.

Dann waren sie natürlich auch nicht legitimiert, einen anzufangen.

Hrrrmpf! Eine Diskussion über legitime oder ungerechte Kriege würde unseren Rahmen nuun wirklich sprengen und das geneigte Publikum unnötig in Verwirrung stürzen.

Daraus folgt: weder einen Ersten noch einen Zweiten Weltkrieg hat es gegeben.

Ich muß nun aber wirklich bitten, solch frivole Scherze zu unterlassen!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline kairo

Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #47 am: 18. Dezember 2021, 18:00:07 »
Eine Diskussion über legitime oder ungerechte Kriege würde unseren Rahmen nuun wirklich sprengen und das geneigte Publikum unnötig in Verwirrung stürzen.

Dafür bedarf es unserer freundlichen und uneigennützigen Mithilfe nun wirklich nicht mehr.
 
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Offline hair mess

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #48 am: 18. Dezember 2021, 18:49:27 »
Wann hat ein Staat seinen Start?
Gibt es einen Staatsstart, wenn niemand darauf starr starrt, also zuschaut?
Kann der unbemerkt beginnen.
Wann begannen die Deutschen, sich deutsch zu fühlen?
Und, fühlen sich Bayern auch als Deutsch, wenn die Nationalmannschaft gerade nicht spielt?
Fragen über Fragen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #49 am: 17. Januar 2022, 12:26:54 »
Welches Recht gilt denn nun in der BRD-GmbH?

Das sog. "Grundgesetz" (immerhin war man so konsequent, es nicht "Verfassung" zu nennen) war ja letztlich nichts anderes als die Sammlung allgemeiner Geschäftsbedingun, bis der damalige US-Außenminister James Baker es am 17. Juli 1990 außer Kraft gesetzt hat.

Selbstverständlich gilt dagegen das GmbHG von 1892 weiter. Der sog. "Bundeskanzler" ist also in Wahrheit nichts anderes als ein Geschäftsführer und der "Bundespräsident" Aufsichtsratsvorsitzender.

Für ihre geschäftliche Tätigkeit unterliegen die GmbH und ihre Tochterfirmen grundsätzlich dem Handelsrecht; Ausnahmen davon sind lediglich die Firma Wasserschutzpolizei, für welche natürlich Seerecht, und die diversen Forstamtsfirmen, für die entweder Holz- oder Jagdrecht gilt.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #50 am: 17. Januar 2022, 12:59:34 »
Da es kein Einführungsgesetz zum GmbHG gibt, wurde das GmbHHg nicht eingeführt. Also gilt es nicht.

Ich halte mich weiter fest ans BGB mit dem EGBGB. Deutschland ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ist doch eh offensichtlich.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Offline kairo

Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #51 am: 17. Januar 2022, 13:00:29 »
Selbstverständlich gilt dagegen das GmbHG von 1892 weiter. Der sog. "Bundeskanzler" ist also in Wahrheit nichts anderes als ein Geschäftsführer und der "Bundespräsident" Aufsichtsratsvorsitzender.

Aufsichtsratsvorsitzende gibt es in einer AG, nicht in einer GmbH. Das ist schon recht anspruchsvoll.
 
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #52 am: 17. Januar 2022, 13:04:57 »
Aber Sandmännchen, natürlich gibt es ein EGGmbHG:naughty:

Und auch GmbH können Aufsichtsräte haben!
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #53 am: 17. Januar 2022, 13:22:20 »
Das dürfte ja wohl der ultimative Beweis sein:

brd.gmbh
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #54 am: 17. Januar 2022, 13:59:05 »
WTF ...  :o

Aber das BGB ist mit 253 §§ viel besser eingeführt als das GmbHG mit lächerlichen 10, die man ja nicht wirklich ernst nehmen kann.  :snooty:

Off-Topic:
Witzig: Das EGGmbhG beschränkt Bestimmungen des AktG. Was da wohl wieder für eine Räuberpistole dahinter steckt?
« Letzte Änderung: 17. Januar 2022, 14:02:31 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #55 am: 17. Januar 2022, 14:55:35 »
Wer sind die Gesellschafter dieser BRD GmbH?
Sind das wir alle, die wir die deutsche Staatsangehörigkeit haben?
Dann wäre der Bundeskanzler nicht nur Geschäftsführer sondern geschäftsführender Gesellschafter.
 
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #56 am: 17. Januar 2022, 14:58:54 »
Nur wenn er Deutscher ist. Das ist keine Voraussetzung - also ein gewisser Kurz hätte hier noch eine zweite Chance!
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #57 am: 17. Januar 2022, 16:07:24 »
Wer sind die Gesellschafter dieser BRD GmbH?

Das ist eine seltsame Konstruktion: alleiniger Gesellschafter der BRD-GmbH ist die BRD-GmbH selbst. Das läßt sich nur durch die sinistre Wühlarbeit gewissen- und wurzelloser Kosmopoliten erklären!

Sind das wir alle, die wir die deutsche Staatsangehörigkeit haben?

S.o.. Die sogenannten "deutsche Staatsbürger" sind in Wahrheit nur Personal der BRD-GmbH und sind daher zum Besitz von Resonalausweisen verpflichtet.
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #58 am: 25. Januar 2022, 16:19:19 »
Kommen wir nun zu der wichtigen Frage, welche Auswirkungen die "Gesetze" der BRD-GmbH und welche Befugnisse die Firmen Polizei oder Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft oder Gericht welcher Art auch immer haben.

Daß es sich bei den sog. "Gesetzen" lediglich um firmeninterne Regelwerke ohne Außenwirkung handeln kann, dürfte unter lebenden Menschen ja wohl unstreitig sein. Gegen ihr Personal (s.o.) mag die BRD-GmbH nebst ihren Tochterfirmen weisungsbefugt sein; gegen freie lebende Menschen hingegen keinesfalls. Lebenden Menschen können die genannten Firmen lediglich Angebote unterbreiten, welche selbstredend nicht angenommen werden müssen.

Vorsicht geboten ist allerdings, so der lebende Mensch ein Kaufmann sein sollte, bei sog. "Urteilen" der diversen Gerichtsfirmen: da denen regelmäßig eine Verhandlung vorausgeht, ist ein "Urteil" als kaufmännisches Bestätigungsschreiben zu werten, welchem unverzüglich zu widersprechen ist!
« Letzte Änderung: 25. Januar 2022, 16:28:40 von Rabenaas »
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Offline Sappho

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #59 am: 25. Januar 2022, 16:24:23 »
noch gefährdeter dürften aber Seeleute leben .... wegen des Seerechtes
Als Gott den Mann erschuf, übte sie nur
 
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