...laßt uns über den fehlenden Friedensvertrag diskutieren.
Aber zuvor wäre die rechtliche Lage des Deutschen Reiches zu klären: selbst die Firma Bundesverfassungsgericht hat im
Urteil Elaborat zum sog. "Grundlagenvertrag" zwischen der BRD-GmbH und dem VEB DDR vom 31.07.1973
- 2 BvF 1/73 - die fortdauernde Existenz des - wenn auch mangels Regierung, Streikräften usw. handlungsunfähigen und damit ruhenden - Deutschen Reiches anerkannt.
Was aber bedeutet das praktisch, hat das tatsächlich Konsequenzen? Natürlich ja! Insbesondere durch den leidigen Umstand, daß das Reich infolge seiner Handlungsunfähigkeit bis zum heutigen Tage nicht in der Lage war, einen Friedensvertrag abzuschließen: das Deutsche Reich befindet sich noch immer im Kriegszustand mit einer Vielzahl von Staaten, wobei manch Kriegsgegner (z.B. die UdSSR) nicht mehr existiert oder seine Rechtsform (siehe frühere Kolonien!) geändert hat.
Nun wird ja die Auffassung vertreten, durch den sog.
"Zwei-plus-Vier-Vertrag" vom 12.0.1990 zwischen der BRD-GmbH und dem VEB DDR einer- und den Siegerstaaten USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich sei ein Friedensvertrag ersetzt worden.
Diese, ich muß sagen, "parajuristische" Auffassung ist selbstredend abwegig. Nicht etwa schon deshalb, weil Firmen Kriege weder führen noch beenden könnten (können sie nämlich durchaus, siehe nur die britische
Ostindien-Kompanie) - nein, die genannten Firmen hatten keinerlei Legitimation dazu. Und abgesehen davon wurden die meisten Kriegsgegner an diesem sog. Vertragsschluß überhaupt nicht beteiligt. Schon allein aus diesem Grunde befindet sich das Deutsche Reich z.B. mit Polen (welches noch immer große Reichsgebiete besetzt hält) im Kriegszustand.
Gewiß, zur Zeit finden in und um das Reichsgebiet keine kriegerischen Handlungen (wenn man von der fortdauernden Anwesenheit von Besatzungstruppen absieht) statt. Dochkönnte sich das, solange kein echter Fiedensvertrag geschlossen ist, jederzeit ändern!