Autor Thema: Quatschjura für Anfänger  (Gelesen 13698 mal)

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Offline Rabenaas

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Quatschjura für Anfänger
« am: 16. Dezember 2021, 18:38:11 »
Wie mitlerweile auch das dümmste Schlafschaf wissen müßte, soll es sich bei der BRD mitnichten um einen Staat, sondern um eine Firma in der Rechtsform einer GmbH handeln. Doch stimmt das wirklich?

Nehmen wir uns zunächst einmal das sogenannte "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" vor - was soll das denn sein? Nichts anderes als die nach § 2 GmbHG erforderliche Gesellschaftsvertrag. Und schon stoßen wir auf einen, um nicht zu sagen den kardinalen Geburtsfehler der BRD-GmbH: der Gesellschaftsvertrag bedarf nach § 2 Abs. 1 S. 1 GmbHG notarieller Form. Eine notarielle Beurkundung dieses "Grundgesetzes" (im Folgenden: GG) wurde jedoch bis zum heutigen Tage nie vorgenommen.

Daher kommt es entgegen einer weitverbreiteten Meinung nicht mehr darauf an, daß der damalige amerikanische Außenminister James Baker das GG am 17.07.1990 aufgehoben hat.

Um was also handelt es sich bei der BRD wirklich? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Ich tendiere zur Bejahung einer Firma sui generis.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Judge Roy Bean

Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #1 am: 16. Dezember 2021, 18:58:00 »
Vor notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrags spricht man von einer Vorgründungsgesellschaft, auf die die Grundsätze der Gesellschaft bürgerlichen Rechts anwendbar sind. Das heißt, wir sind alle Gesellschafter und haften akzessorisch unbeschränkt. Daher auch die Schreiben unserer Kunden, in denen sie uns bis zu drölfzig Fantastillionen persönlich haftbar machen. Was sie natürlich nicht bedenken ist der Gesamtschuldnerausgleich.
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2021, 19:00:01 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #2 am: 16. Dezember 2021, 19:01:47 »
das sogenannte "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland"


Davon scheint es nach Expertenmeinung mehrere zu geben?     :scratch:




https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/querdenken-in-duesseldorf-oberbuergermeister-kritisiert-martialische-fackelmaersche_aid-64661719
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Rabenaas

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #3 am: 16. Dezember 2021, 19:03:55 »
...wir sind alle Gesellschafter und haften akzessorisch unbeschränkt.

Also ich habe den "Gesellschaftsvertrag" nicht unterschrieben und weise jegliche Haftung meinerseits (wohlgemerkt: als Mensch toter Rabe und nicht als Person!) entschieden zurück!

Btw, ich finde auch nirgends Ausführungen zu einem Gesellschaftszweck!
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2021, 19:17:16 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Schreibtischtäter

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #4 am: 16. Dezember 2021, 19:09:58 »
Zu spät Rabenaas, konkludentes Handeln.

Gesellschaftszweck ist die Ausbeutung der Personen und Vernichtung der Menschen. Steht bei den Weisen von Zion, zitiert nach Adolf Schiklgruber.
 
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Offline Judge Roy Bean

Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #5 am: 16. Dezember 2021, 19:10:51 »
Para. 705 ff. BGB enthalten keine Formvorschriften für den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. So einfach kommst du aus der Nummer nicht raus.
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Offline Rabenaas

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #6 am: 16. Dezember 2021, 19:16:49 »
Da der "Gesellschaftsvertrag" in Schriftform - ohne meine Unterschrift! - vorliegt, ist der Fall doch wohl klar: ich habe mit der Sache nichts zu schaffen.  :P

Konzentrieren wir uns doch besser auf das Wesentliche: was ist die BRD nun wirklich?

Mangels eines Gesellschaftszwecks im sog. GG halte ich die Annahme einer GbR jedenfalls für abwegig.
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #7 am: 16. Dezember 2021, 19:29:53 »
Angenommen die BRiD ist eine Gesellschaft, dann könnten wir die Kundschaft mal auf die Treue- und Rücksichtnahmepflichten der Gesellschafter untereinander hinweisen. Da möchte ich dann aber bitte ein Video von.

Außerdem könnten wir eine Umwandlung in eine KG anstreben, mit den Schwurblern als Kommanditisten. Beschränkt sind sie auf jeden Fall, das mit der Haftung könnte schwierig werden. Aber sie hätten dann wenigstens nix mehr mitzubestimmen.
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Offline Judge Roy Bean

Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #8 am: 16. Dezember 2021, 19:30:50 »
Wenn der Abschluss schon überhaupt keiner Formvorschrift unterliegt, dann hindert auch eine nicht unterzeichnete Vertragsurkunde nicht die Annahme eines Vertragschlusses. Es sei denn, du stellst auf die Zweifelsfallregelung des Para. 154 Abs. 2 BGB ab.

Und der Gesellschaftszweck ergibt sich doch eindeutig aus Art. 22 GG: Betrieb der Bundesflagge.
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #9 am: 16. Dezember 2021, 19:32:56 »
Und der Gesellschaftszweck ergibt sich doch eindeutig aus Art. 22 GG: Betrieb der Bundesflagge.

Nicht zu vergessen Art. 27 GG. Gesellschaftszweck ist der Betrieb einer Handelsflotte. Also König Zopf, rück mal ganz schnell die Staatsflotte raus. Aber flott.
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #10 am: 16. Dezember 2021, 19:37:46 »
Mir macht es große Sorgen, dass es sich alles irgendwie vollkommen logisch anhört.
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #11 am: 16. Dezember 2021, 19:56:06 »
Mir macht es große Sorgen, dass es sich alles irgendwie vollkommen logisch anhört.

Off-Topic:
Und mir macht Sorge, dass die geschätzten Mitforisten anscheinend einen Heidenspaß an diesen (Fach-)Diskussionen in ihrer Freizeit haben.
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2021, 20:01:42 von Greybeard »
Mein Luftkissenfahrzeug ist voller Aale.
 
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #12 am: 16. Dezember 2021, 20:08:26 »
@Rabenaas  Du hast doch auf deinem Ausweis, der dich als Deutscher auszeichnet und somit als Mitglied der Gesellschaft aller Deutschen unterschrieben? Also, da ist deine Unterschrift!elftausendeinhundertelf

Was mich etwas ängstlich macht ist die Tatsache, dass alle Deutschen Mitgesellschafter sind. Man stelle sich vor mit Rüdi, Mario, Prof. Murmelkopf ect., und, ich kotz' gleich in den Teich, mit Nerling in einer gemeinsamen Gesellschaft. Deswegen stelle ich ernsthafte Zweifel an die Rechtmäßigkeit dieses Vertrages.


@lobotomized.monkey Daran merkt man, dass es Zeit für die Weihnachtsruhe ist.
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Offline Judge Roy Bean

Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #13 am: 16. Dezember 2021, 20:21:09 »
@Rabenaas

Was mich etwas ängstlich macht ist die Tatsache, dass alle Deutschen Mitgesellschafter sind. Man stelle sich vor mit Rüdi, Mario, Prof. Murmelkopf ect., und, ich kotz' gleich in den Teich, mit Nerling in einer gemeinsamen Gesellschaft. Deswegen stelle ich ernsthafte Zweifel an die Rechtmäßigkeit dieses Vertrages.


@lobotomized.monkey Daran merkt man, dass es Zeit für die Weihnachtsruhe ist.

So ist das eben in einer Publikumsgesellschaft.

@Greybeard: Mir auch!
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #14 am: 16. Dezember 2021, 20:31:53 »
@Rabenaas  Du hast doch auf deinem Ausweis, der dich als Deutscher auszeichnet und somit als Mitglied der Gesellschaft aller Deutschen unterschrieben? Also, da ist deine Unterschrift!elftausendeinhundertelf

Da hast Du aber nicht richtig aufgepasst. Bei mir steht nur "Deutsch", ich bin demnach kein Deutscher. Außerdem meine ich mich daran zu erinnern, dass der Perso nur ein Ausweis für das Personal ist und eben nicht die Staatsangehörigkeit nachweist. Dafür braucht man den Staatsangehörigkeitsausweis, habe ich hier im Forum gelernt.
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