Autor Thema: Quatschjura für Anfänger  (Gelesen 13713 mal)

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Offline kairo

Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #75 am: 27. Januar 2022, 15:13:42 »
Also ist der Affe Davids Eigentum eines Affen, der nicht rechtsfähig ist?

Wer/was nicht rechtsfähig ist, kann kein Eigentum haben.
 
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #76 am: 27. Januar 2022, 21:34:51 »
Sagt wer?
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Offline kairo

Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #77 am: 27. Januar 2022, 22:22:19 »
Sagt wer?

Die Logik. Eigentum ist ein Rechtsverhältnis.
 
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Offline Anmaron

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #78 am: 27. Januar 2022, 22:34:23 »
Die Kommunisten wollen Eigentum veröffentlichen. Dann wäre es ein Linksverhältnis.
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #79 am: 27. Januar 2022, 23:02:41 »
Es gilt nur die Logik, die ich selbst definiert habe.
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #80 am: 28. Januar 2022, 04:31:59 »
Es gilt nur die Logik, die ich selbst definiert habe.

Das ist strittig. Um es mal zurückhaltend auszudrücken.

Zurück zu Angebot und Annahme: Mir fehlt da die Bestimmtheit beim Angebot, schließlich müssen für ein Angebot die wesentlichen Vertragsbedingungen so vollständig dargelegt werden, dass sie mit einem einfachen Ja angenommen werden möchten. Essentialia des Arbeitsvertrags sind der Umfang der Arbeitsverpflichtung und die Vergütung.

Welche Vergütung ist denn da vereinbart, hmm?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #81 am: 28. Januar 2022, 05:58:02 »
Wenn nichts vereinbart ist, keine. Wie beim Personalausweis.
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #82 am: 28. Januar 2022, 08:54:02 »
Essentialia des Arbeitsvertrags sind der Umfang der Arbeitsverpflichtung und die Vergütung.

Welche Vergütung ist denn da vereinbart, hmm?

Wenn keine Vergütung vereinbart bzw. ausgeschlossen ist, schuldet der Arbeitgeber den ortsüblichen Lohn.

Ortsüblich ist in der BRD-GmbH für das einfache Personal (auch Fußvolk genannt) Null.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline kairo

Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #83 am: 28. Januar 2022, 11:47:39 »
Wenn keine Vergütung vereinbart bzw. ausgeschlossen ist, schuldet der Arbeitgeber den ortsüblichen Lohn.

Ortsüblich ist in der BRD-GmbH für das einfache Personal (auch Fußvolk genannt) Null.

Wäre nicht auf jeden Fall der gesetzliche Mindestlohn fällig? Natürlich müsste der Empfänger dann auch dafür arbeiten, für Vater Staat, nicht für jemand anders.
 
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #84 am: 28. Januar 2022, 11:56:59 »
Was für ein gesetzlicher Mindestlohn? Einen solchen hat es im Deutschen Reich nie gegeben. Das sog. "Mindestlohngesetz (MiLoG)" der BRD-GmbH dagegen ist mangels Befugnis der BRD zum Erlaß von Gesetzen bloß Schall und Rauch ohne jede Rechtswirksamkeit.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline kairo

Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #85 am: 28. Januar 2022, 12:02:38 »
Was für ein gesetzlicher Mindestlohn? Einen solchen hat es im Deutschen Reich nie gegeben. Das sog. "Mindestlohngesetz (MiLoG)" der BRD-GmbH dagegen ist mangels Befugnis der BRD zum Erlaß von Gesetzen bloß Schall und Rauch ohne jede Rechtswirksamkeit.

Ach ja, ganz vergessen, und einen Geltungsbereich hat es sicherlich auch nicht.

Dafür gab es aber im Kaiserreich auch keine Rente, von der man leben konnte, und auch die erst ab 70; so alt wurden nur wenige Arbeiter. Nur die Sozialdemokraten wurden im Zuchthaus versorgt. Früher war alles besser.
 
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #86 am: 28. Januar 2022, 12:08:55 »
Die Frage nach einem "Geltungsbereich" von "Gesetzen", welche von einer Firma ohne jede Gesetzgebungsbefugnis elaboriert wurden, stellt sich gar nicht erst.  :naughty:
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #87 am: 28. Januar 2022, 13:15:19 »
Die Frage nach einem "Geltungsbereich" von "Gesetzen", welche von einer Firma ohne jede Gesetzgebungsbefugnis elaboriert wurden, stellt sich gar nicht erst. 

Die gelten aber immerhin auf dem Firmengelände. Das ist Hausrecht. Als Firmengelände gilt in diesem Fall landläufig das, an dessen Grenzen diese komischen blauen Schilder stehen, auf denen man "Bundesrepublik Deutschland" lesen kann. Ist natürlich reiner Zufall.
 
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #88 am: 28. Januar 2022, 13:17:59 »
Im Falle der BRD-GmbH gibt es kein Hausrecht - schließlich ist ihr usurpiertes "Firmengelände" ein Teil des Territoriums des Deutschen Reichs!  :naughty:
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #89 am: 28. Januar 2022, 13:22:36 »
aber vielleicht ein "Zelt-Recht"?
Als Gott den Mann erschuf, übte sie nur
 
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