Mein "spezieller Freund" Rüdi hat ja gestern wieder vor dem Reichstag rumgeplärrt und u.a. behauptet, der Einigungsvertrag (Besser: Fusionsvertrag) zwischen der BRD-GmbH und dem VEB DDR sei "Betrug" und daher nichtig. Stimmt das?
Der objektive Tatbestand des Betrugs erfordert zunächst, daß der Täter einen Anderen täuscht. Das heißt, eine Täuschungshandlung des Einen führt zu einem Irrtum des Anderen.
Wer soll nun hier wen getäuscht haben? Die BRD-GmbH den VEB DDR? Oder umgekehrt? Nein. Laut Rüdi wurden vielmehr die Deutschen getäuscht, nämlich darüber, daß sie sich nicht in freier Selbstbestimmung eine Verfassung geben durften.
Nun ja. Ob das seine Richtigkeit hat, können wir dahingestellt lassen. Denn: infolge des Irrtums muß der Getäuchte eine Vermögensverfügung vornehmen - und daran fehlt es in diesem Fall eindeutig.
Der Einigungvertrag könnte aber aus einem ganz anderen Grund nichtig sein: als
Vertrag zu Lasten Dritter. Um einen solchen handelt es sich, wenn die Vertragsparteien am Vertrag unbeteiligten Anderen durch den Vertrag belasten wollen - derartige Verträge sind mit der
Privatautonomie unvereinbar und daher (abgesehen von einigen Gutglaubensvorschriften) nichtig.
Da durch die Fusion der beiden Firmenblöcke viele im VEB DDR lebende Menschen unmittelbar unter die Nazidiktatur der BRD-GmbH gerieten, iist dieses Merkmal zweifelsohne erfüllt.
Der "Einigungsvertrag" ist somit nichtig.